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Führerschein A,B Erste Hilfe Kurs Sehtest

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 21:04

Hallo.

Eins wollt ich schon immer wissen und zwar wie läuft das bei den Behören so ab mit dem Führerschein.

Langsam muss ich meine Sachen auch zum Einwohnermeldeamt schleppen nur paar Sachen versteh ich immer noch nicht.

Wieso dauerd das denn fast 2 Monate ? Überprüfen die jedes einzelne Detail was ich für ein Polizei Zeugnis hab etc.

Ob mein Personalausweiß auch echt ist sowie der Erste Hilfe Kurs und Sehtest?

Und das mit den Preis halt ich mal fair.

Meine Theorie warum das so lang dauerd ist das es soviele Fahranfänger gibt´s , das das halt alles nach der Reihe abgearbeitet wird.

Logisch, aber stimmt es denn Wirklich das die Behörden alles überprüfen ? Was ich in meiner Vergangenheit gemacht habe ?

Was ich mir nicht vorstellen kann ist das die Erste Hilfe Kurs und Sehtest nach prüfen , aber woher wollen die Wissen ob es echt ist?

LG Marc

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38 Antworten

Hm, dann bin ich wohl ne Ausnahme, denn ich habe im Oktober und November meinen 1-er gemacht (das war 1995) und direkt nach der Prüfung von der Prüferin den neuen rosa Lappen in die Hand bekommen, der alte FS wurde gleichzeitig ungültig gemacht.

Und beantragt habe ich das Ganze auch erst wenige Tage vor der ersten Theoriestunde.

Sehtest und 1.-Hilfe waren allerdings noch vom PKW-FS gültig, da weniger als zwei Jahre dazwischenlagen.

Vielleicht hat dieser Umstand das Ganze etwas beschleunigt?

Ich hatte nur sechs oder acht Theoriestunden (weiß nicht mehr genau) und dann nur die absoluten Pflicht-Praxisstunden auf dem Krad. Hatte ja vorher schon knapp zwei Jahre lang auf der GT50 geübt. :)

Aber mit diesen blöden Plastikchipkartenformatdingern heute könnte das Ganze natürlich generell etwas länger dauern.

Themenstarteram 18. Februar 2012 um 11:54

Alles klar,wenn ich hier lese manchne musstet fast 3 Monaten warten hab es ich ja noch gut.

Eigentlich wollte ich wissen was die solang machen müssen was die alles durch Kontrollieren

Z.b LSMU und Sehtest wie wollen die sowas auf echtheit überprüfen?

Ne, glaub ich nicht.

Sehtest max. 1Jahr alt. Erste-Hilfe musste haben. hatte ich ja schon mit 16 fürs Mopped gemacht. Der reicht dann dein Leben lang.

Die schüler würden mich nicht interessieren. Entweder hat er zeit oder nicht. Wenn nicht, wechsel ich halt.

am 18. Februar 2012 um 17:59

Was geht denn bei euren Behörden ab ?

Normaler weiße darf so was max. 6 Wochen dauern dann muss der Antrag für die Prüfungen durch sein

Kann höchstens sein das eure Fahrschule es erst so spät beantragt haben.

Und ich habe bei meinem Autoführerschein auch nach der Prüfung einen Zettel erhalten damit musste ich zur Zulassungstelle und durfte mir meinen Echten Lappen / Karte abholen war also schon gedruckt

Der Nachtrag vom den Bundeswehr Führerschein C1E (2008)

hat auch nur rund 3 Wochen gedauert dann konnte ich mir meinen neuen Lappen abholen

Und 2009

als ich meinen Mopped Schein in Neubrandenburg gemacht habe,

war der Antrag für die Prüfungen auch nach 5 Wochen in Neubrandenburg angekommen

und ich konnte meine Prüfung ablegen.

Nach dem bestehen dieser gabs es dann auch mal wieder diesen Abholzettel für die Zulassungsstelle.

Dort vorgelegt konnte ich ihn sofort mitnehmen denn mit dem Wisch vom Prüfer darf man nicht fahren zumindest haben die mir das beide Fahrlehrer so gesagt

Achja Zulassungsstelle Hildesheim

Hallo Papstpower!

 

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Nur mal nebenbei. Der Prüfer unterschreibt nicht den FS^^

Du hast Recht!

Ich habe den Führerschein unterschrieben, der Prüfer hat nur das Datum eingetragen.

 

Alles Gute!

