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Fehlende Seitenairbags

Hyundai i40 VF
Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 19:11

Ich habe vor 2 Wochen unseren neuen i40 in der Garage abgeholt und bin soweit ganz zufrieden. Ich habe 7 Moante darauf gewartet und war entsprechend happy als dieser endlich geliefert wurde. Wir haben diverse Extras vertraglich vereinbart wie z.B. Panoramadach oder Seitenairbags hinten. Bei der Abnahme wurde mir versichert, dass alles geprüft gemäss meinen Wünschen geliefert worden sei. Nun ist mir aber aufgefallen, dass die Seitenairbags hinten im Wagen nicht angeschrieben sind worauf ich meinen Händler darauf angesprochen habe. Dieser hat mir nun nach mehrtätigen Nachforschungen eingestehen müssen, dass diese nicht vorhanden seien. Im Kaufvertrag wurden sie explizit erwähnt, da mir diese sehr wichtig sind. Der Händler hat sich bei mir entschuldigt und meinte, dass dies vor Kaufabschluss nicht korrekt abgeklärt worden sei, da die Seitenairbags hinten in diesem Model gar nicht wählbar seien und auch nachträglich nicht einbaubar sind. Er hat mir angeboten, den Preis für die Airbags bei einem zukünftigen Kauf von Zusatzteilen (z.B. Winterräder etc.) in Abzug zu bringen, was meiner Meinung nach nicht gerade kullant ist. Ich habe ihm zu verstehen gegeben, dass ich den Kauf bei ihm getätigt hätte, da sein Angebot für das Gesamtpaket das beste war, inkl. die Airbags. Sonst hätte ich den Kauf auch bei einem anderen Händler tätigen können, der mir gleich zu Beginn zu verstehen gab, dass er den Wagen nicht mit den Airbags liefern könne.

Ich bin mir nun nicht sicher, was ich vom Händler als Entschädigung verlangen kann. Ich denke einfach, dass es mit der Rückerstattung des Aufschlages für die Airbags nicht getan ist, da er wie gesagt, gegenüber den Konkurrenzhändlern nicht sorgfältig genug abgeklärt hat und ich den Wagen unter diesen Umständen auch nicht unbedingt bei ihm gekauft hätte.

Vielen Dank für eure Ratschläge

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14 Antworten

Hast du mal die Preisliste vom Kauf und jetzt verglichen? Wenn es eine Änderung der Ausstattung zwischen Bestellung und Auslieferung gab, dann ist das so.

So ganz kann ich die Begründung vom Händler nicht glauben. Wenn es Unstimmigkeiten bei den gewählten Extras gibt, dann meldet sich der ''Großhändler'' auf jeden Fall bei dem regionalen Händler. Passiert leider, wenn man solche Bestellungen ''per Hand'' ausfüllt und es keine Software gibt, die entsprechende Konflikte aufdeckt.

Hab den Fall selbst schon gehabt, dass der Händler zu erst etwas bestellen wollte, was es gar nicht gab.

Eine Wandlung würde ich in dem Fall als sehr schwierig ansehen.

am 8. Oktober 2013 um 20:51

Die Frage, die Du Dir zuerst stellen solltest ist, ob Du das Auto auch ohne die fehlenden Airbags behalten möchtest. Wenn nein hast Du sicher das Recht auf Wandlung, da es explizit im Vertrag vereinbart war. Wenn Du den Wagen auch ohne nimmst, ist doch eine Kompensation absolut ok. Dein Dealer zeigt sich ja hier gesprächsbereit. Das hier ein Fehler passiert ist, keine Frage, das hätte Dir aber woanders auch passieren können.

Bei mir war es ähnlich, wenn auch nicht so gravierend. Mein Händler sagte mir, das Auto hätte TPMS-Sensoren, hat es aber nicht. Ich bin im Nachhinein froh darüber, da ich nun beim Reifenkauf viel Geld sparen kann.

Du musst selbst entscheiden. Wenn Dir aus Sicherheitsgründen die Airbags so wichtig sind, dann musst Du wohl ein anderes Modell wählen.

Rechtlich ist sicherlich nachzuweisen, das die Airbags für Dich der Kaufauslöser war, was machbar, aber nicht unproblematisch ist, da langwierig, wenn der Händler sich querstellt.

Ich persönlich würde die Kompensation wählen.

Gruß

Andre

warum hast du nicht nachforschung angestellt obwohl dir ein anderer händler mitgeteilt hat das es keine für hinten gibt.

noch eine frage, welche ausstattung hat dein Fahrzeug.

