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Ford Fiesta Mk7:

Ford Fiesta Titanium ohne Radio

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Ford Fiesta Mk7 (JA8)

Ford Fiesta Titanium ohne Radio

Themenstarter

Hallo zusammen,

 

ich habe Anfang Mai bei einem EU-Händler einen Ford Fiesta Titanium mit 82 PS bestellt.

Dieser sollte Ende Mai Anfang Juni eintreffen. Leider werde ich von Woche zu Woche vertröstet.

 

Jetzt hat mir der Händler mitgeteilt, dass der Lieferant den Fiesta nur ohne Radio liefert, aber ein "Radio Navi" eingebaut ist. Habe ein Bild gesehen und finde der Fiesta sieht schrecklich aus ohne Radio -

nur mit einer Blende.

 

Könnt ihr mir weiterhelfen, ob ich diese Änderung in Kauf nehmen muss.

Kann ich vielleicht den Preis dadurch mindern? Vom Kaufvertrag zurücktreten?

 

Ich wäre euch dankbar für jede Meinung und bisherigen Erfahrungen.


Hey also grds. Muss nur das abgenommen werden was du bestellt hast. Ich nehme mal an, dass du eine ganz bestimmte version von Radio gewählt hast. Daher wuerde ich dem Haendler eine Frist setzen zur Nacherfüllung des bestellten Radios und dann vom Vertrag zurück treten. Du hättest dem Vertrag ja nie zugestimmt beim naviradio, daher ist das mit dem Ruecktritt nicht so problematisch. Das Auto ändert sich ja wesentlich dadurch und ausserdem könnte man nun davon ausgehen, dass der Haendler aufgrund der Aenderung des Vertragsgegenstandes ein neues Angebot unterbreitet hat, dass du mit Nein ablehnen kannst. Wie du siehst hast du zwei Moeglichkeiten.

Schau dir mal die Agbs an.

Bestell das naechste mal doch eher ein deutsches Fahrzeug es gibt auch hier satte Rabatte bis zu 23%.

Tut mir echt leid fuer dich, hoffe das ich dir weitergeholfen habe.


kerberos kerberos

Sparbrötchen

Er hat einen Ford Titanium bestellt (vermute ich mal). Und der hat in der deutschen Preisliste eben ein Radio inclusive.

 

Es stellt sich jetzt nur die Frage, ob der Händler ihn darauf hätte hinweisen müssen, dass sich eine Titanium-Ausstattung eines EU-Fahrzeugs von der deutschen Konfiguration unterscheidet.

 

Meine Meinung (kein Rechtsanspruch): Eventuell könnte hier § 119 BGB "Anfechtbarkeit wegen Irrtums" greifen. Link

 

Sowas geht aber nur mit Rechtsbeistand.


Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Er hat einen Ford Titanium bestellt (vermute ich mal). Und der hat in der deutschen Preisliste eben ein Radio inclusive.

 

Es stellt sich jetzt nur die Frage, ob der Händler ihn darauf hätte hinweisen müssen, dass sich eine Titanium-Ausstattung eines EU-Fahrzeugs von der deutschen Konfiguration unterscheidet.

 

Meine Meinung (kein Rechtsanspruch): Eventuell könnte hier § 119 BGB "Anfechtbarkeit wegen Irrtums" greifen. Link

 

Sowas geht aber nur mit Rechtsbeistand.

Nee da gebe ich dir nicht recht, es ist weder ein Inhaltsirrtum noch Erklaerungsirrtum oder gar ein Eigenschaftsirrtum.

Der Haendler hat doch gesagt, dass das Radio nicht mehr geliefert werden kann. Aus den Worten nicht mehr laesst sich schliessen, dass es zuvor geliefert werden konnte. Also warum sollte sie sich geirrt haben?

 

Überlegen sollte man ob nicht in diesem Fall eine subjektiveUnmoeglichkeit vorliegt.

Hier waere auch der Rücktritt moeglich.

Also wieso besteht hier kein Rechtsanspruch?

Bei einem gebe ich dir recht, falls der Haendler nicht mitmacht, ab zum Anwalt.


Norbert-TDCi Norbert-TDCi

@1.0 Ecoboost Motorenwerk

Es ist doch ein Radio Navy drin hast Du geschrieben, wie sieht das denn aus ??


kerberos kerberos

Sparbrötchen

Ford Fiesta Titanium ohne Radio

Zitat:

Original geschrieben von monalips

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Er hat einen Ford Titanium bestellt (vermute ich mal). Und der hat in der deutschen Preisliste eben ein Radio inclusive.

 

Es stellt sich jetzt nur die Frage, ob der Händler ihn darauf hätte hinweisen müssen, dass sich eine Titanium-Ausstattung eines EU-Fahrzeugs von der deutschen Konfiguration unterscheidet.

 

Meine Meinung (kein Rechtsanspruch): Eventuell könnte hier § 119 BGB "Anfechtbarkeit wegen Irrtums" greifen. Link

 

Sowas geht aber nur mit Rechtsbeistand.

Nee da gebe ich dir nicht recht, es ist weder ein Inhaltsirrtum noch Erklaerungsirrtum oder gar ein Eigenschaftsirrtum.

Der Haendler hat doch gesagt, dass das Radio nicht mehr geliefert werden kann. Aus den Worten nicht mehr laesst sich schliessen, dass es zuvor geliefert werden konnte. Also warum sollte sie sich geirrt haben?

 

Überlegen sollte man ob nicht in diesem Fall eine subjektiveUnmoeglichkeit vorliegt.

Hier waere auch der Rücktritt moeglich.

Also wieso besteht hier kein Rechtsanspruch?

Bei einem gebe ich dir recht, falls der Haendler nicht mitmacht, ab zum Anwalt.

Ah, das mit dem Händlervermerk hatte ich überlesen.

 

Beim Rechtsanwalt bin ich auf jeden Fall bei Dir, wobei zu prüfen wäre, ob es sich um eine wesentliche Eigenschaft handelt, wenn kein Originalradio verbaut wurde.

Ein Anwalt wird das sowieso vorher prüfen, ob ein rechtliches Vorgehen überhaupt erfolgreich sein könnte.


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