Ramses297.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Erste-Hilfe musste haben. hatte ich ja schon mit 16 fürs Mopped gemacht. Der reicht dann dein Leben lang.

Ein Erste-Hilfe-Kurs "reicht" genau zwei Jahre lang, dann muss er, wenn man einen benötigt, wieder neu gemacht werden.

Glaub mir, ich weiß es nach zwei Führerscheinen, drei Übungsleiterscheinen und einem Referendariat.

Alles zusammen mit VIER Erste-Hilfe-Kursen!

Einen Uralt-Erste-Hilfe-Schein halte ich für voll daneben.

 

Es lohnt sich, den gelegentlich aufzufrischen!

 

Mit etwas Glück schützt das irgendwann davor, wem beim Sterben zuzusehen.

 

Mit viel Glück, braucht man das dafür erworbene Wissen nie.

OK, mal zusammengefasst... Ich glaube dass in NB die Ämter nicht so überlaufen sind wie im unterbesetzen Berlin.

zudem wird in Berlin nicht von der Fahrschule sondern von einem selbst der Antrag abgegeben. Das das die FS macht, hatte ich nur mit 16 und 18 in Brandenburg.

@Ramses. Den FS unterschreibst du auch nicht. Du unterschreibst einen Träger für die bundesdruckerei. Deine Unterschrift ist auf den FS gedruckt :p

@Silke

Ich habe in meinen Leben an der Zahl 1 (einen) Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Der war für Mopped mit 16, Auto und vor 2 Jahren für den Motorradschein ausreichend. Kostet ja extra, wollte ich mir nicht zusätzlich ans Bein binden.

Zitat:

Gültigkeit LSMU

Gültigkeit des Kurses Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Der bestandene Kurs für die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort, der LSMU-Kurs, ist unbegrenzt gültig.

Asche auf mein haupt, ich werde mich auf Arbeit als Ersthelfer melden(wollte ich schon seit geraumer Zeit machen). Von diesem Kurs, irgendwann mal zum Schein gemacht halte ich nichts. Ersthelfer für den Betrieb heisst ja dann alle 2 Jahre eine Auffrischung

Halbwissen ohne Ende,

oder gibt es da Neuerungen

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

............

Und Ja, auch mein Prüfer hatte den FS schon in der Tasche, hatte nur noch das Datum nachgetragen (handschriftlich).

:confused: Handschriftlich :confused:

Der EU-Kartenführerschein sieht weder auf der Vorderseite, und auch nicht auf der Rückseite einen Raum für Hanschriftliche Einträge vor - oder ist das neu :confused:?

Selbst die Unterschrift des Fahrerlaubnis-Inhabers wird von der Bundesdruckerei fototechnisch auf das Kartendokument übertragen, so war es bei mir [Ano 2000] und auch bei der Frau 'Mustermann'.

Mit dem Sehtest,

da ist es eindutig die Frage,

welche Fahrerlaubnis-Klasse der Antragsteller/Bewerber erweitert haben [oder erwerben] will bzw wie alt der Bewerber ist – Klassen C, CE, C1, C1E und C79 in uneingeschränktem Umfang benötigen neue Augentests und spätestens mit dem 50ten Lebensjahr!

 

Erste Hilfe und Sofortmaßnahmen am Unfallort sind zweierlei Themen!

Zitat:

Original geschrieben von volvosilke

 

Ein Erste-Hilfe-Kurs "reicht" genau zwei Jahre lang, dann muss er, wenn man einen benötigt, wieder neu gemacht werden.

Da zeig mir mal mit welcher Rechtsgrundlage das begründet ist,

denn der Erste-Hilfe-Schein wurde Ano 2000 als Unbefristet angegeben – bei Bedarf muß das Original-Dokument vorgelegt werden.

 

Es mag ja sein,

dass der Erste-Hilfe nur bei Berufskraftfahren uneingeschränkt ist [gegenüber studierenden und Übungsleitern], doch dafür müssen ab 2014 die Berufskraftfahrer [auch Fahrer mit BKF-Schein] eine Fahrerqualifikationsausbildung absolvieren, die aber auch nur fünf Jahre Gültigkeit hat :(.

 

Tschüs

Edit:

Hier habt ihr noch mal was zu lesen, die schreiben sogar die

LSMU habe unbefristet Gültigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler

:confused: Handschriftlich :confused:

Der EU-Kartenführerschein sieht weder auf der Vorderseite, und auch nicht auf der Rückseite einen Raum für Hanschriftliche Einträge vor - oder ist das neu :confused:?