Hallo Günter,

ich habe den noch nicht, es wird ein EU Fahrzeug werden, bei dem die Bedienungsanleitun in

Tcheschisch ist

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=228114785&asrc=st

Kannst Du mit dem Link etwas anfangen?

Gruß

Hans- Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von alsu

Ich habe vor 2 Wochen unseren neuen i40 in der Garage abgeholt

Reden wir mit einem Schweizer? Dort ist die Bezeichnung Garage für Werkstatt üblich? Das sollten wir dann wegen evtl. Ratschläge schon wissen.

i40 hat ab "style" bei deutscher Spezifikation übrigens Seitenairbags hinten. Reden wir von einem EU-Fahrzeug?

 

 

Grüße Uwe

Zitat:

Original geschrieben von TeDie100

Hallo Günter,

ich habe den noch nicht, es wird ein EU Fahrzeug werden, bei dem die Bedienungsanleitun in

Tcheschisch ist

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=228114785&asrc=st

Kannst Du mit dem Link etwas anfangen?

Gruß

Hans- Jürgen

hier handelt es sich um den ix20, die Ausstattung bei einem EU-Fahrzeug ist meistens anders als bei der D- ausführung, es ist also nicht immer ein Schnäppchen.

Gruß

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 20:34

Wie du richtig vermutest, wurden die Seitenairbags hinten von Hand in den Kaufvertrag eingefügt. Ich nehme an, dass dies deshalb vom Lieferanten nicht aufgedeckt wurde.

Eine Wandlung möchte ich nicht, da ich nun bereits 7 Monaten auf den Wagen gewartet habe und sonst alles OK ist.

Danke aber für deine Hinweise.

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

Hast du mal die Preisliste vom Kauf und jetzt verglichen? Wenn es eine Änderung der Ausstattung zwischen Bestellung und Auslieferung gab, dann ist das so.

So ganz kann ich die Begründung vom Händler nicht glauben. Wenn es Unstimmigkeiten bei den gewählten Extras gibt, dann meldet sich der ''Großhändler'' auf jeden Fall bei dem regionalen Händler. Passiert leider, wenn man solche Bestellungen ''per Hand'' ausfüllt und es keine Software gibt, die entsprechende Konflikte aufdeckt.

Hab den Fall selbst schon gehabt, dass der Händler zu erst etwas bestellen wollte, was es gar nicht gab.

Eine Wandlung würde ich in dem Fall als sehr schwierig ansehen.

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 20:36

Ich möchte den Wagen behalten, das steht ausser Frage.

Die Frage ist einfach, wie hoch die Kompansation sein sollte. Eins zu eins, was ich dafür bezahlt habe oder mehr?

Besten Dank für Deine Hilfe

Alain

Zitat:

Original geschrieben von airlinetycoon

Die Frage, die Du Dir zuerst stellen solltest ist, ob Du das Auto auch ohne die fehlenden Airbags behalten möchtest. Wenn nein hast Du sicher das Recht auf Wandlung, da es explizit im Vertrag vereinbart war. Wenn Du den Wagen auch ohne nimmst, ist doch eine Kompensation absolut ok. Dein Dealer zeigt sich ja hier gesprächsbereit. Das hier ein Fehler passiert ist, keine Frage, das hätte Dir aber woanders auch passieren können.

Bei mir war es ähnlich, wenn auch nicht so gravierend. Mein Händler sagte mir, das Auto hätte TPMS-Sensoren, hat es aber nicht. Ich bin im Nachhinein froh darüber, da ich nun beim Reifenkauf viel Geld sparen kann.

Du musst selbst entscheiden. Wenn Dir aus Sicherheitsgründen die Airbags so wichtig sind, dann musst Du wohl ein anderes Modell wählen.

Rechtlich ist sicherlich nachzuweisen, das die Airbags für Dich der Kaufauslöser war, was machbar, aber nicht unproblematisch ist, da langwierig, wenn der Händler sich querstellt.

Ich persönlich würde die Kompensation wählen.

Gruß

Andre

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 20:38

Bei den anderen Händlern, war dies einfach nicht im offerierten Paket enthalten. Keiner hat mir explizit gesagt, dass dies nicht machbar sei.

Besten Dank für deine Antwort

Alain

Zitat:

Original geschrieben von Günter

warum hast du nicht nachforschung angestellt obwohl dir ein anderer händler mitgeteilt hat das es keine für hinten gibt.

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 20:40

Gut beobachtet, Uwe. Ich habe den Wagen bei einem Schweizer Händler bestellt und anscheinend wurde der Wagen schliesslich aus Oesterreich geliefert. Ich weiss also nicht, ob der die gleichen Spezifikationen hat wie ein i40 aus Deutschland.

