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Gebrauchtwagen nicht unfallfrei verkauft
Themenstarter
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[vielleicht nicht das richtige Unterforum? Wusste aber kein bessers.]
Ich habe ein mein altes Auto beim Händler verkauft (bzw. in Zahlung gegeben) und dabei "unfallfrei" und "ohne Mängel" angegeben.
Zu Hause ist mir eingefallen, dass mir mal einer in die Tür gefahren war und das Auto leicht verzogen war. Also doch einen Unfall hatte, den ich auch der Versicherung gemeldet hatte.
Wa nun? Kann der Händler das bei der Versicherung oder sonstwo erfragen? |



Re: Gebrauchtwagen nicht unfallfrei verkauft
Das kann der Händler nicht, es sei denn er hat sehr gute Beziehungen. Aber feststellen kann er den Schaden eventuell. Aus diesem Grunde kann er u.a. vom Vertrag zurück treten.
Ich an Deiner Stelle würde den Händler im Nachhinein darauf hinweisen. Ehrlichkeit zahlt sich aus. Denke, dass der Händler es dankend zur Kenntnis nimmt und nichts weiter passiert.
Sollte er es selber raus bekommen, wird er sich mächtig ärgern und all seine Möglichkeiten ausschöpfen.
Stell Dir mal den umgekehrten Fall vor. Du kaufst oder willst kaufen....