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Fahrzeug erworben, hatte Unfallschäden, arglistige Täuschung?

Themenstarteram 26. November 2015 um 14:50

Hallo Motor-Talk Community!

Ich brauche euren Rat oder vielleicht hat auch schon jemand ein ähnliches Problem gehabt und kann mir mit seiner Erfahrungweiterhelfen.

Ich habe bei einem Autohändler einen Audi A3 erworben.

Im Kaufvertrag wurde angegeben, dass er einen "Parkschaden" hatte - demnach ein Unfallfahrzeug ist. Der Schaden, laut Händler, bezieht sich lediglich auf Lackschäden an der hinteren rechten Tür und am hinteren rechten Stoßfänger. Dieser Schaden wurde bei VW/Audi repariert.

Ich habe nun den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vorab per Post bekommen. Das Auto steht momentan noch beim Händler.

Mit Brief und Schein bin ich zu meinem Freundlichen gegangen und habe gefragt, was er über meinen neuen in der Historie einsehen kann.

Er sagte mir nun, dass der A3 nicht nur eine Beschädigung an der hinteren rechten Tür und am hinteren rechten Stoßfänger hatte, sondern dass die Tür sogar ausgetauscht wurde und auch an der vorderen rechten Tür nachlackiert wurde.

Da scheint doch ein größerer Schaden, als ein Parkrempler stattgefunden zu haben oder?

Dazu kommt noch, dass er vorher bereits einen weiteren Unfall gegeben haben muss, da der vordere Stoßfänger und der Stoßfänger vorne links ebenfalls repariert bzw. nachlackiert worden sind.

Meine Frage ist: komme ich aus dem Kaufvertrag (den ich bereits Unterschrieben habe) wegen arglistiger Täuschung wieder raus? Ich habe den Vertrag mit dem Wissen unterschrieben, dass der Wagen einen Parkschaden hatte. Nicht dass er noch weitere bzw. schwerere Schäden hatte.

Hätte ich das erfahren, dann hätte ich dem Vertrag nicht zugestimmt.

Könnt ihr mir da bezüglich der Rechtslage weiterhelfen oder hatte jemand schon einmal eine ähnliche Situation?

Würdet ihr einen Rechtsanwalt einschalten?

Danke für eure Antworten!

Grüße,

Jan

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jantrax schrieb am 26. November 2015 um 18:03:48 Uhr:

Wenn es ein Parkschaden sein sollte, dann kann ich mir nur vorstellen, dass da jemand mit 50 Sachen in die Seite gefahren ist um die Tür so zu zerstören, dass sie direkt getauscht werden musste ...

Nun, ich werde ihn morgen zur Rede stellen und versuchen den Preis neu zu verhandeln. Obwohl mir ein kompletter Rücktritt wirklich lieber wäre, ... aber wahrscheinlich lässt er sich auf keine der beiden Optionen ein.

Quark (sorry!). - Stell Dir einfach beispielhaft vor, jemand wollte mit 1 km/h und voll eingeschlagener Lenkung "gerade noch so" an Deinem Wagen vorbeirangieren - was leider nicht geklappt hat: Die Vordertür bekommt dabei einen Kratzer, die Hintere wird unglücklich nach innen gedrückt. Die Stoßstange kann ein ganz anderer Schadensfall gewesen sein. Schau halt noch einmal GANZ genau die B-Säule an. Wenn da ein Schaden zu erkennen ist, würde ich versuchen vom Vertrag zurückzutreten.

Wer sagt denn überhaupt, dass der Händler mehr wusste als er behauptet? Der Vorbesitzer hatte ja durchaus auch ein Interesse daran, den Schaden "kleinzureden".

Den Preis nachzuverhandeln ist sicher eine gute Idee. Zumindest käme es auf einen Versuch an. Auf einen juristischen Streitfall würde ich es aber nicht ankommen lassen, denn es wird schwer sein, dem Händler Vorsatz nachzuweisen und Du wusstest ja, dass es Vorschäden gab. Hättest also auch früher recherchieren können. Jetzt steht Deine Unterschrift auf dem Papier...

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Als erstes würde ich den Händler damit konfrontieren was er dazu sagt.

Entweder nimmt er das Auto zurück oder du musst den Rechtsweg einschlagen.

Themenstarteram 26. November 2015 um 15:24

Zitat:

@klamann15 schrieb am 26. November 2015 um 16:02:20 Uhr:

Als erstes würde ich den Händler damit konfrontieren was er dazu sagt.

Entweder nimmt er das Auto zurück oder du musst den Rechtsweg einschlagen.

