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Füherschein Klassse "A" eingetragen ohne Motorradführerschein?!

Themenstarteram 17. April 2013 um 8:37

Hallo,

ich habe meinen alten rosa Lappen in den EU Führerschein umtauschen lassen. Bei der Prüfung 1998 mit 18 Jahren habe ich ganz klassisch nur die alte Klasse 3 (PKW) gemacht. Nun ist mir aufgefallen, dass die Klassen AM, A1 und A eingetragen sind. Dürfte ich jetzt lt. Führerschein eine 1500ccm Maschine fahren ohne jemals auch nur auf einem Motorrad gessesen zu sein? Das kann doch nicht sein?

Noch eine Frage: Klasse C1E und CE ist auch eingetragen - wieder ohne jemals in einem LKW gesessen zu sein. Beschränkung lt. Ziffer 12: (79 (C1E > 12000kg, L</-3). Kann ich einen 40Tonner fahren?

Zur Beruhigung aller: Ich werde mich weder auf ein Motorrad, noch hinter das Lenkrad eines LKW begeben ;)

Schöne Grüße

Ulli

Beste Antwort im Thema

Das ist alles absolut korrekt wenn du die Karte nach dem 19.1.2013 erhalten hast !

Auf der Vorderseite muss A vermerkt sein.

Auf der Rückseite hinter A eine Schlüsselzahl 79.03 79.04 !

Diese Schlüsselzahl sagt aus das du auch Trikes fahren darfst.

Warum das ganze ?

Wer ab dem 19.1.2013 Den Klasse B erworben hat darf kein Trike mehr fahren, sondern muss Klasse A erwerben ;)

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am 17. Mai 2015 um 11:22

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. Juni 2013 um 07:07:23 Uhr:

So ein Trike ist ja immer noch ein zweispuriges Fahrzeug, was vom Fahrverhalten eher einem Auto als einem Motorrad gleichkommt. Finde ich zumindest.

Frage mich gelegentlich, was die Damen und Herren bei der EU sich so denken bzw. ob die überhaupt denken.

Für ein klassisches Trike stimmt das, sein Fahrverhalten ist eher das eines Autos.

Das die Dinger nun trotzdem als Motorrad gelten liegt an Modellen wie dem Piaggio MP3, deren Fahrverhalten sind eher mit Motorrädern vergleichbar, und es ist abzusehen das es davon bald deutlich mehr geben wird als die Handvoll klassischer Trikes die es gibt.

Bin auch etwas verwirrt:

Bei mir (1990 Klasse 3, 1997 Klasse 1a gemacht, 1,5J. später in EU-Kärtchen getauscht) steht vorne A, BE, C1E, ML und

hinten A1 Datum 1997,

A (ist in zwei Zeilen unterteilt, zwei unterschiedlich große Moppeds abgebildet, aber nicht weiter beschriftet) steht in der oberen Zeile ein Datum 1997, unten nichts.

(Dazu dann B mit Datum, C1 mit Datum, C1E mit Datum , M mit Datum, L mit Datum.)

Meine Frage: Habe ich Führerschein A? Warum ist das Feld in A in zwei Zeilen eingeteilt und nur die obere mit dem kleinen Mopedbild mit Datum eingetragen?

Überlege, n 150er oder 200er Roller zu kaufen, dafür wäre ja wohl mehr als A1 notwendig, richtig?!

Vielen Dank allen Ratschlägern!

Gruß

Kaaa

Zitat:

@kaaa schrieb am 31. August 2015 um 00:31:08 Uhr:

Bin auch etwas verwirrt:

Bei mir (1990 Klasse 3, 1997 Klasse 1a gemacht, 1,5J. später in EU-Kärtchen getauscht) steht vorne A, BE, C1E, ML und

hinten A1 Datum 1997,

A (ist in zwei Zeilen unterteilt, zwei unterschiedlich große Moppeds abgebildet, aber nicht weiter beschriftet) steht in der oberen Zeile ein Datum 1997, unten nichts.

(Dazu dann B mit Datum, C1 mit Datum, C1E mit Datum , M mit Datum, L mit Datum.)

Meine Frage: Habe ich Führerschein A? Warum ist das Feld in A in zwei Zeilen eingeteilt und nur die obere mit dem kleinen Mopedbild mit Datum eingetragen?

Überlege, n 150er oder 200er Roller zu kaufen, dafür wäre ja wohl mehr als A1 notwendig, richtig?!

Vielen Dank allen Ratschlägern!

