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Fahrzeug auf Gewerbe anmelden

Themenstarteram 12. Februar 2016 um 17:51

Ich habe mich als Kleinunternehmer selbstständig gemacht und möchte ein älteres fahrtüchtiges auto für geschäftliche zwecke nutzen.

nun ist es ja so, das mein mann aus unserer familie nur fahren kann ich garnicht demnach auch keine sfk habe.

ich möchte daher mein fahrzeug nur als gewerblich genutzes auto nutzen mit anderen fahrer der das fahrzeug dann fährt.

gibt es da solche versicherungen? gibt ja vielefirmen wo es so ist habe aber keine vers. gefunden.

Beste Antwort im Thema

Liebe Nexia,

ich hoffe du kannst als angehende Gewerbetreibende ein paar offene Worte vertragen. Was ich hier lese, lässt mich direkt denken "wieder so eine Möchtegern-Selbstständigkeit, die zum Scheitern verurteilt ist". Was ich aus deinen Fragen und Beiträgen entziffere (das Lesen fällt schwer, da du obendrein auch noch unmöglich schreibst), lässt mich schließen, dass du dir nicht mal im Ansatz darüber Gedanken gemacht hast, was es überhaupt heißt, ein Gewerbe aufzuziehen. Die Versicherung deines Putzmittel-Transporters wird das kleinste Problem sein. Nur mal so als Beispiel: Eingangs deutest du an, dass du von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen willst, wonach eine Pflicht zum Abführen von Umsatzssteuer entfällt. Dir ist hoffentlich klar, dass das nur geht bis zu einem sehr niedrigen Jahresumsatz von, meines WIssens, derzeit € 17500. Vom Umsatz ziehst du dann als guter Kaufmann / gute Kauffrau deine Kosten für den Betrieb ab - und verlass dich drauf, das wird nicht wenig sein. Und dann soll noch Gewinn übrig bleiben, der wirklich was zum Lebensunterhalt beiträgt? Mensch, mach doch was Anständiges, will heißen, such dir was, wovon du leben kannst.

Mein Rat:

- Existenzgründer-Seminar besuchen, z.B. bei der IHK (die dir dann auch gleich erzählen wird, dass sie künftig jährlich Geld von dir will - Zwangsmitgliedschaft!)

- Deutschkurs besuchen, damit du gegenüber deinen Kunden nicht schon beim Schreiben eines Angebotes verlierst. Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck.

- Realistische Geschäftsplanung machen (was soll erreicht werden und auf welche Weise, welche Kosten werden entstehen usw.)

- dann anpacken und später hier von deinem Erfolg berichten

Viel Glück und Erfolg

SpyderRyder

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Bei gewerblicher Nutzung ist der Nutzerkreis meist stark erweitert bzw. Geschäftsführung und Partner sollte in dem Fall ausreichen.

 

Die Prämie ist bei Gewerbe entsprechend kalkuliert und höher als im Privattarif.

 

Du kannst mit Hilfe einer Mitversicherungsnehmer Vereinbarung den Sfr des Mannes für die Firmenversicherung nutzen. Dein Mann bleibt dann Eigentümer des Sfr und du bzw. die Firma hat keinen Anspruch darauf.

Zitat:

@cxpain schrieb am 12. Februar 2016 um 19:16:15 Uhr:

Bei gewerblicher Nutzung ist der Nutzerkreis meist stark erweitert bzw. Geschäftsführung und Partner sollte in dem Fall ausreichen.

Die Prämie ist bei Gewerbe entsprechend kalkuliert und höher als im Privattarif.

Du kannst mit Hilfe einer Mitversicherungsnehmer Vereinbarung den Sfr des Mannes für die Firmenversicherung nutzen. Dein Mann bleibt dann Eigentümer des Sfr und du bzw. die Firma hat keinen Anspruch darauf.

Das Formular ist deshalb wichtig, damit der SFR nach Schließung der Firma weiterhin privat genutzt werden kann.

Normaler Weise kann kein SFR der Firma später auf privat übertragen werden, außer eben mit dem Formular der Versicherungsnehmer-Gemeinschaft.

