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Freiheit der Gutachterwahl

Themenstarteram 1. Dezember 2006 um 10:31

Gestern Nachmittag wurde ein Kunde von mir Opfer eines Verkehrsunfalls, Schuldfrage eindeutig (Vorfahrtsverletzung) und auch beweiskräftig polizeilich aufgenommen.

Er hatte gerade telefonisch mit mir die Sachlage besprochen und sich über seine Rechte, seine Optionen und Risiken informiert und im Anschluss einen Gutachter seiner Wahl angerufen, da erhielt er den Anruf eines ihm unbekannten Gutachters mit der Aufforderung zur Terminvereinbarung.

Keine Rechtsbehelfsbelehrung, kein Nichts.

Auf Nachfragen kam dann der Hinweis auf Unternehmen und Auftraggeber (Versicherung).

Der zweite Anruf auf dem Handy erreichte ihn bei mir im Büro und der Kunde reichte an mich weiter.

Mein Eindruck:

Die Masche hat System, selbst ich sollte dumm dreist überfahren werden.

Das ganze hat weder mit einem freundlichen Tonfall, noch etwas mit korrektem Vorgehen zu tun.

Als ich dem Herrn freundlich die Sachlage erklärte, wurde er fast rotzig.

 

Die Beteiligten:

Eine große Organisation mit mehr als drei Buchstaben und ein Versicherer aus dem Oberfränkischen.

Was mich interessieren würde:

Auftrag und Vorgehen hat Methode - keine Frage.

Bekommen die Jungs Fallpauschalen und die nur wenn sie als erste den Schaden erheben?

Gibt es auf diesem Markt so brutale Wildwestmethoden?

Oder wie entstehen solche Umgangsformen, wie sind die zu bezeichnen?

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86 Antworten

Hallo Gutachteronline

Ich bin der Meinung, dass ich dir nicht per PN antworten sollte, da deine (berechtigte) Frage ja auch offen in diesem Forum an mich gestellt wurde.

Mögen die Modertoren entscheiden ob unser beider Dialog hier OT gestellt wird oder nicht.

 

Nun, wie versprochen, meine Antwort.

Eigentlich hast du deine Frage schon selber beantwortet.

Es stört mich bei CaptainHuk zum Beispiel ungemein, dass hier alle Sachverständigen ohne Ansehen der Person über einen Kamm geschoren werden und gleichsam verunglimpft werden.

Warum ist ein Sachverständiger, der im Auftrag einer Versicherung tätig wird ein „Tanzbär“?

Wie würdest du es finden wenn man dich (oder meinetwegen auch mich) als Erfüllungsgehilfe des Anspruchsteller bezeichnen würde, der alles aufschreibt, was gerne so gewünscht wird?

Warum werden bei CaptainHuk User mit einer anderen Meinung aufs übelste Beleidigt und deren Kommentare gelöscht, wenn sie nicht dem selbsternannten „Führer“ aller Sachverständigen Franz Hiltscher Gehorsam zollen und eine andere Meinung kundtun?

Und genau diese These verfolgst du hier, genau wie dein Kollege „a.D Franz Hiltscher in MT“. Auf die K.. hauen, dass es nur so spritzt und dann die beleidigte Leberwurst spielen, wenn mal jemand Kontra gibt. Nur im Gegensatz zur CaptainHuk gibt es hier keinen „Blogwart“, der bei anders denkenden Personen sofort den Hahn abdreht und auch noch so tut, als wenn er der heilige Messias wäre, welcher über Wohl oder Unwohl zu entscheiden hat. Kommentare werden hier (dem lieben Gott sei Dank) nicht gelöscht, so dass auch jeder nachlesen kann worum es geht und sich seine eigene Meinung bilden kann.

Auch wenn das Thema mal wieder wegen Entgleisungen geschlossen wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist auch, dass bei MT User anwesend, sind die über ein wenig mehr Grips verfügen wie so mancher „Kommentator“ bei deinem (nicht meinem) Kollegen Franz H. Da reicht es eben nicht aus, wenn man wie ein „Hassprediger“ auf die bösen Versicherungen schimpft und nur immer die gleiche Leier heruntersabbelt: wir haben es ja gleich gewusst, nehmt euch einen eigenen SV (bezahlt dessen Rechnung), geht zum Rechtsanwalt blabla)

Um es hier abschließend noch einmal klar zustellen:

Du und ich haben wohl denselben Beruf und verfolgen sicherlich auch dasselbe Ziel. Wir möchten, dass unsere Kunde einen berechtigen Schadenersatz erhalten- nicht mehr und nicht weniger- dafür stehen wir gerade und dafür bin ich (und sicherlich auch du Kollege Gutachteronline und alle anderen Kollegen in diesem Forum) bereit mit Ihrer Person einzustehen.

