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Fzg. privat verkauft - Käufer will es nicht mehr haben

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 18:16

Guten Abend,

bisher immer stiller Mitleser hier gewesen, und jetzt angemeldet - wegen so einem blöden Thema:

Ich habe letztes WE meinen alten Roller verkauft. Jetzt hat mich der Käufer angerufen: Er will es nicht mehr, wegen zu vielen Mängeln. Umgemeldet hat er es noch nicht. Und er droht damit es einfach irgendwo abzustellen (geht auf meinen Namen!), sollte ich es nicht zurücknehmen. Zurücknehmen will ich es auch nicht, aber noch weniger will ich Ärger...

Es handelt sich um einen 125er, er hatte schon etliche Schäden und ich war sehr offen und habe alles in die Anzeige geschrieben, was ich wusste (Mobile). Wir haben uns auf einen Preis geeinigt (250Euro) und er ist davon. Ohne Vertrag (leider). Offenbar muss man mit allem rechnen.

Ich habe schon einige Fahrzeuge ver- und gekauft - sowas ist mir noch nicht passiert...

Ok, weiß einer was ich jetzt tun soll? Versicherung anrufen oder Zulassungsstelle,...?

Beste Antwort im Thema
am 25. Juli 2015 um 12:47

Was soll diese Fehde?

Die bringt keinen weiter.

Ignorier den ollen BMW-Fahrer einfach, sonst hilft nix.

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am 22. Juli 2015 um 10:30

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 22. Juli 2015 um 12:17:28 Uhr:

 

Ich habe gerade auch ein Bike im Topzustand verkauft. Für etwaige Sachmängel hafte ich nicht.

Ja warum denn nicht?

Da ist doch noch Luft in den Reifen:D

Duck und weg...........;)

0016

Das sieht nur so aus. Die letzte Luft ist 1964 entwichen, da war das Motorrad 10 Jahre alt. Dafür sind die Gummis so steinhart, dass das Fahrzeug rollt.

Nein, ehrlich. Ich begreife sowas nicht. Ein altes Fahrzeug von privat für 250 Tacken und dann den Aufstand proben.

Der Verkaufsgegenstand kann durchaus Sachmängel aufweisen. Was das ist, und weshalb ein "Gefahrübergang" keine Bahnquerung ist, kann man in § 434 BGB nachlesen.

Die Sachmängelhaftung hingegen ist etwas anderes.

Im Privatbereich muss ich die Mängel schon kennen und durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregen oder unterhalten um mir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. (§ 263 StGB)

Jetzt bin ich mir nicht so ganz sicher, wollte der TE eine Lebensberatung, wie er das Problem, das er seiner Meinung nach hat, (meiner Meinung nach, hat er keines) lösen kann, dann sind Ratschläge wie "Nimms zurück und gut" vielleicht angebracht, will er jedoch, da juristisch unkundig, wissen, wie seine rechtliche Position ist, sind die -vorsichtig ausgedrückt - suboptimal.

wenn er den TE ärgern will....

und um das ging es- damit hat der Käufer gedroht!

am 22. Juli 2015 um 11:52

Da sieht man mal, das die im Schwabenland lebenden nicht einfach die Flinte uns Korn werfen und verkauftes einfach so zurücknehmen. ;)

Wenn er alle ihm bekannten Mängel dem Käufer mitgeteilt hat, kann dieser später nicht nochmal nachverhandeln.

am 22. Juli 2015 um 12:14

Ohne Kaufvertrag geht gar nichts. Selbst ein Fahrrad kaufe ich nur mit Vertrag. Kann auch selbstgeschrieben sein und nur die wichtigsten Daten enthalten, ohne Papier ein Fahrzeug zu verkaufen mit papieren und brief etc. ist man selber schuld wenn dann was passiert. Würde den roller wieder zurücknehmen. Sag ihm 200€ kriegt er wieder. versuchen kannst du es. Was für ein roller ist das? mängel, standort?

am 22. Juli 2015 um 13:29

Nehm das Ding zurück,und ziehe für Deine Umstände pauschal mal 50 €uronen ab.Ihr habt bei dem Deal Beide Fehler gemacht.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 22. Juli 2015 um 12:17:28 Uhr:

Zitat:

@twindance schrieb am 21. Juli 2015 um 23:09:53 Uhr:

Aber da greift dann die Sachmängelhaftung.

Nein.

Die Sachmängelhaftung betrifft nur Händler/Unternehmer/gewerbliche Verkäufer. Bei Verkauf von privat an privat greift die auch dann nicht, wenn sie nicht explizit vertraglich ausgeschlossen wurde.

Alleine die Übergabe der Sache gegen Bares stellt einen rechtsgültigen Vertrag dar und fertig.

Sämtliche juristisch ausgefeilten Klauseln kann man sich sparen.

Richtig, es ist ein Vertrag zustande gekommen, über dessen Inhalt die Parteien im Zweifel streiten und den der Verkäufer nicht nachweisen kann, weil er im Gegensatz zum Käufer keine Zeugen des Verkaufsgesprächs hat.

Die Anzeige ist lediglich eine Invitatio ad offerendum (auf Deutsch: Einladung, ein Kaufangebot abzugeben) und wird nicht so ohne weiteres Bestandteil des Vertrages.

