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Gebr.wagengarantie (MULTIPART) wird abgelehnt obwohl vertragl. geregelt ?!

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Gebr.wagengarantie (MULTIPART) wird abgelehnt obwohl vertragl. geregelt ?!

Hallo Leute folgendes,

 

ich habe einen Alfa 147 JTD BJ2004 mit Leistungssteigerung von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Zudem wurde mit mir eine Gebrauchtwagengarantie von 1 Jahr abgeschlossen. ( MULTIPART)

Nach guten 7 Monaten hat die linke Antriebswelle, und der Turboschlauch ihren Geist aufgegeben.

Als ich zum Autohaus angetanzt bin, hat es geheisen ''okay lassen sie ihr Auto da, wir schauen uns das mal an''.

2 Tage später als ich anrief hat es dann plötzlich geheisen.

Die Versicherung von der Garantie ( MULTIPART) deckt nicht die Kosten weil Sie ein Leistungsgesteigertes Fzg haben.

So Leute,... ich habe dieses Fzg jedoch so vom Gebr. wagenhändler gekauft und nichts im nachhinein verändert oder sonstiges.

( Arglistige Täuschung obwohl er weis, dass das Fzg. gechipt ist ? )

 

Nehmen wir jedoch an, dass wäre so. Würde ich dann evtl. die Kosten für den Turboschlauch selber wechseln müssen.

 

Was ist jedoch mit der Antriebswelle?... Diese zählt ja nicht zum Motor? Oder wie soll ich das jetzt alles unterordnen.

 

Vlt hatte jmd. doch mal Ärger mit dieser Versicherung und kann mir helfen?

Brauche das Fzg dringends um damit zur Arbeit zu fahren.

 

Danke für eure hilfreichen Antworten.


Da musst du mal deinen Anwalt des geringsten Misstrauens fragen.


Da das Forum hier nicht wirklich weiter helfen kann, schließe ich an dieser Stelle. Bei MT ist eine Rechtsberatung nicht gern gesehen.

 

Für Hilfe bei der Reparatur, empfehle ich im entsprechendem Unterforum einen Thread mit der Fehlerbeschreibung zu öffnen!

 

MfG

Johnes

MT-Moderation

 

*** CLOSED ***


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