Aber wenn wir in diesem Forum unseren „fachlichen Senf“ abgeben, dann sollte dieser auch wirklich fachlich sein und nicht gegenüber anderen Usern den Anschein erwecken, dass wir hier nur versuchen auf Gedeih und Verderb Geld zu verdienen.

Denk mal darüber nach, was ich dir hier versucht habe zu vermitteln, Kollege Gutachteronline.

Und Grüße schön den Franz Hiltscher. Den kann ich leider nicht als Kollegen bezeichnen. Diese Option hat sich der „Huckflüsterer“ zumindest bei mir verspielt.

Liebe Grüße

 

 

 

 

Zitat:

Ich bin sehr interessiert was dich so an der Captain Huk Seite stört. Ich verstehe nicht was Gutachtern auf der Seite nicht gefallen kann (solange sie selbst nicht Tanzbär sind). Da dies aber nicht dieses Thema betrifft bitte per PN. Danke im vorraus.

am 2. Dezember 2006 um 21:24

Na ja die Löschaktion ist m. W. einmalig gewesen und der Poster ist persönlich beleidigend geworden. Insgesamt fand ich die Löschaktion auch nicht prikelnd.

Und alle kritischen Beiträge werden auch nicht gelöscht z. B. von Regulierer, huk-freund und Haarsträubend sind nachlesbar.

Mfg

G.o.

Das stimmt nicht so ganz.

Es wurden schon einige Beiträge gelöscht, nur dass bekommt keiner mit weil der Franz Hiltscher "schnelle Finger" hat.

Aber manchmal sind sie nicht schnell genug ;)

Und das mit der Höflichkeit, lassen wir mal lieber beiseite. Wenn ich mir so ansehe was der Herr Hiltscher und einige seiner Mannen in einem öffentlich zugänglichen Blog so posten...

Mich wundert es sowieso, dass da noch kein "juristisches Karussell in Bewegung" gesetzt wurde. Teilweise wissen manche unserer Berufskollegen überhaupt nicht auf welchem Dünnen Eis sie sich teilweise mit ihren nicht beweisbaren Unterstellungen bewegen.

Aber lassen wir das besser jetzt. Ich hoffe das ich dir nachvollziehbar erläutert habe, warum ich so einen dicken Hals auf CaptainHuk habe.

Grüßle

Re: Freiheit der Gutachterwahl

 

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

da erhielt er den Anruf eines ihm unbekannten Gutachters mit der Aufforderung zur Terminvereinbarung.

Keine Rechtsbehelfsbelehrung, kein Nichts.

Auf Nachfragen kam dann der Hinweis auf Unternehmen und Auftraggeber (Versicherung).

Kleiner Tip: Darum ging es mal ;)

Gruß Meik

Diese Vorlage kann ich einfach nicht unkommentiert stehen lassen - sorry für's OT, vielleicht kann ein Mod das ja auskoppeln.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

...

Auch wenn da sicher Vieles im Argen liegt sehe ich das mit sehr gemischten Gefühlen. Was ich da schon für Gutachten von den freien Sachverständigen gesehen hab da fällt einem auch nichts mehr ein. Da wird künstlich die Summe in die Höhe getrieben weil die Geschädigten noch Geld mit dem Unfall verdienen wollen. Und das ist leider auch kein Einzelfall.

Es gibt Sachverständige und es gibt Schwachverständige. Was fehlt, sind klare, eindeutige Regeln, wer sich Sachverständiger nennen darf. Der "ausgegliederte" Versicherungssachbearbeiter, der in einer als Auffanggesellschaft gegründeten "Sachverständigenorganisation" tätig wird ist sicher ebensowenig qualifiziert wie der "Wochenendschnellkursteilnehmer". Solange keine (hohen) Anforderungen an die Qualifikation gestellt werden, wird sich das nicht ändern. Ensprechend schwankt die Qualität der Gutachten.

Das "am Unfall verdienen" ist ein zweischneidiges Schwert: sicher kann bei fiktiver Abrechnung und anschließender Billigreparatur mancher Euro hängen bleiben. ABER: spätestens beim Verkauf relativiert sich der "Gewinn" - wenn der Schaden offenbart wird. In den meisten Fällen macht sich der Geschädigte selbst was vor, wenn er erzählt, er habe am Unfall "verdient".

