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Gebrauchtwagenauslieferung verzögert sich - was mit dem ausgezahlten Autokredit machen?

Gebrauchtwagenauslieferung verzögert sich - was mit dem ausgezahlten Autokredit machen?

Themenstarter

Hallo liebe Gemeinde,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Ich habe am 25. August einen Kaufvertrag für einen gebrauchten Opel Astra G 1,6 unterschrieben. Der "unverbindliche" Auslieferungstermin wurde zum 30.08.2011 datiert, da noch der Kühlkompressor der Klimaanlage ausgetauscht werden musste. Der Auslieferungstermin konnte nicht eingehalten werden, ich wurde auf den 02.09.2011 vertröstet. Jetzt ist folgendes Problem aufgetreten: Der Händler (ein Autohaus mit 2 Filialen im Ruhrgebiet) hat einen weiteren Schaden am Xenon-Licht entdeckt und muss ein bestimmtes Ersatzteil dafür bestellen, sodass sich die Auslieferung um weitere mehrere Tage verschiebt.

 

Nun habe ich dazu 2 Fragen:

 

1) Könnte ich, wenn ich wollte, vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sich die Auslieferung weiterhin verzögert? Dazu kommt, dass im Kaufvertrag angekreuzt wurde, dass das Fahrzeug fahrbereit ist. Da das Licht allerdings defekt ist, ist der Wagen meiner Meinung nach nicht fahrbereit. Kann ich bei weiteren festgestellten Mängeln ebenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten?

 

2) Ein Autokredit wurde mir am am 25.08.2011 genehmigt. Innerhalb von 2 Wochen muss ich die Rechnung über den Autokauf bei meiner Bank vorlegen. Da dies momentan meiner Ansicht nach nicht machbar ist, stelle ich mir die Frage, ob die Banken dafür Verständnis haben, wenn sich die Auslieferung verzögert und die Rechnung daher nicht vorgelegt werden kann?!?

 

Würde mich über Antworten freuen!!!


du wirst das auto ja nicht gekauft haben, weil nix anderes da war....von daher: die paar tage kann man überbrücken, dafür ist doch dann hinterher alles in ordnung und es wurden sogar verschleißteile (xenon:D) getauscht.

 

bezüglich bank: einfach anrufen.

zu 99% reicht denen der hinweis....notfalls soll der händler es halt bestätigen.

 

so kompliziert ist es doch gar nicht ;)


Die Betonung liegt auf "UNVERBINDLICH". Damit musst Du dem Händler, je nach dessen AGB, etliche Tage/eher Wochen als Lieferzeit darüber hinaus einräumen. Du kannst ihn erst nach dieser verstrichenen Frist in Verzug setzen und dann - mit einer Frist von erneut ca. 14 Tagen - zur Lieferung auffordern. Erst wenn diese erneute Frist dann abgelaufen ist (also von heute an viele Wochen), dann könntest Du vom Vertrag zurücktreten.

Und: da Du das KFZ bisher nicht ausgeliefert bekommen hast, ist es völlig egal, ob das Auto HEUTE fahrbereit (ob ein defekter Scheinwerfer für fahrbereit oder nicht sorgt, sei dahingestellt) ist oder nicht, der Tag der Auslieferung ist entscheidend!

Und: bei weiteren späteren festgestellten Mängeln musst Du dem Verkäufer eine mehrfache Frist zur Nachbesserung einräumen. Erst wenn diese erfolglos verstrichen ist, KÖNNTEST Du den Vertrag wandeln. Mit allen Folgen wie KM-Kosten etc.

Thema Finanzierung: Das kommt darauf an, ob Du eine Kombination aus Kauf UND Finanzierung mit dem Händler/Hersteller abgeschlossen hast. Dann könnte es mit dem Rücktritt klappen, aber auch NUR dann! Denn dann könntest Du INNERHALB von 14 Tagen NACH Abschluss des Finanzierungsvertrages von selbigem zurücktreten. Und damit wäre dann der Autokauf INSGESAMT hinfällig!

Also: viele "hätte", "wenn" und "aber".

Und ganz WICHTIG. Das alles hier ist nur MEINE UNMAßGEBLICHE Meinung und somit keine verbindliche Rechtsberatung! Bin kein Anwalt und selbst wenn ich einer wär ...


Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Die Betonung liegt auf "UNVERBINDLICH". Damit musst Du dem Händler, je nach dessen AGB, etliche Tage/eher Wochen als Lieferzeit darüber hinaus einräumen. Du kannst ihn erst nach dieser verstrichenen Frist in Verzug setzen und dann - mit einer Frist von erneut ca. 14 Tagen - zur Lieferung auffordern. Erst wenn diese erneute Frist dann abgelaufen ist (also von heute an viele Wochen), dann könntest Du vom Vertrag zurücktreten.

Dies ist zutreffend für Neuwagenbestellungen, aber nicht für vorrätige Fahrzeuge.

Hier gilt i.d.R eine Lieferfrist von 10 Tagen.

Was steht in den AGB?

 

Wie schon ausgeführt, kann ein Autokredit innerhalb von 14 Tagen storniert werden. Mit dieser Stornierung kann auch der Kaufvertrag storniert werden, wenn der Kredit über den Verkäufer vermittelt wurde (Verbundenes Geschäft).

 

O.


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