ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Frage zur Teilkasko: Erfahrung zusätzliche Kosten zur SB in der TK bei Frontscheibentausch?

Frage zur Teilkasko: Erfahrung zusätzliche Kosten zur SB in der TK bei Frontscheibentausch?

Themenstarteram 9. Juli 2015 um 11:15

Hallo zusammen,

folgende Situation:

- Frontscheibe - kleiner Steinschlag,

- leider mittig genau im Sichtfeld des Fahrers, wird daher nicht repariert

- Austausch der Frontscheibe notwendig

 

Ich habe bei meiner Versicherung per Mail nachgefragt, ob ich mit weiteren Kosten zuzüglich zu den 150Euro SB zu rechnen habe.

Heute telefonisch der Rückruf:

 

- zusätzliche Kosten zur SB können entstehen, dass kann erst nach dem Einreichen der Rechnung durch die Werkstatt festgestellt werden

- nicht alle Leistungen werden von der TK übernommen, nur welche, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erstetzen der Scheibe stehen

- Prüfung der Rechnung erfolgt erst nach dem Austausch

- ist der an die Werkstatt erstattete Betrag zu gering oder gekürzt, werde ich an die Werkstatt die Differenz zahlen müssen

Zu meinen Vertragsdaten:

- Versicherer HUK Coburg

- TK mit 150€ SB

- keine Werkstattbindung (Tarifmerkmal), d.h. freie Werkstattwahl

Nochmals in der Schadensabteilung angerufen und nachgefragt:

mitversichert sind

- Regensensor

- Heizdrähte

- Scheibenantennen

Meine Frage:

Verbaut sind leider

- Regen- und Lichtsensor (sollte als Einheit betrachtet werden, damit abgedeckt?)

- Kameraoptik zur Überwachung Verkehrsschilder, Assistenzsystem Mercedes original (Kosten nicht mit abgedeckt?)

Mir war bislang nicht bewusst, das ich außer der SB zur TK, selbst Kosten zusätzlich bei einer solchen Reparatur zu tragen habe.

Auch schlecht, das ich dass lt. mehreren Mitarbeitern des Vers.Unternehmens erst nach der Reparatur erfahren werde.

Ebenfalls ist neben dem "ja/oder nein" somit auch die Höhe solcher zus. Kosten für mich nicht kalkulierbar.

Hintergrund:

im MB Forum gab es dazu ein Thema, wo es bei der Übernahme der Kosten für den Austausch solcher Scheiben Probleme gab.

Leider haben nun nicht alle die Details ihres jeweiligen Versicherungsvertrages geschildert. Bei einer Werkstattbindung gibt es z.B. einen Rabatt. Wird die Reparatur woanders ausgeführt wäre das eine Erklärung für solche Schwierigkeiten, usw.

Vorgehen lt. Versicherung:

- Fahrzeug in die Werkstatt geben

- Reparatur durchführen lassen mit Angabe nur alle nötigen Arbeiten zum Austausch der Scheibe durchzuführen

- dann wird die Werkstatt die Rechnung bei der Versicherung mit Angabe der Schadensnummer einreichen

- die Versicherung prüft die Positionen

- ggf. Kamera und notwendige Einstellungen werden ggf. gestrichen (da nicht mit versichert, soll in den AGBs stehen - ich habe das noch nicht gefunden)

- die Werkstatt wird mir die Differenz in Rechnung stellen, der Betrag wird dann von mir an die Werkstatt zusätzlich entrichtet

Das wurde mir von 2 Mitarbeitern unabhängig von einander so beschrieben. Für mich ist es wie in einem Hotel zu nächtigen, Kosten bis in Höhe X werden übernommen, den Rest zahle ich als Gast. Wieviel und ob, erfahre ich beim auschecken.

Somit würde ich kaum bei solch einem Hotel absteigen.

Bin nun etwas verunsichert. Wie soll ich mich richtig verhalten?

Und muss ich den Schaden sofort/umgehend beheben lassen oder kann ich auch bis zur nächsten HU warten? (es wurde nun schon eine Schadensnummer angelegt)

 

Warten deshalb, da ich bis zur nächsten HU noch knapp 2.5 Jahre Zeit habe.

Lasse ich jetzt die Scheibe tauschen, kann ich das dann bis dahin vielleicht nochmal machen lassen.

 

VG

Christian

Beste Antwort im Thema
am 9. Juli 2015 um 16:51

klar. und cognacschwenker schwenken cognac. aber von mir aus lass dich gern überraschen, wenn es soweit ist. dir ist schon klar, dass das dieselbe nummer ist, die sie zuvor versucht haben?

