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Frage zu Isuzu D-Max DoKa Steuer

Themenstarteram 21. September 2014 um 20:12

Hallo allerseits,

ich bin neu hier im Forum und ich interessiere mich für einen Isuzu D-Max mit DoKa. Letzte Woche habe ich mich beim zuständigen Hauptzollamt nach der fälligen Steuer (PKW oder LKW) für das Fahrzeug erkundigt.

Ich habe der Sachbearbeiterin folgende Infos mitgeteilt:

* Benötige das Fahrzeug wegen der Zuglast, da ich als Nebenerwerbsforstwirt viel Holz transportiere;

* Zuladung Ladefläche > 1 to;

* Ladefläche größer/länger als Fahrgastraum.

Leider konnte mir die Sachbearbeiterin keine verbindliche Auskunft geben, ob ich den Pickup als LKW versteuern kann. Sie meinte, die Doka bereite ihr Kopfschmerzen, da das Fahrzeug mit 5 Sitzplätzen eher einem PKW als einem Nutzfahrzeug ähnlich sei. Sie hat Bedenken, dass ich den Picku auch als Familienfahrzeug und nicht nur im Wald einsetze.

Habt ihr Erfahrungen, wie der D-Max DoKa versteuert wird?

Sofern ja, habt ihr einen Tip für mich, wie ich das Fahrzeug als LKW versteuern kann bzw. könnt ihr mir einen Rat geben, wie ich weiter vorgehen soll?

Vielen Dank im Voraus.

Euer Dou

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13 Antworten

LKW Steuer

Leider darf der Fiskus da völlig selbstherrlich agieren und der Sachbearbeiter das Fahrzeug als LKW oder PKW einstufen, wie er gerade möchte. Ob ein Fahrzeug optisch, von der Bauart, oder aber von der Nutzbarkeit einem LKW ähnelt spielt dabei keine Rolle und ist lediglich als "Entscheidungshilfe" zu sehen. Da aber der deutsche Staat eh notorisch blank ist, wird wohl kaum noch ein Finanzamt zu deinen Gunsten entscheiden.

Richtig frech ist allerdings, dass das Finanzamt zur Steuerberechnung auch noch einfach den Schadstoffschlüssel aus der Zulassungsbescheinigung heranzieht, obwohl sich diese zwischen LKW und PKW deutlich unterscheiden können...

Hast du den Isuzu selbst importiert?

Kann mir kaum vorstellen, dass es der Zöllnerin Kopfschmerzen bereitet ob es sich um einen DoKa handelt oder nicht. Nach meiner Erfahrung mit US-Importen, werden PickUps grundsätzlich als LKW verzollt. Das kostet dann nämlich 20%, anstatt 10% wie bei einem PKW. So weiß eben auch der Zoll, wie man Geld verdient. Und dabei wird der Zoll nicht einfach nur nach dem Warenwert berechnet, sondern auch die Nebenkosten (Transport, etc.) "mit verzollt". Soll also nicht so scheinheilige Sprüche klopfen, deine Zöllnerin...

Wenigstens halten sich die Haftpflichtversicherer an das was in den Zulassungspapieren steht. Die stufen dann den PickUp in der sogenannten "Sprinterklasse" ein und kassieren somit mehr, als ein PKW kosten würde.

In manchen Fällen kann man aber dein PU als PKW umschlüsseln lassen. Damit sparst du dir dann wenigstens ein paar Euro bei der Versicherung. Außerdem darfst du dann ach sonntags einen Anhänger ziehen, im LKW-Überholverbot überholen und auf PKW-Parkplätzen parken...

Pauschal gesehen bist du aber in Deutschland mit einem PickUp ganz schön angeschmiert!

Themenstarteram 22. September 2014 um 11:11

Hallo Burbaner,

vielen Dank für deine Ausführungen. Ich habe den Isuzu nicht eingeführt, sondern bei Mobile.de bei einem Händler entdeckt. Es ist ein Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen wurde.

Hast du eine Hausnummer, wie hoch die jährlichen Kosten für Versicherung und Steuer ungefähr ausfallen (+/-)?

Danke

Dou

am 22. September 2014 um 16:13

Ich habe den Isuzu nicht eingeführt, sondern bei Mobile.de bei einem Händler entdeckt. Es ist ein Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen wurde.

Hast du eine Hausnummer, wie hoch die jährlichen Kosten für Versicherung und Steuer ungefähr ausfallen (+/-)?

------------------------------------

 

Habe für den 1,1/2 178.- zahlen dürfen aber erst nach Vorführung beim Amt , die DoKa sollte ca. 440.- kosten , die DoKa wird (fast) immer als PKW versteuerrt .

Versicherung lag soo bei 880.- bei 50% mit VK , kommt ja auch immer auf den Anbieter an.

Leidiges Thema, wird in den 4x4 und Pickup Foren intensiv und immer wieder diskutiert.

