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Frage zur Kfz-Hilfeverordnung -Auslegung der Paragrafen-

Frage zur Kfz-Hilfeverordnung -Auslegung der Paragrafen-

Themenstarter

Hallo zusammen,

hier im Forum habe ich bereits viele hilfreiche Tips zur Beantragung eines Zuschusses für ein Kfz und die behinderungsbedingten Zusatzausstattungen gefunden. Allerdings komme ich mit der Auslegung der Kfz-HilfeVerordnung nicht ganz klar. Vielleicht kann mir jemand das genau erklären.

 

Voraus schicken möchte ich, dass die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Es geht mir um die §§ 2, 7 und 9.

 

§ 2 sagt aus, dass auch die Kosten für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung übernommen werden.

 

§ 7 sagt aus, dass die Kosten für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung in voller Höhe übernommen werden

 

Aber § 9 sagt, dass Leistungen abweichend von § 2 Abs. 1 im Rahmen von Satz 1 Nr. 2 auch durch Zuschuß oder Übernahme von Beförderungskosten erbracht werden

 

 

Für mich widersprechen sich diese Paragrafen. Entweder werden die behinderungsbedingten Zusatzausstattungen in voller Höhe übernommen oder es wird eine Wirtschaftlichkeitsprüfung angestellt. Ich hatte es so verstanden, dass nur für den Zuschuß zum Kfz eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erforderlich ist, aber nicht für die Zusatzausstattung.

 

Vielen Dank !

Mona


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