ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeugbrief und Zulassung immer noch nicht erhalten

Fahrzeugbrief und Zulassung immer noch nicht erhalten

Themenstarteram 2. März 2015 um 11:40

Hallo liebe MotorTalk- Community,

nach einigen Internetrecherchen, habe ich mich nun entschlossen persönlich meine Problematik zu schildern und zwar folgende...

Vor gut zwei Wochen hat mein Freund über ein Autohaus seinen Kia Pro_Ceed gekauft. Vertrag, alles unterschrieben und das Autohaus wollte der Bank, wo Fahrzeugbrief und Zulassung hinterlegt sind Bescheid geben, sodass dies sobald los geschickt werden konnte und wir das Auto abholen können (Fahrtzeit zum Autohaus: 3h). Doch auch nach einer Woche kam keins von beidem an, es hieß jedoch vom Autohaus, dass wir das Auto trotzdem schon bezahlen und abholen können und die restlichen Papiere dann sofort nach Eintreffen weitergeschickt werden.

Also haben wir eine Woche nach Kaufvertrag per Überführungskennzeichen, den Gebrauchtwagen beim Autohaus bar bezahlt und abgeholt, in der Hoffnung dass Fahrzeugbrief und Zulassung schon bald folgen.

Jetzt sind schon 2 Wochen vergangen und das Auto steht hier in der Garage, Fahrzeugbrief und Zulassung sind immer noch nicht beim Autohaus und die Bank behauptet beides schon längst abgeschickt zu haben.

Das nächste Problem was hinzu kommt, ist, dass unser altes Auto kein TÜV mehr bekommt, schon 4 Wochen über den Termin und somit ab nächste Woche nicht mehr fahrtüchtig ist.

Ich würde mich sehr über schnelle Antworten freuen, was man nun am besten in unserer Situation tun kann.

Mahnung an Autohaus schicken? Alles neu beantragen, Leihwagen nehmen und das Autohaus über Schadensersatz informieren?

Ich habe bereits gelesen, dass das Neubeantragen von Fahrzeugschein und Zulassung wegen der eidesstattlichen Versicherung bis zu 8 Wochen dauern kann, solange wollten wir eigentlich nicht warten...

Bitte um Hilfe!

Mit freundlichem Gruß

Angie

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Fehler über Fehler. Zunächst einmal: das alte Auto kannst Du auch ohne gültigen TÜV weiter nutzen. Strafe kostet es erst ab dem dritten Monat.

Du selber kannst den Brief nicht aufbieten. Das kann nur das Autohaus als letzter Besitzer. Dazu sind sie auch verpflichtet, wenn der Brief verloren ist. Wenn er denn verloren ist. Du kannst eigentlich nur einen Anwalt nehmen, der das Autohaus schnellstens in Verzug setzt und denen alle entstehenden Kosten aufbürdet. Nötigenfalls könntet Ihr vom Kauf zurücktreten.

Es ist übrigens nicht üblich, dass auch der FZ-Schein (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) auf der Bank liegt. Ich vermute, dass hier nicht nur ein Fehler vorliegt.

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Dann muss sie solche Informationen unterlassen wenn sie dazu keine Kommentare wünscht.

Für den Kauf ist es unerheblich ob ihr Fahrrad nen Platten hat oder die Monatskarte für den Bus bald endet.

Und wer mit einem Fahrzeug durch die Gegend fährt das wissentlich nicht durch den TÜV kommt, stellt einfach eine Verkehrsgefährdung da.

Wenn der TÜV schon 4 Wochen abgelaufen ist, und der neue Wagen erst vor 2 Wochen gekauft wurde, hätte man einfach früher einen Neuen kaufen müssen. Denn das der TÜV abläuft ist klar erkennbar und auch die Mängel scheinen ja nicht unbekannt zu sein, somit war der Zeitpunkt klar.

Blödsinn.

Die Frage war klar gestellt.

Dann könnte man ja nebenbei auch gleich über Kia herziehen.

Themenstarteram 2. März 2015 um 20:32

Zitat:

@AcJoker schrieb am 2. März 2015 um 21:09:19 Uhr:

Dann muss sie solche Informationen unterlassen wenn sie dazu keine Kommentare wünscht.

Diese Information habe ich lediglich erwähnt, da es durchaus erheblich sein kann, wenn man einen Mietwagen beantragen muss, weil das neue Auto durch fehlenden Fahrzeugbrief nicht gefahren werden kann.

Spielt jedoch in meiner Problematik die kleinste Rolle und ich habe auch nicht um Stellungnahme zum TÜV oder alten PKW gebeten.

Es spielt, wie schon gesagt, keine Rolle ob deine Monatskarte für den Bus abläuft oder dein aktuelles Fahrzeug (das bei dem Kauf ja scheinbar nicht eingetauscht wurde, also auch nichts mit dem Vertrag zutun hat) keinen TÜV mehr hat.

