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Frage zum "Abgas-Skandal"

Skoda Superb 2 (3T)
Themenstarteram 8. Oktober 2015 um 18:43

Guten Abend "werte" Superb Gemeinde,

bin seit August 2015 stolzer Besitzer eines Superb 3T Combi, mit dem 2,0 TDI Motor und DSG-Getriebe.

Habe das Auto als EU-Neufahrzeug gekauft und musste leider heute feststellen, das auch dieses Fahrzeug leider

mit dem betroffenen EA189 Motor ausgestattet ist (Der Verdacht wurde durch einen Anruf bei der Skoda Service-Hotline bestätigt !!).

Habe nun gestern, in den Rundfunk Nachrichten, gehört, das einige betroffene VW Kunden bereits rechtlich gegen den Konzern vorgehen und Schadenersatz bzw. Rückkauf Ihrer Fahrzeuge fordern, da es sich ja hierbei um einen erheblichen Mangel bzw. arglistige Täuschung handelt.

Bin selbst, da Rollstuhlfahrer und aufs Auto angewiesen, noch am überlegen, was ich diesbezüglich unternehmen sollte bzw. müsste:

> Auf die Rückrufaktion warten und ggfs. mit den Konsequenzen leben (evtl. Mehrverbrauch bzw. Leistungsminderung) oder

> Rechtsbeistand beauftragen und auf o. a. Zug aufspringen

Wie ist eure Meinung zu diesem, doch ziemlich heiklen Thema ??

Liebe Grüße

Carsten

Beste Antwort im Thema

Ob ein 3T aus 2015 überhaupt zu den "Skandal"-Autos gehört ist doch momentan ungeklärt. Bisher lauten die Angaben doch Bauj. 2009 bis 2014. Was mich aber sehr ärgert ist, daß keine Marke des VW Konzerns die Modelle benennt, die betroffen sind. Das aber müßten die verantwortlichen Herren doch längst wissen.

Jetzt sollen wir Kunden uns bis Januar gedulden, bis wir erfahren, ob unser Fahrzeug dazu gehört oder nicht, das ist mehr als unbefriedigend.

Bezüglich :

> Rechtsbeistand beauftragen und auf o. a. Zug aufspringen

dürfte die Lage ziemlich klar sein.

Der Kunde hat einen Vertrag mit dem Händler, NICHT MIT DEM HERSTELLER !!!

Und dem Händler einen Betrug zu beweisen dürfte ziemlich unmöglich sein. Denn Betrug setzt VORSATZ, also das Wissen und die Kenntnis der manipulatorischen Motorsteuerung durch den HÄNDLER voraus, viel Spass dabei sage ich nur...

Alle derzeit angestrengten Klagen in Deutschland dürften daher abgewiesen werden.

Die Aktion des Bochumer Anwaltes dürfte daher eine PR-Aktion für seine Kanzlei sein.

Zumal der Kunde das wirtschaftliche Risiko allein trägt (z.B. Streitwert Neuwagenpreis = € 25.000,- = Kosten des vorgerichtlichen Verfahrens = € 1.245,-, wenn es zum Prozess kommt = € 4.115,- und wenn man da verliert in der 1. Instanz = € 6.460,-).

Streng rechtlich sind auch Wandlungen oder Schadenersatzforderungen schwer durchzusetzen, da der Kunde ersteinmal beweisen muß, welcher Schaden ihm entstanden ist.

Einfach nur zu behaupten, man hätte das Fahrzeug nicht gekauft wenn mann gewusst hätte (Konjunktiv!!) das die NOx Werte so hoch sind, reicht da leider nicht aus. Denn eine zugesicherte Eigenschaft wird das in keinem Kaufvertrag sein.

Und wenn man mir nun entgegenhält, die Schadstoffklasseneinstufung wäre bei Kenntnis der Lage nie so gut gewesen, erwidere ich, das das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Werte aller Hersteller ungeprüft akzeptiert hat.

Der Auftrag des KBA lautet aber auch, diese Werte an Autos aus laufender Produktion zu prüfen.

Die Anzahl dieser Prüfungen belief sich in den Jahren 09-14 aber auf sagenhafte 0,000 Prüfungen.

Deswegen kann die bauartliche Zulassung vom KBA jetzt auch nicht so ohne weiteres zurückgezogen werden, da jeder Betroffene eine Klage wegen AMTPFLICHTSVERLETZUNG (mit daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen gegen die Mitarbeiter des KBA) anstrengen könnte.

Das Blöde an der Situation im Moment ist, das man nichts machen kann, ausgenommen abzuwarten, was der Hersteller einem mitteilt oder nicht.

12 weitere Antworten
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12 Antworten

Abwarten wie die technische Lösung aussieht und ob sie ggf. Nachteile mit sich bringt.

Schwierge Frage, was hat man fahrzeugtechnisch für Alternativen? Ich habe meinen als Gebrauchtwagen gekauft, kann aber auch nicht drauf verzichten. Ich bin Alleinverdiener und hab ne Familie zu ernähren. Von daher warte ich ab und strebe lieber gegebenenfalls einen Vergleich an.

Nachteil bei dir ist, dass du dich vorerst am Händler halten musst. Der sitzt aber im EU Ausland...

für mich persönlich macht der abgasskandal keinen unterschied. zwar ist es betrug, aber es ändert nichts am fahrzeug. es ist nicht sicherheitsrelevant und tausende ältere autos verursachen noch mehr abgase. als staat oder zulassungsbehörde ist das klarerweise anders. aber ich würde als konsument gar nichts tun. wenn irgendwo bei einer sammelklage ein paar euro rausspringen, ok. aber ein auto mit dem ich zufrieden bin, werde ich sicher nicht zurückgeben oder so. die rückrufaktion würde ich "aussitzen" und mir die lösung erklären lassen. macht sie mein auto "schlechter", dann fahr ich einfach nicht hin.

