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Fahrzeugbrief Verbrand was nun???
Themenstarter
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Hallo Ich habe heute von einem Bekannte einen bmw e36 compact Geschenkt bekommen soweit so gut! das problem ist das, das Haus meines bekannten im Janur diesen jahres abgebrannt ist und somit auch der Fahrzeugbrief von dem e36 ! das auto hat er bis gestern den 21.12.09 noch gefahren und nun am 21.12.09 abgemeldet ! mein Frage ist nun folgene im Internet habe ich gelesen das man zur Zulassungsstelle gehen soll eine eidesstattliche Erklärung abgibt und halt nen neuen Fahrzeugbrief beanträgt aber der letzte Halter war ja mein bekannter stellen die einfach einen neuen Fahrzeugbrief auf meinen namen aus??? oder muss mein Bekannter den FahrzeugBrief neu beantragen??? |
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Fahre selbst...
Hi, die Erklärung für den verlorenen Brief kann nur der letzte Halter abgeben.
Wenn er das Fahrzeug gestern abgemeldet hat, hat er das allerdings schon getan.
Denn ohne diese Erklärung gibts keine Abmeldung.
Sollten die das ohne Erklärung gemacht haben, wäre das sehr seltsam.
Frag ihn nochmal. Zur Not geht vielleicht auch eine Erklärung des Vorbesitzers über den Verbleib des Briefs und eine Bestätigung des Brandes in Verbindung mit einer Schenkungserklärung.
Dann wird der alte Brief "aufgeboten" und ein neuer ausgestellt. Da das vermutlich noch die alte Briefform war, wäre jetzt auf jeden Fall ein neuer Brief fällig geworden. Von den Kosten also egal.
2xwie von den Kosten egal?
Vialle LPI was sonst !
Kenn mich damit jetzt nicht aus,aber würde da so machen:
Eidesstattliche Erklärung von deinem Bekannten, und nen Dokument von der Versicherung,Feuerwehr,Polizei oder so,das man das mit dem Brand halt bestätigt bekommt.
Denke das sollte reichen.
Aber wir können ja auch mal auf den Martin warten,der sollte das genau wissen
Xenon-Blender :-)
naaa gut...
Wenn die eV abgegeben wurde, bedarf es keinerlei nachweis mehr, ob da ein hausbrand o.ä. stattgefunden hat. Da könnten auch Aliens gelandet sein und den mitgenommen haben, spielt keine rolle, weg ist weg und daher muss die eV erbracht werden.
Dass er ihn abmelden konnte, wundert mich ehrlich gesagt, denn dies dürfte - wenn sich die Zulassungsstelle an die Regeln hält - nicht möglich sein, da hierfür zwingend der Brief erforderlich ist.
Hat er den nicht, kann er nicht abmelden und hätte an dieser Stelle bereits die eV abgeben können/müssen.
Die Aufbietung selber dauert minimum 6-8Wochen, in dieser Zeit kann der Wagen auch noch nicht abgemeldet werden.
Von den Kosten ist es jedoch in keinster weise egal, denn die Aufbietung schlägt ordentlich zu Buche....genaue Preise kann ich nicht nennen, das handhabt jede Zulassungsstelle individuell.
1xFahrzeugbrief Verbrand was nun???
Also hab noch mal mit meim Bekannten gesprochen er hat keine EV Abgeben müssen weil er wohl den EU Brief "Hatte" die sache ist nur muss/kann ich die EV abgeben oder muss das der letzte Halter also mein Bekannter machen?
HAllo, bei meinem ersten BMW hatte der Händler den Brief verloren gehabt, und überreichte mir nur eine Kopie von diesen,
bei der Zulassung gab es aber keine probleme oder erhöhte kosten es wurde lediglich die Fahrgestellnr überprüft usw.
Die Vorbesitzer jedes fahrzeuges können auch ohne brief nachvollzogen werden da diese daten schon allein wegen krimaltätsgründen gespeichert sind und wenn er die da nen Kaufvertrag mitgibt und sonst das Fahrzeug nicht als gestollen gemeldet ist wird der sachbearbeiter zwar mißtraurisch gucken aber letzendlich könnt das klappen.
wenn ich du wär, würd ich einfach hinfahren und versuchen anzumelden, wenns nicht klappt, dann werden die es dir sagen warum und wie du es weiter handhaben sollt. mfg
Fahre selbst...
Die Kosten der Aufbietung hatte ich vergessen, stimmt (sind bei uns ca 30€).
Verstehe ich auch nicht, wie er abmelden konnte ohne eine Verlusterklärung abzugeben.
Bei uns geht das Abmelden ohne Brief oder Schein, allerdings nur bei gleichzeitiger Abgabe der Verlusterklärung durch den letzten Halter.
Danach läßt sich das Fahrzeug auch wieder anmelden. Allerdings wird der neue Brief erst ausgestellt, wenn die Aufbietungszeit (wie schon geschrieben 6-8Wochen) abgelaufen ist. Die wird sich auch mit einem Brandnachweis nicht verkürzen lassen, da ja nicht bewiesen ist, dass der Brief auch in dem brennenden Haus war.
Zulassungsstelle anrufen ist die einfachste Möglichkeit deren Wünsche zu erfahren