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Führerschein A,B Erste Hilfe Kurs Sehtest

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 21:04

Hallo.

Eins wollt ich schon immer wissen und zwar wie läuft das bei den Behören so ab mit dem Führerschein.

Langsam muss ich meine Sachen auch zum Einwohnermeldeamt schleppen nur paar Sachen versteh ich immer noch nicht.

Wieso dauerd das denn fast 2 Monate ? Überprüfen die jedes einzelne Detail was ich für ein Polizei Zeugnis hab etc.

Ob mein Personalausweiß auch echt ist sowie der Erste Hilfe Kurs und Sehtest?

Und das mit den Preis halt ich mal fair.

Meine Theorie warum das so lang dauerd ist das es soviele Fahranfänger gibt´s , das das halt alles nach der Reihe abgearbeitet wird.

Logisch, aber stimmt es denn Wirklich das die Behörden alles überprüfen ? Was ich in meiner Vergangenheit gemacht habe ?

Was ich mir nicht vorstellen kann ist das die Erste Hilfe Kurs und Sehtest nach prüfen , aber woher wollen die Wissen ob es echt ist?

LG Marc

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38 Antworten

Hallo Forum!

 

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

@Ramses. Den FS unterschreibst du auch nicht. Du unterschreibst einen Träger für die bundesdruckerei. Deine Unterschrift ist auf den FS gedruckt :p

Ich hätte schreiben müssen, der Führerschein trägt meine Unterschrift. :rolleyes:

Der EU Führerschein hat auf der Rückseite ein Feld, in welches ein Datum eingetragen werden kann - Punkt 14.

http://de.wikipedia.org/.../...rerlaubnis_%28Europ%C3%A4ische_Union%29

 

Alles Gute!

Ramses297.

am 19. Februar 2012 um 9:29

Zitat:

Original geschrieben von Bambione

Was geht denn bei euren Behörden ab ?

Normaler weiße darf so was max. 6 Wochen dauern .......

Für diejenigen denen es eilt gibt es die Möglichkeit der beschleunigten bearbeitung, kostet bei der "anmeldung" ein paar Euro extra dann ist alles in einer Woche erledigt.

lG Frank

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler

[...]

Und am 23.03 2025 wist du 50 :D.

Falsch. Einen Tag später, denn am 23.03. darf ich noch die Straßen unsicher machen. :)

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von MarkLick

Jung´s und Mädel´s eine frage noch.

Bekomme ich bei den Antrag für B meinen Sehtest und LSMU wieder?

Ich habe meinen Erste-Hilfe Schein zuhause zu liegen. Frage mich aber bitte nicht, was genau vor 15Jahren abgelaufen ist. Der Sehtest verfällt nach einem Jahr. ABER, wenn du ihn für einen weiteren FS benötigst, reicht der schon abgegebene (innerhalb des einen Jahres...). Ansonsten kann man alles kopieren.

Zitat:

Original geschrieben von volvosilke

 

Und wenn mir jemand ein Formblatt vorhält, auf dem steht, dass der Nachweis über einen absolvierten Kurs nicht älter als zwei Jahre sein darf, frage ich nicht nach den Rechtsgrundlagen.

Bei Formblättern vertraue ich einfach darauf, dass ihnen ein bestimmtes gültiges Recht zugrundeliegt. ;)

Also,

 

dieses Formblatt für die Führerschein-Erweiterung [oder Neuerteilung] möchte ich sehen :rolleyes:!

 

Leider lassen sich die PDF-Daten nicht übertragen (kosten Geld), doch gemäß FEV § 19 muß der Bewerber einen entsprechenden Nachweis vorlegen – es wird dabei dabei nur im Geltungsbereich unterschieden ob LSMU oder Erste-Hilfe - eine Geltungsdauer wird nicht genannt.

