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Fahrtkostenübernahme Krankenkasse ?
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Hallo,
Ich habe einen schwerbehinderten Sohn (noch Merkzeichen G / Widerspruch läuft - wir hätten gerne "AG" auch wegen Behindertenparkplatznutzung)
Wie handhabt Ihr das mit den Fahrtkosten?
Muß die Kasse die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung (Physiotherapie) zahlen?
Danke für Infos
Gruß Markus |
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Habe Dir eine PN geschickt.
MfG aus Bremen
hallo,haste schon mal mit den antrag vom 15.03.2009 versucht, AG LIHGT ! das steht dir nach meiner meinung zu! darfste zwar nicht auf den rolli platz,aber der rest steht dir frei zu verfühgung ( gebührenpflichtigerparkplatz,parkscheibe und den AG LIHGT ausweis dabei und weiter geht es.)alles was geld kostet haste frei mit den ausweis.nur es wissen nicht viele.mfg fritz
die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten bei aG und/oder bei Pflegestufe 2, dann muß der Arzt auch die sog. Taxischeine für ambulanten Taxi/Krankentransport ausstellen,
eine Kostenübernahme ohne diese Voraussetzungen liegt teilweise im Ermessen einer Krankenkasse . Mein Vater bekommt die Fahrtkosten mit dem Taxi von der Knappschaft voll erstattet, obwohl er nur Merkzeichen G hat.
Freitag kam der Bescheid vom Versorgungsamt
Widerspruch erfolgreich - mein Sohn hat jetzt 100% mit Merkzeichen G,aG,H
Habe schon einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt um Pflegegeld zu erhalten.
Sind die Fahrtkosten trotzdem noch von der KK zu erstatten wenn z.B. Pflegestufe II gewährt werden würde?
Gruß
Markus
Fahrtkostenübernahme Krankenkasse ?
moin A5 Fetischist,
Pflegegeld ist eine Leistung aus dem SGB XI (Pflegekasse) und die Kostenübernahme für Krankentransport eine Leistung nach dem SGB IX Krankenkassenleistung). Das hat so nichts miteinander zu tun.
Die Krankenkasse sollte also nun, ohne vorherige Genehmigung durch den Sachbearbeiter, die Transportkosten übernehmen.
Grüße
der_Unbekannte
Original geschrieben von der_Unbekannte
Sollte also vorher ein formloser Antrag meinerseits doch noch gestellt werden? Denke nicht, daß die das einfach so genehmigen werden,oder?
Gruß
Markus
moin Markus
der Sachbearbeiter der Krankenkasse braucht nur eine Kopie des Versorgungamtbescheides, oder eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse.
Sowohl das Vorliegen der Pflegestufe 2, als auch eine Schwerbehinderung GdB 100 % mit Merkzeichen aG reicht als Begründung für die Übernahme der Transpoertkosten aus. Der behandelde Arzt muss lediglich einen Transportschein ausfüllen.
Einen seperaten Antrag musst Du nicht stellen.
Grüsse
der_Unbekannte
Danke schonmal für die Auskunft
Bei mir (uns) geht es um folgende Fahrten
- 2x im Jahr nach Nürnberg (Orthopädiefirma) ca. 220km einfach
- 2x im Jahr nach Kassel (SPZ) ca. 140km einfach
- 150 x im Jahr nach Fulda (Gymnastik) ca. 40 km einfach
Muß mir dann der Hausarzt jedesmal einen Transportschein ausstellen?
Gruß
Markus
moin Markus,
soweit ich weiss, schon. Es sollte für Euren behandelnden Arzt keine Schwierigkeit sein nen Transportschein auszustellen. Die Krankenkasse kann die Fahrten aber auch immer wiederkehrend pauschal für einen bestimmten Zeitraum, z.B. für ein Quartal, ausstellen.
Aber frag mal Euren Sachbearbeiter bei der Krankenkasse, wie Du das am besten regelst.
Ich nehme an, Du weisst, dass Du auch diese Fahrten mit der Krankenkasse abrechnen kannst. Frag mich aber nicht mit wieviel Cent/km.
Unbekannter
Fahrtkostenübernahme Krankenkasse ?
Die Krankenkasse kann die Fahrten aber auch immer wiederkehrend pauschal für einen bestimmten Zeitraum, z.B. für ein Quartal, ausstellen. Sorry: sollte heißen genehmigen.
Mit welchen Satz rechnen denn die Krankenkassen ab?
Sind das 30Cent/km wie bei der Lohnsteuer?
Gruß
Markus
Die Krankenkasse rechnet bei Fahrten mit dem Privat-PKW gemäß Bundesreisekostengesetz je gefahrenen km (also Hin- UND Rückweg) ab.
Festgelegt im SGB V § 60 Absatz 3 Punkt 4
zum nachlesen findest du den § u. a. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__60.html
Die im Bundesreisekostengesetz entsprechende Regelung im § 5 findest Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__5.html
Liebe Grüße
Martin
P. S. Wenn Deinem Sohn aG und H zuerteilt wurde, steht ihm auf jeden Fall auch das Merkzeichen B (Begleitung) zu (Ergibt sich aus der Logik, wer mit H (hilflos) eingestuft ist, benötigt natürlich ständige Begleitung). Vielleicht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht so ganz wichtig....aber wenn ihr mit ih mal in einen Tierpark, Kino o. ä. wollt, hat die Begleitperson freien Eintritt...
Einfach Neufeststellungsantrag stellen und nur angeben, dass das Merkzeichen B festgestellt werden soll.
1xSind denn da auch weiterhin noch Parkgebühren zu entrichten, oder hat man die als Inhaber des Schwerbehindertenausweis frei?
Gruß
Markus
Hallo zusammen,
ich schreibe hier als selbstbetroffener Toyota RAV4 Fahrer.
Bez. der Parkgebühren fällt für dich nix weiter an. Du musst allerdings, da dein Sohn ja nun mehr Merkzeichen erhalten hat, beim Versorungsamt einen blauen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Den zukünftig ins Auto in Kombination mit einer Parkscheibe hinter die Scheibe legen und ihr könnt 3 Std. kostenlos parken.