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Frage zum Unfall und neuer Versicherung

Frage zum Unfall und neuer Versicherung

Themenstarter

Moin Leute,

 

im November habe ich meine alte KFZ-Vers. gekündigt und online einen Vertrag bei einer neuen abgeschlossen.

Ich bekam von dieser neuen Vers. eine Mail, in der stand, alles würde bearbeitet werden.

 

In der Zwischenzeit geriet ich auf der AB in einen Unfall mit Blechschaden, den ich selbst nicht zu verantworten hatte. Dennoch musste ich meine Vollkasko in Anspruch nehmen, da die Schadensursache niemanden zugeordnet werden konnte und es folglich keinen Schuldigen gab (umherfliegende Reifenteile auf der AB).

 

Muss ich meiner neuen Versicherung melden, dass ich meine Vollkasko bei meiner alten Vers. in Anspruch genommen habe?

 

 

Beste Grüße

 

Sean


Zitat:

Original geschrieben von SeanAustin

Muss ich meiner neuen Versicherung melden, dass ich meine Vollkasko bei meiner alten Vers. in Anspruch genommen habe?

Kurz und Knapp: Ja


  • 1x
Themenstarter

OK, blöde Frage, was passiert denn, wenn ich das nicht mache?

 

Wäre das bereits eine Straftat, v.a. dann, wenn etwas passiert, z.B. mit Personenschaden?


Sei Dir mal sicher, daß die Versicherungen die Daten untereinander austauschen.

Die verlassen sich nicht auf Deine Meldung der SFR Klassen.


  • 1x
Themenstarter

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Sei Dir mal sicher, daß die Versicherungen die Daten untereinander austauschen.

Die verlassen sich nicht auf Deine Meldung der SFR Klassen.

Hmm, dass hieße ja, das sich hier für mich kein Handlungsbedarf auftut.

In der Meldung, welche ich gestern von meiner neuen Vers. erhalten habe, erkenne ich keine Berücksichtigung.

 

Also, lieber warten, bis die sich bewegen?


Frage zum Unfall und neuer Versicherung

Ist den der Schadensvorgang bei der vorherigen abgeschlossen, daß sie den Verlauf schon melden konnten?

Denn Du könntest den Schaden ja nach Abschluß immer noch zurückkaufen (6 Monatsfrist).

 

Ich persönlich würde es bei der Neuen zur Sprache bringen, denn sowas kann sehr schnell als Vertragsverletzung ausgelegt werden.

Und wie das dann gehandhabt wird steht in den AGB´s.


Themenstarter

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Ist den der Schadensvorgang bei der vorherigen abgeschlossen, daß sie den Verlauf schon melden konnten?

Denn Du könntest den Schaden ja nach Abschluß immer noch zurückkaufen (6 Monatsfrist).

OK, "zurückkaufen"? Wie macht man das denn? Heißt dass, das ich den Schaden selbst übernehme? Also einen Schaden i.H.v. 2.000€ gegen eine SB von 300€? Neee.... :cool:

Der Schadensvorgang wurde bereits abgeschlossen, habe das Geld also schon bekommen und an die Werkstatt überwiesen.

 

Das hatte sich aber alles überschnitten. Doch da ich jetzt den Bescheid von meiner neuen Versicherung habe, bin ich ja jetzt gezwungen zu handeln, da ich ja "unverzüglich", sprich "ohne schuldhaftes Zögern" handeln muss.


Du musst theoretisch gar nichts machen!

 

Du hast bei Deiner neuen Versicherung den alten SFR angegeben; der neue Versicherer fragt bei Deinem alten an und dieser bestätigt Deinen alten SFR + einen Schadenfall! Du bezahlst bei Deiner neuen Versicherung unter Berücksichtung der Rückstufung nun natürlich auch einen höheren Beitrag.

 

Du kannst jetzt bei Deinem neuen Versicherer anfragen, wie hoch die Schadenmehrbelastung ist und dann entscheiden, ob Du den Schaden Deiner alten Versicherung zurückzahlst oder nicht! Bei einem Rückkauf umgehst Du natürlich die Rückstufung.

 

Kurz um: wenn die Mehrbelastung höher als 1.700 EUR (2.000 - 300 EUR SB) ist, kaufst Du den Schaden nach Möglichkeit zurück, wenn sie niedriger ist, machst Du nix!


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