Gruß

Kaaa

Also mit den neuen Fahrzeugklassen kenn ich mich überhaupt nicht aus... wohl aber mit den alten (habe, genau wie Du, auch in den 90ern den Motorradführerschein gemacht).

Du hast, so wie ich es rauslese, damals (1997) nur den Stufenführerschein (bis 34 PS) gemacht und diesen anscheinend nie auf unbegrenzt umtragen lassen. Das wäre damals nach 2 Jahren möglich gewesen. Rein theoretisch dürfte Dir das aber eigentlich nicht verloren gehen.

Von daher müßtest Du inzwischen normalerweise A haben. Aber wie gesagt, mit den neuen Klassen hab ich´s nicht so...

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 31. August 2015 um 07:07:19 Uhr:

Du hast, so wie ich es rauslese, damals (1997) nur den Stufenführerschein (bis 34 PS) gemacht und diesen anscheinend nie auf unbegrenzt umtragen lassen. Das wäre damals nach 2 Jahren möglich gewesen. Rein theoretisch dürfte Dir das aber eigentlich nicht verloren gehen.

Von daher müßtest Du inzwischen normalerweise A haben. Aber wie gesagt, mit den neuen Klassen hab ich´s nicht so...

Nach 2 Jahren wird der FS automatisch umgewandelt. Aberkannt werden einmal erworbene Rechte übrigends nicht.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 31. August 2015 um 08:31:46 Uhr:

 

Nach 2 Jahren wird der FS automatisch umgewandelt.

Also damals mußte man die Erweiterung beantragen. Soweit ich mich erinnere (war bei mir ´94) mußte man bescheinigen, innerhalb der 2 Jahre Motorräder der Klasse bis 34 PS mind. 5000 (?) km gefahren zu haben, und ein Sehtest war m. W. auch wieder fällig.

Ich habe vor 4 Jahren meinen FS in eine Karte umgetauscht. Da hatte die nette Dame festgestellt, dass das Amt es übersehen hatte, die große " A" einzutragen. Nebenbei bekam ich die "C" mit Schlüsselnummer 79 wieder zugeteilt. Diesen hatte ich 1990 mal im Rahmen der Berufsausbildung gemacht, da ich damals aber erst 16 war, wurde die Klasse nur vorgemerkt, da die Erteilung erst ab 21 möglich ist. Mit 18 holte ich mir dann den "B". Die "C" hatte ich eigentlich abgeschrieben, wurde mir 2011 "vom Amts wegen" wieder zugeteilt.

Vielen Dank für Eure Antworten!

War heute im örtlichen Bürgerbüro und musste erfahren, die sind zwar Meldestelle/Passstelle, aber Führerscheine geben die nur noch in Auftrag aus. (1999 wurde mir höchstdort noch der Lappen umgetragen in die hässliche EU-Karte).

Die Dame dort hatte keine Ahnung war wahrhaft keine Hilfe, was sie nicht störte:

Ich sollte doch zur Führerscheinstelle "nach Hannover" fahren (25km) oder dort anrufen, obwohl man "da kaum jemand erreicht"... ;-)

Und ich dachte immer, die wären für uns da nicht wir für die!

Saftladen Behörden!

Wie ich jetzt weiter ökonomisch vorgehen soll, weiß ich noch nicht.

Noch mal zu meiner aktuellen Berechtigung:

Ich darf also bis zur alten Grenze von irgendwas unter 34PS fahren, egal welcher Hubraum?

Oder gilt auch die neue Grundlage mit 0,1KW/Kg oder wie das genau war?

Mir gehts eigentlich nur darum, zu wissen, ob ich jede Art von Motorroller (80-200ccm, 7-12PS) fahren darf oder ob´s irgendwo nicht reicht.

Hänge noch mal ein Foto meines Lappens (Rückseite) an:

Danke an alle Miträtselfreunde!

(Merke, das ist meine Fahrerlaubnis! Warum verstehe ich und viele andere sie eigentlich nicht??!)

Img-20150829-wa0004-large

Zitat:

@kaaa schrieb am 31. August 2015 um 21:28:24 Uhr:

 

Noch mal zu meiner aktuellen Berechtigung:

Ich darf also bis zur alten Grenze von irgendwas unter 34PS fahren, egal welcher Hubraum?

Oder gilt auch die neue Grundlage mit 0,1KW/Kg oder wie das genau war?

Mir gehts eigentlich nur darum, zu wissen, ob ich jede Art von Motorroller (80-200ccm, 7-12PS) fahren darf oder ob´s irgendwo nicht reicht.