Auch Wiki schreibt dazu [zT aber wiedersprüchig]dass die FEV keine Fristen setzt, weder für LSMU noch für EH; denn

auch der von Wiki angeführte § 2 Abs. 2 Nr. 6 StVG besagt nicht wie alt/neu dieser Nachweis sin muß.

 

Ein Alt-Erfahrener sagt zB an anderer Stelle:

Zitat:

Die Fahrerlaubnisverordnung sieht im § 19 (leider) keine Befristung vor, anders als zum Beispiel beim Sehtest, der nur zwei Jahre gültig ist. .

Anders ist es nach den Unfallverhütungsvorschriften. Nach der BGV A1 ist innerhalb von 2 Jahren ein Erste-Hilfe-Training von 8 Unterrichtseinheiten als Fortbildung zu absolvieren oder nach drei Jahren ein neuer Erste-Hilfe-Kurs von 16 Unterrichtseinheiten.

Und darin ist der Schlüssel verborgen,

denn es gibt eine Verwaltungs-Anweisung für das Erweitern der LSMU durch weitere 4-Doppelstunden (während < 3J) in den Erste-Hilfe Schein, sofern dieser von Berufsverbänden (BG) und deren anhängige Kassen wegen UVV gefordert werden.

Auch wenn ein anderer Verband oder Arbeitgeber fordert, daß der Beschäftigte et cetera auf Neuem Stand sein muß, dann übt diese Institution 'Hausrecht' aus - und dann ist es eben so - hat aber keine Gültigkeit für den Erwerb einer Fahrerlaubnis :p:D!

 

 

Tschüs

PS:

Les ich doch schon wieder n Blödsinn :eek:

Oder auf deutsch. Wir unterscheiden den Ersthelfer am Unfallort (Führerschein) und den Ersthelfer den der Arbeitgeber haben möchte.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Oder auf deutsch. Wir unterscheiden den Ersthelfer am Unfallort (Führerschein) und den Ersthelfer den der Arbeitgeber haben möchte.

Das kannst du halten wie du willst,

der Unterschied für den Führescheein ist in den Sofortmaßnahmen und der Erste-Hilfe und ist bedingt abhängig von der FS-Klasse!

Offtopic:

Es gibt zZt etwas Theater um den berühmten Motorsägenschein!

Es gibt dafür kein Bundesgesetz

sondern nur einen Entwurf, der aber höhere Standards hätte als wie ein Forstwirt-Gehilfenbrief.

Es gibt für das Hantieren mit solchen Sägen aber Vorgaben von Verbänden, zB dem der Feuerwehren ; und wenn du innerhalb dieses Verbandes tätig sein willst, dann mußt du dessen Vorgaben (auch zur UVV) erfüllen!

Und wenn du einen billigen Holzschlag ersteiger/gekauft hast und der Herr Förster läßt dich auf dem von ihm beaufsichtigten Gelände nicht ohne diesen Schein sägen - dann übt der grüne Mann Hausrecht aus und basta [ich leide zB selbst darunter, hab heuer bereits über Tausend Liter Öl verheizt und immer noch kalte Füße :mad:].

 

Das hat alles mit der FEV § 19 nichts zu tun - auch basta!

 

Tschüs

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler

Zitat:

Original geschrieben von volvosilke

 

Und wenn mir jemand ein Formblatt vorhält, auf dem steht, dass der Nachweis über einen absolvierten Kurs nicht älter als zwei Jahre sein darf, frage ich nicht nach den Rechtsgrundlagen.

Bei Formblättern vertraue ich einfach darauf, dass ihnen ein bestimmtes gültiges Recht zugrundeliegt. ;)

Also,

dieses Formblatt für die Führerschein-Erweiterung [oder Neuerteilung] möchte ich sehen :rolleyes:!

Da du offenbar Schwierigkeiten mit der Verarbeitung von Informationen in Texten hast, extra nochmals für dich: Ich bezog mich nicht ausschließlich auf den FS! Ich habe meine Verwendungszwecke mehrmals aufgeführt Und DORT gibt es sehr wohl die entsprechenden Formblätter.

