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Geblitzt in Österreich

Themenstarteram 9. Januar 2007 um 17:39

Hallo,Leutz...

ein bekannter hatte sich in frankfurt ein auto gemietet und ist nach kroatien gefahren.er wurde in österreich geblitzt, 100 erlaubt ca 60 zuviel.dies wurde mit radarmessung gemessen,also kein foto.

nun hat er, (lebt in amerika) ein schreiben bekommen,dass er 90 euro zahlen muss oder ersatzweise für einen tag in den knast muss.

er lebt in amerika,wie sollte er sich nun verhalten.

der brief kam auf deutsch,er versteht kein wort deutsch,ist ja auch verständlich...

bitte um hilfe...

denkt ihr,man kann es einfach ignorieren?

was,wenn er nächstes jahr wieder nach kroatien fährt,und eventuell angehalten wird..?

da ja nur radarmessung vorliegt,sprich kein fahrerfoto, kann er denn da einfach sagen,er sei nicht gefahren?

kann mir da jemand weiterhelfen,bin für jede meinung dankbar.

es ist klar,dass ich hier keine richtige rechtsbelratung bekommen kann,trotzdem würde ich mich über tips freuen...

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13 Antworten

Er sollte einfach die 90 € bezahlen. Dann hat er nächstes Jahr eine Sorge weniger.

Themenstarteram 9. Januar 2007 um 18:59

Ja klar,

es ist ja nicht das grosse Geld,nur würd mich einfach interessieren,ob es eingestellt wird,oder nicht.Und was passieren kann,falls er nächstes jahr wieder durchs ösiland fährt..und was wenn er erst in 3 jahren da durch fährt

Üblicherweise wird bei Tempoverstößen der Fahrzeughalter angeschrieben. Falls der behauptet, er sei zum betreffenden Zeitpunkt nicht mit dem Auto gefahren, muss man ihm das Gegenteil beweisen, was ohne Foto schwierig sein dürfte. Der Fahrzeughalter muss darüber hinaus keine Angaben machen, wer statt seiner Person den Wagen gefahren hat, sofern er damit Familienangehörige belasten würde.

Bevor man so auf den Putz haut, sollte man sich aber sicher sein, dass wirklich kein Foto-/Videobeweis vorliegt.

Zwischen Österreich und Deutschland besteht seit Jahren ein Vollstreckungsabkommen - auf österreich. Anfrage an das Flensburger Verkehrszentralregister wurde die Mietwagengesellschaft als Fahrzeughalter benannt, welche wiederum Auskunft über den Fahrer, der zum Tatzeitpunkt im Besitz des Fahrzeuges war, geben hat.

Solange er Österreich meidet, drohen ihm keinerlei finanzielle Repressalien, - weder in Deutschland, noch in Kroatien, geschweige denn in den USA.

Sollten ihm Rahmen einer Verkehrskontrolle in Österreich seine Personalien überprüft werden und genanntes Vergehen im Zentralrechner gespeichert sein, hat der Herr das Problem, solange festgehalten zu werden, bis er die Strafverfügung (die mittlerweile weit mehr als 90 Euro betragen kann) bezahlt hat - alternativ geht´s 24 Stunden in den Hef´n (österr. für "Knast") - amerikanischer Staatsangehöriger hin oder her.

Soweit ich informiert bin, beträgt die Verjährungsfrist für ein Delikt dieser Kategorie 5 Jahre ... also in dieser Zeit lieber nach Kroatien per Bahn oder Flugzeug reisen.

Alle Angaben ohne Gewähr :)

Rigero

am 9. Januar 2007 um 23:58

Nur 90€ für 60 km/h zu schnell? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

am 10. Januar 2007 um 4:21

Ja,mei....

Wenns mi erwischen mit 60 km/h zuviel,is mei "Deckel" (Führerschein" futsch....

 

Aber 90 .-€ ist echt ne Okkasion...

Sag dein Haberer (Freund oder Bekannter) er soll Österreich für ne Weile meiden....

MfG

Riesenbaby

am 10. Januar 2007 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Nur 90€ für 60 km/h zu schnell? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Ich auch nicht daher -> Fake.