Die Regel bei Zulassung als LKW ist: 2-3 eingetragene Sitzplätze vermutlich LKW Besteuerung nach Gewicht

4 und mehr Sitzplätze: PKW Steuer nach Hubraum und Schadstoffen. Für den Isuzu tippe ich mal knapp 500€ mit dem 2,5l Motor bei Euro 5

Früher die Finanzämter und heute der Zoll ziehen die unglaublichsten Argumente heran zur Begründung ihres Bauchgefühls, dass Pickups PKW sind, egal was die Zulassung dazu sagt. Die Finanzgerichte lieben an den Haaren herbeigezogene Begründungen und urteilen entsprechend gegen die LKW Besteuerung. Es gibt mittlerweile Dutzende Urteile.

Wenn du schon zu PKW Steuern verurteilst wirst, lasse den Doppelkabiner auf PKW umschreiben Dann darfst du wenigstens am Sonntag Anhänger ziehen und zahlst die geringere PKW Haftpflicht.

Zur Zeit geht das noch, wird aber immer schwieriger und teurer, weil sich die PKW Zulassungsbedingungen ändern:

http://sk-handels-ag.com/umschreibung-lkw-pkw/

Am besten kaufst du einen Single Cab Pickup, der hat dann auch über 1t Zuladung, wird damit günstiger versichert und er wird als LKW nach Gewicht versteuert 2 Sitze). Ein Doppelkabiner hat gerade mal 1,30 bis 1,60m Ladeflächenlänge, ein 1,5 Cab und 1,80m, eine SC um 2,30m

Bernhard

Themenstarteram 23. September 2014 um 14:15

Hallo MeriFan, hallo unpaved,

herzzlichen Dank für eure Hinweise/Tips! Das ist wirklich ein leidiges Thema.

Grüße

Dou

Die Aussage von Bernhard kann ich so nicht teilen. Habe einen polnischen Geländewagen. Eingetragen sind 4 Sitzplätze und Zulassung erfolgte als LKW. Bei uns im Kreis Plön geht es der Zulassungsstelle nur darum, was bereits in den Papieren steht. Eine Vorführung war bei meinen letzten Geländewagen, welche als LKW zugelassen waren bzw. sind, nie notwendig. Allerdings 20 km weiter, in der Stadt Kiel, müssen die Fahrzeuge vorgeführt werden. Hier geht es nach dem Verhältnis Innen- zu Laderaum und ob eine Trennwand vorhanden ist. Die Trennwand muss eine gewisse Höhe haben (50 cm, 100 cm, weiß ich nicht genau). Es kann halt leider jede Zulassungsstelle machen was sie will bzw. die Gesetze auslegen. Beachte aber auch, dass Du mit einer LKW Zulassung und Anhänger unter das Sonntagsfahrverbot fällst.

Gruß Thomas

Hallo Thomas,

wo ist da der Gegensatz? Es geht nach dem Bauchgefühl des Zöllners (früher des Finanzbeamten), der den Fall bearbeitet. Am Ende urteilt jeder so, wie er will.

Für die Ausnahmen, wie dein Fahrzeug eine ist, kann man sagen: Zum Glück! Es gibt ein paar, die ihren Ermessensspielraum nicht missbrauchen. Aber möglicherweise ist genau das in den Augen der Finanzminister Missbrauch, denn sie schmälern die Staatseinnahmen. In dem Verfahren vor dem Finanzgericht 2012 wegen der Besteuerung meines 1,5 Cab Pickups hatte ich einige Kopien von Steuerbescheiden von Bekannten, nach denen von ihren Finanzämtern baugleiche Fahrzeuge als LKW nach Gewicht besteuert wurden. Von diesen Fahrzeugen wollte die Richterin unbedingt die von mir vorsorglich unkenntlich gemachten Fahrgestellnummern, Kennzeichen und Adressen der Besitzer haben. Nicht etwa, um dem positiven Beispiel zu folgen! Nein, sie wollte die betreffenden Finanzämter nach dem Urteil anschreiben und auf ihre Fehler hinweisen, mit de Bitte um nachträgliche Korrektur. Zumindest für NRW sollte ihrer Meinung nach Rechtsgleichheit herbei geführt werden.

Bernhard

Witzig auch, dass Deutschland wirklich die Einzigen zu sein scheinen, die da machen können was sie wollen. Wie schon gesagt, habe ich bei meinen US-Importen schon die tollsten Dinger erlebt.

Das vereinte Europa lebe hoch!

