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Frist für Ummeldung?

Themenstarteram 28. Mai 2014 um 13:16

Hallo,

ich habe letzte Woche in einer neuen Region meinen Hauptwohnsitz angemeldet und müsste nun auch das Auto ummelden.

Ab dem 1.7. darf man ja das alte Kennzeichen in die neue Region mitnehmen und nun überlege ich, ob ich einen Monat mit der Ummeldung noch warten kann, da ich sehr sehr gern mein altes Kennzeichen behalten möchte und zudem 25€ für neue Schilder spare.

Die Versicherungsbestätigung zur Ummeldung ist bis November 2015 gültig, also so weit wohl kein Problem.

Gibts sonst noch was, was dagegen spricht?

Das Auto hat HP+TK, steht in einer abgeschlossenen Garage und wird im nächsten Monat ca. 200-300km an 4-5 Tagen bewegt, da ich es kaum benötige.

Freue mich über Anregungen.

Gruß

Martin

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14 Antworten

Hallo,

nach § 13 Abs. I und III musst Du unverzüglich den Adressänderungen beim Halter bzw. den Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk mitteilen. Der Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 2.000,- € geahndet werden (§ 48 FZB i.V.m. § 24 StVG).

Soweit die Theorie.

In der Praxis aber wirst Du ohne Probleme den Monat überbrücken können. Das Risiko einer Kontrolle ist doch ohnehin gering und zur Not hast Du halt Deinen Perso vergessen. Kriegst im Normalfall bei einer Kontrolle den Hinweis, dass Du das Fahrzeug noch ummelden musst.

Gruß

Peter

am 29. Mai 2014 um 19:49

Ich hab vor kurzem von 4 Wochen-Frist gelesen und 500 € Strafe! Da meine Schwiegermutter umgezogen ist habe ich gegoogled. Hintergrund denke ich ist, bei Nichtummeldung bist du evtl. in der falschen Regionalklasse und die KFZ-Steuer geht nicht ans richtige FA.

Gruß

Die Kfz-Steuer wird ohnehin nicht mehr für das Finanzamt der Stadt / des Kreises erhoben, weil sie seit 2009 eine Bundessteuer ist. Die Finanzämter machen das noch bis zum Monatsende als Dienstleistung. An 1.07.2014 sind die Hauptzollämter für den Einzug der Kfz-Steuer zuständig. Aus Steuersicht gibt es daher m.E. kein Problem.

Kritisch wird es mit Knöllchen, aber Du hast sicherlich einen Nachsendeauftrag gestellt, so dass dich auch die unangenehme Post erreichen dürfte.

Gesetzeskonform ist es zwar nicht, aber das Risiko ist überschaubar...

Themenstarteram 3. Juni 2014 um 21:05

Hi,

danke für eure Antworten.

Die alte Adresse ist der Wohnort meiner Eltern mit gleichem Nachnamen. Das ist soweit also kein Problem.

Da ich diesen Monat ohnehin die Fahrten auf ein Minimum beschränke, gehe ich das Risiko ein.

Falls wirklich nach der Verzögerung gefragt wird, sage ich einfach, dass ich erst zu diesem Zeitpunkt das Auto aus der Heimat geholt habe. Bei einem Roadster mit Saisonkennzeichen ja nicht unüblich (kein Alltagsfahrzeug). Oder ich probiere ich es mit Ehrlichkeit, dass ich das Kennzeichen einfach gern behalten und das Geld sparen wollte.

Hab mich noch weiter im Internet belesen, da wurden teilweise Fahrzeuge nach vielen Monaten, manchmal sogar erst nach Jahren umgemeldet.

Ich probiers. Wenns schief geht, wars halt Lehrgeld.

Gruß

Mir ist gerade eingefallen, dass bei unserem Umzug innerhalb des Landkreises nach rund einem Monat die Aufforderung vom Landkreis kam, den neuen Wohnsitz eintragen zu lassen. Mit dem rechtlichen Hinweis. Beim Fahrzeugschein wurde dann mit einem Klebeschild die Anschrift korrigiert, die Zulassungsbescheinigungen Teil I wurden (kostenpflichtig?) neu ausgestellt. Das war es aber auch schon. Ein Monat dürfte daher kein Problem sein, dann aber selbst und vor der Aufforderung bei der Zulassungsstelle erscheinen.

Gruß

Peter

Themenstarteram 13. Juli 2014 um 15:35

Hi,

das Warten war umsonst.