Zitat:

Am Ende auch unser Interesse die gesamten Schadenssummen klein zu halten, schliesslich zahlen wir das mit unseren Beiträgen. Nur weil man einen Anwalt und Gutachter nehmen darf muss man das nicht gleich zwangsweise.

Die Beitragskalkulation der Versicherer beruht idR auf dem "Worst Case", d. h. ALLE Geschädigten nehmen ALLE Rechte in Anspruch. Der Verzicht auf die Wahrnehmung seiner Rechte reduziert nicht den Beitrag, sondern erhöht den Gewinn der Versicherungsgesellschaft. Denn seit Mitte der 90er ist der "erlaubte" Gewinn, den eine Versicherung machen darf, nicht mehr begrenzt. Seit Mitte der 90er gibt es auch "Schadenmanagement".

Zitat:

Bei kleinen Schäden reicht meist auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Wer ein "Gutachten zur Beweissicherung" mit einem "erweiterten und bebilderten Kostenvoranschlag" verwechselt, hat mit dieser Ansicht sicher recht.

ABER: Ein "Gutachten zur Beweissicherung" ist deutlich mehr, als nur ein KV. Es stellt nämlich ein gerichtsverwertbares BEWEISMITTEL dar mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Was kann nach einem Unfall alles passieren?

1. Der Gegner bestreitet die Schuld

Ist das Fahrzeug repariert, kann DANACH keine auf gesicherter Beweislage fußende Unfallrekonstruktion erstellt werden. Der Geschädigte als Anspruchsteller ist beweispflichtig. Er verliert den Prozeß, weil er den Beweis nicht führen kann.

2. Der Gegner bestreitet die Höhe des Schadens

Ist das Fahrzeug repariert (oder verkauft/verschrottet) läßt sich die Höhe des Schadens ohne gerichtsverwertbare Dokumentation des Schadens nicht oder nur schwer beweisen. Der Geschädigte riskiert, den Prozeß zu verlieren.

3. Der Wagen wird nicht sach- und fachgerecht repariert

Der Geschädigte hat als Laie keine Möglichkeit, die Reparaturqualität zu prüfen. Erst recht nicht, wenn ihm kein UNABHÄNGIGER Fachmann VOR der Raparatur gesagt hat, was wie zu reparieren ist. Ohne gerichtsverwertbare Dokumentation des Schadens kann er den Beweis für Reparaturmängel idR nicht führen.

4. Der Wagen wird verkauft

Der Geschädigte hat - übrigens unabhängig von der Schadenhöhe - positive Kenntnis, daß sein Fahrzeug einen Unfall hatte. Er ist damit gesetzlich zur Offenbarung des Schadens verpflichtet. Vollständig kann der Geschädigte dieser Pflicht nur genügen, wenn der Schaden (und die Reparatur) vollständig und ggfs. gerichtsverwertbar dokumentiert ist.

Das sind nur ein paar Beispiele, wozu so ein Beweissicherungsgutachten gebraucht wird. OB dieses Gutachten TATSÄCHLICH benutzt werden muß, weiß niemand. Aber IMMER, wenn dieses Gutachten benutzt werden muß, aber NICHT EXISTIERT, entsteht dem Geschädigten ein Schaden. In die Situation, ein solches Gutachten evtl. benutzen zu müssen, wurde der Geschädigte durch den Unfallverursacher gebracht. Deshalb ist es Sache des Unfallgegners, dem Geschädigten die Kosten des Gutachtens zu erstatten.

UND: der Gutachter haftet PERSÖNLICH auch gegenüber DRITTEN für die Richtigkeit seiner Feststellungen. Macht der Gutachter Fehler, hat er die A...Karte und zahlt. Beim bebilderten KV sieht das ganz anders aus, nix von wegen "Schutzwirkung zugunsten Dritter" ...

Zitat:

Grad vor 2 Wochen noch bei meinen Eltern gehabt, Kostenvoranschlag über 2100€ eingereicht, Versicherung war einverstanden, machen lassen, Rechnung hingeschickt und fertig. Ging so schnell weil der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung froh war dass wir auf Anwalt und Gutachter verzichtet haben was die Summe reduziert.

Und wie werdet ihr jetzt beim Verkauf eurer Offenbarungspflicht gerecht?

- Bagatellschaden - ging ja ohne Gutachter, brauch ich also nicht angeben? (arglistiges Verschweigen oder arglistige Täuschung)

- Och, da war'n kleiner Kratzer, den haben wir lackieren lassen... (arglistige Täuschung)

- Hm, ja, da war mal was aber ich weiß nicht mehr so genau...

