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Geparkter Wagen wurde durch Krankenwagen beschädigt

Opel Corsa D
Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 11:06

Hallo ihr lieben Autofreunde.

Ich habe am 05.12.2014 gegen 08:47 meinen Opel Corsa D rückwärts auf einen öffentlichen Parkplatz direkt gegenüber meines Arbeitsplatz geparkt, so konnte ich ihn den ganzen Tag jederzeit sehen. Um kurz nach 10:00 Uhr habe ich dann aus dem Fenster meines Arbeitsplatzes gesehen und habe festgestellt, dass sich direkt links neben meinen Wagen (hier befindet sich kein Parkplatz, es ist eine Treppe zum Pflegeheim vorhanden) ein Krankenwagen (dieser stand ebenfalls rückwärts) gestellt hat und dieser sehr nahe an meinem Wagen parkte. Ich konnte sodann beobachten, wie der Beifahrer sich zwischen den RTW und meinen Wagen durchquetschte und sodann seine Tür gegen meinen Außenspiegel schlug. Sodann fuhr der RTW davon. Ich konnte nur noch schnell das Kennzeichen und Marke des RTW aufschreiben und lass noch die Werbeaufschrift auf diesen. Sodann ging ich zu meinem Wagen und stellte fest, dass mein Außenspiegel zwei Kratzer aufwies, welche sehr frisch waren und zuvor definitiv nicht vorhanden waren (dies kann ich 100 % sagen, da ich meinen Wagen zwei Tage zuvor vom Lackierer abgeholt hatte und genau diese Seite des Wagens bzw. die Beifahrertür neu lackiert wurde und ich bei Abholung des Wagens diesen auf Kratzer etc. begutachtet hatte). Sodann rief ich den Ambulanten Dienst an, welcher als Werbedruck auf dem RTW stand. Dort schilderte ich den Vorfall telefonisch und übersandte dem Herrn der Firma per E-Mail Bilder meines Außenspiegels und schilderte ihn den Sachverhalt. Weiter teilte ich diesen wenige Tage später (gestern) mit, dass meine Werkstatt ca. 100 EUR für das Lackieren des Außenspiegels anschlägt (ja Kosten sehr hoch, aber ist direkt Opel). Wenige Minuten später erhielt ich dann eine Mail in der dieser mitteilte, dass der Schaden nach Sichtung der Bilder und Rücksprache mit dem Mitarbeiter nicht vom RTW verursacht wurde. Da ich als Zeugin den Vorfall beobachtet habe und der Mitarbeiter definitiv gegen meinen Außenspiegel gekommen ist, habe ich mich sodann gestern mit der Versicherung der Firma in Verbindung gesetzt, welche den Vorfall bereits gemeldet hat.

Nun meine Frage: Der Beschuldigte sagt selbst, dass der Schaden defintiv nicht vom RTW stammt, doch er meldet dies trotzdem seiner Versicherung. Da stellt sich mir mal wieder die Frage, kann es sein, dass der Mitarbeiter den Vorfall zwar zugegeben hat, die Firma selbst aber diesen "Vertuschen" will? Ich will ja niemanden etwas unterstellen, aber der Fall ist ja durch meine Zeugenaussage Klar. Was soll ich euer Meinung nach machen? Abwarten bis die Versicherung sich meldet (Beschuldigter hat 6 Wochen Zeit sich zum Vorfall zu äußern) oder anderweitig tätig werden?

Bitte um euren Rat.

Liebe Grüße

jm2222

Beste Antwort im Thema

BTW: Wenn die gegnerische Versicherung den Vorfall gemeldet bekommen hat, dann kontaktiert man diese und fragt wie es weiter geht. U.U. berlängt sie zunächst einen Kostenvoranschlag und erteilt dann die Zusage zur Schadenbeseitigung bei der Werkstatt. Nur wenn die Versicherung dies ablehnt braucht man sich Gedanken um den RA zu machen.

Ebenfalls fährt man eigentlich sofort zur Polizei. Dort wird der Schaden aufgenommen, d.h. es werden auch Fotos mit Metermass gemacht um bei einer Fahrzeuggegenüberstellung die Wahrscheinlichkeit zu prüfen bzw. Kratzer auf der Gegenseite zu finden. Darüber hinaus steht eine Anzeige mit Ermittlung wegen Fahrerflucht an. Anschl. erhält man ein Dokument von der Polizei auf der der Halter, ein Aktenzeichen und eine Versicherungskontakt steht. Damit mekdet man sich halt bei der gegnerischen VS - wird dann meist zum Selbstläufer mit schneller Schadenszusage. Hatte einen ähnlichen Fall vor einigen Monaten - keine weiteren Zeugen benennbar - lief aber aus gewissen Gründen blitzschnell mit der VS.

