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Gegnerische Versicherung beharrt auf Polizei- bzw Ermittlungsakte

Themenstarteram 3. September 2015 um 9:36

Moin,

vor mittlerweile 4 Monaten wurde mir die Vorfahrt genommen was durch ein Ausweichmanöver zu einem Schaden an meinem Auto geführt hat.

Der Verursacher schaute in den Spiegel und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit weg. 2 neutrale Zeugen sowie meine Lebensgefährtin und ich haben ebendas ausgesagt und bestätigt.

Da das Kennzeichen notiert wurde, konnten sowohl der Verursacher als auch seine Versicherung ermittelt werden.

Ebenjene Versicherung weigert sich bisher den Schaden von gut 3000€ zu bezahlen, da die Akten dazu noch nicht vorliegen.

Anhand der Zeugenaussagen sollte die Schuld klar geklärt sein, jedoch erwarten die Polizei und ich, dass der Verursacher immer und immer wieder in Berufung gehen wird und sich diese gesamte Geschichte noch ewig im Kreis dreht.

Ist das nur eine Ausrede der Versicherung? Müssen die (evtl. unter Vorbehalt) bezahlen? Hat die Versicherung andere Möglichkeiten an Informationen zu kommen? Etwa nur Namen und Adressen der neutralen Zeugen zu bekommen und diese selbst zu befragen?

Mich nervt es wahnsinnig und ich bin für jede Anregung dankbar.

Grüße, Luke

Beste Antwort im Thema

Du musst einfach rrwraith beauftragen.

Er ist der Chuck Norris der Rechtsanwälte.

Ein Anruf bei ihm heute Nachmittag und die Versicherung hat heute Abend bezahlt! :D

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Jede Versicherung ist angehalten alle unberechtigten Forderungen abzuwenden.

Stell dir vor du sitzt bei der Versicherung und jemand behauptet er möchte Geld haben weil ein Kunde von Ihnen einen unfall verursacht hat und dann abgehauen ist.

Als Versicherung würde ich auch erst einmal auf die Ermittlungsakten warten bis diese vorliegen, vorher würde ich auch nicht zahlen bis die Polizei das gleiche ermittelt hat.

Die Versicherung kommt anders nicht an Daten ran und wird auch kein Intresse dazu haben die gleiche Arbeit zu machen wie die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft (da es ja um Fahrerflucht geht wird diese auch aktiv).

Und es ist auch Möglich das, wenn das ganz vor Gericht geht, sich das noch ewig hinzieht bis du Geld bekommst.

MfG

Mike

Nimm dir, wenn die Beweis- und Rechtslage eindeutig ist, einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Hast du eine VK, dann kannst du die in Anspruch nehmen.

Ansonsten ist Geduld gefordert.

Hallo,

sicherlich hast Du Anspruch auf einen Rechtsanwalt.

Dieser wird aber zum jetztigen zeitpunkt den Vorgang nicht beschleunigen können.

Der Versicherer wartet auf die amtliche Ermittlungsakte, die vermutlich bei der Staatsanwaltschaft liegt (wegen der Fahrerflucht). Du hast nämlich nur den Halter nicht den Schädiger (auch wenn der Halter im Zweifel auch haftet). Der Fahrer muss ja erst einmal ermittelt werden.

Das ist vermutlich auch der Grund, warum der Schädiger sich so windet. Kommt die Wahrheit an das Licht, ist er gleich mehrfach fällig:

  • Straftat +
  • FS-Enzug +
  • Bußgeld +
  • Regress von seiner Versicherung (die leistet nur Dir gegenüber) +
  • Kündigung der Versicherung.

Erfahrungsgemäßes kann es auch gut sein, dass solche Leute schon garnicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Dann wird es noch lustiger.

Insofern finde ich es in solchen Fällen sogar sehr richtig von Versicherer (auch wenn es zu lasten des Geschädigten geht) so vorzugehen.

Dann stehen wenn alles richtig läuft nachher seine Aussagen gegen

  • die von zwei Zeugen
  • die von Dir + LP
  • die von der Poilizei (auch wenn diese wohl nicht direkt zeugen waren)

Da wird er sich weder zivil- noch straftrechtlich mehr herausreden können.