Das wirst du, keine Angst. Wenn du nach mehrmaliger Aufforderung es nocht machst, droht die Stilllegung.

Beweise bitte ....

Wie ich sehe es ist nicht nye abgas manipuliert auch vmax ist betroffen 2.0 190 ps test gefahren auf die autobahn dchaffe ich 220 kmh mir reichte 20 min zu testen es war eine limousine l&k edition schadee

Tja,passt nicht zum Thema aber wenn du dich vorher informiert hättest wüsstest du das die 2l etwas Einfahrzeit brauchen .

Ob ein 3T aus 2015 überhaupt zu den "Skandal"-Autos gehört ist doch momentan ungeklärt. Bisher lauten die Angaben doch Bauj. 2009 bis 2014. Was mich aber sehr ärgert ist, daß keine Marke des VW Konzerns die Modelle benennt, die betroffen sind. Das aber müßten die verantwortlichen Herren doch längst wissen.

Jetzt sollen wir Kunden uns bis Januar gedulden, bis wir erfahren, ob unser Fahrzeug dazu gehört oder nicht, das ist mehr als unbefriedigend.

Bezüglich :

> Rechtsbeistand beauftragen und auf o. a. Zug aufspringen

dürfte die Lage ziemlich klar sein.

Der Kunde hat einen Vertrag mit dem Händler, NICHT MIT DEM HERSTELLER !!!

Und dem Händler einen Betrug zu beweisen dürfte ziemlich unmöglich sein. Denn Betrug setzt VORSATZ, also das Wissen und die Kenntnis der manipulatorischen Motorsteuerung durch den HÄNDLER voraus, viel Spass dabei sage ich nur...

Alle derzeit angestrengten Klagen in Deutschland dürften daher abgewiesen werden.

Die Aktion des Bochumer Anwaltes dürfte daher eine PR-Aktion für seine Kanzlei sein.

Zumal der Kunde das wirtschaftliche Risiko allein trägt (z.B. Streitwert Neuwagenpreis = € 25.000,- = Kosten des vorgerichtlichen Verfahrens = € 1.245,-, wenn es zum Prozess kommt = € 4.115,- und wenn man da verliert in der 1. Instanz = € 6.460,-).

Streng rechtlich sind auch Wandlungen oder Schadenersatzforderungen schwer durchzusetzen, da der Kunde ersteinmal beweisen muß, welcher Schaden ihm entstanden ist.

Einfach nur zu behaupten, man hätte das Fahrzeug nicht gekauft wenn mann gewusst hätte (Konjunktiv!!) das die NOx Werte so hoch sind, reicht da leider nicht aus. Denn eine zugesicherte Eigenschaft wird das in keinem Kaufvertrag sein.

Und wenn man mir nun entgegenhält, die Schadstoffklasseneinstufung wäre bei Kenntnis der Lage nie so gut gewesen, erwidere ich, das das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Werte aller Hersteller ungeprüft akzeptiert hat.

Der Auftrag des KBA lautet aber auch, diese Werte an Autos aus laufender Produktion zu prüfen.

Die Anzahl dieser Prüfungen belief sich in den Jahren 09-14 aber auf sagenhafte 0,000 Prüfungen.

Deswegen kann die bauartliche Zulassung vom KBA jetzt auch nicht so ohne weiteres zurückgezogen werden, da jeder Betroffene eine Klage wegen AMTPFLICHTSVERLETZUNG (mit daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen gegen die Mitarbeiter des KBA) anstrengen könnte.

Das Blöde an der Situation im Moment ist, das man nichts machen kann, ausgenommen abzuwarten, was der Hersteller einem mitteilt oder nicht.

Zitat:

@arnealt schrieb am 9. Oktober 2015 um 09:23:56 Uhr:

Ob ein 3T aus 2015 überhaupt zu den "Skandal"-Autos gehört ist doch momentan ungeklärt. Bisher lauten die Angaben doch Bauj. 2009 bis 2014. Was mich aber sehr ärgert ist, daß keine Marke des VW Konzerns die Modelle benennt, die betroffen sind. Das aber müßten die verantwortlichen Herren doch längst wissen.

das ist so nicht (mehr) richtig. die hersteller haben sowohl die medien informiert, als auch auf deren homepages eine prüfung auf basis der fahrgestellnummer: überblick und links dazu hier: http://www.oeamtc.at/.../...mationen-zum-vw-abgas-skandal+2500+1636997

bei uns in der firma trifft es einen golf, einen sharan, 2 audi a4. unsere 2 caddy und der a6 ist ebenso nicht betroffen wie der a4-quattro. und mein bereits bestellter superb (um im richtigen forum zu posten) wird wohl nicht betroffen sein, der wird ja erst ausgeliefert und erfüllt außerdem euro 6 und hat einen anderen motor drin.

prüfung dürfte also funktionieren.

 

sagt mal Leute, wieviel Threads werden eigentlich noch dazu eröffnet?

Wir haben extra einen Thread ins Hauptforum für Euch verschoben

http://www.motor-talk.de/.../...usionen-ueber-vw-skandal-t5442114.html

Absolut richtig, daher ist hier nun zu ;)

Bitte hier weiter diskutieren:

http://www.motor-talk.de/.../...usionen-ueber-vw-skandal-t5442114.html

Gruß Scoty81

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