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12 Antworten
am 9. Dezember 2014 um 12:09

grundsätzlich sollte der schaden erstmal nicht bis klärung der kostenübernahme behoben werden. auch die zuvor in rechnung gestellte lackabeiten sollten doch mit abholtag belegt sein. das müsste demnach klar sein das die versicherung ihnen direkt kostenübernahme zusichert dauert aber min 14 tage.

allerdings sind sie als geschädigter der einzigste zeuge des schadens. und es wäre aussage gegen aussage. lediglich die neulackierungsarbeiten wären positiv. aber gleichzeitig auch negativ. den könnte auch als zuvor selbst veruhrsachter schaden gewertet werden der bei dieser gelegenheit gemeldet wurde. hätten sie ein bild einer überwachungskammera oder handy der zeigt das der abstand sehr eng war, könnte das positiv für sie sein

das ist sehr schwierig, weil Unfallzeuge = Geschädigter...ich würde mal zum Anwalt gehen, soweit Rechtschutzversicherung vorhanden.

Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 11:35

Danke für die Antwort. Ich arbeite beim Anwalt, mein Chef hat mir bereits heute eine Möglichkeit aufgezeigt. Ich habe die Möglichkeit, da mein Vater Fahrzeughalter ist, den Schaden gegenüber meinem Vater abzutreten und sodann als Zeugin den Vorfall aufzugeben. Dies werde ich wohl erst einmal machen und dann mal sehen, wie sich die RSV der Gegenseite meldet und was deren Versicherungsnehmer sagt.

Warum fragt man in diesem Forum nach Rechtsfragen, wenn man bei einem Anwalt arbeitet?

Bei einer Schadenshöhe von ca. 100.-€ wird ein Anwalt viel Spass haben jemanden zu vertreten.

Selber habe ich schon für zwei Briefe, vom Anwalt, an meinen Gegner 380.-€ bezahlt!

Der Anwalt wird nach Streitwert bezahlt. Bei 100.-€ bestimmt ein interessanter Auftrag ;-) !

deswegen erwähnte ich ja auch die Rechtschutzversicherung, dann zahlt man nix :-)

Es ist dem Anwalt egal woher der Hunderter kommt. Wenig ist wenig - damit auch wenig Interesse für einen RA.

die tatsache das der wagen nicht auf dich läuft ändert rehtlich alles. somit schon gewonnen. und erledigt

BTW: Wenn die gegnerische Versicherung den Vorfall gemeldet bekommen hat, dann kontaktiert man diese und fragt wie es weiter geht. U.U. berlängt sie zunächst einen Kostenvoranschlag und erteilt dann die Zusage zur Schadenbeseitigung bei der Werkstatt. Nur wenn die Versicherung dies ablehnt braucht man sich Gedanken um den RA zu machen.

Ebenfalls fährt man eigentlich sofort zur Polizei. Dort wird der Schaden aufgenommen, d.h. es werden auch Fotos mit Metermass gemacht um bei einer Fahrzeuggegenüberstellung die Wahrscheinlichkeit zu prüfen bzw. Kratzer auf der Gegenseite zu finden. Darüber hinaus steht eine Anzeige mit Ermittlung wegen Fahrerflucht an. Anschl. erhält man ein Dokument von der Polizei auf der der Halter, ein Aktenzeichen und eine Versicherungskontakt steht. Damit mekdet man sich halt bei der gegnerischen VS - wird dann meist zum Selbstläufer mit schneller Schadenszusage. Hatte einen ähnlichen Fall vor einigen Monaten - keine weiteren Zeugen benennbar - lief aber aus gewissen Gründen blitzschnell mit der VS.

Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 16:15

Ok danke für eure zahlreichen Antworten. Auch wenn ich beim Anwalt arbeite, so bedeutet dieses nicht, dass wir hier in der Kanzlei auch solche Angelegenheiten bearbeiten, dies ist nämlich leider nicht der Fall, mein Chef würde dies aber ggf. für mich umsonst machen, wenn es soweit kommen sollte.

Ich habe den Vorfall zunächst nicht der Polizei gemeldet, da der Herr von dem Ambulanten Dienst sagte er würde dies zuerst gerne intern klären, bevor es weiter an die Versicherung etc. geht.

Ich habe nunmehr von der Versicherung der Gegenseite die telefonische Mitteilung erhalten, dass sie deren Versicherungsnehmer zur Stellungnahme aufgefordert haben. Sollte sich dieser innerhalb von 6 Wochen nicht geäußert haben, so ist der Fall zu meinen Gunsten zu entscheiden und ich kann meinen Wagen in einer beliebigen Werkstatt lackieren lassen. Naja also heißt es erst einmal abwarten.

Was hat diese Frage überhaupt im Corsa-D Forum zu tun???

Themenstarteram 11. Dezember 2014 um 7:15

Es handelt sich um einen Corsa-D und der Beitrag wurde von einem Admin hierhin verschoben!

Hallo TE

Rufe am besten beim Zentralruf der Autoversicherer an. Dort kannst du die gegnerische Versicherung erfragen und den Schaden direkt melden. Das hat bei mir bisher immer gut funktioniert und einen Anwalt erspart.

Ergänzend kannst du beim Pflegeheim nach Kameras schauen- eventl. wurde es aufgezeichnet, wenn es vor dem Eingang passiert ist.

Solltest du eine Kamera sehe solltest du das Videomaterial aber nicht selbst sichern, sondern spätestens da die Polizei hinzuziehen.

Im übrigen empfiehlt es sich auch direkt die Polizei einzuschalten, wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort- es stärkt zumindest deine Position.

Du selbst bist als Zeuge schon glaubhaft, da du sicher auch den Fahrer identifizieren kannst...

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