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Finanzierung auflösen

Themenstarteram 18. September 2016 um 14:55

Hallo zusammen,

Ich habe im Juni einen Neuwagen über die Audi Bank finanziert.

10.000 € Anzahlung

280 € Rate pro Monat

22.000 € Schlußrate

36 Monate Laufzeit

Jetzt möchte ich gerne das Auto 'loswerden'.

Was wäre aus eurer Sicht am sinnvollsten?

Ohne zu viel draufzahlen zu müssen natürlich :)

Das Auto bei der Bank vorzeitig ablösen und privat verkaufen oder die gesamte Finanzierung an jemand anders verkaufen?

Oder macht das momentan noch überhaupt keinen Sinn weil Buchpreis und Listenpreis zu weit auseinander gehen?

Ach und eins noch: es geht nicht darum das ich mir finanziell zu viel zugemutet habe und deshalb aus der Nummer raus will...vielen Dank schonmal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 18. September 2016 um 21:12:54 Uhr:

Naja immer noch besser und billiger, wenn sowas bei einer Autofinanzierung passiert, als bei einer Ehe :D

Siehste und genau dort finde ich Leasing gar nicht mal so schlecht ;);););)

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Was ist es denn für ein Modell ?

Themenstarteram 18. September 2016 um 15:16

A4 Limo

Ich würde sagen das macht Momentan überhaupt keinen Sinn

Draufzahlen wirst du bei der Anzahlung nicht müssen,aber von den 10000.- Anzahlung wird einiges verbrannt

Wieviel du verlierst ist schlecht zu sagen.Ist ja auch vom Preis abhängig den du bezahlt hast

Ohne die genaueren Daten zu kennen ( Farbe, Modell, Ausstattung km) tippe ich mal das in etwa die Anzahlung +- € verbrannt ist wenn du das Fahrzeug verkaufen willst.

Die passende Antwort hast du dir ja schon selbst in deinem Eröffnungsbeitrag geschrieben.

Vorzeitig ablösen, da musst du in deinen Vertrag schauen, ob das geht. Meistens wohl, aber halt nicht immer.

Halte ich hier auch für die einfachste Möglichkeit, Finanzierung ablösen und privat verkaufen. Das Auto zusammen mit der Finanzierung verkaufen bedarf erstens der Zustimmung der Audi Bank und schränkt zweitens den Käuferkreis ein.

Andere Alternative wäre vielleicht mit dem Händler zu sprechen, ob er das Auto ankaufen möchte.

Egal wie, der Verlust wird heftig ausfallen.

Ohne Verlust kommst Du aus der Nummer nicht raus. Sprich zuerst mal mit der Bank, welcher Betrag fällig wird, wenn Du das Auto auslösen willst zum Stichtag X. Dann weißt Du, was die Bank haben will, damit sie die Papiere raus rückt. Hast Du schonmal geschaut, was das Auto den voraussichtlich beim Verkauf bringt?

Eine laufende Finanzierung übertragen wird schwierig. Du brauchst erstmal einen Interessenten für Dein Auto und der muß natürlich auch für die Bank ein passender Darlehensnehmer sein. Im besten Fall kann er Dein Auto zu gleichen Konditionen übernehmen. Von Deiner Anzahlung wirst Du aber nur einen kleinen Teil wiederbekommen.

Zitat:

Vorzeitig ablösen, da musst du in deinen Vertrag schauen, ob das geht. Meistens wohl, aber halt nicht immer.

Doch, das ist europäisches Recht. Man kann jederzeit ablösen/sondertilgen. Die Bank könnte maximal 1% der Restschuld als Vorfälligkeitsentgelt verlangen.

Bei VW Bank geht das jederzeit

Ich glaube nicht das eine Entschädigung gefordert wird

Das steht aber alles genau im Vertrag

Themenstarteram 18. September 2016 um 16:46

Vielen Dank für die schnellen Antworten :)

Hab mir schon gedacht dass das eher ein Verlustgeschäft wird.

Ich werd mal mit meinem Händler sprechen ob man da nicht was machen kann...sollte der Verlust aber zu groß sein werd ich halt die 3 Jahre durchziehen. Beim nächsten weiß ich's dann besser ;)

stört Dich der Wagen, der Audi A4 oder die monatliche Ratenzahlung?

Zitat:

@Ascender schrieb am 18. September 2016 um 17:47:00 Uhr:

Zitat:

Vorzeitig ablösen, da musst du in deinen Vertrag schauen, ob das geht. Meistens wohl, aber halt nicht immer.

Doch, das ist europäisches Recht. Man kann jederzeit ablösen/sondertilgen. Die Bank könnte maximal 1% der Restschuld als Vorfälligkeitsentgelt verlangen.

Stimmt, sofern die Voraussetzungen der § 500 ff. BGB erfüllt sind.

 

§ 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung

(1) Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam.

(2) Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Abweichend von Satz 1 kann der Darlehensnehmer eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags, für den ein gebundener Sollzinssatz vereinbart wurde, seine Verbindlichkeiten im Zeitraum der Sollzinsbindung nur dann ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers besteht.

§ 502 Vorfälligkeitsentschädigung

(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldet. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen gilt Satz 1 nur, wenn der gebundene Sollzinssatz bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.

(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn

1.

die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder

2.

im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

(3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:

1.

1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,

2.

den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.

Lass dir von der Audi Bank die Ablösungssumme (Restsumme Kredit ./. Differenz aus Erstattung Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung) z.B. zum 01.11.2016 angeben und versuche dann den Wagen zu deinem Preis zu verkaufen.

Kaufsumme würde dann direkt an die Audi Bank gezahlt, Überzahlung bekämst du von Audi erstattet, Unterzahlung müsstest du auffüllen, Brief ginge (mit entsprechender Vollmacht) direkt an den neuen Eigentümer.

Alles kein Hexenwerk, da braucht es vor allem keine seitenlangen Gesetzestexte nur zwei Parteien die sich einig sind.

Die Ablösesumme sollte man sich halbwegs selbst errechnen können, denn der fiktive Kaufpreis und der Zinssatz sollte bekannt sein. Dann noch ein paar Raten weg und der Rest ist ist zu zahlen.

Die spannendere Frage ist, wie bekommt man ein solches Fahrzeug privat verkauft? Sicher nicht sonderlich gut.

Themenstarteram 18. September 2016 um 18:10

Zitat:

@keksemann schrieb am 18. Sep. 2016 um 19:23:25 Uhr:

stört Dich der Wagen, der Audi A4 oder die monatliche Ratenzahlung?

Der Wagen ansich...wobei stören vielleicht etwas übertrieben ist. Bin einfach nicht so glücklich damit wie ich es erwartet hätte :-P

Deswegen werde ich den Wagen nur abtreten wenn es ohne größeren Schaden für mich abläuft. Ansonsten behalt ich ihn...jammern auf hohem Niveau eben.

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