Felgengröße ohne Eintragung

Audi A6 C5/4B

Guten Abend liebe Leute! Ich fahre einen A6 2001 bj. 2,5 title
Ich möchte mal etwas größere Felgen haben und ich weiß nicht welche Größe da optimal währe.
Weiß jemand welche da zulässig sind?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 2. Dezember 2014 um 11:34:45 Uhr:



Zitat:

@Ralle180 schrieb am 2. Dezember 2014 um 11:00:57 Uhr:


Die Themen - Überschrift nicht gesehen??? 😉
Hab ich gesehen, ja – genau deswegen schreibe ich, dass mit Eintragung noch wesentlich mehr Größen machbar sind.

Das Thema heißt aber "Felgengröße ohne Eintragung". Wenn jemand einfach nur ein paar neue Felgen/Reifen sucht die genau auf sein Auto passen ohne sie eintragen zu lassen sollten auch entsprechende Antworten möglich sein.

Gruß Patrick

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Zitat:

@was_ist_nicht_vergeb schrieb am 17. Dezember 2014 um 08:18:51 Uhr:



Zitat:

@Ralle180 schrieb am 16. Dezember 2014 um 10:56:00 Uhr:

Eben !!! Genau das meine ich ralle! Du schreibst es sogar selber dein "S6" wurde auf Wunsch ( Aufpreis🙂 ) mit 18" ausgeliefert ......und der 2,5 von TE vielleicht nicht! Meinen 3.0 gab es mit 18" auch nicht! Hat man mir bei AUDI gesagt.

Du willst es nicht verstehen, oder???

Der S6 war jetzt nur ein Beispiel.

Ich kann Dir aber gerne noch eins geben : Der 4B, den ich vor dem S6 besessen habe hatte ab Werk nur 15 Zoll und 16 Zoll.

Auch in der angeforderten COC Bescheinigung stand nichts anderes, obwohl es ja auch 17 Zoll werksmäßig gibt. Also musste ich mit den 17ern zur Abnahme.

Wenn das jetzt immer noch zu undeutlich ist, dann tust Du mir leid, denn dann ist Dir nicht zu helfen.

Zitat:

@Ralle180 schrieb am 17. Dezember 2014 um 09:05:53 Uhr:



Zitat:

Auch in der angeforderten COC Bescheinigung stand nichts anderes, obwohl es ja auch 17 Zoll werksmäßig gibt. Also musste ich mit den 17ern zur Abnahme.

.........sorry 😕 aber das ergibt doch keinen sinn !!!

dann ist es wurscht was in deiner ach so tollen "COC-Bescheinigung" steht 🙂 man muss die felgengrösse trotzdem eintragen!?!?!?!? du widersprichst dir selbst.

ich weiss nicht in welcher welt .....oder land du lebst 😁 mir hat der deutsche tüv-prüfer von tüv-süd in bayern und ein deutscher polizist gesagt : " alles was von audi freigegeben ist muss nicht eingetragen werden"! wie die liste politisch korrekte heißt fällt mir jetzt nicht ein.

PS: dass ich dir leid tue glaub ich dir aufs wort🙂 du musst ja sooo gütig sein😁

Du kannst anscheinend nicht lesen!?
Nochmal für Lernschwache : Räder, die nicht in der COC für dein Fahrzeug (FIN - gebunden!!!) stehen müssen abgenommen werden, auch wenn sie für die Baureihe ab Werk angeboten wurden.

Zitat:

@Ralle180 schrieb am 19. Dezember 2014 um 17:04:42 Uhr:


Du kannst anscheinend nicht lesen!?
Nochmal für Lernschwache : Räder, die nicht in der COC für dein Fahrzeug (FIN - gebunden!!!) stehen müssen abgenommen werden, auch wenn sie für die Baureihe ab Werk angeboten wurden.
Das ist korrekt !!!

...abgenommen UND

Eingetragen

werden ! Eine ABE reicht nicht aus !!

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Meint ihr Felgen, Reifen oder beides in Kombination?

Bei mir stehten in der COC nur die Angaben zur Felge. Also ist es da dann egal welche Reifen dort drauf sind?

Ich finde es eine Frechheit von Audi das der Wagen dann mit den falschen Felgen übergeben wird! 6J x 16 ET40 steht in der COC und die sommerreifen haben 7j x 16 et45.

Aber beide mit 205/55 r16
Was soll das!?

