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Frage: Wie stelle ich sicher das eine Motorhaube ausgetauscht wurde?

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 17:05

Hallo,

Ich habe letztes Jahr aufgrund einer Verwechslung einer unbeteiligten Personen die Motorhaube eingeschlagen (Beule). Natürlich habe ich mich sofort bei der Person entschuldigt und mitgeteilt das ich für den Schaden aufkommen werde. Über die Haftpflicht wollte die Person es nicht regeln lassen. Daher werde ich wohl in den sauren Apfel beissen müssen und den Schaden selber tragen.

Eine einfache Reparatur der Beule ist natürlich nicht möglich. (Aussage der Person und deren Mechaniker) Deswegen muss die komplette Motorhaube getauscht werden. Ein Gutachten will ich jetzt eigentlich nicht veranlassen, weil mich das am Ende vielleicht noch teurer kommt.

Meine Frage hierzu ist: "Wie kann ich sicherstellen das die Motorhaube tatsächlich ausgetauscht wurde, und nicht nur die Beule ausgebeult wurde?"

Weiterhin fordert die Person eine Aufwandsentschädigung, sowie ein Wertminderungsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung geht in Ordnung und ist auch nachvollziehbar. Jedoch denke ich das durch den kompletten Austausch der Motorhaube der Wagen in seinen Ursprungswert versetzt wird und keine Wertminderung mehr vorliegt oder liege ich da falsch?

Ich hoffe mir kann einer helfen.

Falls ich das falsche Themenforum genommen habe, kann einer der admin den Thread ja verschieben.

Beste Antwort im Thema
am 3. Januar 2012 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Er hat auch das Recht, die Schadensumme zu kassieren und mit dem unreparierten Schaden weiter zu fahren.

Bei Schäden die die Versicherung zahlt, ist es meines Wissens nach i.d.R. dann aber so, daß die Schadenssumme abzüglich MwSt. ausbezahlt wird.

Ob sich das bei Schäden die unter Privatleuten beglichen werden genauso verhält, weiß ich allerdings nicht.

 

PS: Eine Frage drängt sich mir noch auf: Wie schlägt man denn jemandem "aufgrund einer Verwechslung" die Motorhaube ein? Wer oder was war denn das eigentliche Ziel? :rolleyes:

 

Grüße

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Du bist zwar verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden lt. Kostenvoranschlag oder Gutachten zu ersetzen, der Geschädigte ist aber nicht verpflichtet, den Schaden beheben zu lassen. Er hat auch das Recht, die Schadensumme zu kassieren und mit dem unreparierten Schaden weiter zu fahren.

am 3. Januar 2012 um 17:14

So sieht das aus! Wenn er es teuer machen will kann er gleich nen Anwalt einschalten, Gutachter etc.

Steh dazu das Du scheiß gemacht hast, (den ersten Schritt hast Du ja getan) zahle und ziehe eine Lehre draus !

Im übrigen ist ne neue Motorhaube oft günstiger wie ausbeulen, spachteln etc. bei den Stundensätzen heut zu Tage kommt da schnell was zusammen.... lackiert werden muss ja sowieso.

Ne Wertminderung finde ich allerdings auch unangemessen, aber was hast Du für eine Alternative...

Gruß KAX

am 3. Januar 2012 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Er hat auch das Recht, die Schadensumme zu kassieren und mit dem unreparierten Schaden weiter zu fahren.

Bei Schäden die die Versicherung zahlt, ist es meines Wissens nach i.d.R. dann aber so, daß die Schadenssumme abzüglich MwSt. ausbezahlt wird.

Ob sich das bei Schäden die unter Privatleuten beglichen werden genauso verhält, weiß ich allerdings nicht.

 

PS: Eine Frage drängt sich mir noch auf: Wie schlägt man denn jemandem "aufgrund einer Verwechslung" die Motorhaube ein? Wer oder was war denn das eigentliche Ziel? :rolleyes:

 

Grüße

Da wirste wohl mit leben müssen, das wenn du dich schon nicht kontrollieren kannst, jemand aus dem Schaden den du verursachst noch ein paar Euro einsteckt... :rolleyes:

Immerhin warst du so ehrlich und stehst dazu. Mach ma im eigenen Interesse ne Anti-Aggro-Schulung oder so.