Der Hinweis auf die VK ist richtig, muss jedoch der gegenerischen Versicherer vorher angezeigt werden, wenn Du den Rückstufungsschaden geltend machen willst.

Gruß

Zitat:

@LukeHRO schrieb am 3. September 2015 um 11:36:48 Uhr:

 

Ist das nur eine Ausrede der Versicherung? Müssen die (evtl. unter Vorbehalt) bezahlen? Hat die Versicherung andere Möglichkeiten an Informationen zu kommen? Etwa nur Namen und Adressen der neutralen Zeugen zu bekommen und diese selbst zu befragen?

Alle drei Fragen kann man mit ja beantworten. Natürlich muss man der Versicherung eine angemessene Regulierungszeit einräumen. Diese liegt in aller Regel zwischen zwei und sechs Wochen. Eine Regulierungsverweigerung auf Grund einer fehlenden Ermittlungsakte ist nicht zulässig. Siehe z.B. hier.

Falls noch nicht geschehen, Anwalt mit Klage beauftragen.

Du musst einfach rrwraith beauftragen.

Er ist der Chuck Norris der Rechtsanwälte.

Ein Anruf bei ihm heute Nachmittag und die Versicherung hat heute Abend bezahlt! :D

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 3. September 2015 um 12:59:30 Uhr:

Ein Anruf bei ihm heute Nachmittag und die Versicherung hat heute Abend bezahlt! :D

und das sogar per valuta vom schadentag! :-) :-) :-)

nein spaß bei seite. rrwraith bezieht sich auf die allgemeine Prüfrist von von Schadenfälle. In der Rechtsprechung wird den Versicherern zur Prüfung von Schadenfällen zwischen 3 Wochen und 8 Wochen eingeräumt (in seinem Link 4-6 Wochen je nach Komplexität).

Bei glasklarer Sachlage hat als der Verisicherer nach 3-8 Wochen je nach Urteil spätestens zu zahlen.

Der Artikel bezieht sich nur auf die Aussage, dass

Zitat:

ein Haftpflichtversicherer sich nicht darauf berufen, dass er vor Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten keine Regulierungsentscheidung zu treffen brauche.

auf nicht mehr aber auch auf nicht weniger!

Das heißt nichts anderes als, dass der Versicherer zum jetztigen Zeitpunkt die Regulierung ablehnen würde, weil für ihn - unabhängig von der objektiven Sachlage - der Schadenfall noch nicht vollends klar ist.

Leider sind auch viele Profis nicht in der Lage zwischen objektiv und subjektiv in diesem Zusammenhang zu unterscheiden. Klar machen musst Du Dir erst einmal, dass der Verischerer nicht dabei war, somit bzgl des Informationsgefüges emmens im Nachteil ist. Im Zweifel lügen beide Seite und er erfährt nie die Wahrheit; soll aber auf dieser Informationsbasis eine Entscheidung fällen! Mache Dir das erst einmal klar! Du sollst entscheiden, obwohl Du garnicht weißt um was geht - zumindest im Zweifel.

Und hier ist es nichts anderes. Der Versicherer hat eine Aussage von Dir und Deiner LP (die einem "Lager" siedelt) und vermutlich eine widersprüchliche Aussage von dem Halter / Versicherungsnehmer. Die Zeugen wird er angeschrieben haben, wobei aus Deinem Artikel nicht hervorgeht, ob und was die angewortet haben. Stell Dir mal vor die Zeugen haben widersprüchlich geantwortet oder schlichtweg noch garnicht. Dann stünde es immernoch "gleichstand" !

Alles im allem - mit Bedacht handeln. Bist Du rechtschutzversicherung und trägst somit kein Kostenrisiko kann der Gang zum Anwalt sinnvoll sein, nicht aber um die Regulierung zu beschleunigen, sondern um Dir die Arbeit ab zu nehmen. Ansonsten sehe ich hier momentan kein Bedarf.

gruß

Hallo TE,

es ist wichtig, dass Du zwei Situationen kennst und genau unterscheidest.

