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Frage zum "Wertverlust" nach Unfall

Themenstarteram 18. Januar 2014 um 20:51

Abend

Mein Dad hatte einen Unfall, ihm ist einer draufgefahren.

Jetzt ist es doch so,nach meinem Verständnis, das er jetzt ein Unfallwagen hat was er ja bei einem Verkauf angeben muß. Daraus folgt doch das er für sein Auto im schlimmsten Fall weniger bekommt wie ohne den Unfallschaden.

Wer kommt für den Ausgleich auf? Der Gutachter war der Meinung das bei so einem alten Auto der Wertverlust durch einen Unfall keine Rolle spielen würde.

Es handelt sich um einen Octavia 1 RS EZ 2003 ca98000km in gutem gepflegten Zustand...und bis jetzt Unfallfrei.

Beste Antwort im Thema

Tobias hat das ganze ziemlich treffend beschrieben.

 

Natürlich kann auch ein 11 Jahre altes Fahrzeug einen merkantilen Minderwert nach einem Unfallschaden erfahren.

 

Wie der Name eigentlich schon sagt "Merkantil" ist hier der Punkt. Maßgeblich ist einzig und allein, wie der Markt, also die Käufer am Gebrauchtfahrzeugmarkt den reparierten Unfall "behandeln".

 

Ich bin immer wieder erstaunt woher manche User hier Ihr Wissen und die Kentnisse über diesen Markt haben und einfach mal so eben behaupten "Wertminderung ist nicht gegeben"

 

Es müsste doch eigentlich unstreitig sein, dass sich ein reparierter Unfallschaden auf den Verkaufspreis auswirkt.

 

Kein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch bezahlt für einen reparierten Unfallagen das gleich Geld wie für einen Unfallfreien. Und wenn man das Agrument anführt, das mit zunehmenden Alter ein Vergleich von Fahrzeugen immer schwieriger wird, dann müsste sich der reparierte Schaden sogar noch empfindlicher beim Verkaufspreis auswirken.

 

In der Rechtsprechung ist heute algemein anerkannt dass eine Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen mit hohen Laufleistungen anfallen kann und somit beim Schadenersatz auch zu berücksichtigen ist. 

 

Dieser Blödsinn mit 5 Jahren oder 100.000 KM ist längst Geschichte. Das stammt aus einer Zeit, da war das Auto nach 5 Jahren durchgerostet und der Motor war nach 100.000 KM ausgelutscht. 

 

Die heutigen Fahrzeuge haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 12 Jahren und mehr. Ein z.b. 8 Jahre alter Gebrauchtwagen kann noch Verkauserlöse von über 5.000 Euro bringen. 

 

Warum so ein Fahrzeug von der Wertminderung "ausgeschlosen" sein soll, wenn er Beispielsweise einen Unfallschaden von 3.000 Euro erfahren hat, möchte mir mal jemand bitte nachvollziebar erklären.

 

Ebenso wenig wie mir sicher keiner erklären kann, warum es bei mittlerweile 15 verschiedenen "Berechnungsmethoden zur Wertminderung" 15 verschiedene Ergebnisse gibt.

 

Diese Methoden haben sämtlichst ein Manko:

 

Kein Käufer -auch kein gewerblicher Aufkäufer- kennt Sie und keiner wird diese Methoden, wenn er ein Instandgesetztes Unfallauto kauft (wenn er es überhaupt kaufen will) anwenden.  

 

Aber über das Thema Wertminderung wird man sich in 10 Jahren auch noch streiten.

 

Jeder hat halt so seine Meinung dazu............:D

 

 

 

 

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von Matsches

 

Auch wäre es ziemlich egal ob 4Vorbesitzer, etwa gleiche KM mäßig gepflegt mit behobenen Vorschäden oder 4Vorbesitzer, etwa gleiche KM mäßig gepflegt ohne Vorschäden.

