| 7. Februar 2012: | Ratgeber und Umfrage: So kommt Dein Auto durch den Frost! |
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Geldfrage bei Grün-Weiss
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Hi, Mein Aerox fährt 38km/h. Dazu kommt die Unterbodenbeleuchtung, ein offener Luftfilter, kein Spritzschutz, Bcd-Verkleidung, Spoiler, und zu guter letzt hinten Brems-LED`s mit eigebauten Blinkern.
Was würde für die nicht zugelassenen Teile an (Geld)strafe in Frage kommen???
Gruss aeroxfahrer |
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Fahr doch mal zur Wache und Frage nach.
Dann weist du es aus erster Hand.
Um sicher zu gehen das dich der Kollege richtig versteht, würde ich den Roller mitnehmen.
Nicht das du hinterher doch was anderes bezahlen mußt.
12xDie Frage ist der Hammer!!!! Es gibt keine Bußgeldtabelle worin man kalkulieren kann wie teuer seine illegalen Umbauten sind im falle einer rechtmäßigen Bestrafung.
Verbaue Zubehör was ein E-Prüfzeichen (=zugelassen) hat und oder zulässig ist.
5xJouisseur d'Automobile
Super Tipp - vielleicht nehmen die ihm den Roller dann auch gleich ab...
3xKFZ-Mechatroniker | Azubi
Hallo lieber Aeroxdriver,
du musst exakt 437, 76€ bezahlen. Diese Informationen habe ich aus erster Hand.
Außerdem musst du 28 Sozialstunden im Alterheim "Grüne Weide"
in deiner Stadt ableisten. Wende dich bezüglich der Sozialstunden bitte an Schweßter Margret in der 2. Etage, Raum 356. Sie wird dir das weitere Vorgehen erläutern.
8xGeldfrage bei Grün-Weiss
Ich würde sage, das ist fahren ohne BE und basta.
3xIch würde sagen, dass ist Fahren ohne BE und ohne Hirn. Pasta!
4xOhne BE
Da die 38 km/h schon erwähnt werden, mit Sicherheit auf fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz(Regress).
Wenn sie dich anhalten sag bitte bescheid.
Dann kann ich noch ein Ausage bei der Rennleitung wegen Vorsatz machen.
3xAlso,
mit den verbauten Teilen, keine Ahnung, aber die 38 km/h gehen noch.
Hängt bei meinem Händler, laut EU Recht sind 38 km/h noch in der Toleranz, weil dort mit nicht geeichten Tachos und Toleranz gerechnet wird.
Ich frag den mal, ob der mir das kopiert, dann stell ich das gerne hier ein.
1xEin Mofa darf 25 km/h fahren.
Was der Tacho anzeigt zählt nicht, das wird dann auf dem Prüfstand getestet.
Es gibt da keine Toleranzen, schon garnicht mit plus 50%.
3xGeldfrage bei Grün-Weiss
Er hat es im Geschäft hängen, ich frage mal ob er mir das kopiert, dann stelle ich es ein.
Es geht darum, das die Tachos nicht geeicht sind, somit angezeigte 25 kmh keine TATSÄCHLICHEN 25 kmh sind. Dazu noch Toleranz macht geduldete 38km/h.
Ich hab es gesehen... sollte ich mich nicht böse verlesen habe, was ich nicht glaube. Na, ich frag mal nach ob ich eine Kopie bekomme.
Und ich meine jetzt nicht auf einem Prüfstand gemessene km anzeigen, sondern Tacho, und die sind extrem ungenau.
Auf dem Prüfstand sollten es nur 25km/h sein, maximal 27, aber wenn der 25 misst, steht auf dem Tacho einiges mehr.
Die Dinger sind halt doch sehr ungenau.
1xWir reden von Kilometer pro Stunde und die sind Fakt.
Keine Tacho-Schätzeisen-Angaben, die irgendwas anzeigen aber garantiert nicht km/h.
Beim Mofa max. 25 km/h und nicht ein einziges mehr!
Gruß
yo-chi (der auch noch irgendwo ne gefälschte Rückleuchten-ABE rumliegen hat, aber diese nicht kopieren und ins Forum stellen muss...)
1xIch such die Rechtsgrundlage jetzt nicht wieder raus, sucht mal im Forum, irgendwo war das schon mal.
Bei neuen Rollern ist die Anzeigetoleranz 10% der gefahrenen Geschwindigkeit +4km/h = 25km/h +2,5km/h +4km/h sprich 31,5km/h.
Bei älteren Rollern ist der Toleranzwert 10% des Tachohöchswertes. Mein alter NRG hatte da sehr hohe 100km/h =25km/h + 10km/h sprich 35km/h.
Zeigt der Tacho in beiden Fällen mehr an, kann man von Fahren ohne ausgehen.
Was dein Händler im Laden hängen hat, ist egal. Das oben stehende ist aktuelles deutsches Recht und damit bindend.
Zum oben genannten Roller,
Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn ich von Mofaprüfbescheinigung ausgehe; sicher Fahren ohne Betriebserlaubnis = 50,-Euro + 24,50Euro Verwaltung + 3 Punkte in Flensburg. Für Fahren ohne BE ist es unwichtig wie viele Veränderungen gemacht werden. Fahren ohne Versicherungsschutz, wie auch schon geschrieben ist Quatsch wenn der Roller normal versichert ist (siehe VVG).
Gruß Frank
3xBuddy-Master
Genau. Händleraushänge sind nicht rechtsverbindlich.
2xHallo Salkin-92,
aus welchem Bundesland kommst du denn mit deinen Preisen???