Alex

Themenstarteram 14. Januar 2007 um 0:00

toll..ja fake..genau..weil ich fake bin,schreibe ich das hier auch rein...und will deshalb auch gerne infos dazu...obs nurn 50kmh zu schnell,60 oder 300 ist egal..hauptsache ist,bussgeld für zu schnelles fahren dieses beträgt 90 euro

Re: Geblitzt in Österreich

 

Zitat:

Original geschrieben von bubirator3

da ja nur radarmessung vorliegt,sprich kein fahrerfoto, kann er denn da einfach sagen,er sei nicht gefahren?

Was willst du von uns, eine Absolution für einen Betrugsversuch?

Wieso soll er sagen, er sei nicht gefahren, wenn er's doch war?

Immer dieselbe Leier. Sch***e bauen und dann rumjammern.

Und sag jetzt nix von wegen "als ob du immer alles richtig macht" etc. Auch wenn manche sich das nicht vorstellen können: wenn ich zu schnell fahre und somit wissentlich ein Bußgeld riskiere, ärgere ich mich über mich und zahle das. Punkt.

~

Seit wann ist es ein Betrugsversuch, wenn man von seinem Recht Gebrauch macht, sich nicht selbst zu belasten?

Der bubirator sucht Rat und nicht selbstgerechte Zeigefinger.

Was hat das mit sich selbst belasten zu tun? Er ist geblitzt worden, also als Halter (bzw. Mieter) zu ermitteln.

Wenns in Ö so abläuft wie hier, kriegt er einen Anhörungsbogen, auf dem er angeben muss, wer gefahren ist, wenn nicht er selber.

Wenn er behauptet, er sei's nicht gewesen, ist das gelogen. Punktum.

Wenn er einen Rat braucht: er soll's halt zahlen, und damit ist gut.

~

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Was hat das mit sich selbst belasten zu tun? Er ist geblitzt worden, also als Halter (bzw. Mieter) zu ermitteln.

Wenns in Ö so abläuft wie hier, kriegt er einen Anhörungsbogen, auf dem er angeben muss, wer gefahren ist, wenn nicht er selber.

Wenn er behauptet, er sei's nicht gewesen, ist das gelogen. Punktum.

Wenn er einen Rat braucht: er soll's halt zahlen, und damit ist gut.

~

Niemand muß sich in einem Straf- oder Bußgeldverfahren selbst belasten. Sogar eine Lüge ist (in bestimmten Grenzen) erlaubt. Dies gehört zu den ureigensten Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaats. Hier kann es daran keine Kritik geben. Daher ist es völlig in Ordnung wenn jemand legale Möglichkeiten ausnutzt. Falls der Staat dies verhindern will, muß er eben entsprechende Gesetze erlassen. Ist ja alles möglich.

Im übrigen hat man ja die sog. Halterhaftung im Verkehr eingeführt. Daher bleibt es im Ergebnis beim Bußgeld. Ob dieses Bußgeld aus Österreich vollstreckbar ist, ist eine ganz andere Frage.

Viele Grüße

Celeste

am 14. Januar 2007 um 18:24

In Ö ist es nicht notwendig, das der Lenker erkennbar ist.

Bei übertretungen ab einem gewissen ausmaß kommt eine lenkererhebung. wenn man dann niemanden angibt oder das schreiben ignoriert, wird angenommen, das der zu diesem zeitpunkt besitzer war auch gefahren ist-> hat die Leihwagenfirma auch so weitergeleited.

Wenn er einen anderen nennt, bekommt dann der nochmal dieses schreiben (meiner erinnerung nach).

Sobald aber 6 monate oder so nach der ersten anschrift vergangen sind, ohne den lenker zu ermitteln, wird der fall geschlossen.

Wobei dieses verfahren gegen ihn als amerikanischen staatsbürger rein wurst sein kann, da es kein verfahren gibt.

allerdings könnte es dann seitens der leihwagenfirma probs geben, das man wieder mal einen wagen bekommt.

Das mit der Vollstreckbarkeit ist ein problem, da meines wissens nach für die Vollstreckung beweiße notwendig sind, dioe auch deutsche rechtlichkeiten erfüllen (Fahrer erkennbar auf bildern für gewisse übertretungen).

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