Danke für deine Antwort! :)

Ich vermute, dass er mir dann sagen wird: Oh, das habe ich ja gar nicht gewusst!

Und das Problem ist, dass ich ihm nachweisen muss, dass er von den Unfällen gewusst hat, oder?

Allerdings habe ich gelesen, dass Autohändler eine "Hinweispflicht" auf möglichen Unfallschaden bei nachlackierten Fahrzeugen haben: " ... Ein Kfz-Händler ist vor der Weiterveräußerung eines Gebrauchtwagens verpflichtet, das Fahrzeug - mindestens - durch eine einfache Stichtprüfung, bei der Nachlackierungen festgestellt werden, auf mögliche Unfallschäden zu untersuchen ... "

Quelle

Demnach hätte er ja einen weiteren Schaden feststellen müssen, bzw. ist seiner "Sichtprüfung" nicht nachgekommen.

Hm ... :(

Heute repariert keiner mehr, wenn die gegnerische Versicherung zahlt. Warum sollte es also kein Parkschaden gewesen sein?

Viel wichtiger ist doch die Frage, oder einer der Schäden irgendwelche noch vorhandenen Folgen hatte. Bei der Tür ist es leicht nachprüfbar, ob drumrum alles OK ist. Ob der Stoßstangenhalter zerknautscht und notdürftig hingedengelt ist, ist natürlich schwerer zu erkennen. Aber wenn darüber eine Historie bei einer Vertragswerkstatt besteht, darfst Du davon ausgehen, dass alles fachgerecht getauscht wurde.

Ich würde lieber einen Wagen mit getauschter Tür kaufen als einen, der eine rostige Tür hat - die vielleicht original ist.

Mach Deine Entscheidung lieber am Zustand des Wagens fest als an der Tatsache, dass der Händler in seiner Beschreibung untertrieben hat.

Was spricht meiner Meinung dagegen ein Auto mit fachgerechter Reparatur zu kaufen?

Wie alt ist denn der A3 und was hast du bezahlt?

Wenn es ein fast neues Auto oder ein Jahreswagen wäre konnte ich es evtl. verstehen.

Themenstarteram 26. November 2015 um 17:03

Zitat:

@sprintasport schrieb am 26. November 2015 um 17:04:42 Uhr:

Heute repariert keiner mehr, wenn die gegnerische Versicherung zahlt. Warum sollte es also kein Parkschaden gewesen sein?

Viel wichtiger ist doch die Frage, oder einer der Schäden irgendwelche noch vorhandenen Folgen hatte. Bei der Tür ist es leicht nachprüfbar, ob drumrum alles OK ist. Ob der Stoßstangenhalter zerknautscht und notdürftig hingedengelt ist, ist natürlich schwerer zu erkennen. Aber wenn darüber eine Historie bei einer Vertragswerkstatt besteht, darfst Du davon ausgehen, dass alles fachgerecht getauscht wurde.

Ich würde lieber einen Wagen mit getauschter Tür kaufen als einen, der eine rostige Tür hat - die vielleicht original ist.

Mach Deine Entscheidung lieber am Zustand des Wagens fest als an der Tatsache, dass der Händler in seiner Beschreibung untertrieben hat.

Wenn es ein Parkschaden sein sollte, dann kann ich mir nur vorstellen, dass da jemand mit 50 Sachen in die Seite gefahren ist um die Tür so zu zerstören, dass sie direkt getauscht werden musste ...

Gut, die gegnerische Versicherung zahlt den Austausch. Aber warum wird dann nicht ebenfalls der Stoßfänger getauscht sondern "nur" die Tür.

Ich finde es ist einfach eine Sauerei, dass er mir diese ganzen weiteren Schäden verschwiegen hat.

Noch vorhandene Folgen kann ich erst im Nachhinein feststellen, wenn die eine oder andere Reparatur fällig wird.

Ich bin zwar im Prinzip froh, dass es bei Audi/VW gemacht wurde, aber hätte ich das gewusst, dann wäre meine Unterschrift jetzt nicht auf dem Vertrag.

Und ich weiss ja nicht, ob noch mehr gemacht wurde, in einer freien Werkstatt z.B. dass kann man bei Audi ja nicht sehen.

Der Zustand des Wagens war für mich optisch einwandfrei, bis auf ein paar "Lackschäden?!" an den Alu-Felgen. (Farbe blättert ab)

Ich konnte ja als Laie nicht erkennen, dass da noch mehr gemacht worden ist ... :/

Nun, ich werde ihn morgen zur Rede stellen und versuchen den Preis neu zu verhandeln. Obwohl mir ein kompletter Rücktritt wirklich lieber wäre, ... aber wahrscheinlich lässt er sich auf keine der beiden Optionen ein.

