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Geblitzt - Wer kennt diese Art von Anlage?

Themenstarteram 28. August 2014 um 17:00

Hallo,

mich hat es heute auf einer Tour leider erwischt, direkt an einem Ortsausgang stand ein mobiler Blitzer. Ich bin zwar brav durch die Ortschaft gefahren, habe aber ca. 100 m vorm Ortsausgang angefangen zu beschleinigen und ZACK, da hatte ich für einen kurzen moment dieses rote Leuchten in den Augen ;). Ich bin hab dann direkt angehalten, hab mein Motorrad in einer Seitenstraße abgestellt und mir die Anlage mal genauer angeschaut. Ich hatte mit derlei noch nie Kontakt, daher weiß ich wirklich überhaupt nix über die Dinger. ich Hab dann mal zwei Fotos gemacht und möchte die hier zeigen mit der verbundenen Frage, ob so ein Teil auch von hinten blitzt.

Danke im Vorraus,

Hargren

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Puttgegangen schrieb am 3. Dezember 2014 um 18:30:40 Uhr:

Seltsamerweise haben wir die Mentalität, dass wir diese Obergrenze als Richtwert deuten und dann nochmal 10% "Risiko" reinkalkulieren. Da wird dann statt 100, einfach 110 laut Tacho gefahren.

Bist Du schon mal 10% unterhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit über eine längere Strecke gefahren?

Man ist dann schnell ein Verkehrshindernis, und es wird einem Nötigung unterstellt.

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Themenstarteram 28. August 2014 um 18:56

Ich gebe ganz offen zu, ich verstehe deinen Beitrag nicht ganz Papstpower 0.o.

Die Technik wird hier gut erklärt.

http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/ls40.php

Manchmal haben "Geblitzte" eine Handhabe, wenn das Personal die Anlage nicht 100%ig rechtwinklig aufstellt und die Meßergebnisse dann nicht korrekt sind.

Sie protokollieren das dann, ggf. unter Zeugen.

Das sorgt dann für "Freude" im Rathaus/auf der Polizeistation. :)

am 28. August 2014 um 19:21

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Zitat:

Original geschrieben von Hargrenabersu

 

Ich hatte übrigens die ganze Zeit meinen Helm und Sturmhaube an, könnte mir das evtl. nützen? Also, dass ich behaupten kann, ich wäre das nicht gewesen?

Ja, das kann was nützen. Allerdings darfst Du dann für den Rest Deines Biker- und Dosenfahrerlebens ein Fahrtenbuch führen... oder sie weisen es über das Foto (z.B. Größe des Fahrers, Körper-Proportionen etc.) nach und Du darfst zusätzlich ein sauteures Gutachten bezahlen.

Wart halt mal ab ob was kommt.

Bzgl. Gutachten, ja das ist möglich und wird dann richtig teuer, das mit Fahrtenbuch allerdings stimmt nicht. Ein Fahrtenbuch ist Fahrzeug gebunden und nicht Fahrer gebunden, wie der Name schon sagt. Außerdem sobald man das Fahrzeug veräußert fällt auch die Pflicht des Fahrtenbuches weg (außer das hätte sich heuer geändert).

Themenstarteram 28. August 2014 um 19:22

Wieviel kostet denn so ein Gutachten? Eine andere Idee die ich hätte wäre, dass mein Vater den Verstoß auf sich nimmt... die Sache ist nämlich die: Ich bin noch in der Probezeit. Wenn mein Vater von sich aus sagte, er wäre das gewesen, gäbe es dann vorraussichtlich weitere Komplikationen?

am 28. August 2014 um 19:26

Normalerweise kriegst Du einen Anhörungsbogen. Wenn Papi dann mitspielt und das auf sich nimmt dürfte es das gewesen sein - aber wenns rauskommt gibts erst richtig Probleme, und zwar kiloweise und für beide. Ich würde es als Vater wohl nicht tun.

Aber wie gesagt, erst mal abwarten. Wenn Du nicht gerade mit 120 in der Ortschaft rumgedonnert bist dürfte außer ner saftigen Geldbuße und vielleicht nem Monat intensiver Schuhsohlen-Benutzung auch bei Pappe auf Probe weiters nix passieren. Schau Dir erst mal an was kommt.

In der Probezeit käme da relativ schnell eine Nachschulung plus Probezeitverlängerung um weitere 24 Monate hinzu. Kosten dürften dann flott bei 300-500€ liegen.

Ich glaube aber auch nicht, dass da überhaupt was kommt.

Erstmal abwarten, was da kommt. Meist ist man langsamer, als befürchtet. Ich wurde vor 4 Wochen auf dem bayerischen Sudelfeld geblitzt. Parallele Geschwindigkeitserfassung, Portraitfoto von vorne und Nummernschild von hinten. Alles fein dokumentiert. War aber dann nicht schlimm, nur 20 EUR. Was ich sagen will: da wärst Du auch mit Tricksereien nicht rausgekommen.

Man muss schon höllisch aufpassen... Mit dem Töff ist man so gut wie immer zu schnell, ohne dass man es subjektiv so empfindet.