Der SFR des Mannes ist aber nur dann nutzbar, wenn er einen "freien Vertrag" (ohne das ein KFZ auf diesem Vertrag angemeldet ist) hat.

Themenstarteram 12. Februar 2016 um 18:20

Aha ok da muss ich mich mal erkundigen.

Ich habe einige versicherungen schon angeschaut im internet nur leider bieten nicht alle gewerbetarife an kennst du welche und kannst sie empfehlen?

wenn ich aber eine mitversicherungsnehmer vereinbarung mache und dann dies als firmenersicherung nutze aber mein mann nur weiterhin anspruch datauf hat wie soll das gehen?

auch habe ich gelesen wenn man überführungskennzeichen heute besorgt muss das fahrzeug gültigen tüv haben früher war es anders wurde wohl seit 2015 geändert ist das wirklich so?

wollte einen erwerben und bei mir tüvfertig machen selber schraubt nen kumpel aber dann wird esmit dem überführen ja schwer.

weiß dazu jemand was?

Ja muß TÜV haben, sonst keine KZK möglich.

Guck doch einfach mal bei check24 oder so. Solange es kein Fuhrpark ist gibt's keine Flottentarife etc.

Zitat:

@cxpain schrieb am 12. Februar 2016 um 19:27:41 Uhr:

Guck doch einfach mal bei check24 oder so. Solange es kein Fuhrpark ist gibt's keine Flottentarife etc.

Die meisten Online-Versicherer bieten keine Gewerbezulassung.

Für mich ein falscher Weg. Du brauchst den Nachweis (Prospekt und Listenpreis) was das Fahrzeug im Ausliefeurngszustand gekostet hat und musst diesen einreichen. Diese Dinge wirst Du sicher nicht haben. Darum setzt nun das Finanzamt (ein Schelm wer böses denkt) den heutigen Neupreis an. Sicherlich teurer. Da Du oder Dein Mann sicherlich Fahrten privater Natur machen, wirst Du mit der 1% Regelung ordentlich zahlen dürfen. Oder lückenloses Fahrtenbuch. Wenn aber der Privatanteil dann größer ist, kommt man voll in eine komplizierte Situation. Macht alles keinen Sinn. Also Versicherungsrechtlich das kleinste Problem, eher Steuerrechtlich die ganze Geschichte zu Deinem Vorhaben viel problematischer... Mit PKW hat man so seine Probleme mit dem FA.

Führe das Auto weiterhin Privat. Für betriebliche Fahrten vermietest Du das Auto an die Firma und holst Dir einen Mietzins aus dem Firmenvermögen/Firmeneinnahmen. Dabei nimmt man Preise von drei Vermietfirmen als Grundlage. Ob das Auto schon älter ist spiellt keine Rolle. Diese Gutschrift musst Du aber in Deiner eigenen Steuererklärugn als Einkommen angeben! Abgaben von Sozialversicherungen ect. werden dabei aber nicht erhoben, da das kein Lohn oder Gehalt darstellt. Wenn Du direkt als Person das Geschäft mit Dir selbst machst, brauchst Du in der Satzung Deiner Firma als GF eine Befreiung nach §181 BGB. In dem Mietvertrag kann ebenso stehen, dass der Mieter alle anfallenden Kosten für Reperatur, Versicherung, Steuern mit zu tragen hat, u.U. den Steuerberater noch einmal fragen. Dann den Mietzins etwas geringer halten, sonst kann das FA auch Wucher vorwerfen. Vermietet wird dann nur der Mietgegenstand das Fahrzeug, so wie man im Baumarkt einen Bohrhammer mieten kann, den Strom für die Arbeit aber selbst bezahlen muss. Vorteil, es werden bei Vermietung keine Abschreibungsfristen angewendet. Notwendigkeit eines Fahrtenbuchs ebensi meines Wissens nach nicht notwendig. Der Preis für die Kosten ist sofort und komplett abzugsfähig. Ist gerade alles ein bischen viel Info...

