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Fiat Spider - TÜV-Probleme

Fiat 124
Themenstarteram 12. April 2015 um 11:21

Hallo Forum,

hatte am Freitag TÜV-Termin mit 'nem DS-Spider.

Außer ein paar kleineren behebbaren Mängeln wurde folgendes als EM (erheblicher Mangel) bezeichnet und das bereitet mir Magenschmerzen:

- Lenkrad, Zulässigkeit nicht nachgewiesen.

Es handelt sich um das Original-Lenkrad, wie kann man dies nachweisen bzw. wie kann der Prüfer das monieren?

- Räder, Zulässigkeit nicht nachgewiesen.

Es sind Ronal A1-Felgen (die Wählscheibenfelgen) montiert. Eingetragen sind im Schein die richtige Größe ... a. Auto-Sprint Felge 7Jx15 H2, ET25.

Ist das nicht ausreichend? Muss ein Gutachten oder ABE vorgelegt werden, auch wenn die Felgen schon im Schein eingetragen sind?

Vielen Dank für Hinweise und Tipps.

edit.

Für ein paar kleinere Mängel (Wischwasserdüsen, Handbremse ...) suche ich in München eine Werkstatt, die mich beim TÜV-Nachtermin unterstützt.

Beste Antwort im Thema

Das Verhalten spricht für große Ahnungslosigkeit plus Desinteresse seitens des Prüfers.

Lasse die Abnahme bei einem anderen TÜV machen, die sich mit Fiat-Oldies auskennen und diese mögen.

Ich spreche da aus langjähriger Erfahrung mit US-Autos, wo derartige Diskussionen auch immer wieder auftreten.

Ein Prüfer mit Ahnung wirkt Wunder!

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Das Verhalten spricht für große Ahnungslosigkeit plus Desinteresse seitens des Prüfers.

Lasse die Abnahme bei einem anderen TÜV machen, die sich mit Fiat-Oldies auskennen und diese mögen.

Ich spreche da aus langjähriger Erfahrung mit US-Autos, wo derartige Diskussionen auch immer wieder auftreten.

Ein Prüfer mit Ahnung wirkt Wunder!

Themenstarteram 12. April 2015 um 12:16

Das interessante ist, dass der Prüfer laut Homepage "Oldtimergutachten" erstellt!

Sollte die Reifeneintragung im Schein ausreichen?

Wenn du Auto-sprint eingetragen hast, sind das eben keine Ronal A1 Felgen, auch wenn sie gleiche Größen haben.

Bei der Ronal A1 kommt hinzu, das es möglicherweise Nachbauten aus China im italienischem Auftrag sind, und da haste hier in D keine Chance.

-

Dein Lenkrad ist über FIAT vertretungen einsichtig, über alte Zubehörlisten/Ersatzteilkataloge von Fiat oder über alte Zeitungsberichte (AMS, Sportauto, ect.) beweisbar.

Themenstarteram 12. April 2015 um 17:46

Zitat:

@flatfour schrieb am 12. April 2015 um 18:14:54 Uhr:

Wenn du Auto-sprint eingetragen hast, sind das eben keine Ronal A1 Felgen, auch wenn sie gleiche Größen haben.

Bei der Ronal A1 kommt hinzu, das es möglicherweise Nachbauten aus China im italienischem Auftrag sind, und da haste hier in D keine Chance.

-

Dein Lenkrad ist über FIAT vertretungen einsichtig, über alte Zubehörlisten/Ersatzteilkataloge von Fiat oder über alte Zeitungsberichte (AMS, Sportauto, ect.) beweisbar.

ICH muss beweisen, dass es das Original-Lenkrad ist? Diese Aussage amüsiert mich, somit ist der Willkür eines sogenannten Prüfers Tür und Tor geöffnet.

"Möglicherweise" Nachbauten? Das unterstellt Herr Prüfer einfach mal so? Wie oben, Willkür!

Moin Moin !

Zitat:

Das Verhalten spricht für große Ahnungslosigkeit plus Desinteresse seitens des Prüfers.

