Führerschein ??

Jan 72 Jan 72

Nero

Themenstarter

Moin Kollegen,

 

in der neuesten Auto Bild bin ich auf folgende Zeile gestossen:

 

"Inhaber der alten Klasse 2 müßen Ihren Führerschein bis zum 50 Geburtstag getauscht haben,um Ihre Berechtigung zum Steuern von LKW zu erhalten.Die Neuen Klassen für LKW werden dann auf 5 Jahre Befristet erteilt.Wer seinen alten Schein vor seinem 50 Geburtstag tauscht,erhält die LKW Klassen bis zu diesem Datum befristet erteilt."

 

Das heist also,ich kann,muß aber nicht tauschen?

 

Wenn ich aber am meinem 50sten nicht getauscht hab,bin ich Ihn los?

 

Falls ich getauscht hab,und 50 bin,muß ich alle 5 Jahre wieder zur MPU,oder reicht der normale Hausarzt?

 

Ok sind noch 17 Jahre hin,bin ja auch in Rente,aber was man hat,hat man,und gibt es nicht gerne wieder her.

Hallo,

wenn du ihn nicht tauschst ist er weg,so wars bei meinem Onkel vor 2 Jahren,wie es heute aussieht kann ich nicht genau sagen,vielleicht hat sich was geändert.

Es reicht der normale Hausarzt,da bin ich mir sicher,habe nämlich meinen Doc gefragt und der hat auch Formulare da gehabt.

Genau, ab 50 isser wech! Also aufpassen.

 

MPU brauchst nicht, nur Gutachten vom Hausarzt UND vom Augenarzt. Und das ab 50 alle 5 Jahre.

 

Da ich meinen leider zu spät gemacht hab, muss ich bereits jetzt alle 5 Jahre verlängern.

 

Gruß Meik

Drehzahlmama Drehzahlmama

Dr.Drehzahl

Ich will jetzt niemand erschrecken - ich hab letzte Woche von zweien erzählt bekommen - ihr Arbeitskollege hat gesagt er muß Morgen zum Doktor wegen dieser Untersuchung - am anderen Tag räumte er sein Führerhaus leer - die Kollegen fragten ihn was er macht - er darf nicht mehr fahren weil der Augenarzt festgestellt hat das er kein Räumliches Sehvermögen mehr hat - also keine Pappe mehr - mit etwas über 50 ....

Jan 72 Jan 72

Nero

Themenstarter

OH!!!

 

Genau sowas hab ich geahnt.....

 

Viel. darf ich auch nicht mehr,wegen meinem Dachschaden......

Führerschein ??

Dann sollte er sich evtl einen anderen Augenarzt suchen. Allein Einschränkungen von räumlichem Sehen sind bei ansonsten voller Sehkraft kein Grund.

 

Da ich schiele hab ich selbst kein räumliches Sehen, da aber ansonsten meine Sehkraft bei 100% liegt hab ich vor kurzem bereits zum 2. Mal bei unterschiedlichen Ärzten mein Gutachten bekommen. Es gibt dafür auch eine entsprechende Rechtsgrundlage, sollte er mal seinen Augenarzt drauf ansprechen.

 

Oder aber er hat ansonsten auch keine volle Sehkraft mehr, da kann man (für ihn leider, für andere evtl gut so) nichts dran machen. So schlimm es für ihn ist, grundsätzlich finde ich die Regelung durchaus sinnvoll.

Für Personenbeförderung muss man zus. noch einen "Leistungstest" (Reaktionstest,...) machen, der auf Dauer auch erstmal für Gefahrgutfahrer und irgendwann auch für alle Berufskraftfahrer kommen soll (soweit die Planung, kann sich nur noch um Jahrzehnte handeln ;) )

 

Hoffe dein Kollege findet einen neuen Job!

 

Gruß Meik

Maik380 Maik380

Fahrlehrer A, B und CE

VW

Also der normale hausarzt reicht NICHT aus.

 

Man braucht ein amtsärtzliches und augenärtzliches gutachten, alles andere ist nicht gültig.

 

Mir ging es dieses jahr genau so.

Ich mußte einmal das ganze programm durchmachen weil ich meine CE schein schon 5 jahre hatte und ich ihn weiter barauche (obwohl ich nie LKW fahre) weil das für mich eine grundvoraussetzung für den fahrlehrerschein ist.

 

Der ganze spaß ist natürlich auch nicht ganz billig, ich war dann auch schnell mal 100 €uro los :(.

 

Gruss

Maik

Also bei mir und meinem Vater(über50) reichte dieses Jahr die Bescheinigung vom Hausarzt und Augenarzt für die Verlängerung.

 

@maik380 Wieso du zum Amtsarzt musstest versteh ich nicht??

 

Gruß Meik

Jan 72 Jan 72

Nero

Themenstarter

Hmm viel. müßen ja Fahrlehrer wegen der besonderen Sorgfaltspflicht zum Amtsarzt.....

Maik380 Maik380

Fahrlehrer A, B und CE

VW

Führerschein ??

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Also bei mir und meinem Vater(über50) reichte dieses Jahr die Bescheinigung vom Hausarzt und Augenarzt für die Verlängerung.

 

@maik380 Wieso du zum Amtsarzt musstest versteh ich nicht??

 

Gruß Meik

Jan 72 hat es schon richtig gepostet, ich bin halt was besonderes deswegen muß ich zu den speziellen ärtzten :D

 

Die bescheinigung vom haus.- bzw. augenarzt reichte bei mir nicht aus.

Es kann natürlich sein das es da wieder von bundesland zu bundesland unterschiede gibt.

Hier bei uns im burgenlandkreis ist ein amts und augenärtzliche gutachten notwendig.

 

Ich war ja nun in den letzten 2 jahren 3 mal bei so ner untersuchung :(.

-fahrlererschein für klasse BE

-fahrlererschein für klasse A

-5 jahresuntersuchung wegen CE schein

 

Und jetzt muß ich erst wieder irgenwann 2009 dahin.

 

Gruss

Maik

Die bescheinigung vom haus.- bzw. augenarzt reichte bei mir nicht aus.

Es kann natürlich sein das es da wieder von bundesland zu bundesland unterschiede gibt.

Hier bei uns im burgenlandkreis ist ein amts und augenärtzliche gutachten notwendig.

 

 

Hallo Kollege,

um den CE-Führerschein zu verlängern reicht ein "ärztliches Gutachten" und ein "augenärztliches Zeugnis" vollkommen aus. Beides stellen ganz normale Ärzte, also keine Amtsärzte, aus. So sieht die Gesetzeslage aus, und die gilt in ganz Deutschland. Aber vielleicht liegt es ja daran das eure Führerscheinstelle keine Ahnung hat.

LKW & Nutzfahrzeuge: Führerschein ??
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