Oder einfach nur privat PKW jeden km mit 30 cent mit der Firma abrechnen. Ein Fahrtenbuch wird da sicherlich notwendig, um spätere Nachfragen abzuwehren.

Themenstarteram 12. Februar 2016 um 22:01

Hm ist das mitdem fahrtenbuch und so nicht erst relevant wenn man auch steuern bezahlt bei seinem gewerbe?

ich laufe aber als klein unternehmer und zahle demnach ja keine steuern ans finanzamt.

ich muss da nochmla genau durch und nachlesen alles fakt ist einfach, das ich ihne firmenwagen dann eben nicht meine leistungen anbieen kann man ist schneller am einsatzort kann dann auch arbeitsmittel die man braucht mitnehmen und kann auch mal kleine transporte anbieten.

da wir eben nur ne limo haben und dies der schatz meines mannes ist würde er den nieund immer dazu her geben dahr hatte ich eben an nen kastenwagen oder so gedacht muss nicht der schickste und neuste sien aber halt für diese zwecke.

hab nur erstmal gedacht erstmal als kleinunternehmer ist dasmit dem fahrtenbuch geshcichte.

alernativ knnte man sich auch erstmal ein auto langzeit bei einer autoverietung ieten inwiefern dies aber dann steuerlich abgesetzt werden kann weiß ich leider auch nicht.da müsste ich mich auch schlau mahen anderseits ist auch abzuwägen ob dies auf dauer nicht teurer wird als nen eigener firmenwagen.

Themenstarteram 12. Februar 2016 um 22:06

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 12. Februar 2016 um 19:20:25 Uhr:

Zitat:

@cxpain schrieb am 12. Februar 2016 um 19:16:15 Uhr:

Bei gewerblicher Nutzung ist der Nutzerkreis meist stark erweitert bzw. Geschäftsführung und Partner sollte in dem Fall ausreichen.

Die Prämie ist bei Gewerbe entsprechend kalkuliert und höher als im Privattarif.

Du kannst mit Hilfe einer Mitversicherungsnehmer Vereinbarung den Sfr des Mannes für die Firmenversicherung nutzen. Dein Mann bleibt dann Eigentümer des Sfr und du bzw. die Firma hat keinen Anspruch darauf.

Das Formular ist deshalb wichtig, damit der SFR nach Schließung der Firma weiterhin privat genutzt werden kann.

Normaler Weise kann kein SFR der Firma später auf privat übertragen werden, außer eben mit dem Formular der Versicherungsnehmer-Gemeinschaft.

Der SFR des Mannes ist aber nur dann nutzbar, wenn er einen "freien Vertrag" (ohne das ein KFZ auf diesem Vertrag angemeldet ist) hat.

na doch haben doch nen privaten ommi also ist das mit der sfk nix.

@corsadiesel: na mit online geguckt iente ich alle versicherer die es gibt auch die großen bekannten aber bis auf hdi z.b. habe ich bis jetz keine vers, gefunden die auch gewerlich bersichert meist nur privat und ohne führerschein kommst du ja dann in die höchste sfk und pro fahrer eintrag kostet es ja auch etwa smehr.

am 13. Februar 2016 um 9:09

Zitat:

@romanusko schrieb am 12. Februar 2016 um 21:53:25 Uhr:

Für mich ein falscher Weg. Du brauchst den Nachweis (Prospekt und Listenpreis) ein Prospekt ist kein Nachweis für das Finanzamt was das Fahrzeug im Ausliefeurngszustand gekostet hat und musst diesen einreichen. Diese Dinge wirst Du sicher nicht haben. Darum setzt nun das Finanzamt (ein Schelm wer böses denkt) den heutigen Neupreis an. Warum soll das Finanzamt überhaupt was ansetzten? Und was soll der Unterschied zwischen Neupreis uns Listenpreis sein? Das einzige was evlt. interessiert, ist der Listenneupreis, falls sie die 1% Regelung macht. Sicherlich teurer. Da Du oder Dein Mann sicherlich Fahrten privater Natur machen, wirst Du mit der 1% Regelung ordentlich zahlen dürfen. Oder lückenloses Fahrtenbuch. Wenn aber der Privatanteil dann größer ist, kommt man voll in eine komplizierte Situation. Macht alles keinen Sinn. Also Versicherungsrechtlich das kleinste Problem, eher Steuerrechtlich die ganze Geschichte zu Deinem Vorhaben viel problematischer... Mit PKW hat man so seine Probleme mit dem FA. Bei dem steuerlichen Wissen von dir, wundert es mich nicht, dass du Probleme mit dem FA hast ;)