Ich war einfach nur gegen die pauschale Aussage, Erste-Hilfe-Kurse seien immer unbegrenzt gültig.

Aber Pauschalaussagen sind hier wirklich extrem beliebt, wie mir scheint.

Der genau Blick für die differenzierte Formulierung ist daher offensichtlich abhandengekommen.

Schade eigentlich.

Meine liebe Silke:

 

Zitat:

Original geschrieben von volvosilke

 

Da du offenbar Schwierigkeiten mit der Verarbeitung von Informationen in Texten hast, extra nochmals für dich: Ich bezog mich nicht ausschließlich auf den FS!

Ausschließlich nicht, aber doch sehr explizit,

und Schwierigkeiten hast doch du - mit der Erinnerung!

 

Zitat:

Original geschrieben von volvosilke

 

Sehtest und 1.-Hilfe waren allerdings noch vom PKW-FS gültig, da weniger als zwei Jahre dazwischenlagen.

Zitat:

Original geschrieben von volvosilke

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Erste-Hilfe musste haben. hatte ich ja schon mit 16 fürs Mopped gemacht. Der reicht dann dein Leben lang.

Ein Erste-Hilfe-Kurs "reicht" genau zwei Jahre lang, dann muss er, wenn man einen benötigt, wieder neu gemacht werden.

 

Glaub mir, ich weiß es nach zwei Führerscheinen

Zitat:

Original geschrieben von volvosilke

 

Die Aussage der Mopped-Fahrschule: "Ihr Kurs ist ja keine zwei Jahre alt, der gilt gerade noch."

Und Prinzipiell hat der EH-Kurs keine Gültigkeitsbeschränkung!

Es ist nur die Frage,

wer das Papierl anerkennen soll,

und wer sich diese Schikanen gefallen lassen will!

 

Ein Mediziner macht seine Prüfungen,

und bekommt anschließend seine Approbation und die ist bindend;

wenn aber dein Kindergarten eine brandneue Version Erste-Hilfe haben will und dir fällt nichts zu den willkürlichen Fristen ein, dann musst du eben den Zettel erneut erwerben.

Das mit dem Kindergarten ist kein Wiz, sondern eine Auflage in einem der neuen Bundesländer!

 

UA, ich wiederhole mich ungern:

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler

 

Ein Alt-Erfahrener sagt zB an anderer Stelle:

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler

Zitat:

Die Fahrerlaubnisverordnung sieht im § 19 (leider) keine Befristung vor, anders als zum Beispiel beim Sehtest, der nur zwei Jahre gültig ist. .

Anders ist es nach den Unfallverhütungsvorschriften. Nach der BGV A1 ist innerhalb von 2 Jahren ein Erste-Hilfe-Training von 8 Unterrichtseinheiten als Fortbildung zu absolvieren oder nach drei Jahren ein neuer Erste-Hilfe-Kurs von 16 Unterrichtseinheiten.

Und darin ist der Schlüssel verborgen,

denn es gibt eine Verwaltungs-Anweisung für das Erweitern der LSMU durch weitere 4-Doppelstunden (während < 3J) in den Erste-Hilfe Schein, sofern dieser von Berufsverbänden (BG) und deren anhängige Kassen wegen UVV gefordert werden.

Auch wenn ein anderer Verband oder Arbeitgeber fordert, daß der Beschäftigte et cetera auf Neuem Stand sein muß, dann übt diese Institution 'Hausrecht' aus - und dann ist es eben so - hat aber keine Gültigkeit für den Erwerb einer Fahrerlaubnis :p:D!

Tschüs

und übe mit Vergasen

und Schraube ausmeißeln -

ich verabschiede mich hier, denn das ist zwecklos und schlimmer wie bei meinem Förster oder der hiesigen Feuerwehr, die verlangten den Sägen-Kursus von nem aktiven Waldarbeiter.

 

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