1. Die lila Zauberwelt von RRwraith. Hier werden Schäden von Einhörnern reguliert, die Geld pupsen und nach Erdbeeren riechen. Man stellt sich nur dahinter, ruft einen Betrag et voila!

2. Deutschland. Hier muss der Geschädigte die Ansprüche, die er erfüllt haben will, dem Grund und der Höhe nach beweisen. Vorher wird (und muss) die Versicherung keinen Cent bezahlen. Bei Fällen wie Deinen ist es absolut an der Tagesordnung (leider), dass die Fahrer lügen, dass sich die Balken biegen. Daher wird die Ermittlungsakte abgewartet um zu sehen, ob die Verursachung nachgewiesen wurde. Dann wird reguliert oder nicht.

Zum Glück bist Du anwaltlich vertreten. Dein Anwalt weiß das alles nämlich auch. Im Gegensatz zum Einhornreiter. Und der Anwalt wird als allererstes genau das gleiche machen wie die Versicherung: die Ermittlungsakte anfordern.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 3. September 2015 um 13:26:24 Uhr:

Hallo TE,

es ist wichtig, dass Du zwei Situationen kennst und genau unterscheidest.

1. Die lila Zauberwelt von RRwraith. Hier werden Schäden von Einhörnern reguliert, die Geld pupsen und nach Erdbeeren riechen. Man stellt sich nur dahinter, ruft einen Betrag et voila!

hört auf - ich krümme mich vor lachen schon....

heut hat rr sich genug spott abgeholt :-)

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 3. September 2015 um 13:47:36 Uhr:

 

heut hat rr sich genug spott abgeholt :-)

Nö, ich habe noch einen weiteren Link, aus der lila Zauberwelt, speziell für ignorante Versicherungsmitarbeiter.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 3. September 2015 um 14:15:24 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 3. September 2015 um 13:47:36 Uhr:

 

heut hat rr sich genug spott abgeholt :-)

Nö, ich habe noch einen weiteren Link, aus der lila Zauberwelt, speziell für ignorante Versicherungsmitarbeiter.

der jedoch nichts anderes besagt als vorbenannter. wenn man den inhalt halt nicht versteht, kann man da aber auch nicht differenzieren.

aber makant für deinen post ist fast schon naturgemäß, dass du dich wieder mal auf mich einschiesst, obwohl ich eigentlich derjenigen war der (als einziger) sachlich auf den post geantwortet hat.

aber egal, wenn du ein "feindbild" brauchst, so what.

wir rücken ja eh nur für den TE das gerade was du verbockst. auch wenn das viel arbeit ist, die man sich ersparen könnten. das sehe - denke ich - nicht nur ich so!

gruß und viel spaß noch beim ableiern von - sagen wir mal - fachlich unsubstantiierten...

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 3. September 2015 um 14:42:39 Uhr:

 

der jedoch nichts anderes besagt als vorbenannter. wenn man den inhalt halt nicht versteht, kann man da aber auch nicht differenzieren.

Es tut mir ja leid, dass Du den Inhalt nicht verstehst, obwohl er eigentlich klar und deutlich ist.

Aber ich versuche mal, Dir den Sachverhalt zu erklären.( Das pupsende Einhorn mit Erdbeergeruch kann ja auch mitlesen und lernen.)

Ein Geschädigter (hier unser TE) macht einen Schadensersatzanspruch bei der Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs geltend. Das schuldhafte Verhalten ist durch die Aussage des Geschädigten und dreier neutraler Zeugen hinreichend belegt. Der Versicherer hat nun ausreichend Zeit, den Sachverhalt zu prüfen. Dafür hat er diverse Möglichkeiten. Sich ausschließlich auf eine Ermittlungsakte zu berufen, die im Übrigen die strafrechtliche Seite des Unfalls betrifft und für den zivilrechtlichen Anspruch allenfalls Indizwirkung entfalten kann, ist absolut daneben.

Wenn der Versicherer begründete Einwände hat, kann er die Regulierung ablehnen und wird gegebenenfalls nach Zahlungsklage dazu verurteilt oder eben nicht. Einfach vier Monate mit fadenscheiniger Ausrede nichtstuend auszusitzen, ist nicht in Ordnung.

