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Führerschein umschreiben!?

Themenstarteram 19. Februar 2004 um 8:48

Hallo,

ich habe vor ungefähr 8 Jahren den Motorrad-Führerschein Klasse 1A gemacht; habe ihn allerdings nie auf Klasse 1 umschreiben lassen. Da ich vorhabe, mir in den nächsten Monaten mal ein etwas größeres Motorrad zuzulegen, für das ich Klasse 1 (keine Ahnung wie die Klasse jetzt heisst) benötige, stellt sich die Frage, ob ich den Führerschein einfach umschreiben lassen kann? Und wenn ja, was kostet das? Oder brauch ich doch irgendwelche Nachweise oder irgendwas?

Würde mich über eine kurze Info freuen.

Ciao!!

Beste Antwort im Thema
am 23. April 2013 um 22:28

Moment. Ich glaube er muss maximal den Führerschein umschreiben lassen, im Inland eventuell noch nicht einmal das. Es geht um den 1A (ehemals 27 / 34 PS), nicht A1.

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am 11. Juni 2012 um 13:32

Die Sache ist einfach: Wenn Du laut Führerschein nur 34 PS fahren darfst, DANN DARFTS DU NUR 34 PS FAHREN. Punkt, Ende, Aus. Wenn Du mehr willst mußt Du ihn umschreiben lassen. Und so Tipps wie "da muß der Kontrollverein halt mal nachdenken": Seit wann denken die nach? Die gehen nach Aktenlage vor, und die lautet: 34 PS. Mehr fahren darfst Du erst nach dem Umschreiben. Schließlich sind wir in Deutschland, und da muß alles seine Ordnung haben.

Alle alten Papiere, rosa oder grau, sind nach wie vor gültig. Hilft Euch aber nix wenn ihr im Ausland angehaltet werdet und der Schupo keine Ahnung von den Dingern hat.

<td> </td>

Zitat:

Original geschrieben von sampleman

 

------------------------ -------------

Zweitens gilt Besitzstandswahrung, d.h. ..............

................ dass man früher bis zu 7,5 t. fahren durfte, seit ein paar Jahren nur noch bis 3,5 t. Früher war Anhänger inbegriffen, heute nicht mehr.

Wie soll ich sagen,

versteh ich dich falsch,

oder wer erzählt dir diesen Quatsch,

mit dem Führersachein der Klasse 3 der heute C1E ist, darfst du [rein Theoretisch] größere Züge fahren als wie [früher] mit dem 3er :p!

Zitat:

Original geschrieben von sampleman

--------------

Wer also seinen alten Klasse III umschreiben lässt, sollte drauf achen, dass er einen B (PKW), einen BE (Pkw mit Anhänger) und einen C1 und C1E bekommt (Lkw bis 7,5 Tonnen, mit Anhänger. MSLT sind die Scheine für Mofas, Trecker und Quads, die sollten auch immer dabei sein.

Das wäre so richtig,

wurde jedoch früher häufig

von der Verwaltungsbehörde bojkotiert :mad:.

Zitat:

Original geschrieben von sampleman

--------------

Es gibt einen Punkt, wo die Besitzstandswahrung endet, das ist bei Lkw-Führerscheinen (CE). Sie gelten seit einigen Jahren nur noch bis zum 50. Lebensjahr und werden nach Absolvierung einer ärztlichen Untersuchung um jeweils fünf Jahre verlängert - man braucht dann auch immer einen neuen Führerschein. Ich weiß allerdings nicht, ob der CE automatisch unrettbar verfällt, wenn man nicht bis zum 50. die Untersuchung absolviert hat oder ob man das nachholen kann. Weiß das jemand von euch?

Das hat auch Gültigkeit für den C1E, wenn man ihn voll nutzen will, neu wird da normal eingetragen C79, denn diese Regelung endet ebenfalls mit dem 50. Lebensjahr.

 

Die Daten der FE sind nicht abhängig von der örtlichen Behörde, sondern liegen beim KBA in Flensburg :p.

Und mit den entgültig verfallen

und dem Besitzstandrecht - das ist eine zwiespältige Sache, denn ich habe zB nach dem alten Recht (weiß den Barbaragrafen nimmer) ausreichendes Sehvermögen, dürfte aber nach FEV6 nicht mal n Hänger am PKW haben.

Die Zuständigen Stellen ließen meinem Augenmediziner die alten Vorschriften nicht mehr mal lesen, mit dem diplomatischen Hinweiß, daß solch blinde Ochsen in die Freibank oder in die Rente gehören.

Ich habe das erforderliche Augen-Gutachten dennoch bekommen, dieses war aufbauend auf ein Gutachten welches das Institut bereits 1990 erstellte, und der Augenmediziner führte an, daß ich diese räumlichen Sehmängel durch langjährige Erfahrung ausgleichen könne.

Die zuständige 'Bezirksregierung' gab meiner Klage statt, und hat die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) an gewiesen, mir die beantragte und erforderliche Fahrerlaubnis aus zu stellen.