Grüße

Stefan

am 29. August 2014 um 6:45

Jepp, würde auch sagen: Abwarten und Tee trinken. Solange nicht von vorne und hinten geblitzt wird (oder Sofortkasse) stehen die Chancen relativ gut das da garnichts kommt.

Und wie mein Vorposter schon sagte, das Töff drückt meist mehr nach vorne als man glaubt. Hab auch neulich nach rund 10 Jahren das erste Mal wieder ein 35€ Ticket bekommen. Schnarchi mit unter 40 auf der linken von zwei Spuren wo 50 erlaubt ist. Rechts war frei, also Blinker raus kurz am Gas gezupft und rüber. Im gleichen Moment hats auch schon geblitzt und 200m weiter ist der nette Mann mit der Kelle gestanden und hat mich rausgewunken. Ergebnis: 20 zu schnell, besagte 35€ und die Erkenntnis dass das Triebwerk der für mich doch noch recht neue R1 einfach von ner anderen Welt ist :D

 

Witzig war aber das die Polizisten echt lustig drauf waren. Nach Belehrung und bla gefragt ob ich mit der Strafe einverstanden bin. Ich einfach nur ja gesagt (was soll ich da diskutieren, zu schnell ist zu schnell und wenns mich erwischt steh ich halt auch dazu).

Darauf der Polizist: "Gott sei Dank, das spart mir eine Menge Papierkram"*lacht*

Als ich dann zu dem Bus mit den grünen Rally-Streifen gegangen bin um zu zahlen, meinte noch ein Beamter in Zivil nach Blick auf meine R1: "Naja, mit so nem Gerät kann man ja auch gar nicht anders als zu schnell fahren"(hatte aber dabei auch ein lachen drauf, war also nicht negativ gemeint). Ich bin mir fast sicher dass wenn Sie gedurft hätten, hätten die mich ohne Ticket weiterfahren lassen :)

woeit ich weiß ist das ne Art "urltrallschall" sie können die Tiefe einstellen - wie weit die messen!

Das Umdrehen war natürlich so ziemlihc das Dämlichste was man machen kann!

aber das hast du wohl schon selbst rausgefunden.

ob es dein Papa gewesen sein kann weiß ich nicht- Führerschein Größe Kombi und Helm

FAKT ist das ist eine STRAFTAT was du gerade "vorhast" darüber im Internet Rat zu holen halte ich für einen weiteren Fehler- gut du bist noch jung - auch DU lernst nohc was!

gruß Alex

am 29. August 2014 um 9:26

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V

 

ob es dein Papa gewesen sein kann weiß ich nicht- Führerschein Größe Kombi und Helm

FAKT ist das ist eine STRAFTAT was du gerade "vorhast" darüber im Internet Rat zu holen halte ich für einen weiteren Fehler- gut du bist noch jung - auch DU lernst nohc was!

Keine Angst - das wäre der erste Papi der sowas mitmacht.... ;)

am 29. August 2014 um 9:36

Daran ist gar nichts eine Straftat, niemand muss sich selbst belasten, und Beschuldigte dürfen lügen.

Da wird eh nichts kommen. Ich bin schon so oft geblitzt worden hier, manchmal mit dem Beamten direkt neben der Anlage. Allerdings waren die Übertretungen auch nie besonders groß. Bei den großen (meist bei Probefahrten mit stärkeren Modellen) wurde die Teststrecke vorher abgefahren. ;)

wenn es PAPA gewesen sein soll, haben wir eine STraftat- beschuldigen eines Unschuldigen-

sehe es aber wie Softail.... nen Tritt in den Hinter zum "einnorden"....

würde -iCH machen!

Das wäre eine ungültige Messung. Die Messbeamten müssen jedes Bild manuell bestätigen bei einer mobilen Messung. Wenn die Beamten draussen standen war die Anlage wohl auf automatik gestellt und das ist nicht korrekt. Allerdings hätte man dafür vor Ort Bilder vom Rechner machen müssen, da leuchtet dann in der Regel das Automatiklämpchen.

Zitat:

Original geschrieben von DerZombie

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

 

Ja, das kann was nützen. Allerdings darfst Du dann für den Rest Deines Biker- und Dosenfahrerlebens ein Fahrtenbuch führen... oder sie weisen es über das Foto (z.B. Größe des Fahrers, Körper-Proportionen etc.) nach und Du darfst zusätzlich ein sauteures Gutachten bezahlen.

Wart halt mal ab ob was kommt.

Bzgl. Gutachten, ja das ist möglich und wird dann richtig teuer, das mit Fahrtenbuch allerdings stimmt nicht. Ein Fahrtenbuch ist Fahrzeug gebunden und nicht Fahrer gebunden, wie der Name schon sagt. Außerdem sobald man das Fahrzeug veräußert fällt auch die Pflicht des Fahrtenbuches weg (außer das hätte sich heuer geändert).

Hat nicht, aber auch die Aussage ist nicht richtig. Die Auflage eines Fahrtenbuches ist Ermessenssache. Also auch die Art und die Dauer.

am 29. August 2014 um 9:58

Mal was anderes.....

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