Zitat:

aber makant für deinen post ist fast schon naturgemäß, dass du dich wieder mal auf mich einschiesst, obwohl ich eigentlich derjenigen war der (als einziger) sachlich auf den post geantwortet hat.

Ich habe mich weder auf Dich, noch auf jemand Anderen "eingeschossen". Du musst entschuldigen, aber trotz mehrfachen Lesens bin ich aus Deinem "Kauderwelsch" nicht schlau geworden.

Zitat:

aber egal, wenn du ein "feindbild" brauchst, so what.

Ich brauche kein "Feindbild" und ich habe auch keins.

Zitat:

wir rücken ja eh nur für den TE das gerade was du verbockst. auch wenn das viel arbeit ist, die man sich ersparen könnten. das sehe - denke ich - nicht nur ich so!

Jetzt wirst Du wieder mal unverschämt.

 

Zitat:

@rrwraith schrieb am 3. September 2015 um 17:11:29 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 3. September 2015 um 14:42:39 Uhr:

 

der jedoch nichts anderes besagt als vorbenannter. wenn man den inhalt halt nicht versteht, kann man da aber auch nicht differenzieren.

Ein Geschädigter (hier unser TE) macht einen Schadensersatzanspruch bei der Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs geltend. Das schuldhafte Verhalten ist durch die Aussage des Geschädigten und dreier neutraler Zeugen hinreichend belegt.

und das ist genau der punkt, dass du sachen in den sachverhalt hereininterpretierst, die nicht gegeben sind.

wer sagt denn, dass der versicherer kenntnis von den aussagen der zeugen hat.

wer sagt, denn dass diese vom versicherer befragt wurden bzw. diese auf den zeugenbogen geantwortet haben.

wer sagt, denn, dass das ggf. nicht nur knallzeugen sinn.

wer sagt denn, dass diese genau diese deckungsgleich und Klarheit über den Sachverhalt herrscht.

warum sollte bei drei objektiven klaren Aussagen der Versicherer die Schuldlage als ungeklärt einzustufen. zumal er sich damit in den verzug begibt. So dämlich kann man den versicherer doch nicht halten. Das ist doch der jumping Point. Aus Jugs und Tollerei oder wie?

Es ist im übrigen einen Ammenmärchen, dass es für den Versicherer sinnvoll die Schadenbearbeitung hinauszuzögen. Rechnen mal den Zinsgewinn - gerade in heutigen Zeiten - der Mehrarbeit, die durch RA-Kosten oder ständiges Aufrufen des Geschädigten entstehen, entstehen dagegen.

 

Zitat:

@rrwraith schrieb am 3. September 2015 um 17:11:29 Uhr:

Zitat:

aber makant für deinen post ist fast schon naturgemäß, dass du dich wieder mal auf mich einschiesst, obwohl ich eigentlich derjenigen war der (als einziger) sachlich auf den post geantwortet hat.

Ich habe mich weder auf Dich, noch auf jemand Anderen "eingeschossen". Du musst entschuldigen, aber trotz mehrfachen Lesens bin ich aus Deinem "Kauderwelsch" nicht schlau geworden.

Als einziger Mitarbeiter hier fühle ich mich halt angesprochen, wenn Du von (ignoranten) Versicherungsmitarbeiter.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 3. September 2015 um 17:11:29 Uhr:

Zitat:

wir rücken ja eh nur für den TE das gerade was du verbockst. auch wenn das viel arbeit ist, die man sich ersparen könnten. das sehe - denke ich - nicht nur ich so!

Jetzt wirst Du wieder mal unverschämt.

sorry, dass Du mit der Realität nicht umgehen kannst. Aber 99% Deiner Aussagen sind halt quark. Damit musst Du halt leben. Und da geht mir bzw. uns das Interesse das Ratsuchenden vor Dein Wohlbefinden. Auch damit musst Du leben.

----

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 3. September 2015 um 17:27:14 Uhr:

sorry, dass Du mit der Realität nicht umgehen kannst. Aber 99% Deiner Aussagen sind halt quark. Damit musst Du halt leben.

Ich hätte 95% gesagt aber gut, Du bist der Experte.

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