Wie kommst du auf diese gewagte These ? Wie flatfour schon geschrieben hat , sind Auto-Sprint eben keine Ronalfelgen.

Und da der TE das auch nicht erkennt ,gehe ich mal bei dem Lenkrad ebenfalls davon aus ,dass er einen Nachbau nicht von einem Originalteil oder wie bei den Felgen einem anderen ,schon eingetragenem Typ unterscheiden kann.Sollte es original sein ,siehe Antwort von flatfour.

Zitat:

Sollte die Reifeneintragung im Schein ausreichen?

Nein ! Es sind bei dem Fzg ja offensichtlich Sonderräder mit Sonderbereifung eingetragen , nun ist wohl die Bereifung gleich geblieben ,aber eben die Räder nicht !

MfG Volker

Moin,

den Nachweis über das Lenkrad wirst Du erbringen müssen, da der TÜV-Heini am längeren Hebel sitzt. Allerdings wirst Du über FIAT da keine Chance haben, denn die werfen rigoros alles weg, was älter als 12 Jahre ist, besonders an Gutachten, Freigaben, Prospekte, usw. Aber suche Dir bei Google ein paar Bilder in denen das Lenkrad deutlich zu sehen ist und versuche es, wie "spechti" schon sagte, bei einer anderen Prüfstelle, vielleicht sogar einer anderen Organisation.

Bei meinem FIAT wollten sie beim TÜV in Heilbronn die ABE für die Magnesium-Felgen sehen, obwohl der Wagen nachweislich nur mit diesen Felgen vom Band lief:eek::mad::confused:. Ich habe ihm dann, nachdem ich bereits woanders die Plakette bekommen habe, Bilder von Prospekten gezeigt und ihm empfohlen, seine Lehre zu wiederholen.

Gruß, Erik.

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 12. April 2015 um 19:46:56 Uhr:

Zitat:

@flatfour schrieb am 12. April 2015 um 18:14:54 Uhr:

Wenn du Auto-sprint eingetragen hast, sind das eben keine Ronal A1 Felgen, auch wenn sie gleiche Größen haben.

Bei der Ronal A1 kommt hinzu, das es möglicherweise Nachbauten aus China im italienischem Auftrag sind, und da haste hier in D keine Chance.

-

Dein Lenkrad ist über FIAT vertretungen einsichtig, über alte Zubehörlisten/Ersatzteilkataloge von Fiat oder über alte Zeitungsberichte (AMS, Sportauto, ect.) beweisbar.

ICH muss beweisen, dass es das Original-Lenkrad ist? Diese Aussage amüsiert mich, somit ist der Willkür eines sogenannten Prüfers Tür und Tor geöffnet.

"Möglicherweise" Nachbauten? Das unterstellt Herr Prüfer einfach mal so? Wie oben, Willkür!

Ich weiß selbst wie das manchmal bei Prüfern ist, aber ein bisschen Kenne muss man als Besitzer schon haben bei Umbauten. Wer blauäugig 'in Etwa gleich'-Felgen montiert und sich wundert das sie nicht anerkannt werden, hat das System von Änderungen und Eintragungen nicht kapiert.

Ronal A1 Felgen haben eine KBA Nummer und ein RONAL Markenzeichen. Fehlt das bei deinen, ist die Felge nicht zulässig, ein strafrechtlich verfolgbares, bekanntes Plagiat und oft auch noch gefährlich. Man beschwert sich immer über asiatische Ersatzteile, aber die Felge -unter unbekannten Q.-kontrollen gegossen- ist dann aber ok?

Deinem Lenkrad fehlt wahrscheinlich die Seriennummer/E.-teilnummer ( hinten in der Schüssel eingeprägt oder an der Nabe) und so kann der Prüfer guten Gewissens so etwas behaupten.

Es muss nicht so sein, wie beschrieben, aber Gründe das alles abzulehnen gibt es schon. Nur hätte der Prüfer dir freundlicherweise mal die TÜV- eigenen Unterlagen über FIAT zeigen können und dir erklären, das deinen Mängel eben diese oder andere Kennzeichen fehlen.