Die bundesweite Kennzeichenmitnahme gilt erst ab 1.1.2015

Die Medien hatten letztes Jahr alle den 1.7.14 propagiert, allerdings wurde es seitdem sehr still um das Thema und zum Juli gab es auch keine neuen Berichte. Auf ganz wenigen Seiten (z.B. vom Ministerium) kann man o.g. Datum lesen.

Nach einer 1,5 monatigen Verspätung habe ich meine Ummeldung ohne Probleme durchgeführt, es gab seitens Zulassungsbehörde keine Beanstandung. Habe natürlich ein neues Kennzeichen.

Gruß

Martin

Meine nicht Ummeldung ist nur herausgekommen, weil ich nach Ablauf meines 1 jährigen Nachsendeauftrages ein Knöllchen bekommen habe. Die Behörde hat mir dann eine 3 Wochen Frist zur Ummeldung gegeben. Da ich in diesem Zeitraum aber im Ausland war konnte ich schriftlich noch mal einen 2 Monats Aufschub erwirken. Von Strafe war nie die Rede , solange man die Absicht erkennen lässt , irgendwann mal umzumelden.

Da seit Ihr ja noch gut dran mit Ummeldung nur innerhalb D.

Ich ziehe nach 52 Jahren in meine alte Heimat Österreich um.

In Austria muß ich das Auto spätestens nach 1 Monat anmelden und darf dann auch gleich an den lieben Finanzminister die österreichisch NOVA zahlen, das sind bei meinem Fzg 2430,00 Euro plus 300,00 Euro Malus pls 180 Euro Datenbankeintrag. Wenn ich länger mit dem D Kennzeichen fahre und erwischt werde, bekomme ich eine saftige Strafe.

am 3. Mai 2015 um 19:29

In meinem Fall ist es ganz kompliziert. Mein Vater hat im Dezember 2014 sein Auto meinem Onkel (seinem Bruder) geschenkt und ihm bis Ende März die Frist gesetzt, das Auto umzumelden. Das alleine schon hätte er nicht gedurft, weil man bei Halterwechsel verpflichtet ist, das Auto unverzüglich umzumelden. Leider ist mein Vater dann im Februar verstorben. Ich habe keinerlei Unterlagen über das Auto gefunden, konnte nur anhand der Kontoauszüge ersehen, bei welchem Versicherer es gemeldet war. Nun will ich aber die Konten meines Vaters auflösen und habe festgestellt, dass eine Gutschrift von Steuer und Versicherung nicht erfolgt ist. Daraufhin habe ich meinen Onkel zur Rede gestellt, und der behauptet nun, dass er das Auto so lange weiter mit der alten Versicherung betreiben darf, bis das Beitragsjahr zu Ende ist. Ich weiß aber von meinem Vater, dass er es ihm nur bis Ende März erlaubt hat. Ich sehe mich auch nicht in der primären Pflicht, in diesem Zusammenhang das Hauptzollamt oder den Kfz-Versicherer zu informieren, denn der Halterwechsel fand ja 2 Monate vor dem Tod meines Vaters statt. Da ist eindeutig mein Onkel in der Pflicht. Wenn ich aber jetzt hingehe und die Konten Auflöse und die Wohnung verkaufe, gibt es mit Sicherheit Schwierigkeiten. Konten weg, Anschrift weg, denn am Ende bleibt immer eine Gutschrift übrig und eine schriftliche Bestätigung, die dann unzustellbar sein würde.

Blöde Sache. Aber mein Onkel stellt sich stur. Ich hab ja auch Anspruch auf das Restguthaben. Aber er ist halt immer noch mein Onkel. Ich werde ihn jetzt ultimativ schriftlich auffordern, die Ummeldung vorzunehmen. Tut er das nicht, werde ich das Hauptzollamt und die Versicherung informieren. Aber ich tue mich da schwer. Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

Nur mal so eine Frage. Ist das Auto welches noch auf den Namen deines leider verstorbenen Vaters steht dann nicht in der Erbmasse oder wie das heißt? Denn offiziell gehörte es noch deinem Vater.

am 4. Mai 2015 um 2:43

Nein. Die Schenkung fand 2 Monate bevor er verstorben ist statt.

Habe die Ummeldung 18 Monate hinausgezögert, um mein Kennzeichen zu behalten. Hatte keine Konsequenzen.

Bist halt einfach nicht erwischt worden.

Mehr als ne Verwarnung und ein kleines Bußgeld hätte es sicherlich nicht gegeben.

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