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fahrtenschreiber einfach ausbauen?!?!?
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Hallo an ALLE..., folgendes Problem stellt sich wie folgt dar: mein Bekannter hat sich selbstständig gemacht und sich einen Mercedes Vito geholt, mit dem er jetzt eine Art Taxi-Fahrservice macht (holt Kinder von der Schule ab und bringt sie nach Hause usw..). Ihm wurde gesagt, dass er bei dieser Art von Service den in seinem Bus verbauten Fahrtenschreiber nicht benötigt. Deshalb fragte er mich neulich ob ich mehr darüber weiß ob man das Ding einfach so ausbauen kann- darauf ich: Würde jetzt also gern wissen ob man so einen Fahrtenschreiber einach so ausbauen kann oder man das vorher noch irgendwo beantragen muss oder so...?!? Ich weiß, guter Rat ist teuer, also frag ich mal die wirklich schlauen Leute, nämlich EUCH...!!! Danke schonmal!!! |





...ob dein Beaknnter das "Ding" ausbauen kann, kann ich natürlich nicht beurteilen...
Aber wenn er das Kontrollgerät rechtlich nicht benutzen muss, braucht er es auch nicht benutzen! Er kann es dann selbstverständlich auch ausbauen oder ausbauen lassen.
Lässt er es eingebaut, sollte er zum Schutz des Gerätes eine Scheibe einlegen und diese alle 2 bis 3 Wochen gegen eine neue eintauschen!
Wieso kann er den Fahrtenschreiber nicht einfach drin lassen?
Drecksack
Was nicht drin ist, weckt keine Begehrlichkeiten.
Wenn bei einer Kontrolle der nette Polizist die Scheibe sehen möchte, erklärst du, das du keine brauchst. Er erklärt dir das du sie brauchst.Du bleibst auf deinem Standpunkt. Der nette Polizist zieht seinen Kollegen zu Rate,......................
Das ist ne halbe Stunde die man sich sparen kann.
2xStimmt, isn Argument..
ein Halbwissender
fahrtenschreiber einfach ausbauen?!?!?
... dann aber bitte verkehrt herum einlegen, sonst kann es bei einer Kontrolle Probleme geben, wenn die Vorderseite unkenntlich beschrieben ist.
Denn wenn eine Tachoscheibe eingelegt ist, dann wird das Kontrollorgan diese auch ansehen, ob irgendwelche "Unregelmässigkeiten" festzustellen sind.
... und, @joschi67, die kontrollierenden Organe wissen heutzutage i.d.R., ob das Fahrzeug von der Benutzung des Kontrollgerätes befreit sein kann oder nicht.
Wurde selbst vor zwei Tagen damit konfrontiert:
Ein Hinweis auf die Befreiung zur Benutzung des Kontrollgeräts wurde sofort akzeptiert.
Anschl. wurde überprüft, ob auch wirklich keine Scheibe (zufällig?) eingelegt ist - okay, nein ... Gute Weiterfahrt!
Grüsse, motorina.
Also zu der Blindscheibe gibts dann noch folgendes zu sagen:
es gibt spezielle Scheiben dafür, mal suchen. Die können dann auch ewig drin Bleiben. Bitte die Scheibe nicht umdrehen da das sonst die "Schreibnadel" abnutzt.
Andererseits sind alle Kienzle Geräte die ein "mü" Zeichen (ein u mit nem langen strich links) in der Typnummer haben so schlau und schreiben erst gar nichts ohne Scheibe drin
. Ist es ein DIN Schacht Gerät ist es eh so, ist es ein rundes Kontrollgerät dann muss man aufs Typenschild gucken.
Grüße
Steini
ein Halbwissender
Richtig, die hatte ich jetzt ganz vergesen. Das waren so durchsichtige Plastikscheiben.
Wo du Recht hast, hast du Recht, @steini.
Grüsse, motorina.