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Garage - Maklerprovision OK oder nicht OK?

VW
Themenstarteram 20. Mai 2016 um 14:50

Ich habe folgenden Fall und würde mich über Feedback von Leuten freuen, die Ahnung in der Materie haben.

Mein Bruder mietet eine Wohnung und einen Stellplatz in einer Tiefgarage. Angeblich sollten noch Stellplätze frei sein. Er gibt mir die Telefonnummer zu der Vermieterin. Ich rufe dort an und frage nach einem Stellplatz. Ja, es gibt noch ca. 4 freie Stellplätze, aber das macht ihre Tochter, ich soll dort anrufen. Sie gibt mir die Telefonnummer zu ihrer Tochter und ich rufe dort an. Die Tochter bestätigt, dass es freie Stellplätze gibt und verspricht mir eine Skizze zu schicken und die Info welche Nummer noch frei sind. Nach tagelangen Nachfragen und Erinnerungen per Chat und Telefon schickt sie endlich diese Skizze und die Nummern. Ich suche mir eins aus und frage, ob 40€ immer noch aktuell sind (so viel hat ihre Mutter genannt und so viel zahlt auch mein Bruder). Statt einem ja, schickt sie mir einen Link zu immobilienscout24.de mit den Worten "hier sehen Sie nochmal alles". Ich sehe dort sofort 40€ und bestätige, dass ich diesen Stellplatz nehme. Etwas später bekomme ich von ihr einen Mietvertrag per Email zur Einsicht und wir vereinbaren einen Termin bei mir zu Hause zum Unterschreiben. Sie kommt mit dem fertig ausgedruckten Mietvertrag (gleich wie das in der Email) und ich unterschreibe. Der Vermieter in diesem Vertrag ist ihre Mutter und ihr Vater. In diesem Moment mache ich mir aus diesem Grund keine Gedanken, aber ein paar Tage später sickt sie mir eine Rechnung für ihre Courtage für die Vermittlung eines Stellplatzes (2 x 40€ + MwSt).

Und jetzt meine Frage - ist das rechtens? Weder am Telefon, noch in dem Chat, noch beim Unterschreiben des Mietvertrages hat sie was von irgendeiner Maklerprovision gesprochen. Ihre Mutter hat das im Telefongespräch auch nicht erwähnt. Natürlich steht davon auch kein Wort in dem Mietvertrag. Im nachhinein habe ich aber entdeckt, dass bei dem immobilienscout24-Link etwas tiefer doch steht, dass eine Provision anfällt. Aber sie hat doch nichts vermittelt. Ich habe schließlich direkt die Vermieterin kontaktiert. Sie muss das ja nicht selber machen, aber können sie die Provision verschweigen und am Ende verlangen? Und können Mutter und Tochter als Vermieterin und Makler ihr Geschäft machen?

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ausschluss-Maklerprovion-durch-familiaeres-Verhaeltnis---f42658.html

http://www.juraforum.de/forum/t/maklerprovision-faellig-wenn-makler-mit-eigentuemer-vermieter-verwandt.223862/

Gilt das Bestellprinzip, was seit dem 1.06.2015 gilt, nicht bei Garagen?

 

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17 Antworten

Sowas ist nu gar nicht meine Welt.

Aber wenn ich die Vermieterin anspreche -sie mich an die Tochter weiterleitet -und die mir den Platz von der Mutter als Vermieterin "vermittelt" ,dann würde ich mir verarscht vorkommen.

Problem ist halt nur das wenn du nun Theater machst sie dir den Stellplatz wieder abnehmen können.....oder auch nicht ? Keine Ahnung.

Wenn die dazu eine Handhabe haben mußt du entscheiden was dir lieber ist.Stellplatz oder eben nicht.

 

Vari

Grundsätzlich würde ich mal sagen, das es in der Form nicht die feine Art ist! Ist die Tochter denn Maklerin? Das kann man aus deinem Post nicht erkennen. Wenn Du überhaupt nicht davon in Kenntnis gesetzt worden bist, das es sich um eine Maklerin handelt (das hätte die Mutter/Vermieterin dir mitteilen müssen) dann hast Du ja auch keinen Makler bestellt oder beauftragt und er kann Dir auch nichts in Rechnung stellen. Spätestens bei Vertragsabschluß hätte die Tochter dich darauf hinweisen müssen, das Sie Maklerin ist und Du 2 Monatsmieten Provision zu zahlen hast. Aber letzendlich hast Du die Tochter bzw. Maklerin ja auch nicht beauftragt Dir einen Stellplatz zu suchen sondern die Vermieterin hat ihre Tochter beauftragt ihren Stellplatz zu vermarkten und dadurch ist die Vermieterin die Bestellerin und hat die Rechnung zu tragen, wüsste nicht das das bei Garagen anders gehandhabt wird.

Evtl. solltest Du da mal "doof" nachfragen ob da versehentlich etwas falsch gelaufen ist bei der Rechnungserstellung, weil Du dich nicht erinnern kannst das Du einem Makler einen Auftrag erteilt hast und Du kannst dich auch nicht erinnern das Du einen Auftrag zur Findung eines Stellplatzes unterschrieben hast.