Moin,

Die Frage ist, ob der Händler in der Lage war den zweiten Schaden zu erkennen oder ob dies über die Fähigkeiten des Händlers hinausgeht er also selbst einen Gutachter o.ä. gebraucht hätte. Mit dem Händler drüber reden ist aber sicherlich sinnvoll - vielleicht springt noch etwas raus, wäre ja ggf. gerechtfertigt. Ansonsten - lass das Auto sobald du Zugriff drauf hast nochmal prüfen ob sachgerecht oder gefuscht wurde ... das wäre für mich entscheidend. Ob die Tür original ist oder mal getauscht wurde ist ja nunmal mehr als Latte sofern die Arbeiten ordentlich durchgeführt wurden.

MfG Kester

Themenstarteram 26. November 2015 um 17:08

Zitat:

@klamann15 schrieb am 26. November 2015 um 17:57:11 Uhr:

Was spricht meiner Meinung dagegen ein Auto mit fachgerechter Reparatur zu kaufen?

Wie alt ist denn der A3 und was hast du bezahlt?

Wenn es ein fast neues Auto oder ein Jahreswagen wäre konnte ich es evtl. verstehen.

Hauptsache ist, dass es alles wirklich fachgerecht repariert wurde. Wie gesagt, es wäre ja möglich, dass noch andere Reparaturen durchgeführt worden sind, die nicht bei Audi gemacht wurden.

Trotzdem sinkt der Wert des Fahrzeugs, wenn ich angeben muss, dass er noch weitere Schäden hatte - oder sehe ich das falsch?

Der A3 (Diesel) ist Baujahr 2011 und der Kaufpreis liegt bei 14500,- €.

Er hat 137.000 km runter und hat eine S-Line Vollausstattung.

Themenstarteram 26. November 2015 um 17:13

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 26. November 2015 um 18:06:23 Uhr:

Moin,

Die Frage ist, ob der Händler in der Lage war den zweiten Schaden zu erkennen oder ob dies über die Fähigkeiten des Händlers hinausgeht er also selbst einen Gutachter o.ä. gebraucht hätte. Mit dem Händler drüber reden ist aber sicherlich sinnvoll - vielleicht springt noch etwas raus, wäre ja ggf. gerechtfertigt. Ansonsten - lass das Auto sobald du Zugriff drauf hast nochmal prüfen ob sachgerecht oder gefuscht wurde ... das wäre für mich entscheidend. Ob die Tür original ist oder mal getauscht wurde ist ja nunmal mehr als Latte sofern die Arbeiten ordentlich durchgeführt wurden.

MfG Kester

Moin moin,

ich bin der Meinung, dass er das erkennen müsste. Er hat mir sogar erzählt dass er gelernter KFZ-Lackierer ist und zeigte mir mit einem Messgerät wie "dick" die Lackschicht am Auto ist (an dem hinteren rechten Stoßfänger). Ist einfach alles fragwürdig.

Ja, wenn alles nichts hilft und ich das Auto nehmen muss, dann bin ich direkt bei Audi und lasse ihn auf Mängel prüfen.

Als Laie sah es jedenfalls sachgerecht und ordentlich aus ... :)

Ich habe da rechtlich keine Ahnung, aber bei dem Anschaffungspreis hätte ich auch mehr als Bauchschmerzen. Ich würde versuchen, komplett aus dem Vertrag raus zu kommen. Meine Ansicht nach ist das ein versteckter Mangel und ganz egal, ob der Verkäufer davon wusste oder nicht: akzeptieren würde ich das nicht.

Aber ich würde mich rechtlich beraten lassen bzw. mal in verschiedenen Foren gucken. Du wirst ja nicht der Erste mit so einem Problem und der Fragestellung sein.

Leider trifft es Dein Problem nicht ganz, aber nicht völlig uninteressant:

http://www.haufe.de/.../...echtsfolgen-der-zusicherung_210_206840.html

Oder hier:

http://www.ra-bernhard.de/html/der_unfallschaden_beim_pkw_kau.html

Zitat:

@Jantrax schrieb am 26. November 2015 um 18:03:48 Uhr:

Wenn es ein Parkschaden sein sollte, dann kann ich mir nur vorstellen, dass da jemand mit 50 Sachen in die Seite gefahren ist um die Tür so zu zerstören, dass sie direkt getauscht werden musste ...

Nun, ich werde ihn morgen zur Rede stellen und versuchen den Preis neu zu verhandeln. Obwohl mir ein kompletter Rücktritt wirklich lieber wäre, ... aber wahrscheinlich lässt er sich auf keine der beiden Optionen ein.

