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Gewährleistung umgehen mit GWGarantie

Themenstarteram 1. August 2014 um 9:34

Hallo,

Versuche mich im Netz schlau zu machen aber irgendwie habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden. Hoffe dass ich hier mehr Antworten bekomme.

Jetzt zu meinem Problem:

Habe einen Gebrauchtwagen bei einem Vertragshändler gekauft. Kaufdatum ist 03.2014. Erstzulassung 10.2010. Habe vom Händler eine teure GW-Garantie für ein Jahr bekommen.

Im Mai habe ich dann festgestellt dass man ein leises Knarzen/Knacken in der Lenkung festgestellt. Bin dann zu einem Vertragshändler in meiner Nähe gefahren der dann feststellte dass ein Querlenker ausgeschlagen ist. Eine Kostenübernahme wurde von der GW-Garantie abgelehnt da es sich um ein Verschleißteil handelt. Der Werkstattmeister machte mich auf die Gewährleistung aufmerksam da der GW-Kauf weniger wie 6 Monate zurück liegt. Vor Kurzem habe ich beim Vertragshändler angerufen, bei dem das Auto auch gekauft wurde. Er bestätigte mir auch das es von der GW-Garantie nicht bezahlt wird da ein Verschleißteil. Angesprochen auf die Gewährleistung, sagte er, dass es keine gibt da es beim Kauf eine GW-Garantie gegeben hatte.

Meine Frage:

Stimmt es was mir mein Verkäufer erzählte?

Und ist es wirklich so das man mit einer Gebrauchtwagengarantie die Gewährleistung umgehen kann?

Bin euch für Antworten im Voraus sehr dankbar.

MfG

Alex

Beste Antwort im Thema

Hi,

wer sagt denn das ein Verschleißteil unbedingt 6 Monate halten muß?

Wenn ein Querlenker als beispiel eine Lebensdauer von ~ 80tkm hat und man kauf einen Gebrauchten mit 75tkm dann kauft man eben auch einen Querlenker mit einer fast abgelaufenen Lebensdauer.

Sonst müßten Gebrauchtwagenverkäufer ja an praktisch jedem Fahrzeug alle Verschleißteile von den Bremsen,übers Fahrwerk bis zu Kupplung und Auspuff vor einen verkauf tauschen.

Ich will hier keinesfalls die Gebrauchtwagenhändler in Schutz nehmen,da gibt es sicher mehr Gauner als ehrliche. Und die meisten versuchen auch mit allen Tricks die Gewährleistung zu umgehen.

Aber man muß auch mal die Kirche im Dorf lassen, das sehen die Gerichte inzwische ähnlich. Während die Gewährleistung anfang rigoros zu gunsten der Kunden ausgelegt wurde sind schlagen viele aktuellere Gerichtsurteile da mildere Töne an.

Ob der Querlenker nun in diesem Fall unter Gewährleistung fällt oder nicht müßte im Zweifel dann wirklich das Gericht oder eine Schiedsstelle klären.

Ich würde da als Kunde auch beim Verkäufer anfragen,aber man sollte das vielleicht erst mal im freundlichn Ton versuchen und nicht unbedingt mit der 100% Gewissheit das man im Recht wäre ;)

 

Aber ganz klar allein durch die bewußte Täuschung mit der Garantie hätte der Verkäufer schon einiges Pluspunkten verspielt.

Gruß Tobias

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am 6. August 2014 um 7:19

Zitat:

Original geschrieben von tomwo

jepp.. schliesslich ist für jeden Kfz-Händler alles was kaputt geht, natürlich ein verschleissteil... weil sonst wäre es ja nicht putt gegangen:D

Na ja, um "Verschleißteil" geht es ja überhaupt nicht (und natürlich auch nicht darum, ob es den Prüfer bei der HU interessiert oder ob ein Wartungsplan das Teil aufführt). Sondern darum, ob ein Defekt bei einem bestimmten Alter und einer bestimmten KM-Leistung aufgrund üblichen Verschleißes "normal" ist.

Wenn ich es nicht überlesen habe, fehlt die Angabe, ob der Defekt bei 20.000 km oder 200.000 km aufgetreten ist und ob vielleicht die Lackierung auf den Einsatz bei Rennen hinweist usw.

Die Abgrenzung ist nicht einfach - es gibt aber Orientierungshilfen. z. B. vom ADAC

Zitat:

Original geschrieben von situ

Die Abgrenzung ist nicht einfach - es gibt aber Orientierungshilfen. z. B. vom ADAC

richtig. Wenns hart auf hart kommt, d.h. also vor Gericht geklärt werden muß, ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Interessant wäre daher tatsächlich die Laufleistung des Wagens für eine genauere Einschätzung.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

 

Bei der HU zum Beispiel werden die Gelenke durchaus geprüft.

Wird sicherlich seinen Grund haben.;)

So wie das Verschleißteil "Rahmen" z. B. auf Durchrostung geprüft wird und das Verschleißteil "Getriebe" auf tropfenden Ölverlust. Ist doch ganz klar.