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 15:30

Zitat:

@Vari-Mann schrieb am 20. Mai 2016 um 17:08:23 Uhr:

Sowas ist nu gar nicht meine Welt.

Aber wenn ich die Vermieterin anspreche -sie mich an die Tochter weiterleitet -und die mir den Platz von der Mutter als Vermieterin "vermittelt" ,dann würde ich mir verarscht vorkommen.

Problem ist halt nur das wenn du nun Theater machst sie dir den Stellplatz wieder abnehmen können.....oder auch nicht ? Keine Ahnung.

Wenn die dazu eine Handhabe haben mußt du entscheiden was dir lieber ist.Stellplatz oder eben nicht.

Vari

Mir geht es nicht primär um diese fast 100€ Provision (wenn alles klar kommuniziert worden wäre), mein Problem ist, dass ich mit total verarscht vorkomme! Ich bin außerdem der Meinung, dass man sich sein Geld verdienen haben muss. Sie macht auf Parasit und ich soll sie noch futtern. Das geht mir so was von total gegen Strich!

Die Kündigungsfrist liegt bei 2 Monaten ohne Angabe von Gründen. Mir ist klar, dass sie mich rausschmeißt, wenn ich ihr Stress mache. Aus diesem Grund suche ich eifrig nach Alternative und in einem Dorf weiter habe ich eine Scheune gefunden, wo zwei Oldtimer, ein Wohnwagen und ein Alltagsauto stehen. Bis auf Alltagsauto werden die anderen selten bewegt. Der Preis dort ist 60€. Ich bin jetzt nur noch zwei Fingerbreiten davon entfernt, das zu nehmen und den Scheiß zu kündigen.

 

am 20. Mai 2016 um 15:51

Naja, solche Menschen gibts. Maklercourtage zahlt seit einiger Zeit der Auftraggeber. Was willst machen? Anwalt, keine Garage, oder Abzocker weiter grinsen lassen.

Ich würd nicht bezahlen und auf die Erfüllung des rechtswirksamen Mietvertrages bestehen. Sollen die Dir doch kündigen wegen eigentlich unzulässiger Maklergebühr, was dann wieder kein Grund ist. Aber das geht ja bei einer einzelnen Garage grundlos.

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 15:52

Zitat:

@Ludibug schrieb am 20. Mai 2016 um 17:15:53 Uhr:

Grundsätzlich würde ich mal sagen, das es in der Form nicht die feine Art ist! Ist die Tochter denn Maklerin? Das kann man aus deinem Post nicht erkennen. Wenn Du überhaupt nicht davon in Kenntnis gesetzt worden bist, das es sich um eine Maklerin handelt (das hätte die Mutter/Vermieterin dir mitteilen müssen) dann hast Du ja auch keinen Makler bestellt oder beauftragt und er kann Dir auch nichts in Rechnung stellen. Spätestens bei Vertragsabschluß hätte die Tochter dich darauf hinweisen müssen, das Sie Maklerin ist und Du 2 Monatsmieten Provision zu zahlen hast. Aber letzendlich hast Du die Tochter bzw. Maklerin ja auch nicht beauftragt Dir einen Stellplatz zu suchen sondern die Vermieterin hat ihre Tochter beauftragt ihren Stellplatz zu vermarkten und dadurch ist die Vermieterin die Bestellerin und hat die Rechnung zu tragen, wüsste nicht das das bei Garagen anders gehandhabt wird.

Evtl. solltest Du da mal "doof" nachfragen ob da versehentlich etwas falsch gelaufen ist bei der Rechnungserstellung, weil Du dich nicht erinnern kannst das Du einem Makler einen Auftrag erteilt hast und Du kannst dich auch nicht erinnern das Du einen Auftrag zur Findung eines Stellplatzes unterschrieben hast.

Ob die Tochter eine Maklerin ist - ich glaube ja. Wenn ich mir die Links anschaue, die sie ihrer Emails beifügt oder "folgen Sie uns auf facebook", dann sieht das so aus. Mein Problem ist nur, dass keine Seite das offen gesagt hat. Für mich gilt das was in einem Vertrag vereinbart und unterschrieben ist. Ich muss mich doch nicht durch facebook, immobilien24 & co durchklicken. Ganz ehrlich - ich dachte, ich rufe die ältere Dame an und sie vermietet mir einen Stellplatz. So einfach. Jetzt sehe ich, dass das sehr naiv war.

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 15:57

Zitat:

@Squad244 schrieb am 20. Mai 2016 um 17:51:55 Uhr:

Naja, solche Menschen gibts. Maklercourtage zahlt seit einiger Zeit der Auftraggeber. Was willst machen? Anwalt, keine Garage, oder Abzocker weiter grinsen lassen.

Ich würd nicht bezahlen und auf die Erfüllung des rechtswirksamen Mietvertrages bestehen. Sollen die Dir doch kündigen wegen eigentlich unzulässiger Maklergebühr, was dann wieder kein Grund ist. Aber das geht ja bei einer einzelnen Garage grundlos.