Ein erneuter Start nach über sechs Jahren würde noch mehr Probleme verursachen.

Zu den Nachschulungen für Berufskraftfahrern (mit BK-Schein); diese sind mW erst ab dem J 2013 zwingend und waren mW bis 2012 freigestellt.

Im Übrigen:

Ein Fahrlehrer der zwar ausbilden darf

und sogar Kraftverkehrsmeister ist [um diese Weiterbildungen/Nachschulungen zu machen] und zwar alle neuen Paragraphen kennt, selbst aber praxisfremd ist, der ist in meinen Augen nicht das vom Gesetz her 'gedachte' Schulungspersonal!

 

Tschüs

 

Huhu,

nun gut habe auch so ne vielleicht dämliche Frage.

Habe auch noch den alten rosa Lappen mit 1a der am 03.06.1998 ausgestellt wurde. Möchte nun Leistungsunbeschränkt Mopped fahren. Was ist genau zu tun?

Gruß

André

Zitat:

Original geschrieben von ak501

Habe auch noch den alten rosa Lappen mit 1a der am 03.06.1998 ausgestellt wurde. Möchte nun Leistungsunbeschränkt Mopped fahren. Was ist genau zu tun?

Da es bekanntlich keine dämlichen Fragen gibt -> eine sinnvolle Antwort für dich.

Du hast den A1 und willst den A direkt.

Somit:

* 6 obligatorische Sonderfahrten

* Theoriestunden

* Theorieprüfung

* Praktische Prüfung

Also das »volle Programm« als Erweiterung (daher nur 6 obligatorische Sonderfahrten).

Entspricht dann dem was ich gemacht habe:

-> www.ybrfreun.de - Kosten für die Klasse »A«

Also grobe Orientierung was finanziell auf dich zukommt.

Grüße, Martin

am 23. April 2013 um 22:28

Moment. Ich glaube er muss maximal den Führerschein umschreiben lassen, im Inland eventuell noch nicht einmal das. Es geht um den 1A (ehemals 27 / 34 PS), nicht A1.

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Moment. Ich glaube er muss maximal den Führerschein umschreiben lassen, im Inland eventuell noch nicht einmal das. Es geht um den 1A (ehemals 27 / 34 PS), nicht A1.

Stimmt, du hast Recht.

Das kommt davon wenn man spät nachts im Biker Treff UND bei den Leichtkrafträdern herumklickt. :D

1a umschreiben lassen -> wird automatisch der A ohne Beschränkung daraus.

Theoretisch: Oder so lassen wie es ist, denn der 1a impliziert das du den A ohne Beschränkung hast. Aber das klappt dann wohl nur im Inland sicher mit den Beamten.

Im Ausland kann es zu Problemen kommen wenn der Beamte dort mit dem rosa Lappen nichts anfangen kann.

Grüße, Martin

Ok danke euch! Hab schon nen Schreck bekommen. Will ja mit 36 nicht mehr in die Fahrschule ;-). Zumal ich ja jahrelang Motorrad und Quad gefahren bin.

Gruß Andre

Ich hole den Thread jetzt einfach noch mal hoch.

Habe auch ein paar Fragen. Ich besitze den rosa Führerschein mit den alten Klassen 3 und 1a.

Habe den nie auf 1 unbeschränkt umschreiben lassen.

Wollte mir nun ein stärkeres Motorrad kaufen.

Muss ich nun extra den neuen Führerschein beantragen?

Welche Klassen darf ich dann fahren?

Hab mal rechercheirt. Und zusammengefasst. Ist das richtig so?

Alter Führerschein (rosa) Klassenumtragung:

Klasse3 alt:

B ---- Auto

BE --- Autoanhänger 3,5 t

79.06 ------ PKW Anhänger über 3,5t

C1 171 ------ LKW bis 7,5 Tonnen (auch Busse (D) ohne Fahrgäste, auch mit Anhänger)

C1E ---- LKW/PKW mit Anhänger < bis 12000 KG

CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ? 3) ---- LKW mit Anhänger über 12000 KG, bis 3 Achsen

AM ---- 45kmh – 50 km/h , 50ccm

T --- Zugmaschinen 60 km/h

Klasse 1 / 1a alt:

A ---- Krad ohne Beschränkung

A1 ---- 125er Krad

A2 --- Krad bis 35 kw

79.03 --- dreirädrige Fahrzeuge

79.04 ---- dreiräder mit Anhänger

am 6. August 2013 um 12:25

T nur bei Nachweis der Arbeit in der Landwirtschaft.

79.03/04 darf nicht drinstehen, ansonsten darfst du keine Motorräder fahren.

Ansonsten sieht es korrekt aus, was du geschrieben hast, wobei BE 79.06 sowieso in C1E enthalten ist, so dass ich mir nicht sicher bin ob das eingetragen wird. Beim Rest unbedingt drauf achten dass es auch drinsteht, speziell CE79.

Du darfst aber auch mit deinem alten Führerschein alles an Motorrädern fahren. Seit dem 19.01. muss das nicht mehr umgeschrieben werden, die alten Scheine gelten so.