Aber natürlich hat er.

Nr. 14 zu 10. -> Das Datum unter 14. bezieht sich auf den Stern.

Grüße, Martin

am 18. Februar 2012 um 22:41

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler

:confused: Handschriftlich :confused:

Der EU-Kartenführerschein sieht weder auf der Vorderseite, und auch nicht auf der Rückseite einen Raum für Hanschriftliche Einträge vor - oder ist das neu :confused:?

Aber natürlich hat er.

Nr. 14 zu 10. -> Das Datum unter 14. bezieht sich auf den Stern.

Grüße, Martin

Genau das wird das Ausgabedatum eingetragen.

Denn die Bundesdruckerei kann nicht wissen wann du deinen Lappen bestehst und darum wird das Datum bei der Abholung in der zulassungsstelle eingetragen ...

ein oder zwei mal in die Waschmaschine und das Datum ist wieder weg !

Ja nun,

ich kenne zwar den Code:

Zitat:

10. Das Datum der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse.Ein Stern "*)" verweist auf Feld 14.(10).

Dachte das ist Amtlicher-Vorbehalt.

Der Prüfer/Sachverständige ist nicht amtlich.

 

Und am 23.03 2025 wist du 50 :D.

Zitat:

Original geschrieben von Bambione

ein oder zwei mal in die Waschmaschine und das Datum ist wieder weg !

Und eben deshalb gibt es die Vorläufigen.

Tschüs

am 18. Februar 2012 um 23:59

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler

Zitat:

Original geschrieben von Bambione

ein oder zwei mal in die Waschmaschine und das Datum ist wieder weg !

Und eben deshalb gibt es die Vorläufigen.

Tschüs

Meines Wissen gibt es keine Vorläufigen Führerschein nach der Bestandenen Prüfung entweder gibt es gleich die Karte oder ihr müsst sie bei der Zulassungsstelle abholen!

Ausnahme, ihr habt z.b. BE beantragt, macht aber nur B, dann müsst ihr eure Karte neu drucken lassen und könnt euch in der Zwischen zeit einen Vorläufigen Führerschein ausstellen lassen, kostet aber EXTRA .

Wenn das Datum weg ist, ist das halb so wild. Die Polizei wird schon bei der Führerscheinstelle anrufen und fragen wann der ausgehändigt worden ist. Wenn das überhaupt nötig ist den eigentlich braucht man das Datum meines wissen nur beim Mopped lappen unter 25, da man ja zwei Jahre gedrosselt fahren muss!

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler

Zitat:

Original geschrieben von volvosilke

 

Ein Erste-Hilfe-Kurs "reicht" genau zwei Jahre lang, dann muss er, wenn man einen benötigt, wieder neu gemacht werden.

Da zeig mir mal mit welcher Rechtsgrundlage das begründet ist,

denn der Erste-Hilfe-Schein wurde Ano 2000 als Unbefristet angegeben – bei Bedarf muß das Original-Dokument vorgelegt werden.

 

Es mag ja sein, dass der Erste-Hilfe nur bei Berufskraftfahren uneingeschränkt ist [gegenüber studierenden und Übungsleitern], doch dafür müssen ab 2014 die Berufskraftfahrer [auch Fahrer mit BKF-Schein] eine Fahrerqualifikationsausbildung absolvieren, die aber auch nur fünf Jahre Gültigkeit hat :(.

Ich habe doch die Beispiele angeführt, für die ich die verschiedenen Kurse benötigte.

Die Aussage der Mopped-Fahrschule: "Ihr Kurs ist ja keine zwei Jahre alt, der gilt gerade noch."

Für den ersten Übungsleiter musste ich einen neuen machen.

Für einen weiteren wieder.

Und fürs Ref nochmals.

Weil alles mehr als zwei Jahre auseinander lag.

Und wenn mir jemand ein Formblatt vorhält, auf dem steht, dass der Nachweis über einen absolvierten Kurs nicht älter als zwei Jahre sein darf, frage ich nicht nach den Rechtsgrundlagen.

Bei Formblättern vertraue ich einfach darauf, dass ihnen ein bestimmtes gültiges Recht zugrundeliegt. ;)

Themenstarteram 19. Februar 2012 um 8:28

Jung´s und Mädel´s eine frage noch.

Bekomme ich bei den Antrag für B meinen Sehtest und LSMU wieder?

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