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Fahrzeug gekauft und Brief beim Insolvenzverwalter

Fahrzeug gekauft und Brief beim Insolvenzverwalter

Themenstarter

Hallo,

 

Vielleicht kann hier jemand helfen, ich habe einen Audi A4 mit wirtschaftlichen Totalschaden gekauft, der Verkäufer versichert mir den Brief nachzusenden, jetzt hat er mir gesagt das er Insolvent ist und der Insolvenzverwalter den Kfz Brief hat, besteht die möglichkeit das ich den Brief erhalten? Soweit ich weiss hat der Mann eine Menge Schulden.


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Wenn der Verkäufer im Insolvenzverfahren ist, der Insolvenzverwalter noch den Brief hat, ist die Frage, ob der Verkäufer den Wagen überhaupt verkaufen durfte. Der Insolvenzverwalter hat das Autochen offenbar beschlagnahmt, zur Masse gezogen, um die Schulden damit zu decken.

 

Fragwürdige Angelegenheit.

 

Schau mal hier nach.

 

www.insolnet.de

 

oder

 

www.insolvenzbekanntmachungen.de

 

da kannst Du herausfinden wer Insolvenzverwalter ist, etc. und Dich mit diesem in Verbindung setzen.

 

Meiner Kenntnis nach hat der Verkäufer etwas getan, was er nicht tun darf. Das Geld für den Verkauf hat eigentlich der Insolvenzverwalter zu bekommen.

 

Ob hier ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt, will ich an dieser Stelle nicht kommentieren und auch nicht darüber nachdenken.


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BMW320ie46 BMW320ie46

A5 Sportback

wenn der Verkäufer das Fahrzeuges während des laufenden Insolvenzverfahrens verkauft hat und der Brief beim Insolventverwalter ist, dann hat er sich wegen Betruges strafbar gemacht. Dein Geld ist weg und das Auto auch. Darfst dich in die lange Liste der Gläubiger einreihen. Musst nach Rücksprache mit dem Insolventverwalter natürlich sofort Anzeige erstatten. Wem hast du das Geld gegeben/überwiesen?? Dem Insolvenzverwalter oder in Bar an den Typen gegeben??

 

Sorry, selbst schuld. Geld ist vermutlich weg. Hatten hier vor kurzen schon jemand der ein Wagen ohne Brief gekauft hat. Dieser hatte aber Glück. Allerdings hatte das nichts mit solchen harten Hintergründen zutun.


Ich bin juristischer Laie, aber ich denke, Eure Meinungen sind überholt:

Seit es die Zulassungsbescheinigungen gibt, sind diese KEIN Eigentumsnachweis mehr - das steht sogar drauf. Wer den "Brief", also die Zulassungbescheinigung Teil II hat, hat keinen Einfluss auf das Eigentum.

Und je nach dem Zeitpunkt der Insolvenz hat der TE selbstverständlich Eigentumsrechte an dem Fahrzeug erlangen können. Sogar wenn der Verkäufer den Wagen nicht hätte verkaufen dürfen, kann das durchaus so sein.

Der TE wird vermutlich nur den Insolvenzverwalter um die Herausgabe der ihm zustehenden Papiere bitten müssen und das war es dann.

Wenn der Insolvenzverwalter die Papiere nicht herausgeben möchte, weil er die Rechtswirksamkeit des Verkaufs aus welchen Gründen auch immer anzweifelt, dann ist natürlich der Gang zum Anwalt angesagt.

 

Gruß Michael


Mal ganz ruhig, nur weil der Brief beim Verwalter ist, heisst es nicht, dass das Geld o.ä. weg ist - die Materie ist durchaus komplizierter als sie hier scheinbar dargestellt wird - es gibt einige Möglichkeiten an den Brief zu kommen. Wenn der Schuldner das Geld aus dem Verkauf nicht herausgibt kann er dadurch seine Restschuldbefreiung versagen. Darüber hinaus kannst du deine Forderung aus unerlaubter Handlung 302 InsO anmelden und die würde dann eh nicht von der Restschuldbefreiung umfasst - die Anmeldung sichert dir entsprechend einen Titel, aus dem du dann Jahrzehnte vollstrecken kannst. Soviel zum worst case. In der Regel stellt sich derartiges oft unproblematischer dar als angenommen. Wann hast du ihm das Geld gegeben und wieviel Zeit war zwischen Zahlung und InsOmitteilung?! - Wie mein Vorredner schon mitteilte auf insolvenzbekanntmachungen.de kannst du entsprechend rausfinden seit wann insolvent etc. - und setz dich auf jeden Fall mit dem Verwalter in Verbindung.


Fahrzeug gekauft und Brief beim Insolvenzverwalter

Wer steht denn als Verkäufer im Vertrag? Privatperson oder das Unternehmen des Verkäufers? Steht im Vertrag "ohne Rechte Dritter"?

Welche Rolle spielt der Verkäufer im Unternehmen? ist er GF? Oder handelt es sich um eine Privatinsolvenz?


generell:

 

verloren ist nichts, betrachte den Zeitpunkt des erwerbs und der Insolvenz:

 

1)sollte er das Fahrzeug vor der Insolvenz verkauft haben sind auch die Rechte auf dich übergegangen und der Verwalter muss ihn rausgeben, da er dem Schuldner zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gehört hat.

2)sollte es nach der Insolvenz erfolgt sein, kannst du es auch mit einer Herausgabe versuchen, sollte sich der Verwalter weigern und auf sein Recht verweisen, kannst du wie gesagt einen Titel erwirken und er würde halt von der Restschuld nicht befreit, das riskiert keiner, da dies ja der Grund ist warum man in die Insolvenz geht, um die Schulden loszuwerden.

 

Generell: das Geld ist weg, weder Schuldner noch Verwalter werden die Geld erstatten...du musst um das Fahrzeug kämpfen.


aber auch nur oberflächlich generell - hier sind ja nicht unerheblich anfechtungsfristen bereits für einen großen zeitraum vor insolvenzantragstellung zu beachten...


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