Allerdings müssen wir auch zugeben, das die KFZ Steuern, sowohl beim Kauf als auch beim Betrieb, in Deutschland noch niedriger sind als in einigen Nachbarländern, zum Beispiel Österreich, Dänemark, Niederlande. Das darf nicht sein, wir sind schließlich die Führungsmacht in Europa. Da ist doch völlig klar, dass die Politiker uns noch weiter schröpfen, ausnehmen, entreichern wollen, bis der Stand der Nachbarländer erreicht oder besser noch überschritten wurde. Bei der Maut ist es doch nicht anders. Wir müssen überall ganz vorne sein, nicht nur beim Retten der EU mit unserem Geld, sondern auch beim Erschließen von Einnahmequellen des Staates und beim Durchsetzen der allgemeinen Abhocke der Bevölkerung. Bernhard

Hallo Zusammen, dieses Wirr warr haben wie einer fähigen SPD - Regierung und ihren grünen Freunden Anfang des Jahrtausends zu verdanken. Geländefahrzeuge insbesondere solche die auch dazu tauglich sind sollten aus dem deutschen Straßenverkehr verschwinden. Grüne Haben auch darauf hingewirkt das der "Bullfänger" als solcher nicht mehr zugelassen wird. Zu gefährlich für unsere zart beseiteten Fahrradfahrer. Nun gut, jeder weiß auf was er sich da einlässt wenn er in Deutschland solch ein Auto fahren möchte. Ich find es in sofern gut, nicht jeder kann ( will ) sich das leisten. Dadurch bekommt man halt den ganz angenehmen Na und - Status ;-). Spaß beiseite, für meinen Ranger 2Aw gab es schon die Alternative der PKW Zulassung um das Sonntagsfahrverbot zu umgehen. Dazu ist aber ein ziemlich aufwändiges Procedere beim TÜV erforderlich was auch zu einer Ablastung der Nurzlast geführt hätte. Dazu hatte ich aber keinen Bock. Deshalb weiß ich jetzt das Pock Up Doppelkabine fahren wahrscheinlich die teuerste Art der Fortbewegung ist. Und ich lass mir das nicht nehmen.

Hallo Fau,

einen Teil der Geschichte hast du vergessen:

Immer mehr schwere Luxusfahrzeuge, vorwiegend in Form von SUVs, wurden bis 2005 nach Gewicht besteuert, weil sie die relativ niedrige Hürde von zGG über 2,8t und mehr als 136 kg Nutzlast pro Sitz problemlos schafften. Die V12 Limo würde als PKW nach Hubraum besteuert, der V12 oder V8 SUV mit gleichem Motor nach Gewicht.

Das provozierte Neidgefühle im Volk und in der Presse und das brachte Politiker zum Handeln (die für ihre dicken Dienstwagen nicht selbst die Steuer zahlen)

In der ignoranten Öffentlichkeit und Medienwelt unterscheidet eh niemand zwischen Geländewagen und SUV, so dass bei der wegen des Missbrauchs erfolgten Änderung die echten 4x4 Nutzfahrzeuge gleich mit bestraft wurden. Ebenso übrigens die Doppelkabiner NFZ unter 3,5t von Kleinbetrieben, die Wohnmobile, die zuvor auch steuerlich als LKW behandelt wurden.

Die Schwarzen (CDU&CSU) sind bei der Abzocke kein Stück besser, sie fanden die Mehreinnahmen auch höchst willkommen. Den Mautirrsinn verdanken wir auch einem erzkatholischen Christen aus Bayern, nur um da mal dran zu erinnern, der, wenn es um seine Interessen geht, vor fast keiner Sünde (im Sinne seiner Glaubensgemeinschaft) zurückschreckt.

Die Bullbar-Lüge gibt es weltweit, selbst in Australien wollte die Fraktion der 'Do-Good'ers" (nicht nur die Grünen) Fahrzeugen mit Bullbar die Fahrt in die Großstädte verbieten, obwohl dort schon ein paar Kilometer außerhalb der Städte die Kangaroos vor die Fahrzeuge hüpfen.

Bernhard

Hallo Bernhard,

so ist es. Es ist schon etwas seltsam mit der deutschen Politik. Ganz sicher ist egal wer gerade dran ist. Hat es einer versaut wird der nächste das leider nicht wieder gerade rücken sondern sich freuen schön mitzuverdienen. Der an Mautismus Leidende mußte sich eben für den Freistaat profilieren. Und ich wage mal einen Blick in die Glaskugel, leider wird nach Einführung der PKW - Maut, aber halt fahre ich überhaupt PKW?, außer Diätenerhöhungen, mehr Radarfallen und schicke Dienstwagen für Herrn Dobrinth nix für die Straßen übrigbleiben. Aber das sind wir ja gewöhnt. Kommen wir aber auf die Ursprungsfrage zurück. Ich bezahle für mein Eisen 411,35 Steuer für 2500 ccm ( Diesel ) bei 2845 Gesamtgewicht weil LKW - Zulassung. Und die Versicherung langt gleich noch einmal mit satten 635 zu selbstverständlich nach PKW weil 5 Sitze. Dafür habe ich die Vorzüge, trotzdem er auf mich privat zu zugelassen ist, keinerlei gewerblichen Einsatzzwecken dient, das ich Sonntags keinen Hängerbetrieb haben darf und mit Euro 2 auch nicht in unseren schönen grünen Städte fahren darf. Aber ich wußte auf was ich mich da einlasse. Ich glaube auch nicht das es beim Isuzu Doka viel anders aussieht. Oder?

Gruß Stefan

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