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Geblitzt mit fremden Fahrzeug

Themenstarteram 4. September 2014 um 12:10

Hallo Gemeinde,

es wurde zwar bestimmt schon mal behandelt, aber bei mir ist es bissel komplexer.

Ich wurde mit dem Auto eines Bekannten geblitzt und war 47 km/h zu schnell.

Das war am 07.05.2014. In der Zwischenzeit hat mein Bekannter immer wieder Rückfragen und Schreiben bekommen er solle doch den Fahrer angeben.

Dies hatte er auch immer beantwortet mit der Aussage er wüsste es nicht mehr.

Letzte Woche kam dann der Bußgeldbescheid, wo Sie ihn dafür verantwortlich machen.

Wenn er jetzt schreibt das ich gefahren bin, ist dann schon die Verjährung eingetreten oder gilt das auf den Sachverhalt so lange der noch nicht abgeschlossen ist.

Danke schon mal für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

toll das hier solche helden,die bewusst 47 k/mh zu schnell fahren noch ne bühne geboten wird und noch tipps gegeben werden wie er denn um die strafe herum kommt,

wenn der nächste raser jemanden anders von der straße geschossen hat, wird wieder gejammert und gezetert

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Wäre ja noch schöner, wenn das dann verjährt wäre! :D

Das kann Dir hier mit diesen Informationen niemand sagen. Das kommt ganz darauf, welche die Verjährung aufschiebenden Aktionen die Bußgeldstelle gemacht hat.

Immer wenn irgend ein Anhörungsschreiben oder so raus geht, dann unterbricht dieses erst einmal die Verjährungsfrist.

´Wie können Sie Ihn dafür verantwortlich machen? In Deutschland gibt es doch dafür keine Halterhaftung oder habe ich da was nicht mitbekommen?

Leute schreibt nicht so einen Unfug.

Da hier offensichtlich der wirkliche Fahrer in keiner Weise bekannt ist und auch die Behörde daher keine innerbehördlichen Ermittlungen gegen ihn anstellen konnte ist die Tat gegen den wirklichen Fahrer verjährt, dieser kann zur Entlastung benannt werden. Wenn auf dem Foto der wirkliche Fahrer erkannt werden kann, wird die Sache eingestellt. Es kann aber auch sein, dass die Behörde bei ihrer Meinung bleibt, dann geht es vor Gericht.

Die Fahrtenbuchauflage gegen den Halter dürfte aber auf dem Fuße folgen.

Themenstarteram 4. September 2014 um 12:26

Naja er hat neulich das Schreiben von der Bußgeldstelle bekommen wo dann das übliche drin steht: Das Er an diesem Tag usw..

Themenstarteram 4. September 2014 um 12:30

@Kai R., ALso ist die Tat von mir Verjährt auch wenn er jetzt angeben würde das ich es war und er somit nicht die Strafe tragen muss??

Versuchen können die es ja mal mit einem Bußgeldbescheid. Der eine oder andere erinnert sich dann doch plötzlich wieder, wer die Dorfhure an dem entsprechenden Tag geritten hat. Andere legen Widerspruch ein und der wird dann eingestellt wege Fahrer nicht ermittelbar und der Halter darf dann eben ein Fahrtenbuch führen.

Ich meine 47 zu viel ist schon eine Hausnummer, da finde ich es schon ganz gut, dass die Bußgeldstelle da nicht gleich aufgibt.

Zitat:

Original geschrieben von Lifeshoot

@Kai R., ALso ist die Tat von mir Verjährt auch wenn er jetzt angeben würde das ich es war und er somit nicht die Strafe tragen muss??

ja und das sollte er dann auch so tun. Wird kein wirklicher Fahrer benannt kann es gut sein, dass ihn ein Richter auf dem Foto erkennt und dann bleibt die Sache an ihm hängen.

Schon für das Fahrtenbuch wird er vermutlich Dir lange verbunden sein.

Dein Bekannter will also Bußgeld, Punkte und Fahrverbot auf sich nehmen?

Schön blöd, würde ich nicht machen.

Sei ein Mann und ...

Zitat:

Original geschrieben von Lifeshoot

Naja er hat neulich das Schreiben von der Bußgeldstelle bekommen wo dann das übliche drin steht: Das Er an diesem Tag usw..

Das weiß niemand, Anhörungsschreiben unterbrechen die Verjährungsfrist. Nur aufgrund Deiner Aussagen wird Dir hier niemand Deine Frage beantworten können.

Wenn Du Dich um Deine gerechte Strafe herumdrücken willst, solltest Du vielleicht einen Anwalt bemühen. Der kann Dir vielleicht weiterhelfen.

Themenstarteram 4. September 2014 um 12:37

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Dein Bekannter will also Bußgeld, Punkte und Fahrverbot auf sich nehmen?

Schön blöd, würde ich nicht machen.

Sei ein Mann und ...

Nein will er ja nicht, darum geht es ja wenn er jetzt angibt das ich gefahren bin was dann weiter passiert.

Zitat:

Original geschrieben von torre01

Das weiß niemand. Anhörungsschreiben unterbrechen die Verjährungsfrist. Nuraufgrund Deiner Aussagen wird Dir hier niemand Deine Frage beantworten können.

sorry, aber das ist einfach Blödsinn was Du schreibst. Anhörungsschreiben unterbrechen nur die Verjährung, wenn sie gegen den wirklichen Fahrer gerichtet sind. Die Frage kann jeder Jurastudent im ersten Semester beantworten. Da nach drei Monaten keinerlei Ermittlungen gegen den wirklichen Fahrer eingeleitet wurden, ist die Nummer definitiv verjährt

am 4. September 2014 um 12:39

Dann bist du also mit ca. 100 km/h in der Stadt unterwegs gewesen. Das ist zuviel -- stehe zu deiner Blödheit.

Themenstarteram 4. September 2014 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Zitat:

Original geschrieben von Lifeshoot

@Kai R., ALso ist die Tat von mir Verjährt auch wenn er jetzt angeben würde das ich es war und er somit nicht die Strafe tragen muss??

ja und das sollte er dann auch so tun. Wird kein wirklicher Fahrer benannt kann es gut sein, dass ihn ein Richter auf dem Foto erkennt und dann bleibt die Sache an ihm hängen.

Schon für das Fahrtenbuch wird er vermutlich Dir lange verbunden sein.

Naja das Fahrtenbuch will er eh vll aus steuerlichen Gründen führen, da es ein Geschäftsfahrzeug ist und er die 1% Regelung nicht anwenden will.

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