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Geblitzt nach verdecktem Ortseingangsschild

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 21:50

Hallo,

ich möchte an dieser Stelle mal eine Frage loswerden:

Ich wurde letztens mit 28km/h zu viel geblitzt. Der Blitzer stand 50-100m hinter einem verdeckten Ortseingangsschlid. Das Ortseingangsschild war insoweit verdeckt, dass man es erst 10m vorher sehen konnte, da es aufgrund von Bäumen und anderem Bewuchs nicht früher erkennbar war. Nun bin ich der Meinung, dass das so nicht ganz rechtens sein kann. Man kann doch schlecht von einem Autofahrer verlangen, dass er an dieser Stelle nun eine Vollbremsung aus 100km/h hinlegt, damit er rechtzeitig die erlaubten 50km/h fährt!? Zumal im Betracht der dortigen Bebauung nichts auf eine geschlossene Ortschaft hindeutet.

Wie ist eure Meinung, Erfahrung und Wissen zu dem Thema?

Danke für eure Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

Phil

Beste Antwort im Thema
am 5. Juli 2014 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von phil_la_87

Ich wurde letztens mit 28km/h zu viel geblitzt.

was tacho 85-90kmh entspricht...

Zitat:

Das Ortseingangsschild war insoweit verdeckt, dass man es erst 10m vorher sehen konnte,

und auf diesen 10m, zzgl. der entfernung vom ortsschild zum blitzer hast du es nicht geschafft dein auto um mehr als 15kmh zu verzögern?!

Zitat:

Wie ist eure Meinung, Erfahrung und Wissen zu dem Thema?

widerspruch einlegen, diesen begründen - abwarten...

...ALLES andere ist kaffeesatzleserei!

 

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36 Antworten
am 5. Juli 2014 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von phil_la_87

Ich wurde letztens mit 28km/h zu viel geblitzt.

was tacho 85-90kmh entspricht...

Zitat:

Das Ortseingangsschild war insoweit verdeckt, dass man es erst 10m vorher sehen konnte,

und auf diesen 10m, zzgl. der entfernung vom ortsschild zum blitzer hast du es nicht geschafft dein auto um mehr als 15kmh zu verzögern?!

Zitat:

Wie ist eure Meinung, Erfahrung und Wissen zu dem Thema?

widerspruch einlegen, diesen begründen - abwarten...

...ALLES andere ist kaffeesatzleserei!

 

am 5. Juli 2014 um 22:00

Ortseingangschild aus Sicht der Fahrerperspektive Photographieren und gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch mit Bildbeweis einlegen.

Zugewachsene Verkehrsschilder gelten nicht

https://www.lawblog.de/.../

am 5. Juli 2014 um 22:00

Da brauchst du einen Profi wie diesen hier .http://www.autobahnkanzlei.de/

Der sich mit der Sache auch richtig

beschäftigt . Waren schon Berichte im TV über ihn .

Nein , ich mußte seine Dienstleistungen zum Glück noch nicht in Anspruch nehmen .

redactros

am 5. Juli 2014 um 22:01

Ich frage mich gerade dasselbe. Du hast das Schild scheinbar 10 Meter vorher gesehen, hattest somit also zwischen 60 und 110 Meter Zeit abzubremsen. Das ist doch kein Ding und das ganze sogar noch ohne Vollbremsung.

In 50 Meter sollte sowas eigentlich machbar sein.

Aber kommt natürlich auch auf die Verhältnisse an und die kennen wir hier nicht.

Das war meine Meinung, Erfahrung habe ich keine da es mir noch nie passiert ist.

Ohne die baulichen und örtlichen Gegebenheiten zu kennen: Viele bremsen nicht an einem Ortsschild. Hier in meiner Gegend wird häufig bis zum Ortschild draufgehalten und dann ab Ortsschild ausrollen lassen - auch wenn man anhand der Bebauung erkennen muß, daß es sich um eine Ortschaft handelt.

am 5. Juli 2014 um 22:33

Zitat:

Original geschrieben von digibär

...und dann ab Ortsschild ausrollen lassen...

auf nichts anderes wollte ich mit meinem obigen post hinaus ^^ :D

Entscheidend ist in Deinem Fall ob Du ortskundig oder ortsunkundig bist.

Bist Du ortskundig wird Dir auch nicht helfen das das Ortseingangsschild verdeckt war. Bist Du ortsunkundig würde selbst ich, der von diesen Einsprüchen gar nichts hält, Einspruch einlegen.

10 Meter sind bei 100 kmh ca. 0,3 Sekunden, ein Blick in den Rückspiegel und man hat das Schild total übersehen. Da wurden Verkehrssicherungspflichten verletzt.