- Hier ist das Gutachten zum Schaden, hier die Reparaturrechnung, Sie sehen der schaden wurde vollständig und sachgerecht nach den Anweisungen des Herstellers repariert, ein technischer Minderwert ist nicht vorhanden

Zitat:

Wenn die nicht einverstanden gewesen wären ist der Gang zum Gutachter und Anwalt immer noch möglich.

Der Anwalt wird bei "nur" einer Restforderung nicht wirklich motiviert sein - gleichviel oder gar mehr Arbeit für weniger Geld macht niemand gerne.

Der Gutachter kann NACH einer Reparatur die vorhandenen Schäden VOR der Reparatur nicht mehr dokumentieren. Höchstens kann er aus dem Reparaturergebnis auf die VERMUTLICH vorhandenen Schäden zurückschließen. Die Feststellung, ob z. B. ein Altschaden durch den neuen Unfallschaden überlagert wurde, ist im Nachhinein so gut wie unmöglich.

Im Zweifel sehen Deine Eltern in die berühmte Röhre.

Zitat:

Aber wenn ich dann hier lese wie bei jeder Kleinigkeit gleich zu Anwalt, Gutachter und allem Pipapo geraten wird ... man muss nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen ;)

s. o. Gutachten != Kostenvoranschlag

Zitat:

Und sorry wenn meine Einstellung grad den Kundenkreis der Gutachter verkleinert :D

Ich hab' augenblicklich gut zu tun. Liegt ja vielleicht daran, daß meine Kunden eben nicht nur einen bebilderten KV erhalten...und, ja, auch bei Schäden unter 500€ bekommt der Kunde sein Beweissicherungsgutachten.

 

Zitat:

Am Ende interessiert mich als Geschädigten nur eins: Dass mein Schaden schnell behoben/bezahlt wird.

Und was genau ist Dein "Schaden"? Die Reparaturkosten? oder vielleicht doch noch etwas mehr? Und wie kannst Du BEWEISEN, daß

- überhaupt Dein Schaden vom Gegner verursacht wurde

- Dein Schaden die von Dir angegebene Höhe hat?

- ...

Aber sonst gehts noch gut?!? :eek:

Sachlage war eindeutig und mehrere Zeugen vorhanden - ja wir haben die Adressen der Zeugen.

Das Fahrzeug wurde noch NICHT repariert. Einmal um notfalls noch ein Gutachten erstellen lassen zu können und zum anderen weil das Konto zu leer ist um die Reperatur vorzustrecken.

Und ja, die Versicherung hat bereits ohne Probleme gezahlt.

Wozu brauch ich ein Gutachten wenn ich das Auto weiterverkaufen will? Da tuts auch einfach ein Foto vom Schaden und die Werkstattrechnung. Spielt bei älteren Gebrauchten finanziell eh keine so grosse Rolle mehr, damit ist durchaus gut Geld zu verdienen. Bei neueren Fahrzeugen sieht das schon anders aus. Und es geht nicht um den technischen Minderwert der nach sachgerechter Rep nicht mehr vorliegt sondern um den merkantilen Minderwert.

Die sachgerechte Reperatur ist auch mit Gutachten für den Laien nicht nachvollziehbar - es sei denn er lässt darüber noch ein Gutachten erstellen ;)

Und mir jetzt arglistige Täuschung zu unterstellen geht ja wohl erheblich zu weit :mad:

Wer bezahlt eigentlich deine Gutachten bei Schäden unter 500€? ;)

Gruß Meik

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 12:55

Dies ist jetzt mein dritter und letzter Versuch sachdienliche Hinweise zu bekommen.

Kann mir jemand hier einen oder mehrere konkrete Fälle benennen,

bei denen ein Geschädigter

ohne sein datenschutzrechtliches Einverständnis

von einem Gutachter (DEKRA) der Gegenseite (HUK) zu einem Termin genötigt wurde?

Kann mir hier jemand einen nachweisbaren Fall (oder mehrere) benennen, bei dem dann auch noch der Geschädigte den Gutachtensauftrag unterschreiben sollte, so dass das ganze Vorgehen quasi verschleiert wurde.

 

Allen anderen Beiträge bitte ich einfach zu unterlassen.

Macht bitte dafür eigene Threads auf.

Nicht direkt, ich kenne nur einige Fälle wo die Versicherung aufgrund von Zweifeln an der Schadenshöhe einen eigenen Gutachter beauftragt hat den Schaden erneut zu begutachten.