Führe das Auto weiterhin Privat. Für betriebliche Fahrten vermietest Du das Auto an die Firma und holst Dir einen Mietzins aus dem Firmenvermögen/Firmeneinnahmen. Dabei nimmt man Preise von drei Vermietfirmen als Grundlage. Ob das Auto schon älter ist spiellt keine Rolle. Diese Gutschrift musst Du aber in Deiner eigenen Steuererklärugn als Einkommen angeben! Abgaben von Sozialversicherungen ect. werden dabei aber nicht erhoben, da das kein Lohn oder Gehalt darstellt. Wenn Du direkt als Person das Geschäft mit Dir selbst machst, brauchst Du in der Satzung Deiner Firma als GF eine Befreiung nach §181 BGB. In dem Mietvertrag kann ebenso stehen, dass der Mieter alle anfallenden Kosten für Reperatur, Versicherung, Steuern mit zu tragen hat, u.U. den Steuerberater noch einmal fragen. Dann den Mietzins etwas geringer halten, sonst kann das FA auch Wucher vorwerfen. Vermietet wird dann nur der Mietgegenstand das Fahrzeug, so wie man im Baumarkt einen Bohrhammer mieten kann, den Strom für die Arbeit aber selbst bezahlen muss. Vorteil, es werden bei Vermietung keine Abschreibungsfristen angewendet. Notwendigkeit eines Fahrtenbuchs ebensi meines Wissens nach nicht notwendig. Der Preis für die Kosten ist sofort und komplett abzugsfähig. Ist gerade alles ein bischen viel Info...

Ja. Und ziemlich viel Blödsinn auch noch! Sie wird keine Satzung haben. Sie wird sich als Einzelunternehmer selbstständig machen. Mehr nicht!

Oder einfach nur privat PKW jeden km mit 30 cent mit der Firma abrechnen. Ein Fahrtenbuch wird da sicherlich notwendig, um spätere Nachfragen abzuwehren.

am 13. Februar 2016 um 9:13

Zitat:

@Nexia07 schrieb am 12. Februar 2016 um 23:01:49 Uhr:

Hm ist das mitdem fahrtenbuch und so nicht erst relevant wenn man auch steuern bezahlt bei seinem gewerbe? Nö. Hierbei geht es um die Ermittlung vom Gewinn oder Verlust aus Gewerbe.

ich laufe aber als klein unternehmer und zahle demnach ja keine steuern ans finanzamt.

Es gibt mehrere Arten von Steuern. ;) Nur weil du keine Umsatzsteuer bezahlst, heißt das noch lange nicht dass du auch keine Einkommenssteuer bezahlst ;)

ich muss da nochmla genau durch und nachlesen alles fakt ist einfach, das ich ihne firmenwagen dann eben nicht meine leistungen anbieen kann man ist schneller am einsatzort kann dann auch arbeitsmittel die man braucht mitnehmen und kann auch mal kleine transporte anbieten.

da wir eben nur ne limo haben und dies der schatz meines mannes ist würde er den nieund immer dazu her geben dahr hatte ich eben an nen kastenwagen oder so gedacht muss nicht der schickste und neuste sien aber halt für diese zwecke.

hab nur erstmal gedacht erstmal als kleinunternehmer ist dasmit dem fahrtenbuch geshcichte.

alernativ knnte man sich auch erstmal ein auto langzeit bei einer autoverietung ieten inwiefern dies aber dann steuerlich abgesetzt werden kann weiß ich leider auch nicht.da müsste ich mich auch schlau mahen anderseits ist auch abzuwägen ob dies auf dauer nicht teurer wird als nen eigener firmenwagen.