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten

Zunächst mal, die Scheibe brauchst Du i.M. nicht tauschen, aber es ist warscheinlich, dass die Scheibe bald reißen könnte.

Es ist richtig, dass die an der Scheibe verbauten Sonderzubehör-Sachen nicht im Rahmen der TK bei einem Scheibentausch bezahl werden, sondern nur der Austausch der reinen Scheibe (i.d.R. die Scheibe und der Arbeitslohn hierfür).

Alle anderen Sachen, wie An- und Abbau der an der Scheibe befestigten Sachen werden nicht bezahlt.

Um genau da die Höhe zu bestimmen, könnte man ja mit der Werkstatt reden, die sollen eben 2 Rechnungen erstellen, 1 für die pure Reparatur der Scheibe und 1 für den An- und Abbau der restlichen Sachen.

Dann weißt Du genau, was Du zu zahlen hast.

Falls Glassplitter im Wagen eine Reinigung benötigt und diese von der Werkstatt ausgeführt und berechnet wird, wird diese nur bei den Premium-Tarifen ersetzt (ist bei Dir jetzt nicht der Fall, sollte nur als Info dienen).

Themenstarteram 9. Juli 2015 um 12:01

Danke. Ich war bislang davon ausgegangen, dass alle Arbeitsleistungen die für die Fahrzeugfunktionen notwendige Anbauten, welche beim Wechsel einer Scheiben umgebaut werden müssen, ebenfalls abgedeckt sind. Habe schon inzwischen angenommen, man hat mich vlt. bei der Versicherungsgesellschaft nicht ganz verstanden. Wieder was gelernt :(.

EDIT: wg. dem Sonderzubehör - mir fiel noch ein, die Optik wird u.a. zur Steuerung der Scheinwerfer bei dem Modell genutzt. Das gab es meines Wissens nach gar nicht ohne diese. Ich fürchte, genau das wäre strittig.

Lasse dir von deiner Vertragswerkstatt einen verbindlichen Kostenvoranschlag für den notwendigen Austausch der Frontscheibe erstellen. Diesen Kostenvoranschlag leitest du an deine Versicherung zusammen mit der Schadensanzeige weiter und verlangst von deiner Versicherung eine entsprechende Reparaturkostenübernahmebestätigung.

Damit hast du dann vorab eine schriftliche, bindende Aussage deiner Versicherung welche Kosten übernommen werden. Anschließend prüfst du (bzw. lässt prüfen) die Differenzpositionen anhand deines Vertrages.

Somit sind dir dann alle anfallenden Kosten vor der Reparatur bekannt.

am 9. Juli 2015 um 12:54

Zitat:

@omi_caravan schrieb am 9. Juli 2015 um 13:15:13 Uhr:

- nicht alle Leistungen werden von der TK übernommen, nur welche, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erstetzen der Scheibe stehen

die aussage ist doch so ziemlich eindeutig!

wenn der ersatz und/oder ein- und ausbau dieser teile notwendig ist, um die scheibe zu tauschen, dann werden - zumindest nach dieser aussage - auch materiel und lohnkosten für diese zusatzarbeiten übernommen.

genauer aufschluss wird wohl nur das vertragswerk bieten.

Gehe ich recht in der annhame das es sich um das auto in deiner sig handelt? also erstzulassungsdatum 10/14?

gruß

Themenstarteram 9. Juli 2015 um 13:04

@phaetoninteressent schrieb am 9. Juli 2015 um 14:54:52 Uhr:

Zitat:

genauer aufschluss wird wohl nur das vertragswerk bieten.

Gehe ich recht in der annhame das es sich um das auto in deiner sig handelt? also erstzulassungsdatum 10/14?

Ja, es ist das aus der Signatur, EZ10/14.

Ich habe mir die Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung für 2014 vorgenommen. Dazu habe ich leider nichts konkretes gefunden.

Die Aussagen "nur Regensensor" stammen von den befragten Mitarbeitern der Schadensabteilung.

am 9. Juli 2015 um 13:30

dann wollen wir mal:

grundlage AKB 01.04.14: https://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/kfz/KNB6414P.pdf

Zitat:

A.2.1.1 Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko)

Zitat:

A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

Zitat:

Glasbruch

A.2.2.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert.

Zitat:

A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall?

Zitat:

A.2.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?

Reparatur

a)Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:

Die HUK hat hier marktgängige Passus bei Verträgen ohne Werkstattbindung.

Die benannten Teile sind nicht im Ausschlusskatalog (A.2.1.6) enthalten.

A.2.6.2 entspricht der Anwort der HUK, dass sie alle Schäden übernehmen

Zitat:

"die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ersetzen der Scheibe stehen"

Das Problem, dass ich nun mal kein Kfz-Mechaniker bin und nicht beurteilen kann, ob die Sensoren / Optik für Verkehrszeichenerkennung ersetzt werden muss. Ich kann daher nur abstrakt bleiben und sagen, wenn es notwendig ist, ist es versichert.