Danke für deine Hilfe

Alain

 

Zitat:

Original geschrieben von Uwe XXL

Zitat:

Original geschrieben von alsu

Ich habe vor 2 Wochen unseren neuen i40 in der Garage abgeholt

Reden wir mit einem Schweizer? Dort ist die Bezeichnung Garage für Werkstatt üblich? Das sollten wir dann wegen evtl. Ratschläge schon wissen.

i40 hat ab "style" bei deutscher Spezifikation übrigens Seitenairbags hinten. Reden wir von einem EU-Fahrzeug?

 

 

Grüße Uwe

am 11. Oktober 2013 um 18:18

Zitat:

Original geschrieben von alsu

Ich möchte den Wagen behalten, das steht ausser Frage.

Die Frage ist einfach, wie hoch die Kompansation sein sollte. Eins zu eins, was ich dafür bezahlt habe oder mehr?

Besten Dank für Deine Hilfe

Alain

Zitat:

Original geschrieben von alsu

Zitat:

Original geschrieben von airlinetycoon

Die Frage, die Du Dir zuerst stellen solltest ist, ob Du das Auto auch ohne die fehlenden Airbags behalten möchtest. Wenn nein hast Du sicher das Recht auf Wandlung, da es explizit im Vertrag vereinbart war. Wenn Du den Wagen auch ohne nimmst, ist doch eine Kompensation absolut ok. Dein Dealer zeigt sich ja hier gesprächsbereit. Das hier ein Fehler passiert ist, keine Frage, das hätte Dir aber woanders auch passieren können.

Bei mir war es ähnlich, wenn auch nicht so gravierend. Mein Händler sagte mir, das Auto hätte TPMS-Sensoren, hat es aber nicht. Ich bin im Nachhinein froh darüber, da ich nun beim Reifenkauf viel Geld sparen kann.

Du musst selbst entscheiden. Wenn Dir aus Sicherheitsgründen die Airbags so wichtig sind, dann musst Du wohl ein anderes Modell wählen.

Rechtlich ist sicherlich nachzuweisen, das die Airbags für Dich der Kaufauslöser war, was machbar, aber nicht unproblematisch ist, da langwierig, wenn der Händler sich querstellt.

Ich persönlich würde die Kompensation wählen.

Gruß

Andre

Denke nur der Preis für die Airbags ist angemessen. Eine "Entschädigung" wäre nicht haltbar, da kein Schaden entstanden ist. Evtl. einigt man sich auf eine leicht aufgerundete Summe (Kulanz für die gute Kundenbeziehung).

Gruß

André

am 12. Oktober 2013 um 8:36

Ich denke aber schon, dass zu der Rückerstattung des Geldes für die Airbags, auch eine dem Fall angemessene Entschädigung zusteht. Der Händler ist offensichtlich seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und hat seinerseits den Bestell und Kaufvertrag nicht korrekt geprüft. Somit könnte man, wenn man wollte, sogar Verschleierung und arglistige Täuschung unterstellen. Denn es kann ja auch gut sein, dass der Händler es wusste, dass das Fahrzeug so nicht bestellbar ist und er dennoch nichts sagte, um den Kunden zum Kauf bei ihm zu bewegen. So einfach sollte sich der Händler das also nicht machen. Er ist letztlich der Fachmann und somit hat der Kunde ein Anrecht auf das Vertrauen zu Vertraglich zugesicherten Bedingungen. Sonst könnte ja jeder Händler ganz tolle Angebote, mit Super Ausstattung anbieten und hinterher sagen, „Ups, da habe ich mich wohl vertan!“ Und mit der Masche verkauft er dann mehr, als ein ehrlicher Händler, welcher von vornherein diese Lockangebote nicht macht. Und wenn es heißt, dem Kunden würde bei einer Wandlung kein Schaden entstehen, ist das auch nicht korrekt. Denn dem Kunden entstehen Ausfallzeiten welche er kompensieren muss, da er nicht verzugslos ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung hat. Somit sollte, sehr wohl eine Entschädigung erfolgen, selbst wenn dem Händler kein Vorsatz nachzuweisen ist. Getreu dem Motto, „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“

was für einen Hyundai i40 hast du eigentlich Comfort, Style oder Premium?Ab Style kann man das aufwärts dazu kaufen im Comfort ist es nicht möglich Welche Ausstattungslinie ist gekauft worden, ist es ein beziner, diesel automatik ..?

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