-

Empfehlen würde ich dir mal ein FIAT-Oldtimerforum.

Zitat:

@spechti schrieb am 12. April 2015 um 14:09:01 Uhr:

Das Verhalten spricht für große Ahnungslosigkeit plus Desinteresse seitens des Prüfers.

Lasse die Abnahme bei einem anderen TÜV machen, die sich mit Fiat-Oldies auskennen und diese mögen.

Ich spreche da aus langjähriger Erfahrung mit US-Autos, wo derartige Diskussionen auch immer wieder auftreten.

Ein Prüfer mit Ahnung wirkt Wunder!

So ist es, Prüfstelle wechseln...

Themenstarteram 12. April 2015 um 20:23

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 12. April 2015 um 21:11:19 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 12. April 2015 um 21:11:19 Uhr:

Zitat:

Das Verhalten spricht für große Ahnungslosigkeit plus Desinteresse seitens des Prüfers.

Wie kommst du auf diese gewagte These ? Wie flatfour schon geschrieben hat , sind Auto-Sprint eben keine Ronalfelgen.

Und da der TE das auch nicht erkennt ,gehe ich mal bei dem Lenkrad ebenfalls davon aus ,dass er einen Nachbau nicht von einem Originalteil oder wie bei den Felgen einem anderen ,schon eingetragenem Typ unterscheiden kann.Sollte es original sein ,siehe Antwort von flatfour.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 12. April 2015 um 21:11:19 Uhr:

Zitat:

Sollte die Reifeneintragung im Schein ausreichen?

Nein ! Es sind bei dem Fzg ja offensichtlich Sonderräder mit Sonderbereifung eingetragen , nun ist wohl die Bereifung gleich geblieben ,aber eben die Räder nicht !

MfG Volker

Was sind laut HU-Definition Räder?

Reifengröße im Ist-Zusatnd 205/50 R15 = Eintragung im Schein.

Felgengröße im Ist-Zustand laut Aufdruck 7Jx15 H2 E25 = Eintragung im Schein.

Es gibt einen Prüfbericht des TÜV Stuttgart aus dem Jahr 1989 über Auto-Sprint-Felgen (Hersteller = Karl Wirth GmbH) mit der gleichen 8-stelligen Typ-Nr. die auf den A1-Felgen eingraviert ist. (s. Lichbild) Die Fa. Wirth hat die Felgen produziert und ist oder war Teil der RONAL-Group ...

Das Leder-Lenkrad is das gleiche (inkl. Momo-Gravur), wie es in der Fiat 124 Dokumentation des Hell-Verlages (Original-Zitat: Für das Modelljahr 1985 bekam der Spidereuropa ein neues kleines Momo-Lenkrad spendiert. ...) zu sehen ist. Aber ganz sicher ist das Verbaute ein Plagiat inkl. Gravur aus China.

Aber nachdem der TE ja keine Ahnung hat und sich auch nicht informiert hat ...

Img-0047
Themenstarteram 13. April 2015 um 15:13

Zitat:

@spechti schrieb am 12. April 2015 um 14:09:01 Uhr:

Das Verhalten spricht für große Ahnungslosigkeit plus Desinteresse seitens des Prüfers.

Lasse die Abnahme bei einem anderen TÜV machen, die sich mit Fiat-Oldies auskennen und diese mögen.

Ich spreche da aus langjähriger Erfahrung mit US-Autos, wo derartige Diskussionen auch immer wieder auftreten.

Ein Prüfer mit Ahnung wirkt Wunder!

Update:

Ein Prüfer mit Ahnung hat festgestellt, dass es keinen Grund gab oder gibt für Lenkrad und Räder die Zulässigkeit anzuzweifeln und einen erheblichen Mangel daraus zu machen.

- Lenkrad = nachweislich Original.

- Räder = zweifelsfrei im Schein eingetragen.

Da dem "Prüfer" sind noch einige Kleinigkeiten misslungen sind, wie der Zweit-Prüfer festgestellt hat, wird das Ganze jetzt höhere Wellen schlagen, als mir lieb ist und der Erst-Prüfer wird sich warm anziehen müssen.

