|
Hiho Community!
So, da mein Kauf meiner 99er W210er E-Klasse kurz bevorsteht, wollt ich mich nochmal kurz über ein paar Sachen erkundigen bezüglich Händlergarantie/ Händlergewährleistung!
Der Unterschied ist mir eigentlich fast klar, dank der Hompage hier...
http://www.carpassion.com/.../...leistung-beim-gebrauchtwagenkauf.html
...allerdings wirft das jetz bei mir nur noch eine Frage auf:
Mein Händler will mir eine Gebrauchtwagengarantie mit abschliessen, bzw. hat diese mir jetzt schon mit im Endpreis zugesichert, was alle Teile wie Motor, Getriebe, Differentiale umfasst! So weit so gut, aber...
...was ist jetzt mit dem Rest?
Steht der Händler jetzt 1 Jahr lang in seiner normalen Gewährleistungspflicht und muss mir bei einem Defekt alles andere über seine Kosten dann reparieren, oder ist er dann mit dem Abschluss dieser Händlergarantie seiner Gewährleistungspflicht enthoben?
Aktuell ein Beispiel: Bei dem Fahrzeug, was ich mir kaufen will, ist anscheinend die Einspritzpumpe von Lucas ein Problemkind! Ich hab meinen Händler dann gefragt ob diese mit in der Garantie wäre, wenn diese Kaputt gehen würde. Er sagt Nein und wies mich dann darauf hin, daß er damit nichts mehr zu tuen hätte, weil Anbauteile nicht in der Garantieleistung mit eingeschlossen sind...
...angenommen sie ginge jetz in 4 Wochen kaputt:
Ist der Händler jetzt trotzdem in seiner Gewährleistungspflicht und muss mir den Defekt beheben, oder ist er aus der Pflicht raus, dank dem Garantie- vertragsabschluss der das Anbauteil nicht beinhaltet???
Über ein paar Erfahrungsberichte würd ich mich freuen
Marc |
-
Neuvorstellung:
Die schönsten Geschenke macht man sich selbst
-
Motorsport :
Sternstunde beim 24-Stunden-Rennen (auf dem Ring)
- Wirtschaft: Vom Loser zum Musterknaben
- Verkehr: Norddeutsche fahren am weitesten
- Neuvorstellung: Das coolste am Jeep ist sein Preis
- Ratgeber: Keine Regeln für private Garagen
- Politik: Autofahrer dürfen ihr Kennzeichen behalten
- Mini: Der Mini war schon immer mehr (oder weniger) als ein Auto
- Auto: Neuer Name für ein (ur-)altes Modell
- Motorsport : McLaren verliert Formel-1-Ingenieur Paddy Lowe




Ist jetzt kein Erfahrungsbericht, da ich damit noch keine Probleme hatte (Gott sei dank!).
Aber meine Meinung nach ist eine Garantie eine Zusatzleistung über die Gewährleistungspflicht des Händlers hinaus.
In etwa so, wie Zusatzversicherungen in Gesundheitswesen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus gehen.
D.h. erstmal ist der Händler dran, es sei denn die Garantie greift. Wenn also Dinge durch die Garantie nicht abgedeckt sind, muss dafür schon der Händler gerade stehen. Aber vorsicht - bei Dingen die in die Gewährleistung fallen sollen, kann es schwierig mit der Beweisführung sein.
Gruß
Gerbi