Zitat:

@kany-k schrieb am 19. Dezember 2014 um 20:40:07 Uhr:


Meint ihr Felgen, Reifen oder beides in Kombination?

Bei mir stehten in der COC nur die Angaben zur Felge. Also ist es da dann egal welche Reifen dort drauf sind?

Ich finde es eine Frechheit von Audi das der Wagen dann mit den falschen Felgen übergeben wird! 6J x 16 ET40 steht in der COC und die sommerreifen haben 7j x 16 et45.

Aber beide mit 205/55 r16
Was soll das!?

Dazu muss man AUDI oder den Händler direkt befragen...eventuell wurden passende Unterlagen nicht beigelegt ?!

...am Ende muss die gefahrene Rad/Reifen Kombination in der Zulassung stehen !

Zitat:

...am Ende muss die gefahrene Rad/Reifen Kombination in der Zulassung stehen !

Genau SO und nicht anders, auch wenn manche hier es einfach nicht wahrhaben wollen!

Zitat:

@Ralle180 schrieb am 20. Dezember 2014 um 11:23:18 Uhr:



Zitat:

...am Ende muss die gefahrene Rad/Reifen Kombination in der Zulassung stehen !

Genau SO und nicht anders, auch wenn manche hier es einfach nicht wahrhaben wollen!

Ihr seit wahrscheinlich noch zu jung, da kann man nichts machen. 🙂

Aber es gab auch Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) da waren alle ab Werk fahrbaren Größen aufgeführt. siehe Bild im Anhang.
In den Papieren die Ihr kennt (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) steht nur noch die kleinste mögliche Größe. Laut eurer Aussage müsste ich ja mit meinem Fahrzeug zum Sachverständigen (falls ich neue Papiere bekomme) und alle Kombinationen wieder eintragen zu lassen.
Blödsinn!

Alle zulässigen Kombinationen können beim 🙂 angefragt werden. Die müssen auch nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehen, weil - siehe Antwort oben. Falls ihr allerdings in eine Kontrolle kommt und etwas unklar ist, werden die zulässigen Kombinationen abgefragt. Das sollte dann passen.

Gruß Patrick und eine schöne Weihnachtszeit.

Fahrzeugschein

Du hast es auch nicht begriffen, wie mir scheint. 🙄
Die COC - Bescheinigung ist ein Teil der Zulassung und gehört zur Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Deswegen ist sie ja auch FIN - gebunden und gilt nicht für alle Fahrzeuge der Baureihe.
Alles was in dieser Bescheinigung steht bedarf keiner weiteren Abnahme oder Eintragung.
Mit allen anderen Anbauteilen (Felgen/Reifen gehören auch dazu!) muss man zur Prüfstelle.

Ich weiß ja nicht, was das mit dem Alter hier zu suchen hatte (Du bist drei Jahre jünger als ich und Senti ist sogar noch etwas älter)...aber eine solche Aussage macht Dich auch nicht grade reifer/erfahrener, sondern lässt eher das Gegenteil vermuten.

Zitat:

@Ralle180 schrieb am 23. Dezember 2014 um 10:09:29 Uhr:


Du hast es auch nicht begriffen, wie mir scheint. 🙄
Die COC - Bescheinigung ist ein Teil der Zulassung und gehört zur Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Deswegen ist sie ja auch FIN - gebunden und gilt nicht für alle Fahrzeuge der Baureihe.

Alter Schlappe, die Bescheinigung ist doch nicht ein Teil der Zulassungsbescheinigung. Wenn es so wäre, müsste sie dir mit den Papieren an der Zulassungsstelle ausgehändigt werden.

Seit wann bin denn ich in der Nachweispflicht? Ich habe mich seinerzeit bei der Polizei und bei der Zulassungsstelle erkundigt. Es hieß, mitzuführen ist ausschließlich Teil 1 (Fahrzeugschein). Falls es Unstimmigkeiten gibt, ist die kontrollierende Stelle dafür zuständig das zu klären (Abfrage COC Papier/EWG Bescheinigung).

So, ich schreibe nun nix mehr, denn das Thema hieß "Felgengröße ohne Eintragung". Damit ist alles erlaubt, was Audi für das Fahrzeug freigegeben hat, ohne das Eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Schreiben habe ich nur vom Daimler parat. Siehe Anhang.

