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Gebrauchtwagen Garantien Werks- A1 Garantie

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Gebrauchtwagen Garantien Werks- A1 Garantie

Themenstarter

Hallo Mondeofreunde,

 

habe schon ein bisschen im Forum gestöbert zu

meiner Frage aber die Antworten sind schon älter und

nicht ganz passend.

 

Bekomme nächste Woche meinen Mondeo.

Es ist ein Dienstwagen der Fordwerke Erstzulassung 7.2009.

Habe somit noch bis 7.2011 die Werksgarantie.

 

Der Fordhändler, bei dem ich gekauft habe ist ca. 200 km von mir weg.

er bietet mir, heute schon, für die Zeit nach der Werksgarantie eine

A1 Garantie zum Kauf an, 12 , 24 oder 36 Monate.

 

Wie ich nun gelesen habe ist die Garantie ein Versicherung zwischen mir

und dem Händler, nach dem der aber 200 km weit von mir weg ist

werde ich sicher keine Reparatur bei Ihm ausführen lassen.

 

Nun meine Fragen :

 

Wann muss ich spätestens die A1 Garantie abschließen?

Gleich beim Kauf oder gibt es einen späteren Termin?

 

Kann ich die A1 Garantie auch bei einem mir näheren Fordhhändler

abschließen?

 

Muss ich die Reparaturen bei dem Fordhändler ausführen lassen bei dem ich

die Anschlussgarantie bzw. das Auto gekauft habe?

 

 

Gruß

Opa


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