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Frage bezüglich eines kleinen Parkplatzunfalls!!

Frage bezüglich eines kleinen Parkplatzunfalls!!

Themenstarter

Hallo,

 

ich hab da mal ne Frage...vielleicht kann mir jemand dabei helfen...Mein Partner hatte vorige Woche einen kleinen Parkplatzrämpler...Dadurch das wie diese person auch noch kennen wollte sie nicht das die Polizei gerufen wird..sie war der Meinung (ist eh schon nen altes Auto und kommt bald in die Presse)..Der Schaden Blinkerkappe kaputt und die Stoßstange ein Kratzer...Wir sollten ihr nur ne neue Blinkerkappe kaufen und dann hätte es sich für ihr erledigt...

Doch nächsten tag kam sie an und wollte es doch anders klären über Versicherung...War in der werkstatt und hatte sich ein Gutachten erstellen lassen wo sich der Schaden auf 1000€ beläuft...

Sie sagte auch das nicht alles (was auf dem gutachten steht) vom Parkplatzrämpler sei...Sie möchte aber gerne die teile bezahlt haben was dabei kaputtgegangen sei..

Da sie uns aber nicht abzocken möchte ließ sie es mit der Versicherung und wir einigten uns SCHRIFTLICH auf eine Summe womit sich dann der Unfall erledigt hatte...

Schreiben was sie tätigte...

Datum 14.05.2008

Hiermit bin ich, .............., einverstanden, dass der Schaden

des Unfalls vom 13.05.2008 mit einer Summe von ......

beglichen ist.

 

Unterschrift von beiden drunter.........

 

Nun habe ich heut aber erfahren das sie es doch über Versicherung machen will!!!!!

Meine Frage kann sie das obwohl eine schriftliche Vereinbarung getätigt wurde das somit der Unfall erledigt ist??????


patriceTT patriceTT

.:= Dr. House=:.

Habt ihr in euerem "Vereinbarungsschreiben" genau aufgeführt welche Teile vom Unfall beschädigt wurden?

Oder nur wie du es geschrieben hast?`


DTrox DTrox

Angeber

Eigentlich habt ihr schriftlich einen Vertrag geschlossen und der gilt.

Also "Vereinbarungsschreiben" würde ich das nicht nennen. Das ist ganz klar eine Einigung beider Parteien und somit ein Vertrag. Und Verträge sind nun mal gültig, wäre ja zu schön, wenn jeder es sich danach doch nicht anders überlegen kann. Dann brauch man diese auch nicht.


  • 1x
Themenstarter

Ja Hallo,

Nur so wie SIE die Vereinbarung geschrieben hat...Mehr nicht...

Zitat:

Original geschrieben von patriceTT

Habt ihr in euerem "Vereinbarungsschreiben" genau aufgeführt welche Teile vom Unfall beschädigt wurden?

Oder nur wie du es geschrieben hast?`


Themenstarter

Danke für die Antwort!!!!

Sie ist aber der Meinung diese Vereinbarung gilt nicht, nur mit dem unterschied sie hat sie geschrieben und auch unterschrieben!!!Und mein Partner auch...

Ich weiß nicht ob ich das alles falsch sehe....

Zitat:

Original geschrieben von DTrox

Eigentlich habt ihr schriftlich einen Vertrag geschlossen und der gilt.

Also "Vereinbarungsschreiben" würde ich das nicht nennen. Das ist ganz klar eine Einigung beider Parteien und somit ein Vertrag. Und Verträge sind nun mal gültig, wäre ja zu schön, wenn jeder es sich danach doch nicht anders überlegen kann. Dann brauch man diese auch nicht.


DTrox DTrox

Angeber

Frage bezüglich eines kleinen Parkplatzunfalls!!

Vertrag ist Vertrag.

Solange die beiden Vertragsparteien drauf stehen, eine klare Vereinbarung und die Unterschriften sehe ich da schwarz für die Dame. Wie gesagt, genau dafür sind Verträge da. Ausser es gibt da bei KFZ Schäden irgendwelche Sonderegelungen, dazu kann ich aber leider nichts sagen.


  • 1x
Themenstarter

So hat sie es geschrieben.....

 

 

Datum 14.05.2008

 

Hiermit bin ich, (Ihr Name).............., einverstanden, dass der Schaden

 

des Unfalls vom 13.05.2008 mit einer Summe von ......

 

beglichen ist.

beide Unterschriften

............

............

 

nur sein Name steht nicht da drinn aber er hat unterschrieben...

 

Zitat:

Original geschrieben von DTrox

Vertrag ist Vertrag.

Solange die beiden Vertragsparteien drauf stehen, eine klare Vereinbarung und die Unterschriften sehe ich da schwarz für die Dame. Wie gesagt, genau dafür sind Verträge da. Ausser es gibt da bei KFZ Schäden irgendwelche Sonderegelungen, dazu kann ich aber leider nichts sagen.


  • 1x
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