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Fragen zu Airbags nach Unfall

Themenstarteram 2. Mai 2005 um 11:12

Hallo

Kann mir jemand sagen, ob nur die Smart Center Airbags austauschen dürfen?

Leider hatte mein Cdi nen kleinen Crash, aber beide

Airbags gingen dabei auf.

Sollte der Einbau neuer Airbags zu teuer sein, kann man den Smart cdi auch ohne Airbags in D-Land fahren?(versicherungstechnisch)

Danke

Markus

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9 Antworten
am 2. Mai 2005 um 12:55

Man sollte solch wichtigen Dinge immer vom Fachmann tauschen lassen. Wenn du ohne Airbags fahren willst ist das dein Problem, geht niemanden etwas an, macht sich aber beim Verkauf schlecht.

Gott78

am 3. Mai 2005 um 16:37

Prinzipiell kannst Du die Dinger auch selbst tauschen, nur ist es verboten...

Fahren ohne Airbags verträgt sich nicht mit dem Sicherheitskonzept des Smart, der von Haus aus einen sehr harten Vorderbau hat und daher größere Kräfte an die Insassen weiterleitet, als ein längeres Auto. Wenn sich diese Kräfte über Airbag und Gurte auf Deinen gesamten Oberkörper verteilen, ist das nicht das riesen Problem, über den Gurt allein ist jedoch die Fläche viel viel kleiner und damit die Kraft pro Quadratzentimeter ca. 10 mal größer, was unweigerlich "Schäden" an Organen, Knochen usw. zur Folge hat. Es ist natürlich Dein Leben und Organspender gibts eh zu wenig, mein Rat ist jedoch: Gib das geld für die Airbags aus, lass sie von mir aus von einer anderen Werkstatt, die das darf einbauen aber fahr bloss nicht ohne rum...

am 4. Mai 2005 um 0:36

Fahren ohne serienmäßige Airbags

 

Wie Nasenbär schon richtig ausführte, walten da im Aufprall-Fall ziemlich rohe Kräfte... Ob Du die verkraftest, wird Dir auch kein Arzt oder Apotheker sagen können. Eins ist aber sicher, daß im Fall der Fälle die nicht vorhandenen Airbags nicht nur Risiken (für Leib und Leben nämlich), sondern auch sehr unangenehme Nebenwirkungen zeitigen werden, alldieweil sich dann herausstellt, daß für das Fahrzeug die Betriebserlaubnis erloschen war (da von der KBA-Typprüfung erfaßte, sicherheitsrelevante Teile nicht vorhanden waren) und die Versicherung damit von der Leistung frei wird. Auch dies sollte man berücksichtigen !

am 4. Mai 2005 um 7:55

Re: Fahren ohne serienmäßige Airbags

 

Zitat:

Original geschrieben von Prussiacus

...unangenehme Nebenwirkungen zeitigen werden, alldieweil sich dann herausstellt, daß für das Fahrzeug die Betriebserlaubnis erloschen war (da von der KBA-Typprüfung erfaßte, sicherheitsrelevante Teile nicht vorhanden waren) und die Versicherung damit von der Leistung frei wird. Auch dies sollte man berücksichtigen !

Aha, der Airbag ist ein passives Sicherheitselement und hat mit dem ursächlichen Unfall nix zu tun, keine Kausalität keine Leistungsfreiheit.

Wenn allerdings ein NICHT fachgerechter Einbau erfolgte und der Airbag während der Fahrt auslöst und den Unfall verursacht sieht die Sache anders aus.

Wo steht, dass durch die Herausnahme des Airbags die Betriebserlaubnis erlöscht? Es gibt auch abschaltbare Airbagsysteme.

Ich persönlich würde nie darauf verzichten und würde diese wieder einbauen lassen oder wenn zu teuer Auto verkaufen und anderes her. Es gibt auch Leute, welche sich zugunsten schöner Sportlenkräder gegen den Airbag entscheiden und trotzdem TÜV kriegen.

 

Gott78

am 4. Mai 2005 um 21:57

Soweit ich weiss nur auf der Beifahrerseite, abschaltbare Fahrerairbags sind mir vollkommen unbekannt?

Oder gibt es ein Leben nach dem Tod?

Wenn man vom Fernsehturm springt, schont man auf jeden Fall Andere Verkehrsteilnehmer.

Und der schöne Smart kann von den Erben verhökert werden, so ne Beerdigung kost ja was :-)

am 4. Mai 2005 um 23:39

@ gott78

Deine Gedankengänge sind gar wunderbar..... Kannst Du oder wllst Du mir nicht folgen?