Hi,

dem kann ich so nicht zustimmen. Wenn zwei praktisch identische Auto´s (Zustand,Km,Vorbesitzer etc.) nebeneinander stehen ist der mit Unfallschaden natürlich weniger Wert als der ohne.

Bei zunehmendem Alter ist es aber praktisch unmöglich 2 identische Auto´s zu finden was auch die Ermittlung des Wertverlustes ist in der praxis daher kaum möglich.

Was aber auch ein enormer Faktor ist das viele Käufer von Anfang an Ex Unfallwagen ausschließen, ob das berechtigt ist oder eher nicht spielt keine Rolle. Unfallwagen zu verkaufen ist einfach schwieriger,egal ob der wagen 1 Jahr alt ist oder 10 Jahre. Aber auch das lässt sich in € eben nicht wirklich beziffern.

Von daher muß man wohl wirklich damit leben das man als Besitzer eines älteren Fahrzeugs mit einem Wertverlust in nicht bezifferbarer höhe leben muß als Geschädigter.

Gruß Tobias

Tobias hat das ganze ziemlich treffend beschrieben.

 

Natürlich kann auch ein 11 Jahre altes Fahrzeug einen merkantilen Minderwert nach einem Unfallschaden erfahren.

 

Wie der Name eigentlich schon sagt "Merkantil" ist hier der Punkt. Maßgeblich ist einzig und allein, wie der Markt, also die Käufer am Gebrauchtfahrzeugmarkt den reparierten Unfall "behandeln".

 

Ich bin immer wieder erstaunt woher manche User hier Ihr Wissen und die Kentnisse über diesen Markt haben und einfach mal so eben behaupten "Wertminderung ist nicht gegeben"

 

Es müsste doch eigentlich unstreitig sein, dass sich ein reparierter Unfallschaden auf den Verkaufspreis auswirkt.

 

Kein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch bezahlt für einen reparierten Unfallagen das gleich Geld wie für einen Unfallfreien. Und wenn man das Agrument anführt, das mit zunehmenden Alter ein Vergleich von Fahrzeugen immer schwieriger wird, dann müsste sich der reparierte Schaden sogar noch empfindlicher beim Verkaufspreis auswirken.

 

In der Rechtsprechung ist heute algemein anerkannt dass eine Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen mit hohen Laufleistungen anfallen kann und somit beim Schadenersatz auch zu berücksichtigen ist. 

 

Dieser Blödsinn mit 5 Jahren oder 100.000 KM ist längst Geschichte. Das stammt aus einer Zeit, da war das Auto nach 5 Jahren durchgerostet und der Motor war nach 100.000 KM ausgelutscht. 

 

Die heutigen Fahrzeuge haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 12 Jahren und mehr. Ein z.b. 8 Jahre alter Gebrauchtwagen kann noch Verkauserlöse von über 5.000 Euro bringen. 

 

Warum so ein Fahrzeug von der Wertminderung "ausgeschlosen" sein soll, wenn er Beispielsweise einen Unfallschaden von 3.000 Euro erfahren hat, möchte mir mal jemand bitte nachvollziebar erklären.

 

Ebenso wenig wie mir sicher keiner erklären kann, warum es bei mittlerweile 15 verschiedenen "Berechnungsmethoden zur Wertminderung" 15 verschiedene Ergebnisse gibt.

 

Diese Methoden haben sämtlichst ein Manko:

 

Kein Käufer -auch kein gewerblicher Aufkäufer- kennt Sie und keiner wird diese Methoden, wenn er ein Instandgesetztes Unfallauto kauft (wenn er es überhaupt kaufen will) anwenden.  

 

Aber über das Thema Wertminderung wird man sich in 10 Jahren auch noch streiten.

 

Jeder hat halt so seine Meinung dazu............:D

 

 

 

 

 

 

am 20. Januar 2014 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von ToledoDriver82

Daraus folgt doch das er für sein Auto im schlimmsten Fall weniger bekommt wie ohne den Unfallschaden.

Wer kommt für den Ausgleich auf?

