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Gewährleistung auf Sachmängel

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Mercedes C-Klasse W203

Gewährleistung auf Sachmängel

Themenstarter

Hallo,

 

nach BGB muss ein Händler, wenn er ein Auto einer Privatperson verkauft, ein Jahr Gewährleistung auf Sachmängel leisten. Wobei im ersten halben Jahr muss der Händler beweisen, dass ein bestimmter Mangel bei Kauf des Wagens noch nicht bestanden hat. Und im zweiten halben Jahr kehrt sich dann die Beweispflicht um.

 

Meine Frage hierzu wäre nun, ob ein Händler diese Sachmängelhaftung umgehen kann, indem er das Auto im Kundenauftrag anbietet.

Diese Formulierung habe ich nämlich jetzt mehrfach schon bei Autoanzeigen gesehen.

 

Bin mal auf die Antworten hierzu gespannt.

 

Gruß

Manfred


dann dürfte er aber auch keinen Kaufvertrag in seinem Namen ausstellen sondern NUR als Vermittler im Auftrage von X, der dann auch als Verkäufer im KV steht.

 

Es gibt nich ganz andere Machenschaften, in Krefeld habe ich einen relativ großen Händler gesehen, der sich die Garantie extra bezahlen lässt. Schliesst Du das nicht ab, meint er, er wäre raus. Ich möchte nicht wissen wie viele Anwälte der beschäftigt :o)

 

Gruß

 

Fred


Zitat:

Es gibt nich ganz andere Machenschaften, in Krefeld habe ich einen relativ großen Händler gesehen, der sich die Garantie extra bezahlen lässt. Schliesst Du das nicht ab, meint er, er wäre raus. Ich möchte nicht wissen wie viele Anwälte der beschäftigt )

Meines Wissens nach, ist eine Gebrauchtwagengarantie keine Pflicht für Autoverkäufer?!

Auch extra zu bezahlende Garantie ist gesetzlich in Ordnung, wichtig ist was dort im Kleingedruckten steht.

 

Was es aber mit "Im Kunden Auftrag" auf sich hat, weiß ich aber auch nicht genau.

Wenn der KV zwischen Besitzer und Käufer zustande kommt ist es ein privates Geschäft, dort gibt es keine Gewährleistungspflicht.

 

Grüße,

Joe


Themenstarter

So sehe ich das jetzt auch. Der Händler ist dann raus aus der Sachmängelhaftung, wenn der KV zwischen dem eigentlichen Eigentümer und dem Käufer zustande kommt. Sofern der Eigentümer nicht auch Geschäftsmann ist. Dann haftet er doch nach BGB für Sachmängel.

 

Gruß

Manfred


So einfach ist die Sache nicht, dass der Händler aus der Sachmängelhaftung raus ist, wenn er das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft, der Kaufvertrag also zwischen dem ursprünglichen Eigentümer (Privatmann) und dem Käufer zustande kommt.

 

Es könnte auch ein unzulässiges Umgehungsgeschäft sein, insbesondere dann, wenn der Händler das Fahrzeug im Zuge eines Neukaufs für einen bestimmten Preis in Zahlung genommen und diesen auf den Preis beim Neukauf angerechnet hat. In einem solchen Fall ist der Händler wirtschaftlicher Eigentümer des in Zahlung genommenen Fahrzeugs geworden, so dass er bei dem als Vermittlungsgeschäft getarnten Kaufvertrag der eigentliche und unmittelbare Verkäufer ist und ihn dann auch die gesetzliche Sachmängelhaftung trifft.


Gewährleistung auf Sachmängel

Verkauf im Kundenauftrag............:D:D:D

 

citat:

Meine Frage hierzu wäre nun, ob ein Händler diese Sachmängelhaftung umgehen kann, indem er das Auto im Kundenauftrag anbietet.

 

Diese Formulierung habe ich nämlich jetzt mehrfach schon bei Autoanzeigen gesehen.

 

Pas auf..... Dass ist dem einzige Grund warum ein Händler ein Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft. Genau wie ...........nur für Export oder Gewerbenden. Persönlich finde Ich dem lätzten etwas ehrlicher weil es dann kein Privat person erwischt :rolleyes::rolleyes:

Um nacher ein unzulässiges Umgehungsgeschäft zu beweisen ist für ein Privat person sehr schwierig.

 

Gewärleistung ist für ein Händler sehr schwierig , sicher im ersten halbes Jahr. Deswegen verkaufen viele Händler kein Auto an Privat ohne Garantieversicherung. In Holland ist dass nicht so. Dort werden viel Auto's verkauft mit Garantie bis am Zaun ;)

 

Grüsse aus Holland


Im Kundenauftrag bedeutet das Fahrzeug läuft nicht über seine Bücher

und es fällt somit auch keine Steuer an und somit keine Haftung.

 

Also Augen auf


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