Ein Widderufsrecht bei Mietverträgen gibt es nicht, aber kann ich nicht außerodrendtlich und fristlos wegen diesem Beschieß mit Maklerprovision (arglistige Täuschung?) kündigen?

Ich hasse Betrüger und Parasiten.

Würde ich nicht als naiv bezeichnen. Aufgrund dessen was Du geschrieben hast, bist Du im Recht und brauchst auch keine Rechnung bezahlen. Ich hätte da schon längst angerufen und um eine Erklärung gebeten. Wenn Sie eine Maklerin ist, dann sollte sie auch mal an ihren Ruf denken......

am 20. Mai 2016 um 16:28

Zahl nur die Miete und fertig. Die Maklerrechnung schickst Du rotzfrech zurück und bittest im treudoof höflichsten Ton um Stornierung. Im Mietvertrag selbst war ja nichts arglistig. Es handelt sich um das übliche "für dumm verkaufen".

Mich hat auch mal ein Hinterfotzanwalt schikaniert. Die gelben Brieflein (nach dem das Ansinnen klar war) habe ich ungeöffnet im Umschlag zurückgeschickt.

Irgendwann war dann Ruhe. Einfach mal auflaufen und abtropfen lassen.

Leider ist das in der heutigen Zeit Gang und gebe. Man sucht selber eine Wohnung im Netz, muss um einen Termin bitten und fährt kurz zur Wohnung hin. Für die Aktion kassieren alle 7,14 %. Wenn man die Wohnung kauft sind das bei 200.000 Kaufpreis über 14.000 Makler Provision. Da sind 80 Euro noch verträglich. Der Markt regelt das. Kannst dich freuen überhaupt für 40 Euro einen Platz gefunden zu haben

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 21:57

Zitat:

@Squad244 schrieb am 20. Mai 2016 um 17:51:55 Uhr:

Naja, solche Menschen gibts. Maklercourtage zahlt seit einiger Zeit der Auftraggeber.

Das Bestellerprinzip gilt leider nur für Vermietung von Wohnräumen. Hat in diesem Fall keine Wirkung. Habe grade rausgegoogelt.

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 22:00

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 20. Mai 2016 um 17:57:11 Uhr:

Zitat:

@Squad244 schrieb am 20. Mai 2016 um 17:51:55 Uhr:

Naja, solche Menschen gibts. Maklercourtage zahlt seit einiger Zeit der Auftraggeber. Was willst machen? Anwalt, keine Garage, oder Abzocker weiter grinsen lassen.

Ich würd nicht bezahlen und auf die Erfüllung des rechtswirksamen Mietvertrages bestehen. Sollen die Dir doch kündigen wegen eigentlich unzulässiger Maklergebühr, was dann wieder kein Grund ist. Aber das geht ja bei einer einzelnen Garage grundlos.

Ein Widderufsrecht bei Mietverträgen gibt es nicht, aber kann ich nicht außerodrendtlich und fristlos wegen diesem Beschieß mit Maklerprovision (arglistige Täuschung?) kündigen?

Ich hasse Betrüger und Parasiten.

Vielleicht gibt es das Widerrufsrecht bei Mietverträgen doch! Ich habe das gefunden:

http://...obilienverwalter-bayern.de/.../NeueGesetze_frieser.pdf

 

am 20. Mai 2016 um 22:12

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 20. Mai 2016 um 23:57:19 Uhr:

Zitat:

@Squad244 schrieb am 20. Mai 2016 um 17:51:55 Uhr:

Naja, solche Menschen gibts. Maklercourtage zahlt seit einiger Zeit der Auftraggeber.

Das Bestellerprinzip gilt leider nur für Vermietung von Wohnräumen. Hat in diesem Fall keine Wirkung. Habe grade rausgegoogelt.

Pech. Für eine trocken bleibende Garage ist in meinen Breitengraden auch ein Fuffi drin. Locker.

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 22:35

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 20. Mai 2016 um 17:30:54 Uhr:

 

Die Kündigungsfrist liegt bei 2 Monaten ohne Angabe von Gründen. Mir ist klar, dass sie mich rausschmeißt, wenn ich ihr Stress mache. Aus diesem Grund suche ich eifrig nach Alternative und in einem Dorf weiter habe ich eine Scheune gefunden, wo zwei Oldtimer, ein Wohnwagen und ein Alltagsauto stehen. Bis auf Alltagsauto werden die anderen selten bewegt. Der Preis dort ist 60€. Ich bin jetzt nur noch zwei Fingerbreiten davon entfernt, das zu nehmen und den Scheiß zu kündigen.

Habe mir die Scheune noch heute angeschaut. Kommt leider nicht in Frage. Es mufft dort wie in einem uralten, vergammelten Keller. Kann mir nicht vorstellen, dass die Autos nicht danach auch muffen, wenn sie dort länger stehen. Und die Luft fühlt sich feutch an. Schade, schade.

am 21. Mai 2016 um 6:35

Na dann: Augen zu und durch und löhnen bis die Augen tropfen. Hauptsache die Bude bleibt trocken.

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