Ich glaube du hast überzogene Vorstellungen vom Minderwert nach repariertem Unfallschaden. Bei einem BMW 120d mit BLP von 35.000 der ca. 18 Monate alt war, kam es zu einem Schaden bei dem eine Tür getauscht, die andere repariert wurde und dann die Seite lackiert. Gesamtrechnung ca. 3000€. Die Wertminderung betrug 10% vom Reparaturpreis = 300€. Bei einem Wagen der zu dem Zeitpunkt vermutlich noch etwa 23-25.000€ Wert gewesen sein dürfte.

Begünstigter war als Eigentümer die Leasinggesellschaft, d.h. du kannst davon ausgehen, dass die sich von der gegnereischen Versicherung das geholt haben was möglich war.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

 

Begünstigter war als Eigentümer die Leasinggesellschaft, d.h. du kannst davon ausgehen, dass die sich von der gegnereischen Versicherung das geholt haben was möglich war.

und du kannst mal gepfelgt davon ausehen, dass die Leasing nur das einfordert, was im Gutachten steht. Das Auto geht nach Leasingende an den Händler.

 

Der Leasing ist das völlig Wumpe wie der das Auto dann hinterher wieder los wird. 

 

Du kannst ja mal deinen Händer fragen, was er von diesen 300 Euro Wertminderung hält.

 

Einfach lächerlich dieser Betrag.

 

Ich kann mir auch denken, wer diesen Betrag ins Gutachten gemalt hat. 

Ich nehme an (und das ist meine laienhaft Meinung), dass 15 verschiedene Methoden zu 15 verschiedenen Ergebnissen kommen, weil man sich scheinbar eben sehr schwer damit tut, den merkantilen Minderwert eines 10, 11, 12 Jahre alten Fahrzeugs richtig zu ermitteln.

Die andere Möglichkeit wäre, dass diese Methoden nichts taugen, aber das würde ich mir nicht anmaßen beurteilen zu wollen.

Den Minderwert kennt man in dem Augenblick, in dem das Auto verkauft wird und man mit einem identischen unfallfreien vergleichen kann.

So etwas klingt einfach bei einem Jahreswagen, bei dem schon nebenan der fast gleiche steht.

Und selbst dort bewegen sich die berechneten Minderwerte durch einen reparierten Vorschaden eher im Hunderter als im Tausender - Bereich.

Der Vergleich wie bei aktuellen Jungwagen: "Auto A ist gleich Auto B nur nicht unfallfrei und damit weniger wert" funktioniert nicht bei Altfahrzeugen.

Damit wird man sich schwer tun, in einem Fahrzeugalter, in dem der Allgemeinzustand und der Wartungsstatus die entscheidende Rolle spielt, und weitere Faktoren wie Kilometerstand, Ausstattung oder eben Unfallfreiheit dahinter zurück treten.

Der Einfluss "Vorbesitzer" ist bei solchen Wägelchen aufgrund der langen Haltedauer einfach zu dominant.

Diese älteren Fahrzeuge werden einfach nach anderen Kriterien gekauft.

Wer so ein Auto haben will weil die Historie passt und ihm der Zustand zusagt wird es nehmen, auch wenn es irgendwann mal einen ehrlich kommunizierten und ordentlich reparierten Vorschaden gehabt hat.

Und wem es nicht zusagt weil es der Vorbesitzer mit den Serviceintervallen nicht so genau genommen hat, der wird es stehen lassen, auch wenn es unfallfrei ist.

Und wer weiss, vielleicht freut sich der Käufer eines 11-Jährigen 100.000 km - Autos gar über einen neuen Kühlergrill, neue Scheinwerfer und eine frisch lackierte Front ohne Steinschlagschäden oder über eine unzerkratzte Ladekante an der nagelneuen Heckstoßstange?

