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Frage zu 2 offenen Punkten bei Unfall / Frage / LVM-Versicherung ist Gegner

Frage zu 2 offenen Punkten bei Unfall / Frage / LVM-Versicherung ist Gegner

Themenstarter

Hallo

 

Meiner Frau ist jemand in den Smart gefahren. Da kein Smart bei der Mietwagenfirma war, bekamen wir ne A-Klasse 160 für die Zeit der Reparatur.

 

Hatten für 11 Tage Kosten über 966,73 EUR lt. Mietwagenrechnung, also ~ 87,- pro Tag.

 

Gestern informiert mich unser Anwalt, dass die LVM nur von Kosten über 511,70 EUR ausgeht, ~ 46,- pro Tag und auch nur den Betrag bezahlt. Bemerkung auf dem Schreiben "Der eingesetzte Betrag entspricht dem von uns ermittelten Marktpreis für Mietwagen, nur diese Kosten sind Erstattungsfähig"

-> ist das normal bzw. ok, dass die Versicherung meint, es wäre billiger gegangen? Wir haben uns ja weder Unfall noch Mietwagen ausgesucht und die Station hatte nur die A-Klasse da.

 

Des Weiteren macht unser Anwalt aufgrund eines erstellten Gutachtens einen Wertverlust von 400,- aus, den die Versicherung auch nicht zahlen will. Hier heißt es "Minderwert kann nicht beansprucht werden. Alter (BJ 2004) und Laufleistung (101.000km) des beschädigten Fahrzeuges rechfertigen keinen Anspruch auf Wertminderung.

-> lt. Gutachten hab ich bei einem reparierten Verkauf des Smarts deutliche Verluste.

 

Ist das Vorgehen der LVM so in Ordnung?

 

lg


zu den mietwagenkosten.

 

es ist dir zumutbar verschiedene mietwagenkosten zu vergleichen und du darfst nicht einfach den "erstbesten" mietwagen nehmen.

 

da du ja während der reparatur dein fahrzeug nicht abnutzt, wird normalerweise der mietwagen (so du einen benoetigst) eine klasse unter der klasse des beschädigten fahrzeugs uebernommen.


  • 4x

Moin,

 

hättest Du die Mietwagen Fa. daraufhingewiesen, dass Du Ersatz für ein Smart benötigst (den Tagessatz dafür berechnen meist alle VR), hätest Du wohl auch eine A Klasse zu dem TAgessatz eines Smarts bekommen).

 

War 20 Jahren bei mir so, mein 200 D kaputt, Ersatzauto 230 E zum Tagessatz eines 200 D.


MagirusDeutzUlm MagirusDeutzUlm

Dr. A.Mok

87€/tag für ne a-klasse??? :eek:

ein smart cabrio wird bei einem großen vermieter für 36€/tag angeboten...polo/golf liegen ebenfalls nicht viel höher...

 

warscheinlich hast du ein auto nach dem "unfallersatzwagentarif" bekommen...die sind um ein vielfaches teurer als die regulären tarife...

 

nutzungsaufall bekommst du i.d.r. nur soviel, wie für dein fahrzeug vorgesehen sind (das sind die 46€), da für diesen betrag ein ersatzfahrzeug ohne probleme zu mieten ist....da du aber den vielfach teureren unfalltarif genommen hast, wirst du auf den mehrkosten wohl oder übel sitzen bleiben...das hätte dir allerdings auch dein anwalt erklären können...

 

bei der wertminderung kommts auf das gericht an, ob die dir die wertminderung zusprechen oder nicht...bei einem fahrzeugalter von über 7jahren oder einer laufleistung von über 100tsd.km (was bei dir ja beides zutrifft) wird i.d.r. keine wertminderung mehr bezahlt...


  • 1x
Themenstarter

Hi

 

Danke für die Info... nicht gut :(

 

Den Unfall hatte meine Frau; die hat mit dem Autohaus auch direkt Gutachter, Mietwagen und Anwalt dort genommen. Das Autohaus hat den Mietwagen dort vermittelt.

 

Auf der Rechnung von AVIS wird als Tarif tatsächlich "B9 UE Schnellregul" aufgeführt. Die AVIS-Station ist direkt beim Autohaus (Mercedes)

 

Wenn man die Info von euch so liest, dann glaub ich echt, dass es keine gute Idee war, direkt dort des machen zu lassen. Danach ist man immer eine Erfahrung reicher


Frage zu 2 offenen Punkten bei Unfall / Frage / LVM-Versicherung ist Gegner

wenn ich sowas schon wieder lese.. die werkstatt vermittelt gleich den gutachter, rechtsanwalt und die mietwagenfirma.. solche säcke. hier solltest du dich an deine werkstatt wenden! diese haben ja laut deiner aussage den mietwagen beauftragt und nicht du. dann sollte die werkstatt die differenz eben selber zahlen. die abrechnung der lvm geht vollkommen in ordnung. viele mietwagenfirmen denken, sobald sie das wort versicherung hören, sie haben nen freifahrtsschein und können alles berechnen. das nächste mal lasse dir bitte einen leihwagen der versicherung vermitteln, damit bist du auf der sicheren seite. auch hinsichtlich der wertminderung geht die ablehnung in ordnung. hier kannst du nur klagen, ausgang ungewiss. vielleicht kannst du dich mit der versicherung auf 100 euro wertminderung einigen und die sache abhaken. mfg


  • 2x

Golf5GTI/DSG Golf5GTI/DSG

Jetzt Countryman

Ich sehne nur den Tag herbei, wo diesen Unverschämten Unfallersatz Abkassier Tarifen der Riegel "per Gesetz" vorgeschoben wird damit so etwas nicht mehr passiert und diese Abkassiererei auf unser aller Kosten ein Ende nimmt :mad::mad::mad:

 

P.s. was sagt denn dein Anwalt (welcher auch scheinbar nur Geld kassiert) zu deinen Fragen bzw. wofur war/ist er denn nötig gewesen :confused:


  • 4x
Themenstarter

Die Info bekam ich gestern nachmittag vom Anwalt; hab ihn danach nicht erreicht und kann frühestens Montag etwas dazu sagen.


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