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Gewichtsbesteuerung bisherige Regelung und die neuen Änderungen!!!
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Kaufe 6,2 Diesel, egal ob Blazer, Suburban oder PU. Zahle in gutem Zustand bis 200 €
Und ab 1.5.2005 fällt mein Angebot auf 100 €, weil die Garagenmiete muss auch noch bezahlt werden um die ganzen Ersatzteile unterzubringen.
Was ist da eigentlich für eine Hektik
Abgeschafft wurde der deutsche STVZO §23 6a und hat sich den mal einer durchgelesen
Zitat: -------------------------------------------------------------------------------- (6a) Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben.
--------------------------------------------------------------------------------
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/
Und daraus wurde durch ein BFH Urteil das hier:
Zitat: -------------------------------------------------------------------------------- Für Geländewagen und Doppelkabinen-Pick-ups, die die Ladeflächenregel meist nicht einhalten, gibt es einen zweiten Weg. Im Urteil VII R 115/97 (BFH) vom 31.1.1998 übernimmt das oberste Finanzgericht ausnahmsweise die zulassungsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen nach §23 Abs. 6a StVZO. Danach zählen Kombinationskraftwagen, das sind Fahrzeuge, die zu gleichem Maße der Personen-wie der Güterbeförderung dienen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 Tonnen zu den PKW. Umgekehrt ergibt sich, dass Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen zu den nach Gewicht zu besteuernden „anderen Fahrzeugen“ gehören --------------------------------------------------------------------------------
Es geht hierbei um als PKW zugelassene Fahrzeuge über 2,8 Tonnen und nicht um LKW oder So-KFZ, wie Büro, WoMo usw.
Und es gibt auch schon Anweisungen der FA's: http://www.buse.de/.../..._Heberer_Fromm_Newsletter_September_2004.PDF
Und die Abschaffung verstösst teilweise gegen geltendes EU-Recht, nach 70/156/EWG http://www.kba.de/Abt4_neu/Merkblaetter/merkbl.htm
Meine Devise: Steuerbescheid abwarten, Einspruch erheben und notfalls Rücksitzbank rauswerfen und Fahrzeug auf LKW offener Kasten umschreiben
Und es wird mit keiner Silbe erwähnt dass mit einer LKW-Zulassung nur für Gewerbetreibende die Gewichtsbesteuerung erlaubt ist.
Denn Sie wissen nicht was Sie tun ! Und die bevorstehende Strafe der EU zahlen Sie dann mit den Steuergeldern der geprellten Besitzer der schweren Geländewagen. |


Buddy-Master
Re: Gewichtsbesteuerung bisherige Regelung und die neuen Änderungen!!!
Sehe ich genauso.
Nicht immer direkt klein beigeben...