(Von Hinterhof - Dengeleien der Marke "your crash, my cash" mit grob übergeduschtem Farbauftrag als Ergebnis von manch einer fiktiven Abrechnung reden wir hier ja hoffentlich nicht)

Natürlich wäre es falsch zu behaupten, es gibt generell keinen unfallbedingten Wertverlust bei Altfahrzeugen, aber genauso wenig tragfähig finde ich die Behauptung, diesen gäbe es immer und generell.

 

am 20. Januar 2014 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Du kannst ja mal deinen Händer fragen, was er von diesen 300 Euro Wertminderung hält.

Einfach lächerlich dieser Betrag.

Ich kann mir auch denken, wer diesen Betrag ins Gutachten gemalt hat. 

Es war ein Gutachter der vom Autohaus (BMW Niederlassung) beauftragt wurde und mit dem das Autohaus schon lange zusammenarbeitet.

Man muss dazu sagen, es ist ein Parkschaden gewesen bei niedrigem Tempo (beim rückwärtsausparken anscheinend zu früh eingelenkt und dabei beide Türen gestreift/eingedrückt).

Ich wüßte jetzt nicht, warum das Fahrzeug nennenswert im Wert gelitten haben sollte. Die Reparatur wurde ja in der Fachwerkstatt durchgeführt und man hat weder am Lack etwas auffälliges gesehen, und die andere Tür war ohnehin neu. Andere versteckte Teile dürften dabei auch gar nicht in Mitleidenschaft gezogen werden sein.

doppelt gemoppelt....:rolleyes:

 

Es geht bei dem merkantilen Minderwert nicht darum, ob fach- und Sachgerecht repariert wurde.

 

Das ist eine Grundvoraussetzung und sicher nicht das Thema.

 

Natürlich fällt der Minderwert erst an, wenn das Auto verkauft wird. Die Rechtsprechnung hat sich aber nun mal dahingehend manifestiert, dass diese zum Schadenzeitpunkt ermittelt wird. 

 

Es geht beim Minderwert um den Betrag, welcher der Gebrauchtwagenkäufer bereit ist für einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden gegenüber einem unfallfreien Fahrzeug weniger zu bezahlen.

 

Eigentlich ganz logisch und einfach oder nicht? 

 

Und da ist auch nicht die persönliche Meinung gefragt sondern das was der Markt dazu sagt. 

 

Das war so das ist so und das wird auch immer so bleiben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Und da ist auch nicht die persönliche Meinung gefragt sondern das was der Markt dazu sagt. 

An dieser Stelle gebe ich dir zu 100% Recht!

Aber was sagt denn eigentlich der Markt dazu?

Zumindest die 15 verschiedenen bekannten Methoden können das ja wie Du sagst nicht übereinstimmend voraussagen!?

 

Um den Kreis zum Ursprungsthema zu schließen:

Zitat:

Original geschrieben von ToledoDriver82

Der Gutachter war der Meinung das bei so einem alten Auto der Wertverlust durch einen Unfall keine Rolle spielen würde.

Wie ist das nun damit in Einklang zu bringen?

 

Zur Erinnerung: Mir gehts nicht darum anzuzweifeln ob ein SV einen Minderwert korrekt berechnen kann oder nicht.

Er wird besser wissen was er tut als ich.

Hier gehts darum, dass der beauftragte SV von keinem merkantilem Minderwert ausgeht, wohingegen der mehrheitliche Tenor hier eher in die Richtung "kann nicht sein, den gibts immer" tendiert.

Hier würde ich eben gerne das "warum" verstehen, und nachvollziehbar isses für mich immer noch nicht.

Natürlich soll der SV den Minderwert ermitteln (und nicht berechnen ;))

 

Und wenn dieser Meinung ist in diesem Fall gibt es keinen Minderwert, dann hat er das zu verantworten

und seinem Kunden auch schlüssig zu erklären. 

 

Und selbstverständlich spielt natürlich Art und Umfang des Schaden ein Rolle und den kennen wir hier ja nicht,

oder hab ich etwas überlesen?

 

Die Anzahl der Besitzer, der Pflege- und Erhaltungszustand und die anderen vo dir genannten Parameter spiegeln sich doch schon im Wert (dem Wiederbeschaffungswert) des Fahrzeuges wieder.

