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Fahrzeugbezogenes Serviceblatt A und B - Bitte um Ergänzung

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Fahrzeugbezogenes Serviceblatt A und B - Bitte um Ergänzung

Themenstarter

Nachdem ich mit zwei MB-Werkstätten gesprochen habe, wie man zum einen den Service A und B als Dokument im Serviceheft sicherstellen und zum anderen eigene Leistungen bzw. Vorleistungen von freien Werkstätten einbringen kann, habe ich mal 2 Servicepläne für den W220 zusammengestellt.

 

Die entsprechen den Plänen für unsere A- und C-Klassen. Was selbst gemacht wurde wird abgehakt, den Rest macht die Werkstatt. Die von mir konsultierten MB-Werkstätten hätten damit kein Problem.

 

Über Ergänzungen (z.B. Servoöl, Bremsbelag-/Bremsscheibenverschleißgrenze) würde ich mich freuen. Hilfreich wären Hinweise auf Servicemaßnahmen, die durch das Fahrzeug selbst (zustandsorientiert statt über starre Fristen) über SD gemeldet werden.

 

Widersprüchlich ist der Kühlmittelwechsel. Laut Serviceheft ist alle 3 Jahre und ebenfalls bei mehr als 250000km/15 Jahren ein kompletter Kühlmittelwechsel vorzunehmen??

 

Serviceblatt A

 

Serviceblatt B


RuedigerV8 RuedigerV8

Mercedes S500 4MATIC Gas

ich gönne mir den Luxus von 2 AW, bei jedem Assyst das Schiebedach pflegen zu lassen.

 

Kühlwasser habe ich gewechselt, aber da reichen meiner Ansicht nach auch locker 5 Jahre.

 

Dann wäre da noch der Wechsel des Öls im Verteilergetrieb und den beiden Differenzialen, über die Zeit/Laufleistung könntde man diskutieren.

 

lg Rüdiger:-)


Mich stört etwas der Ausdruck "permanent"

- ist als Eigenleistung zu verstehen, daher von keinem abzuarbeiten :eek:

(Ersatz = permanente Eigenleistung)

oder

- ist ja eh immer Teil eines Services, soll/muss also immer gemacht werden.

(wie allerdings auch vieles andere)

dann ist der Wechsel der Wischerblätter aber ein permanenter Geldverbrenner :D

 

eine gute Idee ..... :)

Gruetzi :cool: Miteinand


Themenstarter

Alle Servicepunkte sind ja in erster Linie Sichtkontrollen - und die erfolgen bei bestimmten Dingen wie Luftdruck, Scheibenwischer und Innenbeleuchtung nahezu permanent während des Betriebes und nicht erst zu irgendeinem laufleistungs- oder terminbestimmten Zeitpunkt.

 

Was wäre denn ein treffenderer Ausdruck an dieser Stelle?

 

Ist denn jemand in der Lage den Widerspruch mit dem Kühlmittel aufzulösen?


RuedigerV8 RuedigerV8

Mercedes S500 4MATIC Gas

Zitat:

Original geschrieben von Bullethead

Ist denn jemand in der Lage den Widerspruch mit dem Kühlmittel aufzulösen?

So, grade nachgeschaut, da ich mir zwar sicher war, aber es nicht ohne Prüfung posten wollte:

 

In meinem Serviceheft (Redaktionsschluß 01.04.2002) gibts keinen Widerspruch.

 

Bei "3 Jahren" ist bei mir unter "S-Klasse" kein Punkt in der Liste.

 

Nur bei "15 Jahre/250.000 km" ist bei mir der Kühlwasserwechsel vorgesehen.

 

 

lg Rüdiger:-)


  • 1x
Themenstarter

Fahrzeugbezogenes Serviceblatt A und B - Bitte um Ergänzung

Mein Serviceheft ist von 04/03.

 

Die Positionsnummer oder wie immer die heißt ist in beiden Fällen die 2080. Die 3 Jahre sind für G-, M-, S-, SLK- und CL-Klasse markiert. Die 250.000k/15 Jahre sind für die A-, C-, S-, SLK-, CLK-, SL- und CL-Klasse markiert. Der Widerspruch existiert also für S-, SLK- und CL- Klasse.

 

Ich finde es schon seltsam genug, dass das generell an einem Typ festgemacht wird. Wenn schon Unterschiede sehe ich die eher bei den unterschiedlichen Motoren und den eingesetzten Hilfs-Aggregaten wie Wasserpumpe oder Wärmetauscher.

 

Nachdem ich im Sommer 2011 die Kühlflüssigkeit bei unserem W168 gewechselt habe, tendiere ich zu 250.000km/15 Jahre. Das Zeugs in der A-Klasse sah nach 12 Jahren und 120.000km wie neu aus.

 

Jetzt wären noch die Verschleißgrenzen der Bremsteile interessant.


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