PS, sorry, das mit dem Alter, wusste nicht, dass so viele "alte Säcke" wie ich noch einen 4B fahren. Aber die meisten kennen die alten Zulassungsbescheinigungen nicht mehr. 🙂

Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gruß Patrick

Coc-daimler

Hast Du schon mal ein Neufahrzeug gekauft?
Anscheinend nicht, denn sonst wüsstest Du, dass man dieses Papier zusammen mit allem, was zum Fahrzeug gehört, ausgehändigt bekommt.
...und nochmal...ja, man darf fahren, was Audi freigegeben hat, sofern es in den Papieren steht, auch wenn Du anderer Meinung bist.

Zitat:

@Ralle180 schrieb am 23. Dezember 2014 um 13:00:06 Uhr:


Hast Du schon mal ein Neufahrzeug gekauft?
Anscheinend nicht, denn sonst wüsstest Du, dass man dieses Papier zusammen mit allem, was zum Fahrzeug gehört, ausgehändigt bekommt.

Wollte ja nix mehr schreiben, aber du regst mich echt mit deinem Unwissen auf.

Bleib doch einfach beim Thema. Felgengröße "ohne" Eintragung!
Kann mir nicht vorstellen, dass der TE den A6 um den es hier geht jetzt erst als Neufahrzeug erworben hat - das wäre dann ja ein Ladenhüter erster Kajüte.

Und ja, ich habe schon mal ein Neufahrzeug erworben und "nein" ich habe dieses Papier nicht bekommen. Langsam dämmert es mir aber was du meinst.
Das COC Papier auf welchem du rumreitest wird dir "nicht" bei einem deutschen Fahrzeug ausgehändigt sondern bei einem EU Import. Das benötigt die Zulassungsstelle um dein Fahrzeug zuzulassen. Das Papier kenne ich nur von meinem Roller.

EU-Typgenehmigung
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Importierte EU-Fahrzeuge müssen seit dem 01.01.1998 mit einer EU-Typgenehmigung zugelassen sein bzw. eine Datenbestätigung nach Muster 2 d zu Paragraph 20 StVZO haben. Der Fahrzeughersteller hat für dieses Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung (ähnlich dem deutschen Fahrzeugbrief) ausgestellt. Anhand dieser Übereinstimmungsbescheinigung wird der deutsche Fahrzeugbrief erstellt. Die § 21 Abnahme sowie eine Abgasuntersuchung sind nicht erforderlich. Beim Kauf sollten Sie auf die Aushändigung der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung achten (auch "COC-Papier" für Certificate of Conformity genannt). In der Bescheinigung sollte auch die deutsche Schadstoffklassifizierung (2-stellige Schlüsselnummer) enthalten sein, dies ist wichtig für die Berechnung etwaiger Kfz-Steuer). Eine Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO und eine Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47a StVZO ist erforderlich.

Quelle: http://www.hamburg.de/lbv-eu-neufahrzeug/

Schon wieder falsch, was Du von Dir gibst! Erkundige Dich doch erst einmal, bevor Du hier blödes Halbwissen ablässt.
Die COC wird mit der Zulassungsbescheinigung II ausgehändigt (bei Finanzierung landet sie mit dieser bei der Bank)!
Ich habe in den letzten zwei Jahren zwei Neufahrzeuge abgeholt und bei beiden war es genau so der Fall.
Also lern erst mal und poste dann...🙄

ok,
habe gelernt und poste.
Du hast Recht. Das COC Papier wird mit dem Fahrzeug ausgeliefert und scheinbar habe ich es nicht, weil Ford Flatrate.
Aber, diese Vorgehensweise gibt es erst seit Ausstellung der neuen Papiere nach EU Abkommen.
Ich bin aber, und hier habe ich mich nochmal ganz genau erkundigt "nicht" dazu verpflichtet mir dieses Papier für mein altes Fahrzeug ausstellen zu lassen. Und ich bin auch "nicht" dazu verpflichtet dieses Papier mit mir zu führen.
Es ist eine nicht geklärte Lücke.

Allzeit Gute Fahrt.

Gruß Patrick

Zitat:

Als Sonderausstattung gab´s seinerzeit ab Werk:

235/45R17 auf Felge 7,5Jx17 ET 43 wahlweise ET 45
235/40R18 auf Felge 8,0Jx18 ET 43

Aber bitte dran denken, zumindest beim Quattro UND werkseitiger Montage von 17" oder 18" unterscheidet sich die Hinterachse von der 16" Ausführung. Betroffen davon sind Radnabe und Bremsscheibe ...

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