Zumal der TÜV ja schon 2 Wochen abgelaufen war als der Neue gekauft wurde. Darauf kann man sich also nicht berufen.

Oder wurde ein bindender Liefertermin vertraglich festgehalten?

Der Wagen wurde ohne Papiere in der Hand bezahlt und abgeholt. Das ist die eigene Schuld. Warum macht man sowas überhaupt?

Hätte man dies nicht getan, hätte man einfach vom Vertrag zurücktretten können. Keine Ware, keine Bezahlung, kein Vertrag.

Hätte, hätte, Fahrradkette :rolleyes::rolleyes: Man kann nicht einfach nach Lust und Laune "von einem Vertrag zurücktreten". Noch sind Verträge auch in D grundsätzlich bindend und lösen sich nicht plötzlich in Wohlgefallen auf. Dennoch trägt dieses schlaue Hinterherreden von dir überhaupt nicht zum aktuell im Raum stehenden Problem bei. Im Moment kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden mangels Papiere und diesen Umstand will man schnellstmöglich beseitigen.

Hi noch mal,

Zitat:

Da steht kein Gerichtsvollzieher im Autohaus, das wird von der Post mittels Postzustellungsurkunde

...doch, genau dafür bezahlst Du ihn. Natürlich einen Gerichtsvollzieher vor Ort (telefonischer Kontakt reicht). Es ist ein zivilrechtliches Geschäft. "Irgend etwas" zugestellt zu haben, das dokumentiert auch die Post. Für den Inhalt der Zustellung bürgt aber nur der Gerichtsvollzieher. Und er geht auch persönlich hin und knöpft sich den Adressaten persönlich vor - das darf er, und das tut er auch.

Das brauchen wir nicht auszudiskutieren, das ist kein Gesetz. Diese Dienstleistung kannst Du mit ihm vereinbaren (und die Dienstleistung natürlich bezahlen). Das Schöne an der Sache ist, dass ein Gerichtsvollzieher günstiger ist, als ein Kurierdienst :-)

Ich habs getan, und schreibe das nicht vom Hörensagen. Bzw. ich habs nicht getan, weil der Schuldner eingeknickt ist, aber der Gerichtsvollzieher stand parat und wäre am nächsten Tag in meinem Auftrag gestartet. Schriftstück, Preis und Termin waren bereits im persönlichen Telefongespräch und per Email festgelegt. Es hat nur eine Überweisung und ein "go" gefehlt...

FG

Zitat:

@där kapitän schrieb am 2. März 2015 um 17:27:01 Uhr:

Die Post ist aber nicht geeignet, förmliche Zustellungen zu machen. Das muss immer eine Amtsperson sein und die muss persönlich übergeben, um den nicht mehr vorhandenen "Anscheinsbeweis" (=Brief wurde eingeworfen: Dokument wurde zugestellt) auszugleichen.

Es gibt auch Leute, die sowas wissen und auf den Trick nicht reinfallen.

Da täuschst du dich aber.

Meinst du der Gerichtsvollzieher fährt für die 10,- Gebühr daß das ganze kostet direkt zum Delinquenten??

Google mal nach Postzustellungsurkunde (das Produkt kann nur von Behörden bestellt werden, und genau das macht der Gerichtsvollzieher).

EDID: Wie ich gerade sehe wurde das ja schon richtig gestellt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 2. März 2015 um 18:04:10 Uhr:

Und dass die ZB I auch bei der Bank liegt, wenn die ZB II schon dort liegt, ist bei einem abgemeldeten Fahrzeug ja nur logisch.

nein, das ist eher überhaupt nicht logisch. Die ZB II liegt dort als Sicherung, wenn das KFZ zur Kreditsicherung übereignet wurde. Die ZB I hat eine solche Sicherungsfunktion überhaupt nicht. Die bleibt im Besitz des Fahrzeugnutzers, der ja verpflichtet ist, diese mitzuführen. Wird jetzt das FZ abgemeldet, wird die ZB I entwertet und dem Abmelder wieder ausgehändigt. Dann bleibt sie üblicherweise beim Fahrzeug bzw. beim Besitzer. Eine Bank hat kein Interesse daran, der logistische Aufwand des Versendens und Zuordnens wäre auch viel zu groß.

Ja, nur du kennst dich aus, alle anderen haben Unrecht :rolleyes: Sag doch bitte auch noch den ganzen Banken Bescheid, dass ihre Vorgehensweise ja total doof und falsch ist, weil du das viel besser weißt :rolleyes:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 2. März 2015 um 18:04:10 Uhr:

Zitat:

@där kapitän schrieb am 2. März 2015 um 17:27:01 Uhr:

Die Post ist aber nicht geeignet, förmliche Zustellungen zu machen. Das muss immer eine Amtsperson sein und die muss persönlich übergeben, um den nicht mehr vorhandenen "Anscheinsbeweis" (=Brief wurde eingeworfen: Dokument wurde zugestellt) auszugleichen.