Es wird sich doch wohl hoffentlich nicht um den im folgenden Video dokumentierten Fall handeln...:eek:

http://www.youtube.com/watch?v=WmLUSTpZ4Bg

am 3. Januar 2012 um 17:46

Ich würde es einfach drauf belassen was intressiert dich ob er die Haube austauscht?

Kann dir nur sagen wenn er nen Gutachter kommen lässt musst du auch den zahlen.

Allerdings bin ich auch der Meinung das er damit nix zu tun hast wenn du das über deine Versicherung regelst.

Kann ihm ja auch völlig egal sein, er will nur das Geld und aus.

Aus Erfahrung kann ich dir sagen: mit Gutachter wird es teurer.

Mir ist ein DHL Laster ins Auto gefahren (auf dem Parkplatz).

Bin zum Lackierer hab den Kostenvoranschlag der Versicherung eingereicht.

Die hat gesagt: neeee wir wollen nen Gutachter.

Ende vom Lied war:

Kostenvoranschlag 1200euro.

Gutachten: 2200euro Schaden + Gutachtergehalt.

Reperatur in Eigenarbeit: 200euro.

Die Versicherung kann einen teil des Geldes verweigern und behaupten das du das Auto eh nicht reparieren willst und das Auto innerhalb von einem Jahr abstößt.

Daher musste ich Bilder vom reparierten Schaden vorzeigen (gibt ja keine Rechnung da in Eigenregie durchgeführt) und dann nach dem ablauf des Jahres nochmal zeigen das sich das Fahrzeug noch in meinem Besitz befindet.

Hätte man den Kostenvoranschlag einfach bezahlt wäre es deutlich billiger gewesen.

Ich schätze das es min. 3000euro für die Versicherung waren, für etwas was sie mit 1200euro bezahlen hätten können.

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 17:51

Zitat:

Original geschrieben von KAX

So sieht das aus! Wenn er es teuer machen will kann er gleich nen Anwalt einschalten, Gutachter etc.

Steh dazu das Du scheiß gemacht hast, (den ersten Schritt hast Du ja getan) zahle und ziehe eine Lehre draus !

Ich dachte eigentlich durch meinen Post habe ich schon durchblicken lassen dass ich über meine Handlung nicht glücklich bin und zu dem "Scheiß" stehe. Ein erneutes erwähnen ist somit mehr als flüssig. Weiterhin stehe ich dazu den Schaden zu beseitigen, womit die Inanspruchnahme eines Anwaltes genauso flüssig ist.

Zitat:

Im übrigen ist ne neue Motorhaube oft günstiger wie ausbeulen, spachteln etc. bei den Stundensätzen heut zu Tage kommt da schnell was zusammen.... lackiert werden muss ja sowieso.

Dieser Hinweis ist hingegen wesentlich hilfreicher. Danke.

Zitat:

Ne Wertminderung finde ich allerdings auch unangemessen, aber was hast Du für eine Alternative...

Nun alternativen würden sich ergeben wenn ich wissen würde ob eine wertminderung gerechtfertigt oder angebracht, normal oder einfach nur ein Versuch ist mehr Geld aus mir zu quetschen?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Du bist zwar verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden lt. Kostenvoranschlag oder Gutachten zu ersetzen, der Geschädigte ist aber nicht verpflichtet, den Schaden beheben zu lassen. Er hat auch das Recht, die Schadensumme zu kassieren und mit dem unreparierten Schaden weiter zu fahren.

Danke für den Hinweis, der hilft mir schon weiter.

 

@Doggy

War ne echt doofe geschichte:

Typ drängt mich ab. Ich fahr neben dem Typ und mache Handzeichen. Typ drängt mich erneut ab. Rangelei. Will auf den daneben liegenden Parkplatz fahren und auf die polizei warten, da schlägt mir der Typ auf die Motorhaube. Ich park den Wagen, steig aus und geh auf seinen Wagen zu und haue ebenfalls auf die Motorhaube. Leider war das nicht sein Auto.

am 3. Januar 2012 um 17:52

Da die neue Haube berzahlt ist, hast Du Anspruch auf die alte.

