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Führerscheinantrag abgelehnt trotz bestandenem Sehtest

Themenstarteram 13. August 2015 um 18:56

Hallo zusammen,

fahre mittlerweile seit 13 Jahren PKW und habe mich nun entschieden die Klasse A zu machen. Also fix zum Optiker und nen Sehtest gemacht, alle nötigen Unterlagen bei der Fahrschule abgeben.

Heute nun die Ernüchterung: Antrag abgelehnt. Begründet wird dies, weil ja der bestehende Klasse B Führerschein eine Brillentragepflicht enthält.

Das StVA kann sich nicht vorstellen, warum ich auf einmal ohne Brille fahren könne. Entweder Sehtest mit Brille machen und einreichen oder vom Augenarzt bestätigen lassen.

Aber schon mal versucht nen Termin beim Augenarzt zu bekommen? Das kann ja dauern.

Gibt es da noch irgendwelche anderen Möglichkeiten? Finde das alles reichlich lächerlich.

MFG

Schakeline

Beste Antwort im Thema
am 13. August 2015 um 20:21

Zitat:

@Schakeline schrieb am 13. August 2015 um 22:14:27 Uhr:

 

Gefordert wird ja jetzt kein Gutachten vom Augenarzt sondern lediglich ein weiterer "Sehtest". Das ist ja das was mich daran ärgert. Der wird ja auch nix anderes feststellen als der Optiker vorgestern. Aber weil dann da Dr. soundso draufsteht ists dann auf einmal richtig.

Das ist doch in Ordnung.

Die Behörde fordert aufgrund berechtigter Zweifel das Gutachten eines Sachverständigen an.

Der Optiker erfüllt das nicht, ein ausgebildeter Arzt tut das ... alles fein, also nichts abgelehnt, sondern lediglich entsprechende Auflagen gemacht (die ich nachvollziehbar, also begründbar finde).

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am 14. August 2015 um 7:04

Zuerst einmal wäre es schön den genauen Wortlaut des Schreibens zu erfahren. Dann wüssten wir auch was sie wirklich wollen.

Und was das andere angeht, ist die Lage eigentlich ziemlich klar. Schon einmal vom jemandem gehört der früher eine Brille trug und jetzt keine mehr braucht und das ohne Behandlung? Ich nicht und da die Sehkraft schleichend AB und NICHT zunimmt, wird das in der Regel auch nie der Fall sein.

Wenn also der damalige Optiker meinte du siehst zuwenig und eine Brille zum fahren brauchst, dann wird man dir heute x-Jahre später, kaum abnehmen das deine Sehkraft besser wurde. Würde ich ehrlich gesagt auch nicht.

Aber das andere ist, wenn du wirklich den Eintrag mit der Sehhilfe hast, trägst du sie dann während der Fahrt auch?

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 14. August 2015 um 09:04:00 Uhr:

Zuerst einmal wäre es schön den genauen Wortlaut des Schreibens zu erfahren. Dann wüssten wir auch was sie wirklich wollen.

Und was das andere angeht, ist die Lage eigentlich ziemlich klar. Schon einmal vom jemandem gehört der früher eine Brille trug und jetzt keine mehr braucht und das ohne Behandlung? Ich nicht und da die Sehkraft schleichend AB und NICHT zunimmt, wird das in der Regel auch nie der Fall sein.

Wenn also der damalige Optiker meinte du siehst zuwenig und eine Brille zum fahren brauchst, dann wird man dir heute x-Jahre später, kaum abnehmen das deine Sehkraft besser wurde. Würde ich ehrlich gesagt auch nicht.

Aber das andere ist, wenn du wirklich den Eintrag mit der Sehhilfe hast, trägst du sie dann während der Fahrt auch?

Klar geht das. Ein Kurzsichtiger, der sich hat lasern lassen. Oder nach einer Katarakt-OP.

Und nochmal. Es ist nicht die Frage, ob die TE eine Brille braucht/trägt oder nicht. Sondern es geht darum, ob sie ohne ihre Brille den erforderlichen Visus von 0,7 hat. Und das ist durchaus möglich.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 14. August 2015 um 09:11:42 Uhr:

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 14. August 2015 um 09:04:00 Uhr:

Und was das andere angeht, ist die Lage eigentlich ziemlich klar. Schon einmal vom jemandem gehört der früher eine Brille trug und jetzt keine mehr braucht und das ohne Behandlung? Ich nicht und da die Sehkraft schleichend AB und NICHT zunimmt, wird das in der Regel auch nie der Fall sein.