Schrecksekunde...nochmal 27 Meter weiter... und nun möchte ich den Schlauberger (zumal die "ich fahr immer 20 drüber Fraktion anwesend ist) hier sehen der ohne Vollbremsung 50 Meter nach dem Schild nur noch knapp über 50 drauf hat.

am 6. Juli 2014 um 9:33

Vielleicht war das Ortschlid verdeckt und bezüglich Reaktionszeit bis zum Blitzer wurde ja schon einiges geschrieben....aber war den auch der Ort verdeckt :-) oder bretterst du immer mit gut 90 bis zu einem Schild usw.....ausrollen lassen ist doch viel effektiver......meine Meinung.

So Long

Splash

Ganz klare Abzocke, das müsste die Blitzercrew ja gesehen haben. Einspruch mit Foto vom Schild, ohne hast du da keine Chance. Wenn da vorher wirklich 100 erlaubt war und das Schild nicht zu erkennen kann das nicht rechtens sein. Aber wenn es dich tröstet: Wenigstens kein Fahrverbot.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von phil_la_87

Ich wurde letztens mit 28km/h zu viel geblitzt.

was tacho 85-90kmh entspricht...

Du schreibst doch selbst:

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

.... kaffeesatzleserei...

Nur weil dein Tacho so eine erhebliche Abweichung hat, muss der des TE nicht auch völlig daneben liegen.

Könnte genausogut 28 lt Tacho sein (wie vorgeworfen).

Ich zitiere nochmal die Essenz deines Beitrages:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

.... kaffeesatzleserei...

Als erstes sollte der TE die örtlichen Gegebenheiten auf Fotos festhalten.

am 6. Juli 2014 um 12:36

....und das Bild hier mal reinstellen

am 7. Juli 2014 um 14:38

Oder er hat eingesehen, dass sich ein Widerspruch nicht lohnt, da er die Strecke eh öfters fährt und, wie Dicke vollkommen richtig erwähnt hat, "ortskundig" ist. Und wie genau man die 10 Meter hier nehmen darf ist mir auch nicht ganz klar, wenn der Blitzer dahinter bei 50-100 Metern eine Streuung von +100% zulässt.

Themenstarteram 12. Juli 2014 um 11:56

Also die 28km/h entsprechen dem Anhörungsschreiben.

Ich war die Tage nochmal vor Ort und habe mir die Gegebenheit genauer angeschaut. Fakt ist, dass das Ortseingangsschild erst 20-30m zuvor als ein solches erkannbar ist! Wie schon von "Diedicke" geschrieben, entspricht dieses in etwa der Reaktionszeit, sprich: kaum ein Ortsunkundiger wird es schaffen, vor Einfahrt in diese Ortschaft überhaupt auf dieses Schild zu reagieren. Ohne nun den nachfolgenden Verkehr zu gefährden und die Geschwindigkeit auf 50km/h zu reduzieren, braucht man gut 100-200m Weg.

Korrigieren muss ich meine Angabe zur Entfernung des Blitzers zum Ortseingangsschild: Es waren tatsächlich 200m.

Die Ortskundigkeit wird man mir nicht unbedingt anhängen können. Auch wenn ich dort alle 14 Tage langfahre, ist das auf meine wöchentliche Fahrleistung von 2.000km gesehen, denke ich, kein Grund, mir in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern eine dementsprechende Ortskundigkeit nachzusagen. Zudem spricht weder mein Wohnort, noch der Sitz meiner Firma dafür!

Der Kommentar von "Diedicke" gefällt mir ganz gut, in dem sie von dem Blick in den Rückspiegel schreibt... Weiß jemand, inwieweit sich eine Aussage, wie "Ich habe auf Höhe des Schildes einen LKW überholt (hier ist kein Überholverbot und das Schild steht nur einseitig!)", "ich muss in diesem Moment in den Rückspiegel geschaut haben" oder aber "hinter mir ist jemand gefahren, den ich mit einer stärkeren Bremsung gefährdet hätte", auf den Sachverhalt auswirken könnte?

Jeder, der viel Auto fährt und ganz besonders die, die im Außendienst tätig und viel in unbekannten Gegenden unterwegs sind, werden die Problematik kennen! Man kann noch so vorschriftsmäßig fahren, einen kurzen Augenblick nicht 100%ig aufmerksam gewesen oder einfach den nächsten Termin in Nacken...geblitzt! Und wenn zudem der Job am Führerschein hängt, kann das ganz schnell mal nach hinten losgehen! Zumal bei einem zweiten Geschwindigkeitsverstoß innerhalb eines Jahres mit >26km/h zuviel auch 1 Monat "zu Fuß" bedeutet!

Also bitte spart euch jegliche Moralpredigten!

Ich wäre euch dankbar über Erfahrungen und Wissen, wie man mit dem Sachverhalt bestmöglich umgehen sollte. Einen Anwalt einzuschalten, wäre eine Option, aber diese möchte ich mir gerne noch in der Hinterhand belassen!

Ein "Dank" an jene, die sich bereits an diesem Thema beteiligt haben!

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