Aber selbstverständlich.

Ein Getriebesimmerring ist irgendwann durch, dann tropfts halt (-->Verschleiß).

Ebenso wie ein Eistieg irgendwann nach 20 Salzwintern zerfressen sein wird.

In beiden Fällen wird dein Verkäufer (entsprechendes Fahrzeugalter vorausgesetzt) nur nett mit den Achseln zucken wenn Du dafür Kohle haben willst.

Hier kommts halt dann wie immer auf Kaufpreis, Alter, Laufleistung, u.s.w. an.

Die Gewährleistung z.B. beim 1990er E-Kadett mit 200000 km als Garantieersatz fürs erste halbe Jahr anzusehen dürfte vermutlich in einer Enttäuschung enden.

Beim 2013er Astra mit 8500 km könnte es dagegen klappen.

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

Na ja, um "Verschleißteil" geht es ja überhaupt nicht (und natürlich auch nicht darum, ob es den Prüfer bei der HU interessiert oder ob ein Wartungsplan das Teil aufführt).

Doch, hier geht es sogar NUR um das Thema Verschleiß (siehe Ablehnungsbegründung der Versicherung im ersten Post).

Alles worüber man streiten kann ist die Definition von Verschleiß denn das trifft wie im vorigen Post beschrieben eben nicht nur bewegliches UND hängt eben wie gesagt u.a. vom Alter des Objekts ab.

Hi,

die Gebrauchtwagenversicherung kann viele Teile komplett ausschließen. Die Vertragsgestaltung ist da größtenteils vollkommen frei und willkürlich.

Daher ist es im Einzelfall durchaus möglich das dinge die bei der Versicherung nicht gezahlt werden dennoch unter Gewährleistung fallen.

Aber wie ja schon ausgiebig geschrieben wurde es kommt auf viele Faktoren an.

Gruß Tobias

am 6. August 2014 um 11:04

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von situ

Na ja, um "Verschleißteil" geht es ja überhaupt nicht (und natürlich auch nicht darum, ob es den Prüfer bei der HU interessiert oder ob ein Wartungsplan das Teil aufführt).

Doch, hier geht es sogar NUR um das Thema Verschleiß (siehe Ablehnungsbegründung der Versicherung im ersten Post).

Da hast du nicht sorgfältig gelesen und das Zitat zerrissen. Ich reiche den Rest nach:

Zitat:

Original geschrieben von situ

Na ja, um "Verschleißteil" geht es ja überhaupt nicht... Sondern darum, ob ein Defekt bei einem bestimmten Alter und einer bestimmten KM-Leistung aufgrund üblichen Verschleißes "normal" ist.

Natürlich geht es um Verschleiß, aber nicht um "Verschleißteil". Ich erläutere das noch einmal.

Es geht

1. nicht darum, ob irgendwas nach irgendjemanden Definition ein "Verschleißteil" ist, sondern

2, darum, ob ein zum Ausfall führender Verschleiß nach Kfz-Modell, Alter, KM-Stand und Nutzungsprofil "üblich/zu erwarten/nicht ungewöhnlich ist.

3. Ein Garantiegeber kann in seinem Garantieversprechen definieren, wie er es für richtig hält und wie es der Garantienehmer akzeptiert.

4. Der Verkäufer - und der ist allein im Falle der Gewährleistung Vertragspartner - aber hat diese Freiheit nicht, sondern muss für Sachmängel haften. Und dabei kommt es eben nicht darauf an, ob ein Teil nach irgendeiner dubiosen Liste von wem auch immer als "Verschleißteil" bezeichnet wird, sondern: Siehe 2 oben.

PS: @Tobias - hat sich überschnitten. Ich unterschreibe.

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

4. Der Verkäufer - und der ist allein im Falle der Gewährleistung Vertragspartner - aber hat diese Freiheit nicht, sondern muss für Sachmängel haften. Und dabei kommt es eben nicht darauf an, ob ein Teil nach irgendeiner dubiosen Liste von wem auch immer als "Verschleißteil" bezeichnet wird, sondern: Siehe 2 oben.

Es kommt für den Händler und damit auch den Kunden darauf an ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt, oder eben Verschleiß.

Im ersten Fall wird der Händler nicht um die Nacherfüllung kommen, Versicherung hin oder her.

Im zweiten sieht das anders aus.

Vielleicht verdonnert ein Gericht ihn zur Zahlung, ebenso kann der auch einfach Händler kulant sein (die Schwelle variiert aber sicher damit, ob es ein Jaguar Vertragshändler oder sein Schotterplatzkollege gewesen ist).

Unterm Strich wird das auf den Einzelfall hinaus laufen.

Es liegen ja keine weiteren Daten des Fahrzeugs vor. Wir wissen dass es ein Jaguar BJ 2010 ist aber nichts weiter.

Wenn der haendler den wagen mit frischem tuev verkauft ist er sich sicher, dass der querlenker noch intakt war. Deshalb verkaufen viele kiesplatzhaendler mit tuev neu und gebrauchtwagengarantie.

gruss

merczeno

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