Um welche Summen redet ihr hier eigentlich?

Es scheint doch um ein Fz. zu gehen, das FZ-Klassen bedingt an der unteren Grenze der Kosten angesiedelt ist, oder?

Was spricht zum einen dagegen das Fahrzeug einfach privat anzumelden und die Kosten vom Gewinn zu tragen?

Ist ja letztlich Einkommensteuermäßig auch wieder anrechenbar, oder?

Ist das Gewerbe so klein, daß da nur ein Taschengeld bei rumkommt?

Dann ist das doch alles Hobby, mit entsprechender Augenwischerei, oder die berühmte Milchmädchen Rechnung.

Du hast auch die Möglichkeit das Fahrzeug so ein- oder auszurüsten, daß man es augenscheinlich nicht privat nutzen wird (Ausbau hinterer Sitze, Regale und Werkstatteinrichtung) und dies vom Sachbearbeiter des Finanzamtes besichtigen und so für deren/deine Akte dort dokumentieren lassen.

So habe ich es jedenfalls bei meinen beiden Firmenfahrzeugen gemacht.

Damit entfällt die Pflicht zum Fahrtenbuch und du kannst auch einen ollen gebrauchten nehmen.

Ich kann mir dadurch sogar einen zugelassenen, ganzjährig angemeldeten, Reservewagen leisten, ohne große Kosten, mit dem Vorteil immer ein fahrbereites Fahrzeug zu haben, z.B. auch im Falle eines Unfalls, oder eines größeren Defektes, was ja immer mal passieren kann, oder auch mal zum zeitgleichen Einsatz, an unterschiedlichen Stellen, durch einen Helfer. So bin ich immer Einsatzbereit und kann alle Kundentermine einhalten und alle Aufträge erfüllen, ohne den Rattenschwanz Fahrtenbuch und teure Versicherungsprozentsätze und eine irrwitzige Steuermauschellei anzuzetteln.

Bei mir alles sogar über den ADAC (Zürich Versicherung) auch noch als Flotte versichert (ein privater und zwei Firmenfahrzeug), dann noch mal günstiger.

Oder noch ne Möglichkeit, was spricht gegen die Nutzung eines Firmen Hängers am Privatwagen?

Der kostet doch auch nicht die Welt, weder in der Anschaffung, noch in der Versicherung, noch in den Steuern, noch mault der Partner, daß man die Limo zweckentfremdet.

Es führen immer viele Wege nach Rom....

Man sollte aber auch eine klare Vorstellung haben von dem was man erreichen will und wie sich das ganze finanziert. Milchmädchenrechnungen haben im Gewerbe nichts zu suchen !

Das führt schnell in die Insolvenz und die wirkt sich dann schlimmer aus, als von vorne herein, einen sachlich ermittelten, ein wenig geringeren Gewinn einzuplanen.

Zitat:

@kurtberlin schrieb am 13. Februar 2016 um 10:59:41 Uhr:

Um welche Summen redet ihr hier eigentlich?

Es scheint doch um ein Fz. zu gehen, das FZ-Klassen bedingt an der unteren Grenze der Kosten angesiedelt ist, oder?

Was spricht zum einen dagegen das Fahrzeug einfach privat anzumelden und die Kosten vom Gewinn zu tragen?

Ist ja letztlich Einkommensteuermäßig auch wieder anrechenbar, oder?

Ist das Gewerbe so klein, daß da nur ein Taschengeld bei rumkommt?

Dann ist das doch alles Hobby, mit entsprechender Augenwischerei, oder die berühmte Milchmädchen Rechnung.

Egal wie groß oder klein das Gewerbe ist.

Man zahlt drauf, wenn man die KM einfach mit dem Privatauto fährt und nicht steuerlich geltend macht.

Was mit dem Fahrzeug zu machen ist, ist klar geregelt.

