Oldtimer
Oldtimer Forum

Frage wegen Erstzulassung im neu beantragten Brief nach mehr als 20 Jahre Stilllegung.

Frage wegen Erstzulassung im neu beantragten Brief nach mehr als 20 Jahre Stilllegung.

Themenstarter

Hallo

 

Ich habe ein Problem und hoffe das Ihr mir weiter helfen könnt.

 

Hier mal die Geschichte:

 

Ich könnte einen 77er Opel Rekord D von meiner Nachbarin erwerben. Der Wagen steht seit circa 20 Jahren stillgelegt in der Garage und ist in einem sehr guten Zustand.

 

Leider hat die gute Frau weder Brief noch Abmeldebescheinigung oder sonstiges.Das Fahrzeug stammt von Ihrer verstorbenen Tante und Sie hat es als Andenken die letzten 20 Jahre aufgehoben.

 

Jetzt würde ich gerne versuchen einen neuen Kfz Brief beantragen.

 

Kaufvertrag von der Dame hätte ich dann .

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung würde mein zuständiges Straßenverkehrsamt einholen da es wohl seit 2007 keine Möglichkeit gibt das in Flensburg selber zu beantragen. Oder?

 

Die 21er Vollabnahme würde ich auch machen lassen. Das wäre von dem Zustand des Fahrzeuges kein Problem.

 

Habe auch schon eine Briefkopie eines exakt gleichen Modells besorgt, für die netten Herren vom Tüv wegen den Daten.

 

So nun meine Frage.

Da ich ein Rote 07er Oldtimer Nummer besitze, würde ich gerne das Fahrzeug als Oldtimer , weil ja über 30 Jahre alt, in meinen Fuhrpark aufnehmen.

 

Da es aber für die Zulassung als Oldtimer, ob für H-Kennzeichen oder 07er, die 30 Jahre ab Erstzulassung gilt ,ist meine Frage welche Erstzulassung im neuen Brief eingetragen wird?

 

Wird dan ein Mittelwert eingetragen?

 

Wenn das Datum von der Antragstellung des neuen KFZ Briefes in der Erstzulassung eingetragen wird, kann ich damit ja dann nichts anfangen.

 

Mich würde interessieren ob jemand schon einmal vor einer ähnlichen Aufgabe stand oder so etwas schon einmal gemacht hat.

Bin echt für jeden Tipp dankbar.

 

Gruß

 

Dennis


Moin Moin !

Wenn das baujahr zweifelsfrei feststeht,bekommst du lt. Vorschrift als EZ 01.07.77 eingetragen.

MfG Volker


Eventuell kommst Du über die Fahrgestellnummer an das Baujahr. Eventuell hat auch das Autohaus wo das Fahrzeug mal gekauft wurde noch Unterlagen.

 

So war es bei mir. Mein Unimog wurde 2 Jahre lang auf einem Betriebsgelände ohne Zulassung eingesetzt und bekam erst dann sein Kennzeichen. Netter weise hatte meine Unimogvertretung noch Unterlagen und ich bin mit dem Originalkaufvertrag zum TÜV. Gab dann ein paar Querelen beim TÜV und auch beim Straßenverkehrsamt ging das erst nicht so glatt aber letzten Ende ging es dann doch.


R 129 Fan R 129 Fan

Altmetallbesitzer

Hat denn Opel keine Unterlagen mehr ?


Hallo,

fast jeder Opel hat ein sog. ADREMA-Schild im Motorraum angebracht, hier sind alle Daten des Fzg. codiert.

Im OHF-Forum gibt es Experten die das aufschlüsseln können.

 

http://www.opel-hecktriebler-forum.de/index.php?...

 

Gruß

Marc


AHS IMP 1 AHS IMP 1

Alter Sack

Frage wegen Erstzulassung im neu beantragten Brief nach mehr als 20 Jahre Stilllegung.

Der TÜV stellt anhand der FGSTNR das Bj fest.

Ein Vorgespräch dort ist sinnvoll + aufschlussreich.

 

Wie Scheihalz schrieb, bekommst du dann den 01.07.XX als Tag der ersten Zulassung.

 

Uwe


Das klingt jetzt mal irgendwie... also angenommen, ich hätte da noch 'nen Käfer EZ Anfang 72, und man könnte aus der Fahrgestellnr. schließen, es sei BJ 71, und ich schmeiße meinen Brief weg, dann habe ich hinterher einen Wagen mit ohne Abgasvorschriften?!?

 

Grüße,

Michael


AHS IMP 1 AHS IMP 1

Alter Sack

Hallo Michael

Nicht ganz.

Die Zulassungsdaten werden gespeichert. Ich glaube 7 Jahre.

Er muss also schon länger abgemeldet sein, dann sind diese Daten gelöscht.

Dann bekommst du den 01.07. des Bj

 

Uwe


Zitat:

7 Jahre.

Och, da komm' ich locker auf das Doppelte... :D

 

Grüße,

Michael


Themenstarter

Hallo

 

Danke für eure informative Antworten.

 

Werde mal nächsten Monat beim Tüv und Straßenverkehrsamt vorstellig werden und nachfragen.

 

Werde dann nochmal berichten.

 

Gruß

 

Dennis


Oldtimer: Frage wegen Erstzulassung im neu beantragten Brief nach mehr als 20 Jahre Stilllegung.
 
schliessen zu
Kommende Veranstaltungen Alle Veranstaltungen
Aktuelle Umfragen
Diskutieren
Andere Umfragen Alle Umfragen
Design:
Größe:
Zum Seitenanfang
  • Frage wegen Erstzulassung im neu beantragten Brief nach mehr als 20 Jahre Stilllegung. : Oldtimer (Permalink) | (c) 2001-2012 MOTOR-TALK GmbH