 

Gut gepflegt und gut gewartet = Hoher WBW

 

Ungepflegter Zustand und schlecht gewartet= niedriger WBW 

 

Der Minderwert ist hier von isoliert zu betrachten.

 

Ist das so vielleicht besser formuliert und verständlicher?

 

Natürlich gibt es nicht immer und ewig einen Minderwert, da bin ich ja bei dir.

 

Es geht um die pauschalen Aussagen altes Auto keine Wertminderung.

 

Man sollte das immer Fallbezogen betrachten und nicht pauschalisieren finde ich. 

 

Und das passiert leider viel zu oft.

 

Mann kann den Markt schon beobachten und auswerten. Und das sollte man auch tun bei der Ermittlung des

MW. Unterhalte dich mit Händlern, Autoverkäufern und auch ruhig mit Interessenten, die sich einen "neuen" Gebrachten zulegen wollen.

 

Da kommen sehr oft ganz andere Zahlen heraus, wie bei den Rechenmodellen. 

 

am 20. Januar 2014 um 15:09

Ich stelle meine Frage jetzt einfach mal hier, weil es im grunde genommen das selbe Thema ist.

Mir ist vor 1 Woche jemand auf meinen Ford Fiesta ST gefahren (BJ. 10.2013 / 5500KM).

Ich war vorhin in der Werkstatt und dort wird wenn von der gegnerischen Versicherung alles freigegeben ist der hintere Stoßfänger und ein Träger erneuert.

Macht es sinn bei diesem Schaden etwas einzufordern, oder ist das erst bei höheren Schäden machbar ?

Am Telefon wurde ich sogar darauf hingewiesen, das evtl. nach einer Wertminderung geschaut werden soll.

Zitat:

Original geschrieben von roadgecko

Ich stelle meine Frage jetzt einfach mal hier, weil es im grunde genommen das selbe Thema ist.

 

Mir ist vor 1 Woche jemand auf meinen Ford Fiesta ST gefahren (BJ. 10.2013 / 5500KM).

Ich war vorhin in der Werkstatt und dort wird wenn von der gegnerischen Versicherung alles freigegeben ist der hintere Stoßfänger und ein Träger erneuert.

 

Macht es sinn bei diesem Schaden etwas einzufordern, oder ist das erst bei höheren Schäden machbar ?

 

Am Telefon wurde ich sogar darauf hingewiesen, das evtl. nach einer Wertminderung geschaut werden soll.

Bei einem so neuen Fahrzeug wird wohl eine Wertminderung anfallen.

 

Eventuell ist ja sogar noch mehr kaputt wie nur der Stoßfänger und der Querträger.

 

Meistens sieht man das erst nach Freilegung des Schadenbreiches. 

 

Hier sollte also erst einmal die genau Schadenhöhe feststehen, dann kan man weiteres beziffern.

 

am 20. Januar 2014 um 15:28

Die Werkstatt hat sich das grade angeschaut, nur habe ich dummerweise keine Schadenssumme.

Daher auch die Schadensauflistung.

Am besten ich melde mich mal bei denen mit der Schadenssume (Kalkulation wird von der Werkstatt an die Versicherung gesendet), oder meint ihr da wird man eh nur abgewimmelt ?

Da ich jetzt keinen Preis habe kann ich nur schätzen, aber der Schaden wird so 5-10 % des Kaufpreises haben.

nö, warum sollst du da abgewimmelt werden?

 

Aber die Wertminderung wird nicht von der Werkstatt ermittelt.

 

Du kannst ja erst einmal abwarten, was jetzt passiert. Eventuell bietet dir die Versicherugn ja von selber

eine Wertminderung an, wenn Sie das SV Honorar sparen?

Fragen kostet ja bekanntlich nichts......:)

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Ist das so vielleicht besser formuliert und verständlicher?

Ja, begriffen.

Vielen Dank!

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