Wenn es im Privatvermögen bleiben soll und es weniger als 50% gewerblich genutzt wird, dann kann ich die geschäftlichen KM mit 30 Cent pauschal abrechnen.

Wird es aber zu mehr als 50% gewerblich genutzt, so muss es Zwangsweise in das Betriebsvermögen aufgenommen werden.

Wenn es dann ein PKW ist, der auch privat genutzt werden kann, so kommt man um ein Fahrtenbuch oder die 1% Regelung nicht rum.

Themenstarteram 13. Februar 2016 um 14:22

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 13. Februar 2016 um 10:09:27 Uhr:

Zitat:

@romanusko schrieb am 12. Februar 2016 um 21:53:25 Uhr:

Für mich ein falscher Weg. Du brauchst den Nachweis (Prospekt und Listenpreis) ein Prospekt ist kein Nachweis für das Finanzamt was das Fahrzeug im Ausliefeurngszustand gekostet hat und musst diesen einreichen. Diese Dinge wirst Du sicher nicht haben. Darum setzt nun das Finanzamt (ein Schelm wer böses denkt) den heutigen Neupreis an. Warum soll das Finanzamt überhaupt was ansetzten? Und was soll der Unterschied zwischen Neupreis uns Listenpreis sein? Das einzige was evlt. interessiert, ist der Listenneupreis, falls sie die 1% Regelung macht. Sicherlich teurer. Da Du oder Dein Mann sicherlich Fahrten privater Natur machen, wirst Du mit der 1% Regelung ordentlich zahlen dürfen. Oder lückenloses Fahrtenbuch. Wenn aber der Privatanteil dann größer ist, kommt man voll in eine komplizierte Situation. Macht alles keinen Sinn. Also Versicherungsrechtlich das kleinste Problem, eher Steuerrechtlich die ganze Geschichte zu Deinem Vorhaben viel problematischer... Mit PKW hat man so seine Probleme mit dem FA. Bei dem steuerlichen Wissen von dir, wundert es mich nicht, dass du Probleme mit dem FA hast ;)

Führe das Auto weiterhin Privat. Für betriebliche Fahrten vermietest Du das Auto an die Firma und holst Dir einen Mietzins aus dem Firmenvermögen/Firmeneinnahmen. Dabei nimmt man Preise von drei Vermietfirmen als Grundlage. Ob das Auto schon älter ist spiellt keine Rolle. Diese Gutschrift musst Du aber in Deiner eigenen Steuererklärugn als Einkommen angeben! Abgaben von Sozialversicherungen ect. werden dabei aber nicht erhoben, da das kein Lohn oder Gehalt darstellt. Wenn Du direkt als Person das Geschäft mit Dir selbst machst, brauchst Du in der Satzung Deiner Firma als GF eine Befreiung nach §181 BGB. In dem Mietvertrag kann ebenso stehen, dass der Mieter alle anfallenden Kosten für Reperatur, Versicherung, Steuern mit zu tragen hat, u.U. den Steuerberater noch einmal fragen. Dann den Mietzins etwas geringer halten, sonst kann das FA auch Wucher vorwerfen. Vermietet wird dann nur der Mietgegenstand das Fahrzeug, so wie man im Baumarkt einen Bohrhammer mieten kann, den Strom für die Arbeit aber selbst bezahlen muss. Vorteil, es werden bei Vermietung keine Abschreibungsfristen angewendet. Notwendigkeit eines Fahrtenbuchs ebensi meines Wissens nach nicht notwendig. Der Preis für die Kosten ist sofort und komplett abzugsfähig. Ist gerade alles ein bischen viel Info...

Ja. Und ziemlich viel Blödsinn auch noch! Sie wird keine Satzung haben. Sie wird sich als Einzelunternehmer selbstständig machen. Mehr nicht!

Oder einfach nur privat PKW jeden km mit 30 cent mit der Firma abrechnen. Ein Fahrtenbuch wird da sicherlich notwendig, um spätere Nachfragen abzuwehren.

genau ich bin einzelunternehmer nicht mehr und nicht weniger.

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