In der Form also keine Einschränkung bei der freien Gutachterwahl.

Gruß Meik

am 3. Dezember 2006 um 13:04

Das Problem ist doch, daß die rechtlos gestellten Geschädigten, diese Vorgänge einem Gutachter im nachhinein nicht offenbaren werden. Einmalig ist dies dennoch geschehen und ich hab dir oben beschrieben was sich nach mündlicher Aussage bei diesem Kunden zugetragen hat.(Handyweitergabe am Unfallort).

Desweiteren kenn ich nur den hier beschriebenen Fall.

Mfg

G.o.

madcruiser hat Recht. Wir driften hier vom Thema ab.

Bezüglich der hier angesprochenen Themen sollte ein neuer

Thread eröffnet werden.

am 3. Dezember 2006 um 15:40

Hallo Dellenzähler Alias HUK Freund,

Weißt was erbärmlich ist. Erbärmlich ist es, wenn hier ein Anonymus plötzlich über einen ausgeschlossenen User mit persönlichen Namen zu tönen traut und dazu auch noch lügt wie gedruckt und die bestimmten Moderatoren sehen weg.

Wo ist denn der Zwölfender bzw. xAKBx jetzt?

Alle posten in MT mit Decknahmen und die Person Herr Hiltscher darf mit richtigen Name öffentlich verleumdet werden, weil er den feigen HUK-Freund alias Dellenzähler aus dem C-H Blog gesperrt hat.

Ich werde diese Beiträge melden und Herrn Hiltscher hierauf aufmeksam machen.

Hallo Gott madcruiser. Du bist auch nur ein Mensch und machst Fehler. Wo ist denn die Dauerwebesendung?

Passen die verlinkten Beiträge nicht zu deiner Frage?

 

Dann wünsch ich euch allen noch viel Freude in eurem wortwörtlichen Versicherungsforum ich denke ich werde jetzt gehen müssen weil ich diesen feigen Versicherungsgutachter verunglimpft habe. Na ja da habt ihr ja dann zukünftig genau den richtigen um euch weiterhin auf dem versicherungsfreundlichen Pfaden leiten zu lassen.

Pfiats euch!

GUTACHTER ONLINE WAS HERE!

P:S: Ein Gutachter der sich selbst als Dellenzähler bezeichnet verdient nichts weiter als meine Abscheu!

Sag mal, bist du betrunken oder hast du was geraucht? oder beides?

mir war von vornherein klar, dass du der Wasserträger von Herrn

Hiltscher bist (oder du bist es sogar selber)

Das hast du nun Eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Aber für die Zukunft: mäßige hier deinen Ton mir gegenüber sonst bekommst du mächtig Ärger mit mir.

Hast du das verstanden?

Du bist so was von kleingeistig Kopfschüttel

Tschuldigung, hab noch was vergessen:

servs, machs gut, Gute Reise, leb wohl...

dich wird hier keiner vermissen.

also sowas aber auch. Wie kann man sich als Sachverständiger

so im Ton vergreifen Unfassbar !!!

@ gutachteronline

ich möchte Dich bitten künftig KEINERLEI Textpassagen mehr aus anderen Foren oder Blogs hier abzubilden, denn zum Einen besteht die Möglichkeit einer Urheberrechtsverletzung und zum Zweiten sind Deine (oftmals nicht zur Fragestellung gehörenden) Endloszitate der Lesefreundlichkeit nicht zuträglich.

Mit anderen Worten möchte ich Dich noch einmal erneut bitten, dass Du kurz, prägnant und sachlich auf Fragestellungen in den Themen antwortest. Diese Bitte wurde nun schon wiederholt an Dich herangetragen und die Unruhe, die Du mit Deinen Postings im Forum anrichtest kann so nicht mehr auf Dauer hingenommen werden.

@ ALL

bitte geht nicht weiter auf diese Allgemeinthemen ein, sondern kommt in der eigentlichen Fragestellung weiter, wie sie im ersten Posting aufgeworfen wurde.

Beste Grüße

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 17:50

Danke.

Ich hatte zwar das Moderatorenwort nicht angeregt, aber es ist sehr willkommen.

Faktisch kann man in diesem Thread mindestens 2 von 3 Beiträgen wegen ot löschen.

Letztlich könnte sich hier ein für Versicherte und insbesondere für Geschädigte durchaus nützlicher Thread ergeben.

Selbstverständlich akzeptiere ich auch vertrauliche PNs.

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