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

[...] Du darfst aber auch mit deinem alten Führerschein alles an Motorrädern fahren. Seit dem 19.01. muss das nicht mehr umgeschrieben werden, die alten Scheine gelten so.

Kleine Korrektur: Es gab auch davor keinen Zwang umschreiben zu lassen.

Aber: Wer z.B. den CE 79 ausnutzen will, der muss ihn eingetragen haben.

Und: Im Ausland kann es - wegen dem Führerscheinklassenwirrwarr - mit dem alten rosa Lappen zu Problemen kommen wenn der werte Beamte damit nichts anfangen kann. Aber das war ja auch schon früher so und ist nicht erst durch die aktuelle Novellierung entstanden.

Grüße, Martin

am 8. August 2013 um 10:20

Hm. Hatte gerade wieder gelesen, dass der alte 1a erst nach der Umschreibung äquivalent zu A war. Kann aber auch eine falsche Info gewesen sein. Eigentlich ergab es auch vor der letzten Reform keinen Sinn, da umschreiben zu müssen .. der alte 1a ist ja seit der Einführung der EU-Klassen "A beschränkt" gewesen, mit der Einschränkung nur durchs Datum.

am 8. August 2013 um 12:28

Nochmal zum Mitlesen: Wenn ihr offen fahren wollt, braucht ihr einen Führerschein, mit dem ihr offen fahren könnt. Die Rennleitung guckt in die Papiere, und was da drinsteht, das gilt. Wenn da 34 PS drinsteht (A1), dann IST DAS DIE GRENZE. Also, laßt die Dinger umschreiben.

am 8. August 2013 um 12:42

Das gilt eben offenbar nicht mehr. Bei A1 / A beschränkt natürlich schon, aber nicht bei der alten Klasse 1a aus dem rosa Lappen.

Moin!

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Nochmal zum Mitlesen: Wenn ihr offen fahren wollt, braucht ihr einen Führerschein, mit dem ihr offen fahren könnt. Die Rennleitung guckt in die Papiere, und was da drinsteht, das gilt. Wenn da 34 PS drinsteht (A1), dann IST DAS DIE GRENZE. Also, laßt die Dinger umschreiben.

Das ist - und wird auch durch Wiederholung - nicht richtig. Machen wir es mal noch einfacher: Mal angenommen, du hast keinen Führerschein mit der passenden Klasse dabei, sondern du hast sogar gar keinen Führerschein dabei, weil du den zu Hause vergessen hast. Fährst du dann dein Moped ohne Fahrerlaubnis? Natürlich nicht. Du fährst ohne Führerschein, nicht jedoch ohne Fahrerlaubnis.

Analog verhält es sich auch mit den eingetragenen Klassen. Aufgrund der gesetzlichen Ausgestaltung in Deutschland gibt es bei den erfolgten Änderungen der alten auf die neuen Klassen für die "Alt-Erwerber" die Besitzstandswahrung, d.h. sie werden durch die Umschreibung nicht schlechter gestellt. Nun kann es aber natürlich passieren, dass z.B. beim Erstellen eines neuen Führerscheins (z.B., weil du erst jetzt Klasse A nach machst) ein Fehler passiert und dir nicht eingetragen wird, dass du auch Kfz bis 7,5t (alte Klasse 3) fahren darfst. Und jetzt kannst du dich wieder fragen: Unabhängig davon, ob das in deinem Führerschein steht: Hast du nun die Fahrerlaubnis für die Kfz bis 7,5t verloren? Natürlich nicht.

Natürlich besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Informationen beim KBA nachzufragen, der der zuständigen Behörde einen neuen passenden Führerschein zu beantragen etc. pp. - man muss sich im Zweifelsfall nur darüber im Klaren sein, dass nicht die Rennleitung in der Sekunde der Prüfung der Ärger und die nachträgliche Rennerei hat, sondern derjenige, der sich nicht an Ort und Stelle mit den passenden Unterlagen ausweisen konnte.

Exakt aus diesem Grund ist es sinnvoll, ein aktuelles Berechtigungsdokument (in diesem Fall den passenden Führerschein) bei sich zu haben, damit man im Zweifelsfall eben nicht in eine doofe Situation kommt. Denn bis zur Klärung kann die Rennleitung natürlich auch erst mal die Weiterfahrt untersagen, sofern sie davon ausgehen muss, dass keine gültige Fahrerlaubnis vorliegt.

Aber bitte, bitte, bitte: Verwechselt nicht die erworbene Fahrerlaubnis mit dem zugehörigen Ausweisdokument (Führerschein) - beide *sollten* identisch sein, müssen es aber nicht (z.B. wg. Fehldruck o.ä.).

am 8. August 2013 um 15:17

Der Knackpunkt beim alten 1a ist, dass man Praxiserfahrung nachweisen musste nach den 2 Jahren (kein automatischer Aufstieg) und die Annahme war, dass der fehlende Verwaltungsakt beim alten Lappen tatsächlich die Fahrerlaubnis betreffen könnte.

Scheint aber nicht so zu sein.

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