Die steht Dir zu, wenn sie getauscht und nicht billig instand gesetzt wurde.

Was Du damit machen kannst?

Sie über Nacht in in dem richtigen Fahrzeug montieren, kommt billiger, als nochmals Schadenersatz leisten zu müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Da die neue Haube berzahlt ist, hast Du Anspruch auf die alte.

Eine solche Regelung ist mir nicht bekannt. Schließlich ist der Geschädigte überhaupt nicht verpflichtet, die beschädigte Haube instandsetzen oder austauschen zu lassen.

am 3. Januar 2012 um 17:59

Problem ist wahrscheinlich, daß der Geschädigte irgendwann wirklich noch das "volle Programm" (Gutachter etc.) durchzieht, wenn der Verursacher nach so ner Aktion auch noch Ansprüche stellt.

 

@Kwyjibo82

Da es ja anscheinend noch kein Gutachten gibt: Wieviel Wertminderung und auf welcher Grundlage möchte der Geschädigte denn überhaupt geltend machen?

 

Grüße

 

 

Und ein paar Infos zum beschädigten Fahrzeug wären sicherlich auch noch hilfreich.

am 3. Januar 2012 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von Kwyjibo82

 

Typ drängt mich ab. Ich fahr neben dem Typ und mache Handzeichen. Typ drängt mich erneut ab. Rangelei. Will auf den daneben liegenden Parkplatz fahren und auf die polizei warten, da schlägt mir der Typ auf die Motorhaube. Ich park den Wagen, steig aus und geh auf seinen Wagen zu und haue ebenfalls auf die Motorhaube. Leider war das nicht sein Auto.

Kann ich nachvollziehen....... :-) Ein Antiaggressionstraining finde ich da überflüssig. Ich hätte mir den Typen gleich zur Brust genommen...... ;-) (jaja ich weiss......)

Aber egal, ich glaube der Typ will halt einfach nur sein Auto wieder so da stehen haben, wie es vorher war. Ich wäre mit ner gespachtelten Haube auch nicht zufrieden.

Wertminderung ist Blödsinn, das Auto gilt trotzdem als Unfallfrei und ne neue Haube mindert sicher nicht der Wert. Nur wenn er drauf besteht, dann hast Du ein Problem. Der Rechtsweg ist teurer ein guter Anwalt schlägt da noch nen Leihwagen für die Rep dauer etc. pp. raus.

Selbst wenn er Dich abziehen will kannst Du leider nix machen. Versicherung zahlt eh nicht, da der Schaden mutwillig entstand. Wenn du der Haftpflicht einen erzählst ist das schlichtweg Versicherungsbetrug und da würde ich mich als Geschädigter auch raushalten. Was ist wenn die Haftpflicht den schaden überprüft und den Geschädigten befragt, sollte er dann auch lügen ? Warum sollte er sich der Beihilfe des Versicherungsbetruges schuldig machen ?

Denk mal drüber nach, was Du verlangst.

Gruß KAX

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 18:16

Beschädigtes auto ist so ein vw, welches model, keine Ahnung sehen für mich alle gleich aus (polo oder golf, glaub ich). Schaden Motorhaube laut Kostenvoranschlag 1100€.

am 3. Januar 2012 um 18:21

Auch ich war mal jung Drahkke und auch ich hab ne Menge Mist verzapft.

Natürlich kam auch der eine oder andere Schaden zu Stande, der reguliert werden musste.

Mancher wurde aussergerichtlich geregelt, manch anderer vor Gericht. Was zu bezahlen war, wurde auch getauscht oder repariert, und der Anspruch auf das Altteil war auf meiner Seite.

Egal, ob ich manches als "böses" Andenken oder zur Abschreckung behalten habe. Nach Zahlung für Ersatz, nicht für die Reparatur, hatte und habe ich als Schädger Anspruch auf das zertrümmerte Altteil.

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