Und für alle, die hier erst mal die Fehler beim Themenstarter gesucht haben, sei gesagt, dass diese einzelnen ahnungslosen Prüfer Eure ganze Branche in Misskredit bringen.

Moin Moin !

Zitat:

Es sind Ronal A1-Felgen (die Wählscheibenfelgen) montiert. Eingetragen sind im Schein die richtige Größe ... a. Auto-Sprint Felge 7Jx15 H2, ET25

OK ,wenn aus dem Gutachten (welches du ja wohl nicht zur ersten Untersuchung mithattest) hervorgeht ,dass es explizit die eingetragenen Räder sind , dann kannst du dem Prüfer trotzdem keinen Vorwurf machen !Die richtige Adresse wäre derjenige ,der die Räder eingetragen hat ! Unabhängig vom Hersteller oder Vertreiber oder Inhaber der ABE/des Gutachtens hätte er richtigerweise ja die Angaben ,die auf den Felgen eingegossen sind ,eintragen müssen und nicht den Vertreiber oder sonstwen ,der zwar im Gutachten genannt ,aber nicht auf den Rädern als Kennzeichnung vorhanden ist.

MfG Volker

Themenstarteram 14. April 2015 um 5:14

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 13. April 2015 um 21:44:02 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 13. April 2015 um 21:44:02 Uhr:

Zitat:

Es sind Ronal A1-Felgen (die Wählscheibenfelgen) montiert. Eingetragen sind im Schein die richtige Größe ... a. Auto-Sprint Felge 7Jx15 H2, ET25

OK ,wenn aus dem Gutachten (welches du ja wohl nicht zur ersten Untersuchung mithattest) hervorgeht ,dass es explizit die eingetragenen Räder sind , dann kannst du dem Prüfer trotzdem keinen Vorwurf machen !Die richtige Adresse wäre derjenige ,der die Räder eingetragen hat ! Unabhängig vom Hersteller oder Vertreiber oder Inhaber der ABE/des Gutachtens hätte er richtigerweise ja die Angaben ,die auf den Felgen eingegossen sind ,eintragen müssen und nicht den Vertreiber oder sonstwen ,der zwar im Gutachten genannt ,aber nicht auf den Rädern als Kennzeichnung vorhanden ist.

MfG Volker

Prüfbericht lag a) im Handschuhfach und b) ist die Eintragung im Schein ausreichend. Dies wurde mir zwischenzeitlich von mehreren Prüfern bestätigt.

Wenn der Prüfbericht im Handschufach lag, frage ich mich was er da sollte, wenn du ihn doch nicht zeigst. Wären schlagartig 50% weniger Probleme.

Ich z.B. führe keine GA, Prüfberichte im Handschuhfach mit, wenn das eingetragen ist. :rolleyes:

-

Das sieht alles nach Kommunikationsproblemen aus.

Einschränkend muss ich sagen, das es Prüfer gibt, die wollen nichts anderes als den KFZ-schein lesen oder hören.

Themenstarteram 14. April 2015 um 8:36

Zitat:

@flatfour schrieb am 14. April 2015 um 10:23:59 Uhr:

Wenn der Prüfbericht im Handschufach lag, frage ich mich was er da sollte, wenn du ihn doch nicht zeigst. Wären schlagartig 50% weniger Probleme.

Ich z.B. führe keine GA, Prüfberichte im Handschuhfach mit, wenn das eingetragen ist. :rolleyes:

-

Das sieht alles nach Kommunikationsproblemen aus.

Einschränkend muss ich sagen, das es Prüfer gibt, die wollen nichts anderes als den KFZ-schein lesen oder hören.

Der Prüfbericht wurde offensichtlich aus dem Handschuhfach rausgezogen, ich selbst wusste gar nicht, dass da was drin lag. Ich war bei der Abnahme selbst nicht anwesend, da ich davon ausgegengen bin, dass ich es mit einem kompetenten Pürfer zu tun habe.

Aber es ist ja alles geklärt und der Erst-Prüfer wird von uns hören bzw. lesen.

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