Weiterhin ist es schlicht falsch, dass bei einem Verkauf privat an privat keine Sachmängelhaftung existieren würde. Die existiert kraft Gesetz bei jedem Kaufvertrag. Private können (und müssen, wenn sie nicht haften wollen!) diese jedoch explizit ausschließen. Gewerbetreibende können dies in der Regel nicht.

Zu glauben, als privater Verkäufer müsse ich die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, kann sich als teurer Irrtum erweisen.

Ich wollte mich eigentlich auf den Eingangspost beschränken und die dort gestellte Frage beantworten.

Hierzu hast Du eine PN; R.Bobby

Sich in diesem Forum an einer Grundsatzdebatte über juristische Themen zu beteiligen war noch nie eine gute Idee und natürlich haben alle Recht, die sagen, es wäre besser gewesen, wenn...

Jeder Fall ist anders. Und ich sehe schon hier, warum ich gut beraten bin, sehr genau hinzuschauen, wem ich ein Motorrad aus meiner Sammlung überlasse.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 22. Juli 2015 um 16:14:32 Uhr:

..

Sich in diesem Forum an einer Debatte über juritische Themen zu beteiligen war noch nie eine gute Idee.

Zumal EINES immer ganz sicher ist:

vor Gericht und auf Hoher See ist der Ausgang ungewiss!

zumal wir von 250 Euro reden!

und da wäre mir das DING einfach VIEL zu HEISS!

Huch, ich habe ein "s" vergessen.

Habs nachgetragen...

Ich hab jetzt schon die Hosen voll, wegen der Sachmängelhaftung an der 150er Miele. Die ganzen Mängel aufzulisten würde ein Buch füllen.

Wenn man ein Kfz zugelassen verkauft/übergibt, ist man immer ein stückweit auf die Mitwirkung des Käufers, sprich der sofortigen (innerhalb einer Woche) Ummeldung bei der Zulassungsstelle, angewiesen. Parallel hierzu meldet man selbst den Verkauf unter Nennung der Personalien des Käufers an Versicherung und Zulassungsstellle.

 

Meldet der Käufer das Fahrzeug innerhalb der Woche um, kann man die eigenen Mitteilungspflichten vernachlässigen aber was tun, wenn der Käufer nicht ummeldet? Dann hat man schlichtweg Pech gehabt. Hilfe ist von den Behörden kaum zu erwarten. So lange Steuer und Versicherung noch bezahlt sind, liegt hier nicht viel vor. Das ist dann der einzige Punkt, an dem man selbst ansetzen kann.

Den Gang zur Polizei kann man sich wegen sachlicher Nichtzuständigkeit sparen.

 

Weiß man gar nicht, an wen man verkauft hat, hat man im schlimmsten Fall mal so richtig die A....-Karte gezogen.

Ich kann solche Arschgeigen auf den Tod nicht ausstehen.

Die wissen ganz genau, dass sie für 250 Euro eine Schrottkarre bekommen. Hoffen auf den großen Glücksgriff, den anderen übers Ohr zu hauen und dazu ist ihnen jedes Mittel recht.

Schauen sie noch an, fahren damit rum und fangen Tage später an herumzupfienzen.

Oft wird schon bei der Besichtigung das Fahrzeug mies gemacht. Solche Exemplare jage ich sofort vom Hof.

Entweder hat man ausreichenden Sachverstand, sonst soll man zum Freundlichen gehen, oder man hat ein paar Fähigkeiten etwas zu reparieren, dann kann so ein Roller ein Schnäppchen sein.

Oder man ist so ein Depp, der nachher rumnölt.

Wenn man sowas kauft (Bilder) muss man wissen was man tut. Und nicht hinterher dem Verkäufer auf den Sack gehen und bei einem 250 Euro Schrotthaufen mit "Sachmängelhaftung" anfangen.

Duc0
100-2163
Imag0572
+4
am 23. Juli 2015 um 2:59

Zitat:

@pfistikas schrieb am 22. Juli 2015 um 19:34:07 Uhr:

Wenn man ein Kfz zugelassen verkauft/übergibt, ist man immer ein stückweit auf die Mitwirkung des Käufers,angewiesen.

Meldet der Käufer das Fahrzeug innerhalb der Woche um, kann man die eigenen Mitteilungspflichten vernachlässigen aber was tun, wenn der Käufer nicht ummeldet?

Privater Kfz-kauf ist immer ein wenig Vertrauenssache ;)

bei letzterem (ist mir auch mal passiert) hilft ein Gang zum eigenen Versicherungs-Agenten, der hat die Möglichkeit das Kfz versicherungstechnisch bei der Zulassungsstelle "zu kündigen" :D

damit wird dann eine abmeldung durch die Hintertüre erzwungen.

grüßchen Frank

Themenstarteram 23. Juli 2015 um 12:09

Zitat:

@Ruebe-ruebe schrieb am 23. Juli 2015 um 04:59:57 Uhr:

...

bei letzterem (ist mir auch mal passiert) hilft ein Gang zum eigenen Versicherungs-Agenten, der hat die Möglichkeit das Kfz versicherungstechnisch bei der Zulassungsstelle "zu kündigen" :D

damit wird dann eine abmeldung durch die Hintertüre erzwungen.

...

ok, das ist auch interessant... gut zu wissen! Danke

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