Ich würde daher dem Rat von KSV folgen. Lass Dir aufstellen, was zu ersetzen ist und die Kostenübernahme bestätigen. Lehnt die HUK ein Teil der Kosten ab würde auf A.2.6.2 verweisen und fragen mit welcher Begründung die Ablehnung erfolgt.

Ich befürchte ehrlich gesagt aber, dass Du die HUK durch Deine Fragerei erst neugierig gemacht hast und man sich Deinen Schadenfall jetzt genauer anschaut. Schließlich passiert der Glasbruch zu 100.000enden wenn nicht sogar millionenfach im Jahr.

Den Anspruch aus dem Kaskovertrag verjährt nach drei Jahren zum Jahresende. Ich würde aber das mit der Versicherung vorher abklären, dass Du später reparieren lassen möchtest und nicht nach 2 Jahren plötzlich ankommen. Ein Aktenvermerk / eine Absprache wirkt wunder. Auch die HUK wird im Übrigen nichts dagegen haben im Zweifel nicht zweimal zahlen zu müssen.

gruß

Themenstarteram 9. Juli 2015 um 13:45

Zitat:

Ich würde aber das mit der Versicherung vorher abklären, dass Du später reparieren lassen möchtest und nicht nach 2 Jahren plötzlich ankommen. Ein Aktenvermerk / eine Absprache wirkt wunder. Auch die HUK wird im Übrigen nichts dagegen haben im Zweifel nicht zweimal zahlen zu müssen.

Erstmal tausend dank für die Mühe mit den Versicherungsbedingungen!!!

 

Ich habe jetzt nochmals mit der Schadensabteilung gesprochen.

Und nochmals habe ich meine Frage konkretisiert

(vielleicht zuvor zuviel drum herum erzählt bei der Beschreibung):

"An der zu tauschenden Windschutzscheibe befindet sich eine original vom Hersteller montierte Kameraoptik, die für die Funktion des Fahrlichts absolut notwendig ist."

"Werden die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten beim Umbau auf eine neue Scheibe von der Versicherung getragen?"

Antwort: "ich muss mal nachfragen, kleinen Moment..."

Dann:

"Wenn das original so montiert ist, müssen wir die Kosten dafür übernehmen. Ich notiere das in den Fall (unter der Schadensnummer)"

Und:

"So etwas kannte ich bisher so nicht."

Ich vermute, genau das wird wohl das Problem sein - die anderen haben nach "Kamera/weitere Sensoren" immer nur auf Regensensor, Scheibenheizung und Antenne gezeigt. Vielleicht konnten die das nur nicht einordnen?

Jedenfalls meinte die letzte Dame, ein KVA ist nicht nötig. Ich soll einfach später, wenn ich den Austausch vornehmen lasse anrufen, im Fall wird dann die Werkstatt hinterlegt. Anschließend wird der Werkstatt dann die Kostenübernahme zugeschickt, mein Anteil entspricht dann nur der SB.

Ich hoffe, dass das dann auch später noch so hinterlegt ist, wenn die Scheibe dann ausgetauscht wird.

Vielen Dank nochmals!!!

Christian

am 9. Juli 2015 um 15:58

Wo ist denn jetzt das Problem, einfach einen KVA machen und sich die Übernahme von der HUK bestätigen zu lassen? Dann hast DU das schwarz auf weiß und bist auf der sicheren Seite. Im Moment eierst Du ein bisschen rum. Klingt komisch.

am 9. Juli 2015 um 16:32

der hat kein mehrwert.

die huk hat doch gesagt, das sie eine kostenübernahme an die werkstatt schickt.

am 9. Juli 2015 um 16:51

klar. und cognacschwenker schwenken cognac. aber von mir aus lass dich gern überraschen, wenn es soweit ist. dir ist schon klar, dass das dieselbe nummer ist, die sie zuvor versucht haben?

am 10. Juli 2015 um 8:45

Hallo

Bei meinem Wagen wurde die Frontscheibe schon 2mal gewechselt. Kosten waren jedes mal knapp 800€, von Zuzahlungen seitens meiner Versicherung war nie die Rede.

Gruß,Peter

am 10. Juli 2015 um 9:44

Ja und?

Was wurde alles mit getauscht bei deiner Frontscheibe?

am 11. Juli 2015 um 7:57

Soweit ich mit erinnern kann, Licht und Regensensor .

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Frage zur Teilkasko: Erfahrung zusätzliche Kosten zur SB in der TK bei Frontscheibentausch?