Wenn also der damalige Optiker meinte du siehst zuwenig und eine Brille zum fahren brauchst, dann wird man dir heute x-Jahre später, kaum abnehmen das deine Sehkraft besser wurde. Würde ich ehrlich gesagt auch nicht.

Klar geht das. Ein Kurzsichtiger, der sich hat lasern lassen. Oder nach einer Katarakt-OP.

Und nochmal. Es ist nicht die Frage, ob die TE eine Brille braucht/trägt oder nicht. Sondern es geht darum, ob sie ohne ihre Brille den erforderlichen Visus von 0,7 hat. Und das ist durchaus möglich.

Ich habe mal das Entscheidende in Benzlis's Post fett markiert.

Der Knackpunkt ist, dass im "alten" Führerschein eine Sehhilfe eingetragen ist, egal ob das damals nötig gewesen wäre oder nicht. Und dass da jemand Zweifel hat, dass die Sehkraft sich wundersamerweise verbessert haben soll und die eingetragene Sehhilfe nun nicht mehr notwendig sein soll, will dieser Jemand das noch einmal durch einen Arzt bestätigt sehen. Nicht mehr und nicht weniger...

mach den Sehtest mit Brille, dann hast du erst mal deine Pappe.

Danach in aller Ruhe augenärztliches Gutachten erstellen lassen und einreichen.

Dann hast du in ein paar Monaten Führerschein ohne Eintrag Sehhilfe.

Ich würde auf keinen Fall jetzt noch nen Sehtest mit Brille einreichen um anschließend alles wieder rückgängig machen zu wollen. Insbesondere weil jetzt ein Sehtest laut Schreiben angeblich reicht und ein Augenärztliches Gutachten sicher deutlich teurer ist.

Lieber jetzt einmal den Sehtest bei Arzt machen und einreichen. Anschließend einmal für den neuen Schein bezahlen und gut.

Telefoniere doch mal ein paar Augenärzte ab, ob du nicht mal schnell reinkommen kannst für einen Sehtest für den Führerschein. Bei meiner Frau hat das innerhalb von ein paar Tagen geklappt.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 14. August 2015 um 09:04:00 Uhr:

Schon einmal vom jemandem gehört der früher eine Brille trug und jetzt keine mehr braucht ...

Lasik und Co. sind nun nicht so neu ;)

 

Zitat:

... und das ohne Behandlung?

Da das menschliche Auge deutlich langsamer gegenüber der anderen körperlichen Entwicklung hinterher hängt und u.U. auch noch bis zum ~23ten Lebensjahr rein wachstumsmäßig sich verändert, ist es nicht so ungewöhnlich, dass auch Verbesserungen nach dem ersten Sehtest mit 18 eintreten.

Wird doch auch durch die FEV berücksichtigt. Ein Löschen des Sehhilfeeintrags ist jederzeit möglich: bei den kleinen Fahrerlaubnisklassen durch ein einfaches Gutachten eines zugelassenen "Sehtestfachbetriebs", bei den großen Erlaubnisklassen mit LKW und Bus durch ein Gutachten eines Augenarzt.

Allerdings entspricht der klassische Sehtest nicht diesem kleinen Gutachten und nicht jeder Optiker hat die Zulassung zum Erstellen des kleinen Gutachtens. Es gibt allerdings auch Optikerbetriebe, die haben die Zulassung dieses kleine Gutachten zu erstellen.

Ich würde es jetzt machen. Wozu nochmals hin und den Führerschein wieder ändern lassen, wenn man jetzt nur einen dafür zugelassenen Optiker-Betrieb suchen braucht, den man später ohnehin aufsuchen muss, und das auch gleich mit erledigen kann.

Meine Tochter hat in "jungen Jahren" eine Brille benötigt, seit zwei Jahren aber nicht mehr. Ohne Behandlung.

Und meine Kurzsichtigkeit ist mit den Jahren auch ohne Behandlung besser geworden - Dioptrienzahl um mehr als 1,5 zurück gegangen.

