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Hallo liebe Gemeinde,
ich stehe momentan noch unter Schock :-(
Vorhin wollte ich mit der Kawa noch eine Feierabendrunde drehen. Ich fahre sie aus der Garage, Leergang war drin und stelle sie auf den Ständer um die Garage dann manuell zu schließen. Plötzlich höre ich ein Scheppern, ich drehe mich um und sehe wie die Kawasaki daliegt......
Anscheinend ist der Leergang rausgesprungen (wie zur Hölle kann der neutrale Gang rausspringen?; Motorrad stand fest auf Ständer) und somit ist die Kawa umgeflogen.
Schaden:
2 x Blinker Fußschaltung abgebrochen Kupplungshebel abgebrochen linke Seite größtenteils verkratzt
Ich frage mich nun, wer den Schaden übernimmt? Das Motorrad gehört leider auch nicht mir. Ich war jedoch befugt, das Motorrad zu fahren. Was kann ich tun?
Danke für die Antworten.
MfG
stiegla |
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Kawasaki GPZ600R
Wer soll den sonst, für die entstandene Schaden - ausser Du - in Frage kommen ?
Ich denke du wirst nicht drum herum kommen den Schaden selber zu bezahlen. Ist eben einfach dumm gelaufen.
1xJa sicherlich ich selbst und keine andere Person. Die Frage war eher, ob irgendeine Versicherung für sowas aufkommt?
Die liebe, gute Forenoma.
Deine Haftpflicht.
Wird sicher keiner so dumm gewesen sein, dir das Ding zu leihen ohne danach gefragt zu haben.
Kawasaki GPZ600R
Wenn Vollkasko versichert dann klar aber ich denke ehe nicht. Ich glaub da hilft kein Haftpflicht mehr, aber du weist doch am besten in wie weit du versichert bist.
Die liebe, gute Forenoma.
geliebte Kawasaki ist umgefallen
Ich meinte die Privathalftpflicht- das Krad war geliehen.
Die evtl. Vollkasko würde steigen bei in Anspruch nahme, da wird sich der Halter dann auch bedanken.
Moin,
also wenn meine freundin mein moped um schmeißen würde,würde das die haftpflicht übernehmen von ihr.
Ist ja fast nichts anderes als wenn dir ein einkaufwagen abhaut und in einem parkendem wagen rein rasselt.Oder eben der einkaufswagen wegen gefälle, einen parkenden roller um schupst
Allerdings müstest du dich schlauch machen in wie fern das nun auch bei dir gilt.
Das weiß ich nun nicht und jede versicherung hand habt das anders.Will nun auch nichts falsches sagen.
Aber was ist der neutral gang??
Neutral heist doch gar kein gang drinen
Wenn du etwas am hang abstellst, und dann auf dem seiten ständer ohne gang hin stellst,ist es kein wunder wenn sie dir abhaut,da gehöhrt dann ein gang rein.
Auf dem hauptständer sollte dieses eigentlich aber egal sein.Trotzdem mache ich da immer noch vorsichtshalber einen gang mit rein wenn ich weg gehe.
ich drück dir die daumen das du das irgendwie geregelt bekommst und setz dich mit dem besitzer auseinander,vieleicht weiß er ja noch was.
Gruß
Danke für die Antworten.
Ich selbst bin haftpflichtversichert. Der Fahrzeughalter und -eigentümer hat das Krad nicht Vollkasko.
Ich hoffe, dass meine Haftpflichtversicherung einspringt.
Nur als Randinfo:
Es war kein Gang eingelegt, Motor lief und wurde auf den Seitenständer auf ebener Fläche gestellt. Es müsste evtl. ein Gang reingesprungen sein. Der Motor lief nicht mehr, als sie dalag und anders kann ich es mir nicht erklären?!
MfG
Wenn da ein Gang "reinspringt" würde der Hersteller haften. Hab ich aber noch gar nie gehört und halte es für ausgeschlossen. Du hattest vermutlich den Seitenständer nicht richtig ausgeklappt. So habe ich meine ZX 10 auch schon mal hingelegt. Die Folgen waren in etwa dieselben, allerdings war das mein eigenes Mopped, bzw. eines davon.
Modernere Motorräder wie die ZX9R haben einen Sensor, der den Motor abstellt (Zündung abschaltet) wenn das Krad auf der Seite liegt.
Kawasaki GPZ600R
^^ Ditto .... zumal mit ausgeklappten Seitenständer sollter Der Motor sofort ausgehen wenn ein Gang eingelegt ist und der Kupplungshebel nicht gezogen ist.
geliebte Kawasaki ist umgefallen
OK. Das erklärt, warum der Motor nicht mehr lief. Aber absolut fraglich ist, warum sie überhaupt umgekippt ist. :-(
EDIT: Ich schaue wirklich IMMER penibel ob sie richtig steht und der Ständer vollständig ausgeklappt ist.
Naja, weil Du den Ständer nicht richt raus hattest. Oder sie auf abschüssigem Terrain stand.
Ohne dass der Ständer einklappt kann sie sonst nicht umkippen. Und kein Gang legt sich alleine ein.
Auf die Haftpflicht würde ich nicht setzen. Schäden beim Betrieb fremder Fahrzeuge sind i.d.R. ausgeschlossen.
ZZR 1100 -C-
Ein Fallbeispiel:
Vorletztes Jahr borgte sich mein damals bester Freund meine 11er ZZR, um ein mal im Leben ein richtiges Motorrad zu fahren!
Klar, ich betete darum, das der Hund sich damit nicht lang macht!
Nachdem er also die runde überlebt hatte, wollte er den Hobel an der Garage abstellen und rutschte beim Absteigen mit dem Fuß weg! Die Folge war: Der Bock lag auf der Seite, der Motor war aus...
Schäden waren die linke Verkleidung, der linke Blinker, der linke Spiegel und ein paar kleinere Anbauteile...
Mein Freund (ab hier genannt: Mein bekannter...) hat den Schaden seiner Haftpflicht gemeldet, welche auch vollumfänglich für den Schaden aufgekommen ist!
Hierzu bin ich mit dem Bock bei Kawasaki vorstellig geworden, hab dort einen kostenpflichtigen KVA erstellen lassen und den bei der Versicherung eingereicht! Wurde dann etwa 6 Wochen später beglichen...
Danke für das Beispiel. Ich denke, dass es auch stark von der jeweiligen Versicherung und deren Kulanz abhängt.
Im Normalfall wird es die Privathaftpflicht nicht übernehmen, weil er es dir geliehen hat. Damit muss er mit sowas rechnen.
Wenn das Motorrad draussen gestanden hätte, und Du wärst versehentlich dran gekommen (oder zum Beispiel dein Hund), dann wär es nen Fall für die Privathaftpflicht.
Also er wollte fahren, oder er hatte es abgestellt, und Du hast es umgeschmissen...
Das Beispiel mit dem Einkaufswagen ist auch ganz blöd, wenn ich das sagen darf, weil hier in der Regel die eigene KFZ Haftpflicht einspringen muss, weil das beladen des Fahrzeugs eine Benutzung darstellt.