Sorry, aber das ist schlicht falsch. Ob und wie zugestellt wird, richtet sich nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen und den Zustellungsgesetzen der Länder. Da ist klipp und klar geregelt, was geht und da ist die PZU eigentlich DAS Mittel der Wahl, wird tausendfach jeden Tag in Deutschland so praktiziert.

Stimmt, das war landesabhängig geregelt. Sorry für meinen Einwurf. Ich lese das noch mal nach... ;)

cheerio

Zitat:

@azrazr schrieb am 2. März 2015 um 23:52:29 Uhr:

 

...doch, genau dafür bezahlst Du ihn. Natürlich einen Gerichtsvollzieher vor Ort (telefonischer Kontakt reicht). Es ist ein zivilrechtliches Geschäft. "Irgend etwas" zugestellt zu haben, das dokumentiert auch die Post. Für den Inhalt der Zustellung bürgt aber nur der Gerichtsvollzieher. Und er geht auch persönlich hin und knöpft sich den Adressaten persönlich vor - das darf er, und das tut er auch.

Lies dich halt einfach mal zumindest grob ins Thema ein:

http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/willenserklaerungen/

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 3. März 2015 um 12:09:33 Uhr:

Sag doch bitte auch noch den ganzen Banken Bescheid, dass ihre Vorgehensweise ja total doof und falsch ist,

ich kenne keine einzige Bank, die jemals eine ZB I hätte haben wollen. Aus den beschriebenen Gründen ist das auch komplett sinnfrei. Bei zugelassenen Fahrzeugen ist sie eh beim Besitzer. Was sollte der Sinn sein, nur wenn ein FZ temporär abgemeldet wird, die dann entwertete ZB I einzufordern?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. März 2015 um 13:07:49 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 3. März 2015 um 12:09:33 Uhr:

Sag doch bitte auch noch den ganzen Banken Bescheid, dass ihre Vorgehensweise ja total doof und falsch ist,

ich kenne keine einzige Bank, die jemals eine ZB I hätte haben wollen. Aus den beschriebenen Gründen ist das auch komplett sinnfrei. Bei zugelassenen Fahrzeugen ist sie eh beim Besitzer. Was sollte der Sinn sein, nur wenn ein FZ temporär abgemeldet wird, die dann entwertete ZB I einzufordern?

Du kennst vielleicht keine. Hätte ich gewusst, dass dies mal ein Streitpunkte bei MT wird, hätte ich eine Strichliste geführt. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass auf dieser Liste Striche gewesen wären ;)

Im Jahr bekommen wir ca. 1000 ZUB II von den Banken zugesandt und dabei kommt einfach immer wieder vor, dass auch Banken im Besitz der ZUB I + II sind, wenn es sich um ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug handelt. Wen störts ?

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 2. März 2015 um 22:40:11 Uhr:

Hätte, hätte, Fahrradkette :rolleyes::rolleyes: Man kann nicht einfach nach Lust und Laune "von einem Vertrag zurücktreten". Noch sind Verträge auch in D grundsätzlich bindend und lösen sich nicht plötzlich in Wohlgefallen auf. Dennoch trägt dieses schlaue Hinterherreden von dir überhaupt nicht zum aktuell im Raum stehenden Problem bei. Im Moment kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden mangels Papiere und diesen Umstand will man schnellstmöglich beseitigen.

Stimmt, es bringt überhaupt nichts hier zu erklären das man keinen Schadenersatz verlangen kann weil das aktuelle Fahrzeug 2 Wochen vor kauf des Neuen zum TÜV gemusst hätte und nun anstatt 2 Wochen schon 4 Wochen ohne TÜV gefahren wird.

Dann mal viel Spaß mit solchen Ideen wenn man dem Autohaus damit droht dies über einen Anwalt einzuklagen.

Da rückt man sich gleich ins rechte Licht.

Im übrigen kann niemand hier den Prozess Beschleunigen.

Die Wege das Fahrzeug nun zuzulassen sind eigentliuch logisch, und hier auch schon direkt erklärt wurden.

Die Papiere müssen her, dafür ist das Autohaus zuständig, tut sich nichts, muss man eben einen Anwalt einschalten der entsprechend Druck macht.

Zitat:

@Matsches schrieb am 3. März 2015 um 13:02:46 Uhr:

Zitat:

[...]

Lies dich halt einfach mal zumindest grob ins Thema ein:

http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/willenserklaerungen/

Der Gerichtsvollzieher hat mir zugesagt, persönlich vorbeizugehen. Aber seis drum - ob persönlich oder per Post: die wirksame Zustellung ist in allen Fällen mitsamt Inhalt dokumentiert, das ist das Wichtigste.

FG

...großes Quotechaos... Sorry... Keine Ahnung, woher das kommt. Das "quote"-Zeichen ist nicht HINTER meinem Posting...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeugbrief und Zulassung immer noch nicht erhalten