Und ich tippe mal darauf, dass der TE im Alltag keine Brille trägt. Wäre schon ungewöhnlich, dann ohne Brille den Sehtest zu machen.

Jupp. Das geht "ohne Behandlung"! Aus meiner Weitsichtigkeit wurde im Alter eine zunehmende Kurzsichtigkeit. Mit dem Erfolg das ein Auge quasi kein Glas mehr benötigt.

Fahre natürlich dennoch mit Brille - will doch anständig lurgen können.

Andy

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 14. August 2015 um 13:28:12 Uhr:

Jupp. Das geht "ohne Behandlung"! Aus meiner Weitsichtigkeit wurde im Alter eine zunehmende Kurzsichtigkeit. Mit dem Erfolg das ein Auge quasi kein Glas mehr benötigt.

Aha? Normalerweise ist es ja eher andersherum: im Alter wird man weitsichtiger. Allerdings passt es nur selten, dass die vorhandene Kurzsichtigkeit (habe ich selber) durch die Altersweitsichtigkeit ausgeglichen wird, meist heißt die Konsequenz eher Gleitsichtbrille...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. August 2015 um 13:31:40 Uhr:

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 14. August 2015 um 13:28:12 Uhr:

Jupp. Das geht "ohne Behandlung"! Aus meiner Weitsichtigkeit wurde im Alter eine zunehmende Kurzsichtigkeit. Mit dem Erfolg das ein Auge quasi kein Glas mehr benötigt.

Aha? Normalerweise ist es ja eher andersherum: im Alter wird man weitsichtiger. Allerdings passt es nur selten, dass die vorhandene Kurzsichtigkeit (habe ich selber) durch die Altersweitsichtigkeit ausgeglichen wird, meist heißt die Konsequenz eher Gleitsichtbrille...

Eine Weitsichtigkeit aus der Kindheit kann sich verwachsen, denn das Augenwachstum ist erst mit Ende 20 beendet.

Eine Kurzsichtigkeit kann mit beginnender Alterssichtigkeit zurückgehen, muss aber nicht. Das hat dann auch nichts mehr mit Augenwachstum zu tun, sondern ist darauf zurückzuführen, dass mit zunehmendem Alter die Akkommodationsfähigkeit der Augenlinse nachlässt.

hierbei handelt es sich um die Nahakkommodationsfähigkeit, wenn man sich schon schlau macht im Netz dann auch richtig, es könnte nämlich mitleser geben die sich Beruflich auskennen.

Gruß

Man könnte Fremdworte solcherart auch einfach auslassen und Anpassungsfähigkeit des Auges schreiben.

Es könnte ja auch Mitleser geben, welche mit den Fachbegriffen nicht so klarkommen. Und ich denke mal, dass dieser Teil überwiegt.

Ich durfte kürzlich mal in einen medizinischen Bericht lesen. Nach dem Lesen wusste man noch immer nicht, um was es geht. Der strotzte nur so von Fach- und lateinischen Begriffen. Da hier aber der eigentliche Empfänger auch ein Fachmann ist, geht das so in Ordnung.

Laien sollten sowas eher unterlassen, es sei denn, man kann es nicht anders beschreiben.

In Zeiten von Internet und Wikipedia sehe ich das Fremdwörter-"Problem" auch bei Laien nicht mehr wirklich als solches an. Erfordert ja lediglich ein paar mehr Mausklicks und Tastatureingaben, um an die gewünschte Hintergrundinformation zu den Fachbegriffen zu kommen.

Lesen ist aber irgendwie lästig, wenn man ständig Wörterbedeutungen erst nachschauen muss.

Zitat:

@Schakeline schrieb am 13. August 2015 um 20:56:34 Uhr:

Begründet wird dies, weil ja der bestehende Klasse B Führerschein eine Brillentragepflicht enthält.

...

Zitat:

... aber die Notwendigkeit die Brille zu tragen ist nicht gegeben ...

Schön, wird aber bei einer Verkehrskontrolle keinen interessieren.

Wenn du kontroliert wirst, keine Brille dabei hast, ist deine Fahrt an Ort und Stelle zu Ende.

Wenn du wirklich keine Brille benötigst, solltest du das auch im jetzigen Führerschein ändern lassen.

Gruß Metalhead

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