Es geht hier darum, daß ein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt wegen der fehlenden Airbags nicht mehr dem vom KBA durch die Typprüfung bestätigten Zustand entspricht, wodurch die Betriebserlaubnis erlischt, und das ist hier kein Killefit, da es sich um sicherheitsrelevante Teile handelt. Was meinst Du, was in einem solchen Fall die Versicherung mit Dir macht, wenn es um Erstattungsansprüche an den verunfallten Beifahrer geht? Aber mach Du man......

Ob der Austausch Airbag-Lenkrad gegen Sport-lenkrad ohne Airbag zulässig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Der eigenen Krankenversicherung dürfte es wahrscheinlich nicht egal sein, wenn die erhöhte Verletzungsgefahr eigenmächtig herbeigeführt worden ist -- die anderen Versicherten ( d.h. wir alle ) dürfen dann ja ruhig die höheren Heilungskosten übernehmen, sollte es noch was zu heilen geben......

am 4. Mai 2005 um 23:53

@ lambda1

Abschaltbar ist der Beifahrer-Airbag nicht nur im SMART, sondern auch bei einigen anderen 2-Sitzer-Pkw, wenn der vom Werk vorgesehene Spezial-Kindersitz in die Beschläge des Beifahrersitzes eingeklinkt wird, damit beim Unfall der viel niedriger positionierte Kinderkopf nicht verletzt wird.

Viele Pkw haben ja auch eine Beifahrersitz-Belastungserkennung, die die Airbag-Funktion lahmlegt bei nicht besetztem Fahrersitz, um den (teuren) Airbag sich nicht nutzlos aufblasen zu lassen und dem Fahrer den Aufblasknall zu ersparen, der entsteht, wenn sich ein Airbag voll entfalten kann, ohne auf ein Hindernis zu treffen (hier der nicht vorhandene Beifahrer).

am 5. Mai 2005 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von Prussiacus

Deine Gedankengänge sind gar wunderbar..... Kannst Du oder wllst Du mir nicht folgen?

Danke, ich kann dir folgen. Du solltest nicht deine Meinung als die allein gültige hinstellen, ich tue es ja auch nicht. Du gehst davon aus, dass durch die Entfernung des Airbags automatisch die Betriebserlaubnis erlöscht. Meiner Erfahrung nach ist dem eben nicht so. Gegenteiliges akzeptiere ich gerne, bitte mit Quellenangabe.

Zitat:

Original geschrieben von Prussiacus

Es geht hier darum, daß ein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt wegen der fehlenden Airbags nicht mehr dem vom KBA durch die Typprüfung bestätigten Zustand entspricht, wodurch die Betriebserlaubnis erlischt, und das ist hier kein Killefit, da es sich um sicherheitsrelevante Teile handelt. Was meinst Du, was in einem solchen Fall die Versicherung mit Dir macht, wenn es um Erstattungsansprüche an den verunfallten Beifahrer geht? Aber mach Du man......

Kann ich dir sagen, nichts, ausser die Ansprüche zahlen, vielleicht. In der Haftpflicht gibt es keine Leistungsfreiheit der Versicherung, das schlimmste was passieren kann, ist die Regreßforderung in Höhe von 5.000 Euro ( bei Nachweis von Vorsatz ).

Die Frage nach Airbag ja/nein gibt es weder im Unfallfragebogen noch in irgendeinem anderen Dokument, die Versicherung interressiert nicht ob das Fahrzeug mit oder ohne Airbag ist. Zumindest ist es bei meinem Arbeitgeber, eine VERSICHERUNG der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Prussiacus

Ob der Austausch Airbag-Lenkrad gegen Sport-lenkrad ohne Airbag zulässig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Der eigenen Krankenversicherung dürfte es wahrscheinlich nicht egal sein, wenn die erhöhte Verletzungsgefahr eigenmächtig herbeigeführt worden ist -- die anderen Versicherten ( d.h. wir alle ) dürfen dann ja ruhig die höheren Heilungskosten übernehmen, sollte es noch was zu heilen geben......

Es ist zulässig, nicht das ich es gemacht habe, aber einige meiner Bekannten schon und trotzdem gibt es TÜV.

Der Krankenversicherung ist es egal, weil die es nicht interessiert welches Auto der Versicherte fährt, wenn die Kosten aller Versicherten zu hoch sind, werden die Beiträge erhöht, fertig.

Gott78

Themenstarteram 5. Mai 2005 um 16:51

Hallo Jungs

Also um dem Streit hier ein Ende zu bereiten....habe mich informiert und ich müßte die Airbags im Brief austragen lassen, dann wäre es auch versicherungstechnisch i.O.

Ich verkaufe ihn aber nun doch, so daß sich das

Problem erübrigt...Leider...."schnief"

Kein Auto hat soviel Spaß gemacht wie dieses.

Aber es nützt alles nichts denn im Herbst steht außerdem Nachwuchs ins Haus.

mfg

sitzpickel

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