Quark (sorry!). - Stell Dir einfach beispielhaft vor, jemand wollte mit 1 km/h und voll eingeschlagener Lenkung "gerade noch so" an Deinem Wagen vorbeirangieren - was leider nicht geklappt hat: Die Vordertür bekommt dabei einen Kratzer, die Hintere wird unglücklich nach innen gedrückt. Die Stoßstange kann ein ganz anderer Schadensfall gewesen sein. Schau halt noch einmal GANZ genau die B-Säule an. Wenn da ein Schaden zu erkennen ist, würde ich versuchen vom Vertrag zurückzutreten.

Wer sagt denn überhaupt, dass der Händler mehr wusste als er behauptet? Der Vorbesitzer hatte ja durchaus auch ein Interesse daran, den Schaden "kleinzureden".

Den Preis nachzuverhandeln ist sicher eine gute Idee. Zumindest käme es auf einen Versuch an. Auf einen juristischen Streitfall würde ich es aber nicht ankommen lassen, denn es wird schwer sein, dem Händler Vorsatz nachzuweisen und Du wusstest ja, dass es Vorschäden gab. Hättest also auch früher recherchieren können. Jetzt steht Deine Unterschrift auf dem Papier...

Kiesplatzhändler oder Markenhändler? :D

Themenstarteram 26. November 2015 um 17:41

Zitat:

@sprintasport schrieb am 26. November 2015 um 18:24:10 Uhr:

Zitat:

@Jantrax schrieb am 26. November 2015 um 18:03:48 Uhr:

Wenn es ein Parkschaden sein sollte, dann kann ich mir nur vorstellen, dass da jemand mit 50 Sachen in die Seite gefahren ist um die Tür so zu zerstören, dass sie direkt getauscht werden musste ...

Nun, ich werde ihn morgen zur Rede stellen und versuchen den Preis neu zu verhandeln. Obwohl mir ein kompletter Rücktritt wirklich lieber wäre, ... aber wahrscheinlich lässt er sich auf keine der beiden Optionen ein.

Quark (sorry!). - Stell Dir einfach beispielhaft vor, jemand wollte mit 1 km/h und voll eingeschlagener Lenkung "gerade noch so" an Deinem Wagen vorbeirangieren - was leider nicht geklappt hat: Die Vordertür bekommt dabei einen Kratzer, die Hintere wird unglücklich nach innen gedrückt. Die Stoßstange kann ein ganz anderer Schadensfall gewesen sein. Schau halt noch einmal GANZ genau die B-Säule an. Wenn da ein Schaden zu erkennen ist, würde ich versuchen vom Vertrag zurückzutreten.

Wer sagt denn überhaupt, dass der Händler mehr wusste als er behauptet? Der Vorbesitzer hatte ja durchaus auch ein Interesse daran, den Schaden "kleinzureden".

Den Preis nachzuverhandeln ist sicher eine gute Idee. Zumindest käme es auf einen Versuch an. Auf einen juristischen Streitfall würde ich es aber nicht ankommen lassen, denn es wird schwer sein, dem Händler Vorsatz nachzuweisen und Du wusstest ja, dass es Vorschäden gab. Hättest also auch früher recherchieren können. Jetzt steht Deine Unterschrift auf dem Papier...

Die B-Säule checken, okay.

Bezüglich des vorderen Bereichs (Stoßfänger vorn und linker Stoßfänger vorn), was kann ich da am besten begutachten, um einen schweren Unfall auschließen zu können?

Das ist ja die Frage bzw. nur die Vermutung die ich habe. Wenn er gelernter KFZ-Lackierer ist, dann wird er wohl eine Nachlackierung erkennen können - denke ich.

Ja, nachverhandeln werde ich auf jeden Fall. Rechtlich siehts relativ dunkel aus.

Nun, ich wusste dass es "einen" Vorschaden gab, bzw. einen Parkschaden den er auch sehr "klein geredet" hat.

Jep, das Problem ist, dass meine Unterschrift auf dem Papier ist, richtig :(

Themenstarteram 26. November 2015 um 17:42

Zitat:

@Montanis schrieb am 26. November 2015 um 18:24:04 Uhr:

Leider trifft es Dein Problem nicht ganz, aber nicht völlig uninteressant:

http://www.haufe.de/.../...echtsfolgen-der-zusicherung_210_206840.html

Oder hier:

http://www.ra-bernhard.de/html/der_unfallschaden_beim_pkw_kau.html

Danke, ich lese mich mal schlauer :)

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