Also beim alten 1a in den 90ern (rosa) gab es keinerlei Hubraumbeschränkung, nur Leistung (in kW) und leistungsbezogenes Leergewicht (in kg/kW) waren begrenzt.

Und da Du auf jeden Fall Bestandsschutz hast, kannst Du so einen Roller fahren.

Ich würde aber trotzdem auf jeden Fall bei dieser Führerscheinstelle in Hannover anrufen, da Dir ja diese Dame :rolleyes: überhaupt nicht weiterhelfen konnte.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 31. August 2015 um 21:16:11 Uhr:

Ich habe vor 4 Jahren meinen FS in eine Karte umgetauscht. Da hatte die nette Dame festgestellt, dass das Amt es übersehen hatte, die große " A" einzutragen. Nebenbei bekam ich die "C" mit Schlüsselnummer 79 wieder zugeteilt. Diesen hatte ich 1990 mal im Rahmen der Berufsausbildung gemacht, da ich damals aber erst 16 war, wurde die Klasse nur vorgemerkt, da die Erteilung erst ab 21 möglich ist. Mit 18 holte ich mir dann den "B". Die "C" hatte ich eigentlich abgeschrieben, wurde mir 2011 "vom Amts wegen" wieder zugeteilt.

Das klingt jetzt aber so, als ob du verschiedene Dinge verwechselst.

Ich gehe davon aus, dass du deine Fahrerlaubnisse nicht mehr in der DDR erworben hast.

Demnach kannst du nur die alte Klasse 3 erworben haben.

Diese wird (im Kraftwagen-Bereich) in die Klasse B, BE, C1 und C1E umgeschrieben. Anfangs musste man die Klasse CE mit Schlüsselnummer "79 (C1E > 12 000 kg, L ? 3)" noch gesondert beantragen.

Dir sollte also keinesfalls die Klasse C (Kfz über 7,5t zGM) "wieder zugeteilt" worden sein (für die gibt es auch keine Schlüsselnummer 79), sondern die Klasse CE mit der Schlüsselnummer 79 (C1E > 12 000 kg, L ? 3).

Das bedeutet, du darfst mit Fahrzeugen der Klasse C1 (bis 7,5t zGM) auch Anhänger mitführen, wenn die Summe der zGM von Anhänger und Zugfahrzeug 12 Tonnen überschreitet, so lange der Zug nicht mehr als 3 Achsen hat. Ebenfalls darfst du auch beim Mitführen von zulassungsfreien Anhängern die sonst für Klasse C1E geltende Grenze von 12 Tonnen überschreiten. Keinesfalls darfst du aber einen Zug führen, dessen Zugfahrzeug mehr als 7,5t zGM hat; auch für Sattelschlepper gilt dieser Klasse nicht.

Mit deiner mit 16 absolvierten Ausbildung hat all das aber nichts zu tun, das sind die ganz normalen Eintragungen, die jeder Inhaber der alten Klasse 3 bekommt (bekommen kann).

Sollte die Führerscheinstelle dir aber tatsächlich die Klasse C mit der Schlüsselnummer 79 eingetragen haben, wäre das wohl ein Fehler des Amtes...

Bei mir ist die Klasse C befristet bis zum 50. Lebensjahr eingetragen, dadurch bin ich beim Abholen der Karte aufmerksam geworden. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, ich hätte doch mal die Klasse C gemacht. C1E ist extra eingetragen.

Klasse C ohne CE, dafür aber mit Schlüsselnummer 79?

Irgendwas passt da nicht...

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. September 2015 um 22:23:05 Uhr:

Klasse C ohne CE, dafür aber mit Schlüsselnummer 79?

Irgendwas passt da nicht...

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. September 2015 um 22:23:05 Uhr:

Klasse C ohne CE, dafür aber mit Schlüsselnummer 79?

Irgendwas passt da nicht...

CE ist eingetragen, zusätzlich zur C1E, C ist befristet.

Die Lösung:

Region Hannover hat umgehend per Email geantwortet! (Großartig! Ich lästere erst mal nicht mehr! ;-))

Ich darf damit alle Motorräder fahren, weil die Begrenzung 1999 abgelaufen ist. Ich muss die nicht -mehr- eintragen lassen.

Ich habe also die Klasse A (unbeschränkt).

:-)

Na dann viel Spaß!

am 15. Juli 2016 um 11:02

Hey , hab auch mal eine Frage dazu . Habe meinen Führerschein verloren und heute einen vorübergehenden bekommen . Nun steht das ich A*BCE* fahren darf . Die Frau am Schalter sagte A bedeute Motorrad .Stimmt das , weil ich mit dem Stern so meine ZWEIFEL HABE

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